Basierend auf einem Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK), einem Gremium von unabhängigen Datenschutzbeauftragten gibt es große Zweifel an der Nutzung von Microsoft-Services in deutschen Ämtern und Behörden. Lediglich nach einer „intensiven Prüfung und erheblichem Begründungsaufwand“, sei eine weitergehende Nutzung möglich, so Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg. Dabei dürfen aber weder Angestellten- noch Kundendaten bei der Verwendung von Microsoft-Software datenschutzrechtlich verletzt werden. Die Prüfung des DSK dauerte mehr als zwei Jahre, wobei ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2020 aufgrund der niedrigen Datenschutzstandards in den USA ausschlaggebend war.
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