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Der Begriff "Derivat" stammt von der lateinischen Bezeichnung "derivare" bzw. "derivatum" ab und bedeutet "ableiten" bzw. "abgeleitet". Derivate sind demnach Finanzinstrumente bzw. Finanzprodukte, deren Kursentwicklung sich von der Wertentwicklung eines Basiswerts ableitet.
Der Derivatemarkt umfasst Anlageprodukte und Hebelprodukte. Zu den Anlageprodukten gehören z.B. Partizipations-, Bonus-, Outperformance-, Discount-, Kapitalschutz- und Express-Zertifikate sowie Aktienanleihen. Zu den Hebelprodukten zählen neben Optionsscheinen auch Knock-out-Produkte und Faktor-Optionsscheine.
Das größte Unterscheidungskriterium von Anlageprodukten und Hebelprodukten ist die den Wertpapieren zugrundeliegende Handelsstrategie. Während Anlageprodukte einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont bieten, wobei in der Regel der Gedanke eines Vermögensaufbaus im Vordergrund steht, werden Hebelprodukte aufgrund ihres Chance-Risiko-Verhältnisses mehrheitlich zur kurzfristigen Anlage eingesetzt. Dem erheblich höheren (Verlust-)Risiko von Hebelprodukten, im Vergleich zu Anlageprodukten, steht allerdings auch eine deutlich größere Ertragschance gegenüber.
Der Basiswert ist das einem Derivat zugrundeliegende Finanzinstrument. Typische Basiswerte sind Aktien, Indizes, Währungen (Währungswechselkurse, z.B. EUR/USD), Rohstoffe (z.B. Edelmetalle oder Öl), Körbe (z.B. Aktien-Korb) oder auch Zinssätze.
HSBC tritt im Rahmen der jeweiligen Regelungen an den Wertpapierbörsen als Market-Maker auf. D.h., selbst wenn Anleger keinen Börsenumsatz erkennen können, ist ein Handel des entsprechenden Wertpapiers in der Regel unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeiten möglich.
Bei Derivaten gibt es über die Wertpapierbörsen, abgesehen vom Market-Maker, keine Gegenpartei, sodass der Handel mit Derivaten insgesamt sehr schwierig wäre. Ein Market-Maker ist bestrebt, die Liquidität in ausgewählten Wertpapieren zur Verfügung zu stellen und will es Anlegern ermöglichen, möglichst störungsfrei handeln zu können. Der Market-Maker wird unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeiten der Wertpapiere in der Regel Ankaufs- und Verkaufskurse stellen (für weitere Details siehe Frage 24).
Als Emissionstag oder Verkaufsbeginn wird in der Regel der Tag bezeichnet, an dem die Wertpapiere erstmals öffentlich zum Kauf angeboten werden. Der erste Börsenhandelstag bezeichnet den Tag, ab dem die Wertpapiere erstmals an einer Wertpapierbörse (z.B. an der EUWAX) gehandelt werden. Dieser Tag entspricht in der Regel auch dem Emissionstag. Als Erster Valutierungstag bezeichnet man den Tag, an dem die Einbuchung auf dem Depot bzw. die Belastung des Verrechnungskontos erstmals erfolgt, in der Regel zwei Bankarbeitstage nach dem Emissionstag. Der Bewertungstag ist für die Bestimmung des Einlösungsbetrags bzw. des Rückzahlungsbetrags von Bedeutung. An diesem Tag wird der für die entsprechenden Berechnungen maßgebliche Kurs des Basiswerts festgestellt. Am Einlösungstermin bzw. Rückzahlungstermin erhält der Wertpapierinhaber die Gutschrift in Höhe des am Bewertungstag ermittelten Einlösungsbetrags bzw. Rückzahlungsbetrags auf sein Verrechnungskonto.
Die Volatilität ist ein statistisches Maß für die Häufigkeit und die Intensität bzw. Stärke der Preisschwankungen des Basiswerts. Exakt zu berechnen ist die Volatilität nur in der Rückschau als so genannte historische Volatilität. Diese sollte Anlegern nur einen Anhaltspunkt bei der Analyse von Derivaten, wie z.B. Anlagezertifikaten, liefern. Sie trifft zwar eine Aussage über die Schwankungen eines Basiswerts in der Vergangenheit, entscheidend sind aber die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der Häufigkeit und Stärke von Preisschwankungen des Basiswerts, dies ist die implizite (erwartete) Volatilität. Diese lässt sich nicht direkt ermitteln, sondern wird durch den Preis entsprechender Optionen an den Terminmärkten ermittelt. Die implizite Volatilität kann höher oder niedriger sein als die Volatilität in der Vergangenheit, je nachdem, ob die Marktteilnehmer stärkere oder schwächere Kursausschläge erwarten.
Unter der Bezeichnung Put-Call-Parität ist eine elementare Gleichgewichtsbedingung zu verstehen, welche einen preislichen Zusammenhang zwischen europäischen Call- und Put-Optionen mit identischen Basispreisen und gleicher Laufzeit herstellt.
Die Put-Call-Parität findet beispielsweise Anwendung bei der Bewertung europäischer Optionen. Da sie eine wertmäßige Verbindung zwischen europäischen Calls und Puts herstellt, kann der theoretisch gerechtfertigte Preis eines Puts (oder Calls) auf Basis eines richtig bewerteten Calls (oder Puts) berechnet werden. Darüber hinaus dient sie als Ausgangspunkt für die Strukturierung von Produkten, wie Bonus- und Discount-Zertifikaten. Für den Beweis eines Gleichgewichtes zwischen europäischen Call- und Put-Optionen mit identischen Basispreisen und Laufzeiten werden zwei Portfolios gebildet.
Portfolio A besteht aus einer gekauften europäischen Kaufoption und einer verzinslichen Geldanlage in Höhe des um die Restlaufzeit unter Berücksichtigung des risikofreien Zinssatzes diskontierten Basispreises der Optionen.
Portfolio B wird aus dem Kauf einer Aktie und einer gekauften europäischen Verkaufsoption gebildet. Sowohl für die Call-Option in Portfolio A als auch für die Put-Option in Portfolio B dient die gekaufte Aktie als Basiswert.
Der zukünftige Wert beider Portfolios ist dann, unabhängig vom realisierten Aktienkurs, bei Fälligkeit identisch. Aufgrund dieser Gesetzmäßigkeit müssen beide Portfolios auch zu jedem Zeitpunkt vor Fälligkeit denselben Wert besitzen, da eine vorzeitige Ausübung der Optionen aufgrund der europäischen Optionsart ausgeschlossen ist. Jedes in der Grundform der Gleichung vorkommende Instrument kann so durch die Kombination der anderen drei Instrumente synthetisch nachgebildet werden.
Unter Geld-/Briefspanne (Spread) versteht man die in der Emissionswährung (z.B. Euro) ausgedrückte Differenz zwischen dem Ankaufs-(Geldkurs) und Verkaufspreis (Briefkurs) eines Wertpapiers. Der Kaufpreis liegt somit regelmäßig unter dem Verkaufspreis. Je höher die Geld-/Briefspanne ausfällt, desto geringer ist der Kursgewinn beim Handel mit Derivaten. Daher wird die Geld-/Briefspanne oft auch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahl von Derivaten herangezogen.
Unter absolutem Spread (Geld-/Briefspanne) versteht man die ausgedrückte Differenz zwischen dem gestellten Ankaufs- und Verkaufspreis eines Wertpapiers. Je höher der Spread ausfällt, desto geringer ist der Kursgewinn beim Handel mit Derivaten. Daher wird die Geld-/Briefspanne oft auch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahl von Derivaten herangezogen. Der relative Spread hingegen gibt an, um wie viel Prozent der Preis eines Derivats mindestens steigen muss, damit der Anleger dieses ohne Verlust verkaufen kann. Im Vergleich zum absoluten Spread berücksichtigt der relative Spread, dass bei einem niedrigeren Preis eines Derivats bereits ein geringer absoluter Spread beachtliche negative Auswirkungen auf den zu erwartenden Ertrag der Kapitalanlage (Rendite) haben kann.
Der homogenisierte Spread gibt an, wie hoch der Spread bezogen auf eine Einheit des zugrundeliegenden Basiswerts ist. Der homogenisierte Spread errechnet sich, indem der absolute Spread durch das Bezugsverhältnis dividiert wird. Er eignet sich insbesondere für den Vergleich von Produkten, die sich auf denselben Basiswert beziehen, aber mit unterschiedlichen Bezugsverhältnissen ausgestattet sind. Anders als beim homogenisierten Spread wird beim absoluten und relativen Spread das Bezugsverhältnis eines Produkts nicht berücksichtigt.
HSBC als Market-Maker nimmt gegenüber Anlegern stets eine so genannte "marktneutrale" Position ein, um kein eigenes Kursänderungsrisiko in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb sichern sich Derivatehändler von HSBC über den Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts selbst oder über den Terminmarkt ab. HSBC richtet die Spreads der eigenen Optionsscheine und Zertifikate grundsätzlich an den unterschiedlichen An- und Verkaufskursen der Basiswerte aus, auf die sich die Derivate beziehen. Von Bedeutung sind ebenfalls die Spreads am Optionsmarkt, an dem Optionen auf die relevanten Basiswerte gehandelt werden. Ein hoher Spread im Basiswert, z.B. hervorgerufen durch eine mangelnde Liquidität, führt somit auch zu höheren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs für den Optionsschein bzw. für das Zertifikat. Da sich die Liquidität im Basiswert ändern kann, führt dies möglicherweise auch zu Schwankungen des Spreads.
Abgesehen davon können sich die Spreads bei den Basiswerten grundsätzlich unterscheiden. So ist der Spread einer DAX®-Aktie tendenziell niedriger als der einer SDAX®-Aktie. Insofern ist der Spread bei einem Derivat auf die DAX®-Aktie tendenziell auch niedriger als der bei einem Derivat auf eine SDAX®-Aktie.
Durch den Wettbewerb unter den Emittenten und die gute Vergleichbarkeit der Produkte versuchen die Market-Maker, den Spread so gering wie möglich zu halten, um ihre Optionsscheine und Zertifikate am Markt so attraktiv wie möglich anzubieten.
Durch den Erwerb eines Derivats entstehen einem Anleger neben den Erwerbs- und Veräußerungskosten (Erwerbspreis plus Orderentgelte, fremde Spesen und laufende Kosten wie z.B. Depotgebühren) keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Bei allen Anlage- und Hebelprodukten von HSBC besteht im ungünstigsten Fall das Risiko eines Totalverlusts. Selbst wenn sich am Einlösungs- bzw. Rückzahlungstermin ein negativer Einlösungs- bzw. Rückzahlungsbetrag ergeben würde, so muss ein Anleger keinen Nachschuss leisten. Stattdessen werden die Wertpapiere wertlos ausgebucht.
Bei außerbörslichen Handelsgeschäften zahlen Anleger keine Handelsplatzentgelte, was bei börslichen Geschäften allerdings der Fall ist. Häufig ist es daher kostengünstiger, außerbörslich zu handeln. Die genauen Transaktionsentgelte in Abhängigkeit vom Handelsplatz sollten Sie bei Ihrem Online-Broker bzw. Ihrer Hausbank erfragen.
Strukturierte Wertpapiere von HSBC können grundsätzlich an den in den Endgültigen Bedingungen genannten Wertpapierbörsen gehandelt werden. Bei in Deutschland angebotenen Wertpapieren sind dies in der Regel die Wertpapierbörsen in Frankfurt (Börse Frankfurt Zertifikate Premium), Stuttgart (EUWAX) und München (gettex). Anleger können Produkte von HSBC in der Regel auch außerbörslich über diverse Online-Broker handeln.
Anleger haben die Möglichkeit, ein Wertpapier von HSBC außerbörslich zu kaufen und börslich zu verkaufen. Umgekehrt kann ein Wertpapier an der Börse gekauft und dann außerbörslich wieder verkauft werden. Es gibt bezüglich der Wahl des Börsenplatzes keinerlei Einschränkung für den Anleger. Der Anleger hat nur zu beachten, an welcher Börse die Wertpapiere gehandelt werden. Manche Broker bieten den börslichen Handel allerdings nicht an – dies ist vorab durch den Anleger in Erfahrung zu bringen.
In der Regel sind alle Derivate ab der Stückzahl „eins“ handelbar, d.h. 1 Optionsschein, 1 Zertifikat bzw. 1 Teilschuldverschreibung im entsprechenden Nennbetrag. Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist in den Emissionsbedingungen des betreffenden Wertpapiers angegeben. So genannte Mindestordervolumen werden nicht vom Emittenten festgelegt, sondern von einem Online-Broker oder einer Hausbank. Anleger sollten sich auf jeden Fall vor dem Kauf eines Produkts bei ihrem Online-Broker oder der jeweiligen Hausbank erkundigen, ob ein Mindestordervolumen verlangt wird. So kann es vorkommen, dass der Kauf eines bestimmten Produkts bei einem Online-Broker erst ab einer Mindestordergröße von 1.000 Stück möglich ist, bei einem anderen Broker dasselbe Produkt aber bereits ab einer Menge von 1 Stück handelbar ist.
Die von HSBC gestellten Preise gelten stets für bestimmte Mengen (Volumen). Wenn größere Stückzahlen außerbörslich gehandelt werden, kann es bei sehr illiquiden Basiswerten unter Umständen zu Liquiditätsproblemen im unterliegenden Hedge-Markt kommen. Die Market-Maker nähmen dann ein größeres Risiko in ihre Handelsbücher auf. Wenn man an der Börse eine sehr große Menge an Aktien kaufen oder verkaufen möchte, ist es schließlich nicht unüblich beim Kauf einen höheren Preis zahlen zu müssen bzw. beim Verkauf einen geringen Verkaufspreis akzeptieren zu müssen. Dies wirkt in gewissem Umfang auch bei Derivaten.
Um ein emittiertes Wertpapier außerbörslich zu handeln, erfragt der Kunde zunächst einen Kurs eines Wertpapiers. Diese an das Handelssystem gestellte Kursanfrage wird als „Quote-Request“ bezeichnet. Als Antwort sendet HSBC als Market-Maker einen Preis. Dieser außerbörslich quotierte indikative Preis (der so genannte Quote) stellt lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers abzugeben („invitatio ad offerendum“). Gibt der Kunde auf Basis dieses indikativen Quotes ein solches Angebot ab, welches „Trade-Request“ genannt wird, kann der Market-Maker dieses entweder annehmen – dann kommt es zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages, dem Trade – oder ablehnen. Im Falle unveränderter Marktbedingungen wird HSBC als Market-Maker das Angebot in der Regel jedoch annehmen.
Es kann allerdings vorkommen, dass ein Trade-Request vom Handelssystem automatisch abgelehnt wird. Dies ist tendenziell dann der Fall, wenn es zwischen dem für den Trade-Request maßgeblichen Quote und dem entsprechenden Trade-Request zu einer Kursänderung in dem Wertpapier kommt, die ihre Ursache wiederum in der Kursänderung des entsprechenden Basiswerts hat. Grundsätzlich dienen derartige Ablehnungen dem Schutz des Anlegers und dem Schutz des Market-Makers, da solche Kursbewegungen zu einem Nachteil für den Kunden oder den Market-Maker führen könnten. Das System macht hierbei keine Unterschiede hinsichtlich der Partei.
Bei einer Limit-Order erledigt ein separates Limit-System die Kurs- bzw. Handelsanfrage.
Da HSBC als Market-Maker keinen Einblick in das Orderbuch der Wertpapierbörsen hat und börsliche Orders grundsätzlich unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen der Börse von den dortigen Börsenmaklern ausgeführt werden, sollten sich Anleger im Falle einer Nichtausführung umgehend an die zuständige Börse wenden. In der Regel bieten diese eine kostenlose Hotline an, deren Nummer der Anleger auf der jeweiligen Website findet. Der Grund für die Nichtausführung kann nur durch die Börse selbst aufgeklärt werden.
Börslicher Handel
Grundsätzlich sind alle von HSBC emittierten Derivate bei jeder Bank oder Sparkasse und jedem Online-Broker handelbar. Anleger können also selbst entscheiden, mit welcher Bank oder welchem Broker sie handeln möchten. Die Möglichkeit des Live-Tradings wird allerdings in der Regel nur von Online-Brokern angeboten.
Um eine jederzeitige Handelbarkeit aller emittierten Wertpapiere bestmöglich zu gewährleisten, tritt die HSBC als Market-Maker auf – auch wenn keine Börsenumsätze erkennbar sind.
HSBC Continental Europe S.A., Germany (HSBC) stellt unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die von HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH emittierten und von HSBC börsengehandelten Optionsscheine, Zertifikate und strukturierten Anleihen. HSBC übernimmt jedoch keine Verpflichtung gegenüber (potentiellen) Anlegern, permanent Ankaufs- und Verkaufskurse für die relevanten Wertpapiere zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der relevanten Wertpapiere aufrechtzuhalten.
HSBC hat ein grundsätzliches Interesse an einem störungsfreien Handel ohne Ausfälle oder Unterbrechungen und möchte eine höchstmögliche Quotierungsqualität für ihre börsengehandelten Emissionen gewährleisten. HSBC setzt hierzu interne Preismodelle ein.
Dennoch muss sich HSBC das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung in eigenem Ermessen die Quotierung von Ankaufs- und Verkaufskursen temporär oder dauerhaft einzustellen und auch wiederaufzunehmen.
Hintergründe können unter anderem besondere Marktsituationen, wie etwa stark volatile Märkte, Störungen im Handel oder in der Preisfeststellung des Basiswerts oder damit vergleichbare Ereignisse sowie besondere Umstände, wie etwa technische Störungen, Informationsübertragungsprobleme zwischen Marktteilnehmern oder auch höhere Gewalt sein.
Daher sollten (potentielle) Anleger berücksichtigen, dass sie die relevanten Wertpapiere – insbesondere in den genannten Situationen – nicht jederzeit und zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.
Anlageprodukte und Hebelprodukte sind Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten. Sie stehen im Insolvenzfall des Emittenten grundsätzlich mit allen anderen Verbindlichkeiten eines Emittenten auf einer Stufe. Der Einlagensicherungsfonds, wie er beispielsweise für die Anlage in Investmentfonds von Bedeutung ist, spielt für den Inhaber eines Zertifikats keine Rolle und dient demnach auch nicht zur Besicherung im Insolvenzfall. Für Wertpapierinhaber von HSBC-Produkten bedeutet dies: Die Wertpapierinhaber tragen das Emittentenausfallrisiko der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH. Alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen unter den Wertpapieren werden durch die Garantin, die HSBC Continental Europe S.A., Paris, garantiert. Jedoch besteht auch bei diesen Wertpapieren das Risiko eines erheblichen Verlusts bis hin zum Totalverlust des Aufgewendeten Kapitals aufgrund eines Ausfalls der Garantin. Aus diesem Grund sollten Anleger bei längerfristigen Anlagen in Anlagezertifikate und Hebelprodukte auf jeden Fall auch das Bonitätsrisiko der Garantin berücksichtigen. Mit Hilfe eines „Bonitäts“-Ratings wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass ein Schuldner (hier die Garantin) seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen wird. Die Ermittlung des Ratings umfasst in der Regel die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes, der jeweiligen Branche sowie die individuelle wirtschaftliche Situation der Garantin. Das langfristige Rating der Garantin ist aktuell mit AA- durch die Rating-Agentur Fitch Ratings Ltd. bewertet (Quelle: www.fitchratings.com, Stand: 14.09.2023).
Aktuelle Informationen zu neu emittierten Produkten können Anleger täglich bequem per E-Mail erhalten. HSBC bietet ein umfangreiches und kostenloses Newsletter-Angebot an, mit dem sich Anleger über Neuemissionen von Anlegeprodukten und Hebelprodukten informieren können. Die Anmeldung erfolgt über das Internetportal www.hsbc-zertifikate.de, derzeit über „Märkte & Analysen >> Analysen >> Newsletter-Abonnement“.
Anleger müssen kein Depot bei HSBC haben, um die Produkte handeln zu können. Notwendig ist lediglich ein Depot bei ihrer Hausbank oder einem Online-Broker. Darüber hinaus bietet HSBC in Deutschland nicht die Möglichkeit einer klassischen Depotführung für Privatkunden. Diese ist ausschließlich im Rahmen der Vermögensverwaltung möglich.
HSBC bietet Anlegern keinen direkten Zugriff auf historische Kurse. Diesen Service bietet allerdings das Kursarchiv der Börse Stuttgart. Dieses finden Anleger auf der Internetseite https://www.boerse-stuttgart.de/de-DE in der jeweiligen Produkteinzelansicht. HSBC übernimmt allerdings keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Das Archiv stellt ausschließlich einen Service der Börse Stuttgart dar.
HSBC stellt als Market-Maker während der Handelszeiten fortlaufend handelbare Geld- und Briefkurse (Ankaufs-und Verkaufspreise). Sollten Anleger beim Versuch, ein von HSBC emittiertes Wertpapier zu handeln, keinen Kurs bekommen, ist es empfehlenswert, sich umgehend mit HSBC in Verbindung zu setzen. In der Regel wird von den Emittenten eine kostenlose Info-Hotline angeboten (Kostenlose Infoline von HSBC: 0800- 4000 910), die im Falle einer Handelsstörung darüber Auskunft geben kann. Siehe hierzu auch die Frage 24.
HSBC Continental Europe S.A., Germany (HSBC) stellt unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die von HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH emittierten und börsengehandelten Optionsscheine, Zertifikate und strukturierten Anleihen. HSBC übernimmt jedoch keine Verpflichtung gegenüber (potentiellen) Anlegern, permanent Ankaufs- und Verkaufskurse für die relevanten Wertpapiere zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der relevanten Wertpapiere aufrechtzuhalten.
HSBC hat ein grundsätzliches Interesse an einem störungsfreien Handel ohne Ausfälle oder Unterbrechungen und möchte eine höchstmögliche Quotierungsqualität für ihre börsengehandelten Emissionen gewährleisten. HSBC setzt hierzu interne Preismodelle ein.
Dennoch muss sich HSBC das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung in eigenem Ermessen die Quotierung von Ankaufs- und Verkaufskursen temporär oder dauerhaft einzustellen und auch wiederaufzunehmen.
Hintergründe können unter anderem besondere Marktsituationen, wie etwa stark volatile Märkte, Störungen im Handel oder in der Preisfeststellung des Basiswerts oder damit vergleichbare Ereignisse sowie besondere Umstände, wie etwa technische Störungen, Informationsübertragungsprobleme zwischen Marktteilnehmern oder auch höhere Gewalt sein.
Daher sollten (potentielle) Anleger berücksichtigen, dass sie die relevanten Wertpapiere – insbesondere in den genannten Situationen – nicht jederzeit und zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.
HSBC übt nicht die Funktion einer Depotbank aus. Demnach hat sie auch keinen Zugang zu den persönlichen Daten eines Anlegers. Ebenso wenig haben wir keine Kenntnisse über erstellte (Limit-)Orders.
Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Kapitalerträge, gleichgültig ob es sich dabei um Zinseinnahmen oder Kursgewinne handelt, werden pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die endgültige steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab. Sie kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Unabhängig von der steuerlichen Behandlung bleibt folgender Grundsatz von Bedeutung: Das wichtigste Entscheidungskriterium für eine Anlage sollte die Ausgewogenheit der Chancen und Risiken der entsprechenden Derivate sein. Die steuerlichen Folgen sollten nicht ausschlaggebendes Kriterium einer Anlageentscheidung sein. Anleger sollten sich bei Fragen von einem mit seinen persönlichen Vermögens- und Steuerverhältnissen vertrauten Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen.
Unter der Bezeichnung Anlagezertifikat versteht man ein in der Regel börsennotiertes, derivatives Finanzprodukt, das dem Inhaber die Teilhabe an der Kursentwicklung des dem Anlagezertifikat zugrundeliegenden Basiswerts verbrieft. Dies kann z.B. eine Aktie, ein Index, ein Aktienkorb, eine bestimmte Menge eines Rohstoffs, ein Zins-Future oder auch ein Währungswechselkurs sein. Anlagezertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, die von Emittenten begeben werden und mit begrenzter oder unbestimmter Laufzeit ausgestattet sein können. Wirtschaftlich betrachtet sind Anlagezertifikate grundsätzlich eine Kombination von mindestens zwei Finanzanlagen. Genau genommen handelt es sich hierbei um die Kombination eines Kassamarktinstruments und eines oder mehrerer derivativer Terminmarktinstrumente zu einer festen rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit.
Meist liegt es daran, dass Zertifikate spezielle Strukturen aufweisen, die es vorsehen, die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenausschüttungen als Baustein in die Ausstattung des Zertifikats einfließen zu lassen. Denkt man hier beispielsweise an die bekannten Bonus-Zertifikate, die bei Fälligkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonusbetrag zahlen, wird deutlich, dass dieser Betrag irgendwo herkommen muss. Auch der Abschlag eines Discount-Zertifikats muss durch bestimmte Bausteine kreiert werden. In der Regel wird die Ausstattung eines Zertifikats für den Anleger umso attraktiver ausfallen, je höher die während der Laufzeit erwarteten Dividendenschätzungen einer Aktie ausfallen. Anleger müssen folglich nicht auf Dividenden einer Aktie verzichten. Vielmehr erhalten sie diese über Umwege, z. B. in Form eines Bonusbetrags oder Discounts.
Obwohl die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen (Spread) bei HSBC nahezu immer konstant gehalten wird, gibt es Marktsituationen, in denen die Ausweitung des Spreads für die Erhaltung der risikoneutralen Position von HSBC notwendig sein kann. In der Praxis kommt es allerdings bei HSBC in nur sehr seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Ausweitung des Spreads, die häufig dann auch nur für eine bestimmte Stückzahl Gültigkeit besitzt, z.B., wenn im Späthandel nach Börsenschluss mehrere hunderttausend Derivate auf eine illiquide Aktie gehandelt werden sollen. Bei sehr liquiden Basiswerten, wie z.B. bei vielen deutschen Standardwerten, ist der Spread von vornherein eher gering. Bei Werten mit einer sehr geringen Liquidität, wie z.B. bei kleineren deutschen Nebenwerten, ist der Spread in der Regel größer. Tipp: Wenn die relevante Referenzstelle (und damit die in der Regel liquideste Börse) des Basiswerts geöffnet ist, ist der Spread tendenziell am niedrigsten. Anleger sollten somit auch den Kaufzeitpunkt hinsichtlich der Höhe des Spreads beachten.
Grds. beantworten wir keine Fragen zu steuerlichen Themen. HSBC ist nicht für die Abführung der Steuer zuständig. Sie sollten sich bei Fragen von einem mit Ihren persönlichen Vermögens- und Steuerverhältnissen vertrauten Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen. Was die Abgeltungsteuer bedeutet und worin die wesentlichen Veränderungen in der Besteuerung liegen, beantwortet Frage 32 in "Allgemeines".
Von besonderer Bedeutung für den Erfolg eines Anlagezertifikats ist die Entwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Ist dies beispielsweise eine Aktie, ist es sinnvoll, sich zuvor mit dieser Aktie und dem Aktienmarkt vertraut zu machen. Je nach Ausstattung des Zertifikats kann dieses einen Puffer bieten. Kursverluste des Basiswerts sind also in gewissem Umfang nicht mit negativen Konsequenzen für den Zertifikateinhaber verbunden. Jedoch reicht der Puffer nicht unbedingt aus, um die Kursverluste des Basiswerts vollständig abzufedern. Anleger sollten sich daher für einen Basiswert entscheiden, dem sie zumindest für die Laufzeit ihres Zertifikats eine stabile Wertentwicklung zutrauen. Auch die Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen kann ein Entscheidungskriterium darstellen und die Erwartung eines Anlegers über die Entwicklung einer Aktie oder eines Markts beeinflussen.
Ist die Wahl auf eine bestimmte Aktiengesellschaft gefallen, kann es während der Laufzeit z.B. eines Discount-Zertifikats von Bedeutung sein, aktuelle Informationen eines Unternehmens zeitnah zu erhalten, um so auf möglicherweise resultierende Kursänderungen des Zertifikats reagieren zu können oder ggf. sogar frühzeitig eine Stop-Loss-Order zu platzieren.
Die mögliche Gewinnchance des Anlagezertifikats sollte in angemessenem Verhältnis zur Erwartung eines Anlegers stehen. Selbst wenn ein großes Angebot an Anlagezertifikaten mit sehr hohen jährlichen Renditen zur Verfügung steht und die Verlockung groß ist, ist es nicht zwangsläufig sinnvoll, ein solches Zertifikat zu wählen. Nur dann, wenn Anleger dem Basiswert tatsächlich die Kursentwicklung zutrauen, die für die Erzielung der angegebenen Renditen des Zertifikats vonnöten ist, sollte eine Anlage in Frage kommen.
Wer eher mit leicht sinkenden oder seitwärts tendierenden Kursen rechnet, und eben nicht mit Zertifikaten am Kursrückgang eines Basiswerts teilhaben will, (z.B. mit BEAR Zertifikaten) ist ggf. mit einem angemessenen Puffer besser bedient.
Die Angebotsbedingungen der von verschiedenen Emittenten angebotenen Zertifikate weichen in der Praxis trotz gleichen Namens des Zertifikats häufig voneinander ab. Der Blick auf die wesentlichen Ausstattungsmerkmale kann daher genauso entscheidend sein für den Anlageerfolg wie die Wahl eines geeigneten Basiswerts. Auch diesen Aspekt sollten Anleger bei der Auswahl eines Anlageprodukts berücksichtigen.
Viele Bankberater sind mit dem großen Angebot an Zertifikaten häufig überfordert. Um die Funktionsweise eines Produkts, besonders wenn es dabei um komplexere Strukturen geht, vollständig zu durchblicken, sind Anleger meist auf sich allein gestellt. In vielen Fällen erfolgt der Handel von Anlagezertifikaten ohnehin nicht mehr über die Hausbank eines Anlegers, sondern direkt online via Internet über angebundene Handelspartner der Emittenten, so genannte Online-Broker. Wer von vornherein weiß, in welche Produktkategorie die Anlage erfolgen soll, wird meist über Finanzportale im Internet die Produkte verschiedener Emittenten miteinander vergleichen und sich für dasjenige mit den für ihn attraktivsten Ausstattungsmerkmalen entscheiden. Zu vergleichen sind dabei auch mögliche Kosten, wie der Spread der Produkte oder möglicherweise anfallende Ausgabeaufschläge oder ein Verwaltungsentgelt, die bei Erwerb oder auch während der Laufzeit erhoben werden. Oft werden diese auf den verschiedenen Online-Finanzportalen nicht vollständig ausgewiesen, so dass die für ein Produkt anfallenden Kosten erst nach Einsicht in den Wertpapierprospekt oder nach Anruf beim Emittenten deutlich werden.
Auch für den Fall, dass Anleger noch keine konkrete Vorstellung davon haben, welche Produktkategorie sie zur Umsetzung ihrer Einschätzung über die Entwicklung eines Basiswerts einsetzen wollen, und sich allgemein über die Funktionsweise verschiedener Produkte informieren möchten, kommt es auf den Service des Emittenten an. Anleger sollten darauf achten, dass dieser die gewünschten Informationen, wie verständliche Wertpapierprospekte, Produktbeschreibungen und weiterführende Aufklärungsmaterialien, zeitnah zur Verfügung stellt. In der Regel wird von den Emittenten eine kostenlose Info-Hotline angeboten (Kostenlose Infoline von HSBC: 0800- 4000 910). Auch aktuelle Kurse und Kennzahlen auf den Internetseiten der Emittenten können für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein.
Zusätzlich sollten Anlegerinnen und Anleger die Bonität des Emittenten und, sofern relevant, der Garantin beachten (vgl. hierzu „Allgemeines“ Frage 25).
Fehler entstehen meist infolge von Unwissenheit. Oft genug lassen sich Anleger von hohen Gewinnchancen und jährlichen Renditen blenden und gehen Positionen ein, ohne das nötige Verständnis und Kenntnisse der Risiken mitzubringen. Anleger sollten vor dem Erwerb von von Zertifikaten sicherstellen, dass die mit dem Produkt verbundenen Risiken auch mit der persönlichen Risikoneigung übereinstimmen. Dazu kann es sinnvoll sein, die eigene Risikoneigung zu ermitteln, indem sich Anleger die Frage stellen, wie hoch das maximal zu übernehmende Risiko sein darf. Ist diese Frage geklärt, können vertiefende Webinare oder Artikel genutzt werden, die von HSBC regelmäßig angeboten werden, um das bestehende Zertifikate-Wissen zu erweitern. Oft werden hierbei alltagstaugliche Praxistipps vermittelt und Antworten auf spezielle Fragen gegeben. Wichtig ist, vor der Anlage keine Frage ungeklärt zu lassen. Sollte nicht alles auf Anhieb in den Unterlagen der Emittenten geklärt werden, besteht die Möglichkeit, offene Fragen in einem telefonischen Gespräch zu klären (Kostenlose Infoline von HSBC: 0800- 4000 910).
Eine konkrete Betrachtung der Wirkungsweise von Einflussparametern, wie Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität des Basiswerts (siehe hierzu „Allgemeines“) oder Änderungen der Dividendenschätzungen, erfolgt im Fragenkatalog für das jeweilige Anlagezertifikat, da eine einheitliche Beantwortung für alle unterschiedlichen Produktarten nicht möglich ist. Die Betrachtung des Ausmaßes einer Kursänderung für ein Zertifikat aufgrund veränderter Einflussparameter kann allerdings ausschließlich unter sonst konstanten Einflussfaktoren stattfinden. In den meisten Fällen lässt sich außerdem nur eine tendenzielle Kursrichtung des Zertifikats ableiten. Für eine exaktere Bestimmung möglicher Kursausschläge müsste eine situationsabhängige Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren unter Berücksichtigung der konkreten Ausstattung eines Anlagezertifikats erfolgen.
Sofern dem Anlagezertifikat als Basiswert eine Aktie zugrunde liegt und es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft kommt, wie z.B. Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen, werden in der Regel wesentliche Ausstattungsmerkmale des jeweiligen Zertifikats angepasst. Häufig hat eine Anpassung eine Veränderung des Bezugsverhältnisses, des Basispreises oder bestimmter Kursschwellen zur Folge. Ziel einer Anpassungsmaßnahme durch den Emittenten ist in allen Fällen, den Inhaber eines Anlagezertifikats unmittelbar nach Durchführung einer Kapitalmaßnahme wirtschaftlich betrachtet nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. HSBC orientiert sich dabei grds. am Vorgehen der relevanten Terminbörse (z.B. Eurex oder Euronext).
Im Falle von Sonderdividendenausschüttungen eines Basiswerts wird HSBC grundsätzlich analog der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse verfahren, beispielsweise der Eurex oder der Euronext. Die für den betreffenden Basiswert relevante Terminbörse ist in den maßgeblichen Emissionsbedingungen genannt. Bei Bonus-Zertifikaten beispielsweise würde dementsprechend das Bezugsverhältnis steigen und der Bonuslevel sinken. Die Barriere würde ebenfalls sinken, wobei der Bonusbetrag unverändert bliebe. Auf den Kurs eines Anlagezertifikats sollte die Ausschüttung tendenziell allerdings keinen Einfluss haben.
Die Möglichkeit eines Ausverkaufs besteht durchaus. Genau wie im Supermarkt kann es auch bei Zertifikaten vorkommen, dass das gesamte Angebot erschöpft ist. In diesem Fall wird vom Market-Maker kein Briefkurs (Verkaufspreis) mehr gestellt. Der Verkauf des Zertifikats durch den Zertifikateinhaber wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Unabhängig vom Ausverkauf werden in der Regel laufend handelbare Geldkurse (Ankaufspreise) gestellt.
Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten. Sie stehen im Insolvenzfall des Emittenten grundsätzlich mit allen anderen Verbindlichkeiten eines Emittenten auf einer Stufe (vgl. hierzu Frage 25 unter "Allgemeines"). Der Einlagensicherungsfonds, wie er beispielsweise für die Anlage in Investmentfonds von Bedeutung ist, spielt für den Inhaber eines Zertifikats keine Rolle und dient demnach auch nicht zur Besicherung im Insolvenzfall. Für Wertpapierinhaber von HSBC-Produkten bedeutet dies: Die Wertpapierinhaber tragen das Emittentenausfallrisiko der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH. Alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen unter den Wertpapieren werden durch die Garantin, die HSBC Continental Europe S.A., Paris, garantiert. Jedoch besteht auch bei diesen Wertpapieren das Risiko eines erheblichen Verlusts bis hin zum Totalverlust des Aufgewendeten Kapitals aufgrund eines Ausfalls der Garantin. Aus diesem Grund sollten Anleger bei längerfristigen Anlagen in Anlagezertifikate und Hebelprodukte auf jeden Fall auch das Bonitätsrisiko der Garantin berücksichtigen. Mit Hilfe eines „Bonitäts“-Ratings wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass ein Schuldner (hier die Garantin) seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen wird. Die Ermittlung des Ratings umfasst in der Regel die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes, der jeweiligen Branche sowie die individuelle wirtschaftliche Situation der Garantin. Das langfristige Rating der Garantin ist aktuell mit AA- durch die Rating-Agentur Fitch Ratings Ltd. bewertet (Quelle: www.fitchratings.com, Stand: 14.09.2023).
Die Zeichnungsfrist ist ein vom Emittenten festgelegter Zeitraum, in welchem das zu emittierende Zertifikat bzw. Wertpapier zu einem festgelegten Preis gezeichnet werden kann.
Die Zeichnung neuer Zertifikate wird nicht von allen Hausbanken und Online-Brokern angeboten. Meist sind es sogar nur ausgewählte Vertriebspartner des Emittenten, die eine Zeichnung überhaupt ermöglichen. Bei in Deutschland angebotenen Wertpapieren kann eine Zeichnung eventuell auch über die Börsen Stuttgart oder Frankfurt erfolgen. Die Zeichnung erfolgt in diesem Fall ähnlich wie ein normaler Wertpapierkauf unter Angabe der Wertpapierkennnummer und der Anzahl der zu zeichnenden Zertifikate. Der Unterschied zum klassischen Erwerb eines Produkts, welches nicht zur Zeichnung angeboten wird, liegt insbesondere im festgelegten Preis. Der Zeichnungspreis bleibt über die gesamte Zeichnungsfrist hinweg konstant. Anleger sollten allerdings berücksichtigen, dass während der Zeichnungsfrist zusätzlich zum Zeichnungspreis ein Ausgabeaufschlag erhoben werden kann.
Erst nach der Zeichnungsfrist werden laufend Geld- und Briefkurse (Ankaufs- und Verkaufspreise) für das neue Zertifikat gestellt. Es kann also sein, dass der Kurs des Zertifikats am ersten Tag nach der Zeichnungsfrist weit über oder weit unter dem Zeichnungspreis liegt, je nachdem, wie die Konstellation der aktuellen Marktparameter ist. Für diejenigen Anleger, die nach der Zeichnungsfrist mit einem steigenden Preis rechnen, kann sich die Zeichnung lohnen. Anleger sollten beachten, dass es bereits während der Zeichnungsfrist zu einem Ausverkauf des Zertifikats kommen kann. In diesem Fall gehen Anleger, die nicht rechtzeitig gezeichnet haben, zunächst leer aus.
Im Rahmen eines Angebots mit Zeichnungsfrist behält sich der Emittent ausdrücklich das Recht vor, die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden und / oder vorgenommene Zeichnungen zu kürzen bzw. nur teilweise zuzuteilen. Der Emittent behält sich ferner das Recht vor, die Wertpapiere - insbesondere bei zu geringer Nachfrage während der Zeichnungsfrist - nicht zu emittieren. Darüber hinaus behält sich der Emittent das Recht vor, die Zeichnungsfrist zu verlängern.
Bonus-Zertifikate entfalten vor allem in stagnierenden sowie leicht fallenden Märkten ihre volle Attraktivität. Während eine Direktanlage nur bei steigenden Kursen einer Aktie zu Gewinnen führt, bieten Bonus-Zertifikate auch in Seitwärtsmärkten und sogar bei moderaten Kursrückgängen Gewinnchancen, solange die Barriere unberührt bleibt. In diesem Fall kann die Rendite des Zertifikats oberhalb der Rendite einer Direktanlage liegen.
Darüber hinaus nehmen Anleger an Kursanstiegen des Basiswerts, die über den Bonuslevel hinausgehen, unbegrenzt teil – unabhängig davon, ob die Barriere durchbrochen worden ist oder nicht. So besteht sogar nach dem Eintritt des Schwellenereignisses noch die Chance, einen über dem Bonusbetrag liegenden Einlösungsbetrag zu erhalten.
Die Vorteile, die Bonus-Zertifikate gegenüber der Direktanlage in den Basiswert mit sich bringen, wie z.B. die Erzielung einer Seitwärtsrendite, können unter anderem nur durch den Verzicht auf mögliche Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft, auf die sich das Bonus-Zertifikat bezieht, an den Anleger weitergereicht werden. In keinem Fall wird die Dividende hierbei vom Emittenten vereinnahmt; vielmehr gilt: Je höher die erwartete Dividende der Aktie ausfällt, desto attraktiver kann das Bonus-Zertifikat vom Emittenten ausgestattet werden, d.h. umso größer können der erzielbare Bonusbetrag und/oder der Puffer, also der Abstand zwischen Barriere und Bonuslevel, sein. Die Dividende wird also in Form des Bonus-Mechanismus an den Anleger weitergereicht.
Wie Bonus-Zertifikate funktionieren (am Beispiel einer Aktie als Basiswert): Sofern der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere des Bonus-Zertifikats nicht berührt oder unterschritten hat und der Aktienkurs am Bewertungstag auf oder unter dem Bonuslevel notiert, erhalten Anleger bei Fälligkeit den Bonusbetrag (Grafik 1). Notiert der Aktienkurs am Bewertungstag hingegen über dem Bonuslevel, erhalten Anleger bei Fälligkeit den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 2). Tritt die gewünschte Kursbewegung nicht ein und berührt oder unterschreitet die Aktie während der Laufzeit die Barriere, tritt das so genannte Schwellenereignis ein. In diesem Szenario wird der Bonus-Mechanismus außer Kraft gesetzt und der Anleger erhält den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des Basiswerts gezahlt unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 3). Ggf. kann auch eine Aktienlieferung erfolgen.
Szenarien für ein Bonus-Zertifikat
Bonus-Zertifikate richten sich an Anleger, die Kursgewinne bzw. nur begrenzte Kursverluste eines Basiswerts erwarten und an den erwarteten Kursgewinnen möglichst vollständig teilhaben wollen. Damit verbinden Bonus-Zertifikate verschiedene vorteilhafte Eigenschaften in einem Produkt: Der Bonus-Mechanismus bietet angemessene Renditechancen in stagnierenden Märkten. Des Weiteren erlauben Bonus-Zertifikate unbegrenzte Gewinnmöglichkeiten bei steigenden Kursen des Basiswerts. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass Zertifikateinhaber allerdings keinen Anspruch auf Dividendenzahlungen haben.
Es gibt Situationen, in denen ein vorzeitiger Verkauf des Bonus-Zertifikats vorteilhaft sein kann. Zum einen kann das Zertifikat bereits vor dessen Fälligkeit ein persönliches Renditeziel eines Anlegers erreicht haben. Dieses kann beispielsweise unterhalb des Bonusbetrages liegen und bei sinkenden Kursen der Aktie mögliche Verluste durch einen vorzeitigen Verkauf begrenzen; es kann auch oberhalb des Bonusbetrages liegen, so dass es sich für einen Anleger lohnen kann, vorzeitig Gewinne zu realisieren, denn in diesem Kursbereich kann das Bonus-Zertifikat keinen deutlichen Mehrwert gegenüber der Direktanlage mehr erzielen. Starke Kursverluste und das damit verbundene Durchbrechen der Barriere können zum anderen die Attraktivität eines Bonus-Zertifikats gegenüber der Direktanlage in Aktien verringern.
Über den am Bewertungstag ermittelten Einlösungsbetrag eines Bonus-Zertifikats erhalten Anleger am Einlösungstermin automatisch eine Gutschrift auf ihrem Referenzkonto. Ein zusätzlicher Auftrag des Zertifikateinhabers ist nicht notwendig. Dies gilt auch für den Fall einer Aktienlieferung. In aller Regel können Anleger das Bonus-Zertifikat bis zum letzten Börsenhandelstag börsentäglich verkaufen oder kaufen.
Bonus-Zertifikate sind bekanntlich mit einer Barriere ausgestattet, die während der Laufzeit des Zertifikats nicht berührt werden sollte. Bei Emission des Zertifikats wird die Barriere grundsätzlich unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts festgelegt, da sonst bereits zu Beginn der Laufzeit das so genannte Schwellenereignis eingetreten wäre.
Zwischen dem Kurs des Basiswerts und der Barriere ist also ein „Puffer“ vorhanden. Erst, wenn dieser Puffer aufgebraucht ist, d.h. der Kurs des Basiswerts bis auf die Barriere gesunken ist, kommt es zum Schwellenereignis und der Bonus-Mechanismus wird deaktiviert. Ab diesem Moment verhält sich ein Bonus-Zertifikat wie ein klassisches Partizipationszertifikat.
Beträgt die Barriere eines Bonus-Zertifikats bei dessen Emission z.B. 45 % (bezogen auf den Bonuslevel), bedeutet dies, dass die Barriere bei einem angenommenen Bonuslevel von 100 € bei 45 € liegt. Die Differenz aus Aktienkurs und Barriere ergibt den Puffer. Erst wenn der Aktienkurs, ausgehend von 100 € um 55 € gefallen ist, tritt das Schwellenereignis ein. Der Puffer beträgt in diesem konkreten Beispiel 55 %. Sinkt der Aktienkurs um 54 €, ohne die Barriere zuvor berührt zu haben, hat dieser Kursverlust keine Konsequenzen für den Zertifikateinhaber; er wird dank des Puffers abgefedert.
Bei Teilschutzzertifikaten hingegen wird bei Emission angegeben, wie viel Prozent von dem Nennbetrag zum Einlösungstermin (teil-) geschützt sind. Bei einer Anlage in ein solches Produkt wird die Zahlung eines vom Emittenten bei Emission festgelegten Kapitalschutzbetrags zum Einlösungstermin zugesichert.
Anleger sollten darauf achten, beim Kauf eines Bonus-Zertifikats den Abstand (Puffer) zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie und der Barriere nicht zu gering zu wählen. Ein geringer Abstand bedeutet zwar häufig eine höhere Bonus-Chance, gleichzeitig steigt aber das Risiko, dass der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere unterschreitet. Der Bonus-Mechanismus würde damit außer Kraft gesetzt. Bei einer positiven Kurserwartung könnte die Wahl eines geringen Abstands zwischen dem aktuellen Aktienkurs und der Barriere die richtige Anlagestrategie sein, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Demgegenüber können sehr sicherheitsorientierte Anleger, deren Anlagestrategie einen möglichst hohen Puffer beinhalten soll, einen größeren Abstand zwischen der Barriere und dem aktuellen Aktienkurs wählen.
Bonus-Zertifikate orientieren sich zwar während ihrer Laufzeit hauptsächlich am Kurs ihres Basiswerts, trotzdem können auch andere Faktoren für die Kursentwicklung des Zertifikats von Bedeutung sein. Hierzu zählen u.a. die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schwellenereignisses bzw. das bereits eingetretene Schwellenereignis, die Restlaufzeit des Zertifikats, die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts, die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sowie die Dividendenschätzungen des Basiswerts.
Selbst wenn der Kurs des Basiswerts sich nicht ändert, kann der Kurs eines Bonus-Zertifikats während der Laufzeit aus unterschiedlichen Gründen schwanken und ggf. trotz steigenden Kurses des Basiswerts sogar fallen (vgl. hierzu Fragen 22 bis 28).
Ist das Schwellenereignis bisher nicht eingetreten und der Kurs des Basiswerts notiert während der Laufzeit in der Nähe der Barriere, so steigt unter sonst konstanten Bedingungen das Risiko, dass es zum Schwellenereignis kommt. Dieses höhere Risiko führt tendenziell zu einem sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats.
Ist das Schwellenereignis eingetreten, nehmen Anleger vollständig und unbegrenzt an der Kursentwicklung der Aktie teil– dies sowohl an steigenden wie auch an fallenden Kursen. Aufgrund der Tatsache, dass Bonus-Zertifikateinhaber nicht dividendenberechtigt sind, notieren Bonus-Zertifikate auf Aktien im Vergleich zum Basiswert auf einem verminderten Niveau. Die Differenz zum Kurs des Basiswerts kommt zustande, da der Kurs des Bonus-Zertifikats um den Barwert der erwarteten Dividendenausschüttungen der jeweiligen Aktiengesellschaft während der Laufzeit des Zertifikats reduziert wird. Mit abnehmender Restlaufzeit nähert sich der Kurs der Zertifikate jedoch immer stärker dem Aktienkurs an (bei sonst konstanten Einflussfaktoren), bis schließlich am Laufzeitende keine Dividendenausschüttungen mehr ausstehen, alle Dividendentermine der Aktiengesellschaft verstrichen und somit beide Kurse identisch sind.
Betrachtet man ausschließlich den Einfluss der abnehmenden Restlaufzeit unter sonst konstanten Bedingungen, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats tendenziell steigen, wenn kein Schwellenereignis eingetreten ist. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonuslevel und der Barriere, ohne die Barriere jemals berührt oder unterschritten zu haben, wird sich der Kurs des Bonus-Zertifikats kurz vor dem Laufzeitende vom Kurs des Basiswerts lösen und dem Bonusbetrag nähern. Bei Kursen des Basiswerts in der Nähe des Bonuslevels trifft diese Aussage jedoch nicht immer zu.
Oberhalb des Bonusbetrages kann der Kurs des Bonus-Zertifikats mit abnehmender Restlaufzeit sogar sinken und sich dem Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag annähern. Sofern während der Laufzeit bereits das Schwellenereignis eingetreten ist, hat eine abnehmende Restlaufzeit keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Bonus-Zertifikats. Dieses vollzieht dann die Kursbewegung des Basiswerts wie ein Partizipationszertifikat nahezu exakt nach.
Den Einfluss sich ändernder impliziter (erwarteter) Volatilitäten auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats sollten Anleger nicht vernachlässigen. Je nachdem, ob sich der Kurs des Basiswerts in der Nähe des Bonuslevels oder der Barriere befindet, kann die Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats verschieden stark ausfallen.
Steigt die implizite Volatilität eines Basiswerts, ohne dass es bisher zum Schwellenereignis gekommen ist, und bleiben darüber hinaus alle anderen Faktoren konstant, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats, dessen Basiswert erheblich nahe an der Barriere notiert, tendenziell sinken. Das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses steigt in diesem Fall. Notiert der Kurs des Basiswerts hingegen näher am Bonuslevel oder sogar darüber, wird das Bonus-Zertifikat unter sonst konstanten Einflussfaktoren bei steigender Volatilität des Basiswerts in der Regel an Wert gewinnen. Das Ausmaß des Einflusses ist jedoch abhängig von der Reaktion der in einem Bonus-Zertifikat enthaltenen Optionskomponenten.
Auch sinkende implizite Volatilitäten haben Einfluss auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats. Geht man wieder von einer unberührten Barriere aus, wird eine sinkende Volatilität des Basiswerts in den geschilderten Fällen tendenziell eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs des Bonus-Zertifikats haben. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonuslevel und der Barriere, jedoch erheblich näher an der Barriere, führt eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts unter sonst konstanten Bedingungen häufig zu einem steigenden Kurs des Bonus-Zertifikats, da das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses in diesem Fall sinkt. Notiert der Kurs des Basiswerts aber näher am Bonuslevel oder darüber, kann eine sinkende Volatilität des Basiswerts einen sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats zur Folge haben.
Nach Unterschreiten der Barriere wird der Bonus-Mechanismus eines Bonus-Zertifikats deaktiviert. Da Bonus-Zertifikate sich ab diesem Zeitpunkt wie klassische Partizipationszertifikate verhalten und die Kursbewegung des Basiswerts üblicherweise exakt nachvollziehen, spielen Veränderungen der erwarteten Volatilität für die Preisbildung eines Bonus-Zertifikats keine Rolle mehr.
Die Erwartung sich ändernder Kapitalmarktzinsen findet bereits bei Emission eines Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte Zinsänderung beispielsweise wird folglich keinen erheblichen Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben. Fallen Zinsänderungen jedoch stärker oder schwächer aus als erwartet, so können sich diese auf den Wert eines Bonus-Zertifikats auswirken. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben und der Bonus-Mechanismus nicht außer Kraft gesetzt ist, haben stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Bonus-Zertifikats zur Folge. Notiert der Kurs des Basiswerts zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Barriere, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats meist kaum an Wert verlieren. Allgemein wird der Einfluss steigender Zinsen umso bedeutender, je stärker sich der Kurs des Basiswerts von der Barriere entfernt und sich dem Bonuslevel annähert bzw. darüber hinaus ansteigt. Für stärker als erwartet ausfallende Zinssenkungen gilt in dem oben geschilderten Fall häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Preis. Da Inhaber von Bonus-Zertifikaten auf Aktien nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursveränderungen des Bonus-Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen ergeben sich jedoch nicht durch Berechnungen von Analysten. Sie lassen sich aus den an den Terminmärkten gehandelten Optionen ableiten. Insofern sprechen Derivatehändler von „handelbaren Dividenden“. Sie unterscheiden sich von den Schätzungen der Analysten durch den wesentlichen Umstand, dass sie in den (Kauf-)Preis von Optionen einfließen.
Tendenziell haben steigende Dividendenerwartungen einen sinkenden Kurs eines Bonus-Zertifikats zur Folge, da Inhabern des Bonus-Zertifikats diese nicht zugerechnet werden. Umgekehrt wirken sich sinkende Dividendenerwartungen aus. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss auf das Zertifikat jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Sofern der Basiswert eines Bonus-Zertifikats eine Aktie ist, kann es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Kapitalmaßnahmen der jeweiligen Aktiengesellschaft der betreffenden Aktie kommen. Die Ausgabe neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung durch die Aktiengesellschaft hat unter sonst konstanten Einflussfaktoren einen verminderten Aktienkurs zur Folge.
Um Inhaber von Bonus-Zertifikaten vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Bonus-Zertifikate mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Zertifikats wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Dazu erfolgen grundsätzlich Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale eines Bonus-Zertifikats, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind. Gemäß den Emissionsbedingungen werden meist die Barriere, das Bezugsverhältnis und der Bonuslevel eines Bonus-Zertifikats angepasst. Der bei Emission festgelegte Bonuslevel eines Bonus-Zertifikats entspricht bei einem Bezugsverhältnis von 1 grundsätzlich dem Bonusbetrag. Erst durch eine Anpassung des Bezugsverhältnisses z.B. aufgrund möglicher Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft wird der Bonuslevel auf ein Niveau unterhalb des Bonusbetrages gesenkt, denn die Multiplikation aus angepasstem Bezugsverhältnis und dem angepassten Bonuslevel muss anschließend wieder dem Bonusbetrag entsprechen. Der Bonusbetrag bleibt von der Anpassung grundsätzlich unberührt. Eine Anpassung erfolgt in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex oder Euronext Amsterdam).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt ein Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG mit einem Bonusbetrag bzw. einem Bonuslevel in Höhe von z.B. 64,00 € und einer Barriere von z.B. 48,00 €. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,0. Die Düsseldorf AG beschließt, eine Kapitalerhöhung im Bezugsverhältnis 7:2 durchzuführen. Daher werden mit Wirkung zum Stichtag (d.h. zum Tag des Wirksamwerdens der Kapitalmaßnahme) folgende Anpassungen für das entsprechende Bonus-Zertifikat vorgenommen: Der von der relevanten Terminbörse ermittelte Faktor für die Anpassung des Bonus-Zertifikats (der so genannte „R-Faktor“) liegt bei 0,9550. Der Bonuslevel, der bisher auf der Höhe des Bonusbetrages lag, wird unter Berücksichtigung des R-Faktors von 64,00 € auf 61,12 € (64 x 0,9550) gesenkt. Auch die Barriere wird unter Berücksichtigung des R-Faktors nach der Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft von 48,00 € auf 45,84 € (48,00 x 0,9550) angepasst. Im Gegenzug wird das Bezugsverhältnis von 1,0 auf 1,0471 (1:0,9550) erhöht. Der Bonusbetrag bleibt bei 64,00 € unverändert. Die Multiplikation von Bonuslevel und Bezugsverhältnis ergibt sowohl vor der Kapitalerhöhung als auch danach den Bonusbetrag.
Ähnlich dem Vorgehen bei Kapitalerhöhungen wird auch bei anderen Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft verfahren. Hierzu zählen beispielsweise Sonderdividendenzahlungen oder Aktiensplits.
Auch nach einer Kapitalmaßnahme erhalten Anleger bei Fälligkeit eines Bonus-Zertifikats auf eine Aktie mindestens den Bonusbetrag, sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde. Notiert der Kurs der Aktie am Bewertungstag über dem angepassten Bonuslevel des Bonus-Zertifikats oder ist es während der Laufzeit des Bonus-Zertifikats zum Schwellenereignis gekommen, erhalten Anleger bei Fälligkeit den wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses).
Beispiel:
Angenommen – ausgehend vom vorherigen Beispiel – der Kurs der Düsseldorf AG notiert am Bewertungstag des Bonus-Zertifikats z.B. bei 63,00 € und demnach über dem angepassten Bonuslevel. Sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde, erhält der Inhaber des Bonus-Zertifikats einen Einlösungsbetrag in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwerts der Aktie – unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses von 1,0471, mindestens aber den Bonusbetrag. Der Einlösungsbetrag liegt in diesem beispielhaften Szenario bei 63,00 € x 1,0471 = 65,97 €.
Ausstattung des Bonus-Zertifikats | Vor Kapitalerhöhung der AG | Nach Kapitalerhöhung der AG |
---|---|---|
Bonusbetrag in EUR | 64,00 | 64,00 |
Bonuslevel in EUR | 64,00 | 61,12 |
Bezugsverhältnis | 1 | 1,0471 |
Barriere in EUR | 48,00 | 45,84 |
Sofern das Schwellenereignis bereits eingetreten ist, erhalten Inhaber eines Bonus-Zertifikats als Einlösungsbetrag den wirtschaftlichen Gegenwert der Aktie unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses.
Beispiel:
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hat der Kurs der Düsseldorf AG die angepasste Barriere von 45,84 € unterschritten und notiert am Bewertungstag bei 45,00 €. Der Einlösungsbetrag in Höhe von 47,11 €, den Zertifikateinhaber bei Fälligkeit erhalten, errechnet sich nach der Kapitalerhöhung der Düsseldorf AG aus festgestelltem Kurs der Aktie am Bewertungstag in Höhe von 45,00 €, multipliziert mit dem angepassten Bezugsverhältnis von 1,0471.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Durch den meist niedrigeren Aktienkurs nach einer Dividendenausschüttung kann es allerdings zu einem Berühren oder Unterschreiten der Barriere kommen.
Beispiel:
Der Kurs der Düsseldorf AG notiert vor der Hauptversammlung bei 75,00 €. Das Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG besitzt einen Bonusbetrag von 115,00 € und eine Barriere bei 70,00 €. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 6,00 € je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag, dem Tag nach der Hauptversammlung, eröffnet der Kurs der Düsseldorf AG zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs (bei sonst konstanten Einflussfaktoren) in Höhe von 69,00 €. Die bei 70,00 € liegende Barriere des Bonus-Zertifikats wurde unterschritten und der Bonus-Mechanismus somit deaktiviert.
Anders sieht es bei Sonderdividendenzahlungen aus. Hier erfolgt in der Regel analog zum Vorgehen der relevanten Terminbörse eine Anpassung der Ausstattungsmerkmale (siehe Frage 10).
Mit der Anlage in ein Bonus-Zertifikat ist grundsätzlich das Risiko des Schwellenereignisses verbunden. Da der Bonus-Mechanismus nach Eintritt des Schwellenereignisses verfällt, tragen Anleger in diesem Fall das Kursänderungsrisiko des Basiswerts. Mit einem Verlust des eingesetzten Kapitals müssen Anleger immer dann rechnen, wenn das für den Erwerb des Bonus-Zertifikats aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) höher ist als der Einlösungsbetrag bei Fälligkeit. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ein Totalverlust ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Ganz generell sollten Anleger immer eine Marktmeinung zu einem bestimmten Basiswert haben oder entwickeln, bevor sie sich für eine Anlage in ein Derivat entscheiden. Diese kann bei Discount-Zertifikaten sowohl die Erwartung eines leicht steigenden, stagnierenden oder sogar moderat fallenden Kurses des betreffenden Basiswerts sein. Besonders attraktiv können Discount-Zertifikate sein, die in Zeiten verhältnismäßig hoher impliziter (erwarteter) Volatilitäten emittiert werden, denn diese führen, wenn man davon ausgeht, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, zu einem günstigeren Einstiegspreis für ein Discount-Zertifikat, da der Wert der Optionskomponenten, die ein Discount-Zertifikat enthält, in diesem Fall tendenziell steigen wird. Der Mehrwert wird von den Emittenten bei Emission in Form eines höheren Discounts (Abschlag) an den Anleger weitergegeben. Demnach kann es sinnvoll sein, die tendenziell höheren Abschläge zu nutzen und in Zeiten hoher impliziter Volatilitäten in Discount-Zertifikate einzusteigen.
Grundsätzlich sind bei Fälligkeit zwei Szenarien für die Einlösung eines Discount-Zertifikats denkbar: Szenario 1: Das Zertifikat wird durch Zahlung des Höchstbetrags eingelöst. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Cap (obere Kursgrenze) notiert bzw. diesem entspricht. So erzielen Anleger die maximale Rendite mit ihrem Discount-Zertifikat. Szenario 2: Das Zertifikat wird durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl des Basiswerts, z.B. Aktien, eingelöst. Der Basiswert wird am Einlösungstermin in das Depot des Zertifikateinhabers übertragen. Dieses Einlösungsszenario kommt dann zum Tragen, wenn der am Bewertungstag festgestellte maßgebliche Kurs des Basiswerts unter dem Cap notiert. Sofern die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts Bruchteile ausweist, werden diese Bruchteile des zu liefernden Basiswerts jedoch nicht geliefert, sondern als Spitzenbetrag gezahlt. Konkret bedeutet dies: Wenn die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts z.B. 1,53 beträgt, wird dem Zertifikateinhaber eine Aktie übertragen und der Spitzenbetrag gutgeschrieben. Die Ermittlung des Spitzenbetrags erfolgt für jedes Zertifikat durch Multiplikation des Basiswertbruchteils, hier 0,53, mit dem am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des zu liefernden Basiswerts. Hält ein Wertpapierinhaber mehrere Discount-Zertifikate, erfolgt keine Zusammenlegung des Spitzenbetrags in der Art und Weise, dass dafür beispielsweise eine höhere Anzahl von Aktien geliefert wird.
Die Emissionsbedingungen können anstatt einer Aktienlieferung die Einlösung durch eine Zahlung eines Einlösungsbetrags vorsehen. Dies ist in der Regel der Fall bei Discount-Zertifikaten auf Indizes. Der Einlösungsbetrag, den Anleger in diesem Fall bei Fälligkeit erhalten, entspricht dem wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Der Höchstbetrag bezeichnet den maximalen Einlösungsbetrag eines Discount-Zertifikats. Der Cap eines Discount-Zertifikats ist maßgeblich für die Art der Einlösung des Discount-Zertifikats bei Fälligkeit. Bei einem Bezugsverhältnis von 1 entspricht der Cap dem Höchstbetrag. Bei dieser Ausstattung können Anleger den am Bewertungstag ermittelten Kurs des Basiswerts mit dem Höchstbetrag bzw. Cap vergleichen, um die Höhe bzw. Art der Einlösung zu ermitteln. Beträgt das Bezugsverhältnis allerdings nicht 1, beispielsweise durch Anpassungsmaßnahmen des Discount-Zertifikats oder in der Regel bei Discount-Zertifikaten auf Indizes, ist für die Einlösung des Zertifikats der Cap maßgeblich. In diesem Fall wird am Bewertungstag der Kurs des Basiswerts mit dem Cap verglichen.
Discount-Zertifikate werden grundsätzlich mit unterschiedlichen Höchstbeträgen angeboten. Sehr niedrige Caps (obere Kursgrenzen), die folglich weit unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts liegen, können sich z.B. für Anleger eignen, die bis zum Laufzeitende eher mit einer defensiven Kursentwicklung des Basiswerts rechnen.
Um zu ermitteln, wann sich eine Anlage in ein Discount-Zertifikat an Stelle der Direktanlage lohnt, berechnet man den so genannten Outperformance-Punkt. Dieser bezeichnet die Kursmarke eines Basiswerts, ab dem eine Direktanlage zu höheren Erträgen führt. Denn das Zertifikat ist mit einem Cap (obere Kursgrenze) versehen, so dass Kurssteigerungen des Basiswerts bei einem Discount-Zertifikat ab einem bestimmten Punkt (dem Outperformance-Punkt) gegenüber der Direktanlage zu keinem Mehrwert mehr führen. Solange also der Basiswert am Bewertungstag unter dem Outperformance-Punkt notiert, ist die Anlage in das Discount-Zertifikat lohnenswerter gewesen. Bei der Berechnung des Outperformance-Punkts ist jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem immer nur um eine Momentaufnahme handelt, denn Kursänderungen des Basiswerts und des Zertifikats führen ebenfalls zu Änderungen des Outperformance-Punkts.
Beispiel:
Ein Discount-Zertifikat auf die Düsseldorf AG hat einen Höchstbetrag von 26,00 €, ein Bezugsverhältnis von 1 und kostet zum Zeitpunkt der Betrachtung 21,36 €. Die Düsseldorf-Aktie notiert zeitgleich zu einem Kurs in Höhe von 23,35 €.
Der Outperformance-Punkt läge demnach bei:
Erst wenn die Düsseldorf-Aktie am Bewertungstag über 28,42 € notiert, hätte eine Anlage in die Aktie zu einer höheren Rendite geführt.
Der Abschlag bzw. Discount gibt an, um wie viel günstiger – prozentual gesehen – der Erwerb des Basiswerts über das Discount-Zertifikat ist (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) als die Direktanlage in den Basiswert selbst. Der Abschlag dient während der Laufzeit des Zertifikats als Puffer zum Cap (obere Kursgrenze) und sollte demnach nicht zu gering gewählt werden.
Beispiel:
Notiert der Basiswert bei 95,59 € und kostet das Zertifikat 70,27 €, ergibt sich folgender Discount:
Der Erwerb des Discount-Zertifikats ist in diesem Szenario um 26,49 % günstiger als eine Direktanlage in den Basiswert.
Die Angabe pro Jahr bietet sich grundsätzlich an, um verschiedene Anlagen miteinander vergleichen zu können. Denn bei fast allen Anlageprodukten wird die Rendite pro Jahr angegeben. Die Berechnung ist aufgrund der Annualisierung der Rendite jedoch etwas komplizierter als die Berechnung der maximalen Rendite absolut, also für die Gesamtlaufzeit. Die maximale Rendite für die Gesamtlaufzeit beträgt:
Bezogen auf ein Jahr muss die Rendite für die Gesamtlaufzeit des Zertifikats annualisiert werden. Die Formel zur Annualisierung der Rendite lautet:
Beispiel:
Beträgt die maximale Rendite eines Discount-Zertifikats 15 % und die Restlaufzeit noch 1,5 Jahre, so lässt sich entsprechend die Rendite berechnen, die pro Jahr erzielt werden kann:
Ja. Zwar orientieren sich Discount-Zertifikate während der Laufzeit vornehmlich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts, doch können auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Restlaufzeit des Zertifikats, Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität und die Dividendenschätzungen des Basiswerts sowie die Entwicklung des Kapitalmarktzinsniveaus Einfluss auf den Kurs des Zertifikats nehmen.
Ein Discount-Zertifikat besteht aus einer abgezinsten Anleihe (Zerobond) und einer verkauften Put-Option. Die Prämie aus dem Verkauf der Option wird in Form des Discounts an den Anleger weitergereicht. Demnach errechnet sich der Wert des Discount-Zertifikats aus dem Wert der abgezinsten Anleihe abzüglich der Optionsprämie.
Es gibt neben dem Kurs des Basiswerts Einflussfaktoren, die sich auf die einzelnen Komponenten auswirken und insgesamt kursbeeinflussend auf das Discount-Zertifikat wirken können. Sehr häufig bewirkt eine Veränderung der impliziten (erwarteten) Volatilität des Basiswerts eine Änderung des Optionspreises bei der genannten Put-Option. Steigende implizite Volatilitäten führen tendenziell zu einer steigenden Prämie der Put-Option, wodurch wiederum der Wert des Discount-Zertifikats sich entsprechend verringern würde. In diesem Fall z.B. notiert ein Discount-Zertifikat im „Minus“, während der Basiswert gestiegen sein kann. Welche Parameter Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben, lesen Sie in Frage 46, und wie diese wirken, ab Frage 50.
Discount-Zertifikate nehmen an der Kursentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps (obere Kursgrenze) nicht mehr teil, da die Einlösung eines Discount-Zertifikats auf die Höhe des Höchstbetrags begrenzt ist. Die Wertentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps spielt demnach für die Preisbildung des Zertifikats kaum noch eine Rolle.
Dieses Phänomen lässt sich durch die abnehmende Restlaufzeit erklären. Notiert der Basiswert unverändert über dem Cap (obere Kursgrenze), wird sich der Kurs des Discount-Zertifikats – unter sonst konstanten Einflussfaktoren – mit abnehmender Restlaufzeit immer stärker dem Höchstbetrag annähern und diesem schließlich am Bewertungstag entsprechen. Übersteigen wird er diesen allerdings nie, denn die Höhe der Einlösung des Zertifikats ist auf den Höchstbetrag begrenzt.
Die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts kann während der Laufzeit eines Discount-Zertifikats sowohl steigen als auch fallen. Eine steigende implizite Volatilität des Basiswerts (unter sonst konstanten Einflussfaktoren) bewirkt tendenziell einen sinkenden Wert des Zertifikats. Da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall an Wert gewinnt, wird dieser in Form des Abschlags an den Anleger weitergereicht. Für den Erwerber eines Discount-Zertifikats ergibt sich folglich ein günstigerer Einstiegspreis. Inhaber des Zertifikats müssen dagegen einen niedrigeren Wert ihres Zertifikats hinnehmen. Eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts hat eine tendenziell gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discount-Zertifikats. Somit ergibt sich unter sonst konstanten Einflussfaktoren häufig ein höherer Kurs des Discount-Zertifikats. Für den Erwerber eines Discount-Zertifikats folgt daraus ein höherer Einstiegspreis, wohingegen Zertifikateinhaber von steigenden Kursen des Zertifikats eher profitieren können.
Bevor es zur Emission eines Discount-Zertifikats kommt, wird bereits die Erwartung sich möglicherweise ändernder Kapitalmarktzinsen während der Laufzeit des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt. Kommt es also während der Laufzeit zu einer Zinsänderung am Kapitalmarkt, die bereits vor Emission des Discount-Zertifikats von der Europäischen Zentralbank angekündigt wurde, wird dies keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Zertifikats haben. Erst, wenn Zinsänderungen unerwartet vorgenommen werden oder aber geplante Zinsänderungen stärker oder schwächer als erwartet ausfallen, können sich diese auf den Kurs eines Discount-Zertifikats auswirken. Besonders bei lang laufenden Discount-Zertifikaten kann dieser Einfluss von Bedeutung sein. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, haben unerwartete Zinserhöhungen sowie stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Discount-Zertifikats zur Folge. Dies wird deutlich, wenn man sich die Zusammensetzung eines Discount-Zertifikats in Erinnerung ruft: Konstruiert man ein Discount-Zertifikat aus einer gekauften Nullkuponanleihe und einer verkauften Put-Option, dann sinken durch den steigenden Zins die Kosten für die Anleihe. Eine Put-Option wird durch den gestiegenen Zins günstiger. Die preiswertere Nullkuponanleihe führt zu einem sinkenden Preis des Zertifikats, während die geringeren Erträge aus dem Verkauf der Put-Option einen Anstieg des Preises zur Folge haben. Insgesamt ergibt sich ein sinkender Kurs des Zertifikats, da der Einfluss der Zinsentwicklung auf die Nullkuponanleihe wertmäßig stärker ausfällt. Durch die entgegengesetzte Wirkung steigender Zinsen auf die verschiedenen Komponenten des Discount-Zertifikats wirkt sich die Zinsänderung im Allgemeinen umso schwächer aus, je weiter der Kurs des Basiswerts unter dem Cap (obere Kursgrenze) notiert, da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall stärker ins Gewicht fällt. Notiert der Kurs des Basiswerts dagegen oberhalb des Caps, resultiert daraus ein vergleichsweise stärker sinkender Kurs des Discount-Zertifikats. Für stärker als bei Emission berücksichtigt ausfallende Zinssenkungen gilt häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discount-Zertifikats. Sofern der Kurs des Basiswerts über dem Cap notiert, führt eine stärker als erwartet ausfallende Zinssenkung zu einem sichtlich steigenden Kurs des Discount-Zertifikats. Notiert der Kurs des Basiswerts unter dem Cap, fällt dieser Einfluss tendenziell schwächer aus und hat häufig einen geringfügig steigenden Kurs des Zertifikats zur Folge. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert der Einfluss des Kapitalmarktzinsniveaus jedoch an Bedeutung.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft auf die Aktien ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Aktien-Discount-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Da Discount-Zertifikateinhaber nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursänderungen des Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen fließen in die Preisberechnung von am Optionsmarkt gehandelten Optionen ein. Daher haben Änderungen der Dividendenerwartungen einen Einfluss auf den Preis der in einem Discount-Zertifikat enthaltenen Optionskomponenten. Steigende Dividendenerwartungen haben tendenziell einen sinkenden Kurs eines Discount-Zertifikats zur Folge, da diese sich in Form eines höheren Optionswerts und damit steigenden Abschlags auf den Preis des Zertifikats auswirken. Sinkende Dividendenerwartungen führen hingegen zu steigenden Kursen eines Discount-Zertifikats, weil die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente an Wert verliert und der Abschlag somit geringer wird. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Discount-Zertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Sofern der Aktienkurs jedoch am Bewertungstag aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Cap (obere Kursgrenze) notiert, kommt es anstelle der Einlösung in Höhe des Höchstbetrags zu einer Einlösung durch Lieferung der entsprechenden Aktien (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).
Während der Laufzeit eines Discount-Zertifikats auf eine Aktie kann es zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Maßnahmen der betreffenden Aktiengesellschaft kommen. Eine solche Kapitalmaßnahme kann beispielsweise die Ausgabe von Berichtigungsaktien bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch die betreffende Aktiengesellschaft sein. Um Discount-Zertifikateinhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind, erfolgen gemäß den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex). Dazu werden bei Discount-Zertifikaten die Anzahl der Aktien (= Bezugsverhältnis) sowie der Cap (obere Kursgrenze) des Zertifikats entsprechend angepasst werden. Der Höchstbetrag bleibt hiervon unberührt.
Beispiel:
Ein Discount-Zertifikat auf die X-AG ist mit einem Höchstbetrag und einem Cap in Höhe von jeweils 20,00 € ausgestattet. Der Aktienkurs der X-AG notiert zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei 20,00 €. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,00.
Während der Laufzeit des Zertifikats beschließt die X-AG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:2 durchzuführen. Aus diesem Grund wird bei dem beispielhaften Aktien-Discount-Zertifikat eine Anpassung des Bezugsverhältnisses und des Caps vorgenommen. Das Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalerhöhung nicht mehr 1,00, sondern wird auf 2,00 erhöht. Der ursprüngliche Höchstbetrag von 20,00 € bleibt von der Kapitalmaßnahme unberührt. Der Cap, welcher bisher auf der Höhe des Höchstbetrags lag, wird auf 10,00 € halbiert. Die Multiplikation des neuen Caps und des angepassten Bezugsverhältnisses entspricht dem Höchstbetrag.
Weitere Ereignisse, die zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale eines Aktien-Discount-Zertifikats führen können, sind z.B. Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen einer Aktiengesellschaft.
Pauschal lässt sich eine Antwort auf diese Frage nicht finden. Hier gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Der Emittent wird in einem solchen Fall wesentliche Bestandteile der Discount-Zertifikate mit dem Ziel anpassen, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Sollte die betreffende Aktiengesellschaft, deren Aktien dem Discount-Zertifikat zugrunde liegen, z.B. durch einen Aktientausch übernommen werden, könnte ein Discount-Zertifikat z.B. auf die Aktien der neuen Aktiengesellschaft im entsprechenden Verhältnis umgestellt werden. Der Emittent verfährt bei einer solchen Anpassung entsprechend den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, welche sich in der Regel an der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse (beispielsweise die Eurex oder die Euronext Amsterdam), an welcher Termin- und Optionskontrakte auf die betreffende Aktie gehandelt werden, orientieren. Es kann aber auch sein, dass Derivate von HSBC vorzeitig abgerechnet werden und ein Abrechnungsbetrag gezahlt wird.
Da Discount-Zertifikate bei Emission grundsätzlich mit einem Abschlag gegenüber dem Basiswert ausgegeben werden, bieten sie einen günstigeren Einstiegspreis gegenüber der Direktanlage. Dieser Abschlag wirkt bei moderaten Kursrückgängen des Basiswerts als Puffer zum Cap (obere Kursgrenze). So können Anleger auch in seitwärts tendierenden oder sogar leicht fallenden Märkten Gewinne erzielen.
Der Zertifikateinhaber erleidet dann einen Verlust, wenn der Einlösungsbetrag des Discount-Zertifikats geringer ist als der Erwerbspreis des Zertifikats, d.h. das für den Erwerb des Zertifikats aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten). Der Anleger eines Discount-Zertifikats mit Aktienlieferung erleidet einen Verlust , sofern er die Aktien nach dem Einlösungstermin unterhalb des persönlichen Erwerbspreises verkauft. Erfolgt ein Verkauf zu null, entsteht ein Totalverlust. Bei einem Discount-Zertifikat auf eine Aktie z.B. müsste diese bis auf null sinken, um einen Totalverlust zu erleiden. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ein Totalverlust ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Steigt der Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag über den Cap (obere Kursgrenze) hinaus, nehmen Anleger an dieser Kurssteigerung nicht teil. Ab einem bestimmten Punkt, dem Outperformance-Punkt (siehe hierzu Frage 71), entgehen ferner dem Anleger Gewinne, die er mit einer Direktanlage hätte erzielen können.
Wird ein Discount-Zertifikat durch Aktienlieferung oder durch Lieferung von Partizipationszertifikaten eingelöst, haben Anleger bis zur Übertragung am Einlösungstermin keine Ansprüche aus dem zu liefernden Basiswert. Darüber hinaus sollten Anleger beachten, dass sich der Kurs des zu liefernden Basiswerts in der Zeit zwischen dem Bewertungstag und dem Einlösungstermin verändern und ggf. bei Fälligkeit noch weiter unter dem Cap notieren kann. Der Anleger erleidet dann einen Verlust bis hin zum Totalverlust, sofern er die Aktien nach dem Einlösungstermin unterhalb des persönlichen Erwerbspreises (d.h. der für den Erwerb des Zertifikats aufgewendete Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) verkauft. Daraus resultiert, dass der Verlust aus dem Erwerb des Discount-Zertifikats erst nach dem Verkauf des gelieferten Basiswerts festgestellt werden kann. Im Falle der Lieferung von Partizipationszertifikaten sollten Anleger berücksichtigen, dass die Wertentwicklung der zu liefernden Zertifikate zum Zeitpunkt der Übertragung nicht feststeht. In der Regel erfolgen bei diesen Zertifikaten keine Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen (z.B. Dividenden), so dass die einzige Ertragschance der Zertifikate in einem Wertzuwachs des den Zertifikaten zugrundeliegenden Basiswerts, z.B. des Index, und somit des Werts der Zertifikate besteht. Wertpapierinhaber tragen zudem das Emittenten-/Garantenrisiko. Ebenfalls ist ein Totalverlust möglich, wenn der Emittent der Wertpapiere und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Seitens HSBC werden Anlegern sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Discount-Zertifikaten in der Regel keine Erwerbs- und Veräußerungskosten in Rechnung gestellt. Allerdings kann die Hausbank bzw. der Broker des Anlegers für Erwerb und Veräußerung Gebühren erheben. Kommt es bei Fälligkeit des Zertifikats zu einer Übertragung von Aktien oder Partizipationszertifikaten in das Depot des Anlegers, wird auch in diesem Fall seitens HSBC grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Anleger sollten daher auch mit ihrer Hausbank oder ihrem Discountbroker in Kontakt treten, um sich rechtzeitig über deren Gebührenstrukturen zu informieren, denn auch diese sollten in der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Als Basiswerte von Partizipationszertifikaten eignen sich nahezu alle denkbaren Finanzinstrumente. Partizipationszertifikate können sich auf einen Index, auf eine Aktie oder aber auch auf Devisen, Rohstoffe, Edelmetalle oder Zins-Futures beziehen. Partizipationszertifikate sind mit einer festen Laufzeit oder mit einer unbestimmten Laufzeit ausgestattet. Bezieht sich ein Partizipationszertifikat auf mehrere Aktien, so handelt es sich um ein Korb-Zertifikat. In dem Korb sind dann verschiedene Aktien enthalten.
Unter einer Eins-zu-Eins-Partizipation versteht man die parallele Kursbewegung des Zertifikats zu seinem Basiswert. Ein Anstieg des dem Zertifikat zugrundeliegenden Index um 1 Punkt (beispielsweise ein Anstieg des DAX® von 16.000 auf 16.001, wobei 1 Indexpunkt 1 € entspricht) hätte bei einem Bezugsverhältnis von 0,01 folglich einen Anstieg des Zertifikats um 1 Cent zur Folge (der Geldkurs (Ankaufspreis) würde in diesem Fall von 160,00 € auf 160,01 € steigen). Zu beachten ist also das Bezugsverhältnis, welches angibt, in welchem Verhältnis der Inhaber des Zertifikats an der Kursbewegung des Basiswerts teilnimmt. Beeinflusst wird die parallele Kursbewegung des Zertifikats durch das Bezugsverhältnis allerdings nicht. Ein Bezugsverhältnis von 0,1 allerdings würde im genannten Beispiel zu einem Anstieg des Geldkurses von 1.600,00 € auf 1.600,10 €, also um 10 Cent führen.
Bei Wertpapieren, die mit einer Währungsabsicherung (so genannte Quanto-Struktur) ausgestattet sind, müssen Wechselkursverhältnisse während der Laufzeit der Wertpapiere sowie etwaige Umrechnungsverhältnisse am Bewertungstag nicht beachtet werden. Quanto bezeichnet eine spezielle Art der Währungssicherung, bei der die Währung des Basiswerts (z.B. US-Dollar) in einem festgelegten Verhältnis (meist 1:1) in die Emissionswährung (z.B. Euro) umgerechnet wird, d.h. bei Emission erfolgt die Fixierung des Umrechnungskurses.
Für den Wertpapierinhaber bestehen insofern im Hinblick auf die Währung des Basiswerts weder eine Währungschance noch ein Währungsrisiko. Dies gilt für die Stellung von Kauf- und Verkaufspreisen sowie die Einlösung oder sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Eine Währungsumrechnung zum aktuellen Währungskurs erfolgt nicht.
Bei einem Open End-Partizipationszertifikat mit Währungsabsicherung, z.B. einem Quanto-Open End-Partizipationszertifikat auf Brent Crude Future, ist die Ermittlung des Einlösungsbetrags durch die Fixierung des Umrechnungskurses unabhängig von der EUR/USD-Kursentwicklung. Insofern besteht für Zertifikateinhaber weder ein Währungsrisiko noch eine Währungschance. Die Währungsabsicherung ist bei solchen Zertifikaten allerdings mit Kosten verbunden. Während der Laufzeit werden diese Kosten über den maßgeblichen Finanzierungssatz an Zertifikateinhaber weitergegeben. Der maßgebliche Finanzierungssatz dient somit zur Abdeckung der Kosten, die HSBC bei währungsgesicherten Open End-Partizipationszertifikaten im Zusammenhang mit der Absicherung der Währungsrisiken entstehen, um den bei Emission festgelegten Umrechnungskurs (z.B. EUR 1,00 je USD 1,00) gewährleisten zu können. Er berücksichtigt im Wesentlichen den Referenzzinssatz, die implizite Volatilität (Häufigkeit und Intensität der erwarteten Kursschwankungen) des Basiswerts, die implizite Volatilität des Emissionswährungs- / Fremdwährungs-Wechselkurses sowie die Korrelation (Grad der Abhängigkeit von zwei Werten voneinander) zwischen dem Basiswert und dem Emissions-/Fremdwährungs-Wechselkurs.
Je nachdem, wie sich die genannten Parameter entwickeln, können die Kosten der Absicherung negativ oder positiv ausfallen. Wenn die Kosten der Absicherung negativ sind, stellt dies für den Anleger einen Ertrag dar, der über einen steigenden Kurs des Zertifikats an den Inhaber weitergereicht wird. Andernfalls werden die Absicherungskosten über den Kurs des Zertifikats in Rechnung gestellt. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je positiver die Korrelationen ausfallen, desto günstiger ist tendenziell die Absicherung.
Der Unterschied zwischen so genannten Kurs- und Performanceindizes liegt in der Methode der Kursberechnung der Indizes. Bei einem Performanceindex (bspw. DAX®-Performanceindex) wird der Indexstand anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Zusätzlich werden bei der Berechnung des Index Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen für die im Index enthaltenen Aktien berücksichtigt. Die Höhe eines Kursindex (bspw. EURO STOXX 50®-Kursindex) wird hingegen ausschließlich anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Dividendenzahlungen für die im Index enthaltenen Aktien werden bei der Berechnung des Index nicht berücksichtigt.
Bei den meisten Investmentfonds handelt es sich um aktiv verwaltete Aktienfonds, die von einem professionellen Fondsmanagement verwaltet werden. Die Wertentwicklung des Fonds wird in hohem Maße durch Anlageentscheidungen des Fondsverwalters beeinflusst.
Für die Überwachung, die Analyse der Märkte und den Austausch von Wertpapieren zahlen Anleger allerdings jährliche Verwaltungsgebühren, die häufig zwischen 1 % und 2 % des Ausgabepreises betragen. Darüber hinaus fallen bei fast allen Investmentfonds so genannte Ausgabeaufschläge an, die bis zu ca. 6 % des Ausgabepreises ausmachen können.
Bei Zertifikaten stellt sich die Situation anders dar. Index-Zertifikate werden grundsätzlich nicht aktiv verwaltet. Sie bilden lediglich eine Benchmark (Bezugswert / Basiswert) nach ohne die Absicht, die Wertentwicklung dieser zu übertreffen. Eine jährliche Verwaltungsgebühr müssen Anleger daher nicht zahlen. Auch der Erwerb der Zertifikate erfolgt fast immer ausgabeaufschlagsfrei. (Der Blick in den Wertpapierprospekt des Emittenten schafft hier Klarheit.) Vorteilhaft ist auch die laufende Kursstellung der Produkte. Während Zertifikate in der Regel über den gesamten Handelstag ge- und verkauft werden können, wird für den Kauf oder Verkauf eines Investmentfonds in der Regel nur einmal pro Tag ein handelbarer Kurs ermittelt (ausgenommen so genannte Exchange Traded Funds mit fortlaufender Notierung).
Die Bezeichnungen „Aktienanleihe“ und „Indexanleihe“ werden als Eigennamen verwendet. Sie bezeichnen eine in der Zertifikatebranche klar definierte Produktkategorie mit Produkteigenschaften, die diesem Produkttyp entsprechen. Ein Unterschied zwischen den Aktienanleihen und Indexanleihen besteht in der Art der Rückzahlung. Den Aktienanleihen liegt in der Regel eine Aktie als Basiswert zugrunde, während die unter dem Eigennamen „Indexanleihe“ emittierten Wertpapiere sich meist auf bekannte Indizes beziehen. Sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, wird die Rückzahlung einer Aktienanleihe in der Regel durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien je Teilschuldverschreibung vollzogen. Praktisch erfolgt eine Übertragung des Basiswerts am Rückzahlungstermin durch die Einbuchung der entsprechenden Anzahl an Aktien in das Depot des Wertpapierinhabers. Bei Indexanleihen, denen ein Index zugrunde liegt, gilt in der Regel, sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, dass in Abhängigkeit vom maßgeblichen Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ein Rückzahlungsbetrag ermittelt wird. Auch hier gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückzahlung durch Lieferung. Je nach Emittenten kann bei Fälligkeit z.B. anstelle der Zahlung eines Rückzahlungsbetrags auch die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Indexpartizipationszertifikaten vorgesehen sein. Die konkreten Rückzahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Emissionsbedingungen festgelegt.
Funktionsweise und Rückzahlungsmodalitäten von Aktien- und Indexanleihen Aktienanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung unabhängig von der Kursentwicklung des unterliegenden Basiswerts gezahlt wird. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt am Rückzahlungstermin durch Zahlung des Nennbetrags oder durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien des Basiswerts je Teilschuldverschreibung. Sofern der Basiswert am Bewertungstag auf oder oberhalb des Basispreises notiert, erhalten Anleger bei Fälligkeit eine Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Die Summe aus Nennbetrag und Zinszahlung bzw. Zinszahlungen ist der maximal mögliche Betrag, den Anleger bei Fälligkeit der Anleihe erhalten können. Die Rückzahlung erfolgt durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien, wenn der Kurs des Basiswerts den Basispreis am Bewertungstag unterschreitet. Bei Indexanleihen hingegen erfolgt die Rückzahlung in diesem Szenario durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags in Abhängigkeit vom Stand des Index am Bewertungstag.
Beide Produktarten sind mit einer Gewinnbegrenzung versehen, der Anlegern die Chance auf eine Teilhabe an Kursanstiegen oberhalb einer bestimmten Kursmarke nimmt. Die Einlösung eines Discount-Zertifikats ist auf den Höchstbetrag und die Rückzahlung einer Aktien- bzw. Indexanleihe auf den Nennbetrag begrenzt. Notiert der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Cap (obere Kursgrenze) bzw. Basispreis, erzielen Anleger die maximal mögliche Rendite, andernfalls erfolgt bei beiden Produktarten die Einlösung bzw. die Rückzahlung durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien (bei Indexanleihen durch Zahlung eines Rückzahlungsbetrags).
Sowohl Aktienanleihen als auch Discount-Zertifikate eignen sich besonders für den Einsatz in seitwärts tendierenden, moderat fallenden oder leicht steigenden Märkten. Der markante Unterschied besteht einerseits in der Zinszahlung der Anleihe und andererseits im Abschlag bzw. Puffer zum Cap des Discount-Zertifikats. Genau diese Ausstattungen geben den Produkten ihren Charakter. Während der Puffer zum Cap in Form des günstigeren Einstiegspreises bei einem Discount-Zertifikat im Vergleich zur Direktanlage Kursverluste des Basiswerts abfedert, erhalten Inhaber der Aktienanleihe eine oder ggfs. mehrere Zinszahlungen, die unabhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts erfolgen.
Diese Frage kann mit einem deutlichen Nein beantwortet werden. Aktienanleihen gehören aufgrund ihrer Struktur zu den derivativen Finanzinstrumenten. Unternehmensanleihen sind dagegen reine festverzinsliche Wertpapiere, die von den jeweiligen Unternehmen selbst aus Gründen der Fremdkapitalbeschaffung ausgegeben werden. In der Regel ist die Verzinsung einer Unternehmensanleihe umso höher, je größer das mit der Anleihe verbundene Bonitätsrisiko (und demnach die Ausfallwahrscheinlichkeit) des Unternehmens ist. Die Höhe der Verzinsung einer Aktienanleihe hängt dagegen nicht primär von der Bonität des Emittenten oder der Garantin ab. Bei Aktienanleihen bestimmen Faktoren, wie z.B. die Dividendenrendite einer Aktie, die Höhe der Verzinsung.
Aufgrund des Anleihecharakters werden Geld- und Briefkurs (Ankaufs- und Verkaufspreis) einer Aktienanleihe in Prozent des Nennbetrags angegeben, d.h. für eine mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 € ausgestattete Aktienanleihe, die zu einem Briefkurs („Clean“-Notierung) in Höhe von 98,90 % notiert, zahlen Anleger bei Erwerb 989 € (zzgl. etwaiger Erwerbsnebenkosten). Zusätzlich müssen sie die seit dem letzten Zinstermin und bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen Stückzinsen entrichten. Anhand der Prozentnotierung ist zunächst sofort erkennbar, ob eine Anleihe unter oder über pari, also unter oder über 100 % ihres Nennbetrags oder sogar pari (zum Nennbetrag), d.h. zu 100 %, notiert. Bei Kursen der Anleihe unter pari ist die erzielbare Rendite für den Anleger tendenziell höher als bei Kursen auf oder sogar über pari. Notiert der Kurs des Basiswerts oberhalb des Basispreises der Anleihe, so wird der Kurs der Aktienanleihe unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell nahe 100 % (pari) oder sogar leicht darüber notieren. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anleihe bei Fälligkeit durch Zahlung des Nennbetrags zurückgezahlt wird, insbesondere kurz vor dem Laufzeitende, besonders hoch. Die Angabe der Kurse erfolgt darüber hinaus meist als so genannter „Clean Price“, d.h. ohne Berücksichtigung der bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese müssen Anleger beim Erwerb einer Aktienanleihe zusätzlich zahlen. Wird der Kurs der Anleihe hingegen als „Dirty Price“ ausgedrückt, enthält dieser die bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese Art der Notierung wird auch als Flat-Notierung bezeichnet. Bei HSBC werden auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de die „Clean“-Kurse angezeigt und die aufgelaufenen Stückzinsen separat ausgewiesen.
Die Zinszahlung erfolgt am jeweiligen Zinstermin. Der Zinstermin entspricht in der Regel dem Rückzahlungstermin und umfasst die Zeit zwischen dem Ersten Valutierungstag (=Beginn des Zinslaufs) und dem Rückzahlungstermin (=Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe). Die Höhe der Zinszahlung für eine Aktien- oder Indexanleihe wird entweder als Zinssatz pro Jahr (p.a.) angegeben oder als Zinssatz für die Gesamtlaufzeit der Anleihe (Zinssatz absolut). Ist diese z.B. mit einem Zinssatz in Höhe von 15,25 % p.a. und mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 € ausgestattet, bedeutet dies nur für den Fall, dass die Anleihe eine (Rest-) Laufzeit von exakt einem Jahr hat, dass Anleger eine Zinszahlung in Höhe von (15,25 x 1.000)÷100, also 152,50 € erhalten. Sollte die Laufzeit und damit die Zinsperiode über ein Jahr hinaus gehen oder möglicherweise kürzer ausfallen, wird die Zinszahlung bei Fälligkeit die 152,50 € übersteigen, bei einer kürzeren Laufzeit wird die Zahlung darunter liegen. In der Regel erfolgt eine tagegenaue Berechnung der dem Anleger zustehenden Zinsen. Berücksichtigt wird folglich auch, ob es sich um ein Schaltjahr handelt (366 Tage) oder nicht (365 Tage), sowie die tatsächliche Anzahl der Tage in der Zinsperiode. Diese Methode wird auch als „actual/actual"-Methode bezeichnet.
Darüber hinaus existieren weitere Zinsberechnungsmethoden, wie z.B. die so genannte deutsche Zinsmethode „30/360“ (jeder Monat wird mit 30 Tagen berücksichtigt, das Jahr standardmäßig mit 360 Tagen) oder die so genannte europäische Zinsmethode „actual/360“ (tagegenaue Berechnung bezogen auf 360 Tage eines Jahres).
Für Aktien- oder Indexanleihen mit einer p.a.-Verzinsung von HSBC wird in der Regel die actual/actual-Methode angewandt. Eine Aktienanleihe auf die A-AG beispielsweise ist mit einer Laufzeit bis zum 26.07.2024 und einem Beginn des Zinslaufes ab dem 21.07.2023 ausgestattet. Der Nennbetrag der Anleihe beträgt 1.000 €. Der jährliche Zinssatz liegt bei 9,80 %. An erster Stelle für die Berechnung der Zinszahlung steht die Ermittlung der Zinstage. Nach der Methode actual/actual ergeben sich 371 Zinstage:
Für 2023: 164 Tage; für 2024 = 207 Tage
Die Zinszahlung errechnet sich (aufgrund des Schaltjahres 2024) wie folgt:
Bezogen auf das Beispiel ergibt sich daraus:
Die Zinszahlung in Höhe von 99,34 € für die beispielhafte Aktienanleihe erhalten Anleger für den Fall, dass sie diese von Beginn des Zinslaufes an bis zur Fälligkeit gehalten haben. Andernfalls fällt die Zinszahlung entsprechend geringer aus.
Zusätzlich zum Verkaufspreis der Anleihe muss der Anleger so genannte Stückzinsen für den Zeitraum seit dem letzten Zinstermin entrichten, in dem er noch kein Anleiheinhaber war. Sollte noch keine Zinszahlung erfolgt sein, so ist der Zeitraum ab Beginn des Zinslaufs maßgeblich. Die nächste Zinszahlung der Aktienanleihe erfolgt am folgenden Zinstermin durch den Emittenten an den Anleiheinhaber und beinhaltet die bereits gezahlten Stückzinsen. Erwirbt ein Anleger beispielsweise eine Aktienanleihe mit einjährigem Zinslauf (365/366 Tage) etwa ein Dreivierteljahr vor dessen Ende, so erhält dieser Anleger bei Fälligkeit die Zinszahlung für den gesamten Zinslauf. Der Zinsanteil für das erste Vierteljahr, in dem er die Anleihe nicht gehalten hat und ihm daher auch keine Zinsen für diese Zeit zustehen, werden ermittelt und der Anleger muss diese bei Erwerb der Anleihe zuzüglich zum Erwerbspreis zahlen. Diese Zinsen werden Stückzinsen genannt.
Die Anzahl der im Falle der Rückzahlung durch Aktienlieferung zu liefernden Aktien wird bereits bei Emission festgelegt. Es gibt allerdings Situationen, die zu Veränderungen der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien führen können. Dies kann z.B. infolge von Kapitalerhöhung oder anderen Kapitalmaßnahmen im Basiswert notwendig sein, um den Inhaber der entsprechenden Anleihe wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“).
Der Kurs einer Aktienanleihe richtet sich in erster Linie nach der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Ein steigender Kurs des Basiswerts wirkt sich unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren positiv auf den Kurs der Anleihe aus. Da die Grundkonstruktion einer Aktienanleihe der Konstruktion eines Discount-Zertifikats ähnelt, ist die Wirkungsweise der Einflussparameter nahezu identisch. An dieser Stelle sollten Anleger sich die detaillierten Betrachtungen bei einem Discount-Zertifikat ansehen. Vgl. Frage 46 und 50. Der Cap (obere Kursgrenze) des Discount-Zertifikats entspricht in der Betrachtung dem Basispreis der Aktienanleihe. Grundsätzlich gilt für Aktien- und Indexanleihen, dass deren Kurs bei Kursen des Basiswerts unterhalb des Basispreises (und einem Kurs der Anleihe unter pari) stärker von der Kursentwicklung des Basiswerts als von der Entwicklung weiterer Einflussfaktoren beeinflusst wird. Notiert der Kurs des Basiswerts weit über dem Basispreis und die Anleihe in diesem Fall in der Regel pari bzw. leicht darüber, so wird unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell die Zinsentwicklung einen relativ gesehen größeren Einfluss auf das Kursverhalten haben. Die Bedeutung der enthaltenen Optionskomponente ist in diesem Fall häufig nur sehr gering.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften am ex-Tag, dieser entspricht in der Regel dem Tag nach der Hauptversammlung. Zeitgleich mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt ein Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. In der Regel ist dadurch der Aktienkurs unmittelbar nach der Dividendenzahlung geringer als unmittelbar davor. Auf den Kurs einer Aktienanleihe hat die Ausschüttung einer Dividende grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenzahlungen bereits bei Emission der Aktienanleihe in deren Verkaufskurs eingerechnet sind. Sofern der Aktienkurs durch den Dividendenabschlag am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert, wird der Emittent die entsprechende Anzahl an Aktien liefern. Das Risiko, dass der Kurs der Aktie aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Basispreis notiert, sollten Anleger berücksichtigen.
Beispiel:
Angenommen, der Kurs der A-Aktie notiert vor der Hauptversammlung der A-AG bei 115 €. Die Aktienanleihe auf die A-Aktie hat eine Restlaufzeit von wenigen Tagen und ist ausgestattet mit einem Basispreis in Höhe von 110 €. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 8 € je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag eröffnet der Kurs der Aktie der A-Aktie zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs in Höhe von 107 € (ceteris paribus). Sofern der Aktienkurs bis zum Bewertungstag nicht wieder über den Basispreis von 110 € steigt, erfolgt die Rückzahlung der Aktienanleihe nicht zum Nennbetrag, sondern durch Lieferung der entsprechenden Anzahl an Aktien.
Um Inhaber der Aktienanleihe vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Hierzu werden der Basispreis der Anleihe sowie die Anzahl der zu liefernden Aktien (Bezugsverhältnis) angepasst. Der Nennbetrag bleibt hiervon allerdings unberührt.
Beispiel:
Ein Anleger hat eine Aktienanleihe auf die XY AG mit einem Basispreis in Höhe von 697,8693 € erworben. Das Bezugsverhältnis und damit die Anzahl der zu liefernden Aktien der Anleihe beträgt 1,4330 Stück. Während der Laufzeit der Aktienanleihe beschließt die XY AG, eine Sonderdividende in Höhe von 15 € je Aktie auszuschütten. Um den Inhaber der Anleihe unmittelbar nach der Sonderdividendenausschüttung nicht schlechter zu stellen als vor dieser Kapitalmaßnahme, wird der Basispreis der Aktienanleihe von 697,8693 € auf 689,1196 € gesenkt. Das neue angepasste Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalmaßnahme 1,4512 Aktien. Würde es nicht zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale kommen, so wären Inhaber der Anleihe aufgrund der Sonderdividendenausschüttung schlechter gestellt als die Aktionäre. Der meist geringere Aktienkurs nach Ausschüttung der Dividende hätte eine geringere Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass der Aktienkurs am Bewertungstag über dem Basispreis notiert und die Anleihe zum Nennbetrag zurückgezahlt wird. Bei einer Lieferung einer unveränderten Anzahl an Aktien würde der Inhaber dagegen aufgrund der Sonderdividendenausschüttung einen geringeren wirtschaftlichen Gegenwert erzielen als vor der Kapitalmaßnahme.
Es kommt eindeutig auf die Zielsetzung des Anlegers an. Die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Produkts hängt davon ab, ob die Präferenz eines Anlegers eher eine festgelegte Zinszahlung (Aktien- oder Indexanleihe) oder aber ein günstigerer Einstiegspreis und Puffer zum Cap/zuroberen Kursgrenze (Discount-Zertifikat) ist. Auch die Frage nach der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung kann für Anleger relevant sein.
Die Wertpapiere verbriefen kein Recht auf einen bereits bei Emission festgelegten Rückzahlungs- bzw. Einlösungsbetrag. Anleger tragen somit ein Verlustrisiko bei der Anlage in die Wertpapiere. Mögliche Verluste hängen in erster Linie vom individuellen Einstiegspreis des Anlegers ab. Grundsätzlich ist die Rückzahlung der Anleihe durch Lieferung von Aktien ungünstiger für den Anleger, da in diesem Fall die Rückzahlungshöhe zzgl. erhaltener Zinszahlungen niedriger ist als der Nennbetrag und somit das Risiko eines Kapitalverlusts bis hin zum Totalverlust am größten ist. Der Anleiheinhaber erleidet ohne Berücksichtigung der Zinszahlung(en) einen Totalverlust, wenn die gelieferten Aktien am Rückzahlungstermin wertlos sind. Der Inhaber der Aktienanleihe muss immer dann einen Verlust hinnehmen, wenn die Summe aus erhaltenen Zinszahlungen und der Erlös aus dem Verkauf der gelieferten Aktien geringer ist als das für den Erwerb der Aktienanleihe aufgewendete Kapital (Ankaufspreis zuzüglich möglicherweise zu zahlender Stückzinsen und sonstiger mit dem Erwerb verbundener Kosten). Die individuelle „Verlustschwelle“ können Anleger ermitteln, indem sie vom aufgewendeten Kapital die erhaltene Zinszahlung abziehen und diese Differenz ins Verhältnis zur Anzahl der zu liefernden Aktien setzen:
Eine Anleihe hat beispielsweise folgende Ausstattung: Der Briefkurs (Verkaufspreis) notiert beim Erwerb bei 85,43 %, der Nennbetrag beträgt 1.000 €. Darüber hinaus bietet die Anleihe einen Zinssatz in Höhe von 9,9 % p.a. (actual/actual und hier mit einem Jahr von 365 Tagen) und hat ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von 322 Tagen.
Ab welchem Kurs des Basiswerts für den Anleger nun ein Verlust eintreten kann, errechnet sich über die Verlustschwelle. Der Basispreis der Anleihe liegt bei 17,25 € und das Bezugsverhältnis beträgt 57,9710.
Die Verlustschwelle der beispielhaften Aktienanleihe liegt bei einem Kurs des Basiswerts in Höhe von 13,23 €.
Erst ab diesem Aktienkurs bzw. darunterliegenden Kursen der Aktie tritt für den Anleger bei Fälligkeit ein Verlust ein. Wichtig ist, dass die Verlustschwelle sich immer auf den persönlichen Einstiegspreis (zzgl. der Stückzinsen) und die zu erhaltene Zinszahlung bezieht. Die Verlustschwellen, die für jede Aktien- und Indexanleihe auf der Internetseite von HSBC veröffentlicht werden, gelten daher nur bezogen auf den angezeigten Briefkurs (Verkaufspreis) und die an diesem Tag gültige Restlaufzeit.
Zu beachten ist: Etwaige Erwerbsnebenkosten sind bei obiger Betrachtung unberücksichtigt geblieben und müssen im konkreten Fall hinzugerechnet werden.
Der Outperformance-Punkt gibt Anlegern grundsätzlich Auskunft darüber, ab welchem Kurs des Basiswerts am Bewertungstag eine Direktanlage zu einer höheren Rendite geführt hätte. Bei allen Aktien- und Indexanleihen von HSBC können Anleger den Outperformance-Punkt im Internet unter www.hsbc-zertifikate.de einsehen.
Beispielrechnung:
Kupon p.a.: 14,50 %
Basiskurs: 60,50 €
Feststellungsbetrag: 15.04.2025
Nennbetrag: 1000 €
Beginn Zinslauf: 22.08.2023
Briefkurs: 96,26 %
Anzahl Aktien: 16,5289
Kurs des Basiswertes: 56,03 €
Bezogen auf das Beispiel ist die Anlage in die Aktien- bzw. Indexanleihe so lange mit einer höheren Rendite verbunden, wie der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag unterhalb von 72,76 € notiert. Bei darüber liegenden Kursen des Basiswerts wäre eine Direktanlage lohnenswerter gewesen.
Um die Rendite verschiedener Anlageformen oder unterschiedlicher Aktien- und Indexanleihen miteinander vergleichen zu können, besonders wenn diesen jeweils unterschiedlich lange Laufzeiten zugrunde liegen, kann die so genannte maximale Rendite p.a. verwendet werden. Der Einfachheit halber kann man zunächst die insgesamt erzielbare maximale Rendite errechnen und diese in einem nächsten Rechenschritt in die jährlich maximal mögliche Rendite umrechnen. Geht man von der Ausstattung der nachfolgenden beispielhaften Aktienanleihe aus, errechnet sich die angegebene maximale Rendite p.a. wie folgt:
Kupon p.a: 12;75 %
Basiskurs: 60,75 €
Anzahl Aktien: 16,4609
Nennbetrag: 1.000 €
Briefkurs: 95,53 %
Restlaufzeit: 405 Tage
Schritt 1: Berechnung der maximalen Rendite über die Gesamtlaufzeit:
Schritt 2: Berechnung der maximalen Rendite pro Jahr:
Die maximal erzielbare Rendite der beispielhaften Aktienanleihe beträgt bezogen auf die gesamte Restlaufzeit 19,49 %. Auf ein Jahr gesehen lässt sich mit der Anleihe eine Rendite von max. 17,57 % erzielen.
Die kleinste handel- und übertragbare Einheit einer Aktienanleihe ist in der Regel eine Teilschuldverschreibung in Höhe des entsprechenden Nennbetrags, z.B. 1.000 €. Denn Anleihen sind in einer bestimmten Anzahl von Teilschuldverschreibungen unterteilt, die – multipliziert mit ihrem Nennbetrag – das Gesamtvolumen (den Gesamtnennbetrag) der Anleihe darstellen. Das Mindestanlagevolumen entspricht grundsätzlich dem Wert einer Teilschuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen. Beispielsweise würde eine Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von 1.000 € und einem aktuellen Briefkurs (Verkaufspreis) in Höhe von 95 % – rein rechnerisch – 950 € zuzüglich Stückzinsen kosten. Darüber hinaus können Mindestanlagevolumen auch von Hausbanken und Online-Brokern vorgesehen sein.
Der bedeutendste Unterschied zwischen den beiden Produktgruppen ist bereits an der Namensgebung erkennbar. Knock-out-Produkte besitzen eine „Knock-out-Barriere“, ab deren Berühren oder Durchbrechen es zum so genannten „Knock-out-Ereignis“ kommt. In diesem Fall endet die Laufzeit eines Knock-out-Produkts mit Eintritt des Knock-out-Ereignisses vorzeitig. Je nach Produktart führt dieses Ereignis zum Verlust des eingesetzten Kapitals – dem (wirtschaftlichen) Totalverlust.
Optionsscheine sind dagegen nicht mit einer solchen Knock-out-Barriere ausgestattet. Aufgrund der tendenziell längeren Laufzeiten und daher hohen Zeitwerte erfordert eine kurzfristige Anlage mit Optionsscheinen in der Regel einen höheren Kapitaleinsatz, als es bei Knock-out-Produkten auf denselben Basiswert der Fall wäre. Der oft günstigere Preis eines Knock-out-Produkts ist der Grund für die höhere Hebelwirkung von Knock-out-Produkten im Vergleich zu Standard-Optionsscheinen.
Zudem ist die Preisbildung von Knock-out-Produkten nahezu unabhängig von der impliziten (erwarteten) Volatilität des zugrundeliegenden Basiswerts, während Veränderungen der impliziten Volatilität bei Standard-Optionsscheinen neben anderen Faktoren eine nicht zu vernachlässigende preisbildende Wirkung haben.
Die so genannten „Knock-outs“ existieren bereits seit vielen Jahren. Im Jahre 2001 konnten sie sich erstmals als eigene Produktkategorie im Markt durchsetzen. Zu den zunächst nur mit begrenzter Laufzeit ausgestatteten Produkten kam im Jahre 2004 schließlich die inzwischen weit verbreitete Produktvariante mit unbestimmter Laufzeit, hinzu. Diese Produkte werden von HSBC unter den Namen Mini Future Zertifikate und Smart-Mini Future Zertifikate angeboten. Die ebenfalls mit einer unbestimmten Laufzeit ausgestatteten Open End-Turbo-Optionsscheine werden seit 2007 angeboten.
Knock-out-Produkte gehören zur Gruppe der Hebelprodukte. Grundsätzlich bieten sie entweder an steigenden (Call/Long) oder an fallenden (Put/Short) Kursen eines Basiswerts eine Teilnahmemöglichkeit. Je nach Emittenten fällt die Namensgebung der Produkte allerdings sehr verschieden aus. Es ist daher sinnvoll, einen Vergleich von Knock-out-Produkten nicht auf Basis ihrer Namen, sondern anhand ihrer Ausstattungsmerkmale vorzunehmen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei Knock-out-Produkten ist deren Laufzeit. Anders als Produkte mit begrenzter Laufzeit erfordern Produkte mit unbestimmter Laufzeit eine Verrechnung der Finanzierungskosten (siehe Frage Nr. 6) innerhalb ihrer Struktur. Die Finanzierungskosten (Call/Long) sowie die Finanzierungserträge (Put/ Short) werden in der Regel täglich durch eine Erhöhung des Basispreises eingepreist, während bei Produkten mit begrenzter Laufzeit die Finanzierungskosten bzw. -erträge bereits zu Beginn der Laufzeit in Form eines Aufgeldes (Call/ Long) bzw. eines Abgeldes (Put/Short) eingerechnet sind. Ein weiteres wichtiges Differenzierungsmerkmal ist das Niveau der Knock-out-Barriere und des Basispreises. Die Knock-out-Barriere kann z.B. dem Basispreis entsprechen – bei HSBC ist dies bei Turbo-Optionsscheinen und Open End-Turbo-Optionsscheinen der Fall – und so dem Anleger den höchstmöglichen Hebel bieten. Bei diesen Produkten beträgt der Knock-out-Betrag im Falle des Knock-out-Ereignisses standardmäßig 0,001 € je Wertpapier. Die Knock-out-Barriere kann aber auch über (Call/Long) oder unter (Put/Short) dem Basispreis liegen. Bei HSBC sind diese Produkte als Mini Future Zertifikate oder Smart-Mini Future Zertifikate bekannt. Der Vorteil, den die Ausstattung der „Minis“ bietet, liegt in der – beim Eintritt des Knock-out-Ereignisses – durchzuführenden Restwertermittlung durch den Emittenten, d.h., nach Erreichen oder Durchbrechen der Knock-out-Barriere löst der Emittent seine Absicherungsposition auf und ermittelt einen Knock-out-Betrag, der im besten Fall der Differenz zwischen dem Basispreis und der Knock-out-Barriere entspricht. Im schlechtesten Fall werden allerdings 0,001 € je Wertpapier bezahlt, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht.
Die Knock-out-Barriere darf während der gesamten Laufzeit eines Knock-out-Produkts nicht berührt oder durchbrochen werden, da es ansonsten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses kommt. Mit Eintritt des Knock-out-Ereignisses endet die Laufzeit des Produkts vorzeitig. HSBC zahlt für jeden ausgeknockten Turbo-Optionsschein und Open End-Turbo-Optionsschein einen Knock-out-Betrag in Höhe von 0,001 €. Der Wertpapierinhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust. Bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten dagegen fungiert die Knock-out-Barriere als eine „vorgelagerte Stop-Loss-Schwelle“ (siehe Frage 48 "Knock-out-Produkte"), bei dessen Berühren oder Durchbrechen ein Knock-out-Betrag ermittelt wird. Dieser entspricht der Differenz aus dem Auflösungskurs und dem Basispreis (umgekehrt bei Short-Produkten) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, wobei der Knock-out-Betrag im schlechtesten Fall 0,001 € je Wertpapier beträgt. Der Wertpapierinhaber erleidet einen wirtschaftlichen Totalverlust.
EURSTR (oder €STR) steht für Euro Short-Term Rate. Hinter diesem Zinssatz verbirgt sich ein unbesicherter Tagesgeldsatz, welcher seit 2019 von der EZB veröffentlicht wird. Als Basis für die Berechnung werden die Daten der europäischen Geldmarktstatistik verwendet. Im Jahr 2021 hat dieser Zinssatz den EONIA (Euro OverNight Index Average) abgelöst und dient seitdem vielen Emittenten als Berechnungsbestandteil bzw. Referenzzinssatz bei der Ermittlung der Finanzierungskosten bzw. Finanzierungserträge.
Um an der Kursbewegung eines Basiswerts, z.B. der Kursbewegung des DAX®, teilhaben zu können, zahlen Anleger den Ankaufspreis des jeweiligen Produkts. Bei Call- bzw. Long-Produkten setzt sich dieser – ohne Berücksichtigung des Aufgeldes – aus dem aktuellen Kurs des Basiswerts abzüglich des Basispreises, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, zusammen. Der Betrag bis zur Höhe des Basispreises wird vom Emittenten für den Anleger über einen Kredit finanziert. Im Gegenzug werden dem Anleger hierfür Kreditzinsen in Rechnung gestellt, die je nach Produktart entweder in Form einer täglichen Anpassung des Basispreises oder über ein Aufgeld verrechnet werden.
Beispiel: Ein Mini Future Zertifikat auf den DAX® kostet 3,00 € (bei einem Bezugsverhältnis von 0,01). Der Basispreis des Zertifikats liegt in diesem Fall bei 15.500 Punkten, der aktuelle Stand des DAX® beträgt 15.800 Punkte. Ohne eine Finanzierung des Emittenten in Höhe des Basispreises würde der Briefkurs des Zertifikats 158 € (15.800 x 0,01) betragen.
Tatsächlich zahlen Anleger aber nur 3,00 € und nehmen im Gegenzug Finanzierungskosten in Kauf. Die Höhe der Finanzierungskosten bei einem Mini Future Long auf den DAX® richtet sich nach dem aktuellen Stand des EURSTR (relevanter Referenzzinssatz) zuzüglich einer Finanzierungs-Marge. Speziell bei Mini Future Zertifikaten, Smart-Mini Future Zertifikaten und Open End-Turbo-Optionsscheinen erfolgt die Verrechnung der Finanzierungskosten durch eine tägliche Erhöhung des Basispreises. Bei Produkten mit fester Laufzeit hingegen, den Turbo-Optionsscheinen, werden die Finanzierungskosten in der Regel als Preiskomponente im Preis des Produkts als so genanntes Aufgeld berücksichtigt. Setzen Anleger auf fallende Kurse eines Basiswerts, fallen während der Laufzeit eines Knock-out-Produkts Finanzierungserträge an. Durch das Absicherungsgeschäft des Emittenten beim Verkauf von Put bzw. Short-Produkten an den Anleger entstehen Zinserträge, welche der Emittent an den Anleger weiterreicht. Dieses Prozedere ist für Anleger häufig nicht sofort ersichtlich.
Vereinfacht ausgedrückt verkauft der Emittent, um sich risikoneutral zu positionieren, z.B. Aktien (Basiswert des Knock-out-Produkts) an der Börse und vereinnahmt so einen Geldbetrag. Dieser Verkaufserlös wird wiederum am Geldmarkt verzinslich angelegt und führt zu Zinseinnahmen für den Emittenten. Bei Mini Future Zertifikaten, Smart-Mini Future Zertifikaten und Open End-Turbo-Optionsscheinen erfolgt die Verrechnung dieser Zinseinnahmen bzw. Finanzierungserträge in der Regel durch eine tägliche Anpassung des Basispreises. Bei Turbo-Optionsscheinen, die mit einer festen Laufzeit ausgestattet sind, werden die Finanzierungserträge bzw. -kosten in der Regel als Preiskomponente in Form eines Abgeldes oder Aufgeldes berücksichtigt.
Bei dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob von der Handelszeit eines Knock-out-Produkts selbst oder von der Handelszeit des Basiswerts die Rede ist. Knock-out-Produkte von HSBC können grundsätzlich während der gesamten Handelszeit des Basiswerts ausknocken. Anleger können Knock-out-Produkte zwar in der Regel von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr handeln, zum Knock-out-Ereignis kann es aber besonders bei Währungswechselkursen nahezu rund um die Uhr kommen, also auch außerhalb der Handelszeiten von HSBC. Für Produkte auf deutsche Aktien ist dies relativ unproblematisch, da der Xetra®-Handel bereits gegen 17.30 –17.40 Uhr endet, je nach Dauer der Schlussauktion. Anschließend können die Produkte zwar noch gehandelt werden, allerdings kann das Knock-out-Ereignis nicht mehr eintreten.
Für Knock-out-Produkte auf deutsche Indizes (z.B. DAX®) sind die in Xetra® von der Deutsche Börse AG festgestellten Indexkurse relevant. Bei Knock-out-Produkten auf Währungswechselkurse (z.B. EUR/USD) ist zu beachten, dass diese weltweit an unterschiedlichen Börsen fast pausenlos gehandelt werden. So kann es auch außerhalb der Handelszeiten des Emittenten zum Knock-out kommen, d.h. selbst dann, wenn Anleger nicht mehr reagieren können, weil der Direkthandel mit dem Emittenten zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Anleger sollten auf jeden Fall vor dem Erwerb eines Produkts in den Emissionsbedingungen nachlesen, welcher Basiswert dem Produkt zugrunde liegt und welche Referenzstelle zur Ermittlung des Knock-out-Ereignisses herangezogen wird. Im zweiten Schritt sollte man sich dann über die Handelszeiten des Basiswerts an der relevanten Referenzstelle informieren. Die jeweiligen Emissionsbedingungen können Anleger bei HSBC übrigens telefonisch anfordern oder auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de herunterladen.
Die implizite Volatilität hat auf die Preisbildung von Knock-out-Produkten kaum Einfluss. Insbesondere bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten ist die Preisbildung nahezu frei von Volatilitätseinflüssen und daher für Anleger leicht nachvollziehbar. Der Preis dieser Produkte enthält im Gegensatz zur Preisbildung bei Turbo-Optionsscheinen oder Open End-Turbo-Optionsscheinen in der Regel kein Auf- bzw. Abgeld. Dieses kann bei sich ändernder Volatilität des Basiswerts schwanken und so zu einer Preisänderung des Open End-Turbo- bzw. Turbo-Optionsscheins führen.
Die Preisbildung von Knock-out-Produkten auf den DAX® richtet sich nicht nur nach der Xetra®-DAX®-Entwicklung, sondern insbesondere auch nach der Kursbewegung des DAX®-Futures, da dieser als primäres Hedging-Instrument den Emittenten dient. In der Praxis kann dieses Vorgehen im Vergleich mit einer Preisermittlung auf Basis einer reinen Xetra®-DAX®-Betrachtung zu einem leicht abweichenden Preis für ein Knock-out-Produkt führen. Es handelt sich hierbei um ein am Markt übliches Vorgehen der Emittenten. Grundsätzlich vollziehen Knock-out-Produkte die Kursbewegung des DAX® eins zu eins nach. Kurzzeitig kann es aber durchaus zu Unterschieden bei den Kursbewegungen kommen, da sich der DAX®-Future nicht immer parallel zum Xetra®-DAX® entwickelt. Für den Eintritt des Knock-out-Ereignisses spielt allerdings nur der Xetra®-DAX®-Kurs eine Rolle.
Um an der Bewegung des Basiswerts teilhaben zu können, wäre es auch denkbar, beispielsweise direkt die entsprechende Aktie oder ein Partizipationszertifikat bezogen auf den entsprechenden Index zu erwerben. Der Unterschied bei der Anlage in ein Knock-out-Produkt ist allerdings, dass gegenüber den zuvor genannten Alternativen nur ein Bruchteil des Kapitals eingesetzt werden muss. So entsteht bei Knock-out-Produkten eine Hebelwirkung. Je niedriger dabei der Kapitaleinsatz ist, desto höher wird die resultierende Hebelwirkung ausfallen. Diese bewirkt eine stärkere Kursreaktion des Knock-out-Produkts im Vergleich zur Kursbewegung des Basiswerts. Aufgrund seiner Hebelwirkung kann das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts reagieren, was zu Gewinnen und Verlusten in unvorhersehbaren Zeitperioden führt. Der Hebel ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung von Knock-out-Produkten. Er zeigt, um wie viel Prozent sich der Geldkurs eines Knock-out-Produkts ändert, wenn der Kurs des Basiswerts, z.B. der Kurs des DAX®, um 1 % steigt oder fällt. Anleger sollten beachten, dass der Hebel in beide Richtungen wirkt. Das heißt, dass eine nur geringe Veränderung des Kurses des Basiswerts zu einer überproportional starken prozentualen Veränderung des Werts dieser Wertpapiere führt und sich somit zum Nachteil des Anlegers auswirkt. Mit steigendem Hebel eines Wertpapiers wächst folglich das mit ihm verbundene Verlustrisiko. Aufgrund dieses starken Hebeleffektes sind die mit dem Erwerb dieser Wertpapiere verbundenen Verlustrisiken überproportional und können bis zur Wertlosigkeit der Wertpapiere und damit zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Bei Turbo-Optionsscheinen, denen ein Basiswert zugrunde liegt, welcher in einer andern Währung notiert, muss bei der Berechnung des Hebels auch der entsprechende Währungswechselkurs berücksichtigt werden
Angenommen, ein Turbo-Optionsschein auf die Apple-Aktie kostet zum Zeitpunkt des Erwerbs 0,80 € und ist mit einem Bezugsverhältnis von 0,1 ausgestattet. Die Apple-Aktie notiert bei 173,49 USD und der EUR/USD notiert in diesem Szenario bei 1,069. Der Hebel, den dieser Turbo-Optionsschein zum Zeitpunkt des Erwerbs aufweist, errechnet sich wie folgt:
Hier also:
Der Hebel beträgt in diesem Moment folglich 20,29.
Bei einem Turbo-Optionsschein auf einen Währungswechselkurs (z.B. EUR/USD) gilt die Formel ebenfalls. In diesem Fall vereinfacht sich sogar die Formel, da der Kurs des Basiswerts mit dem Währungswechselkurs identisch ist und sich dementsprechend „wegkürzt“. Der Hebel errechnet sich dann durch Division des Bezugsverhältnisses durch den Preis des Turbo-Optionsscheins in EUR.
Ein entsprechend der in Frage 11 genannten Formel ermittelter Hebel von 20,29 hat folgende Aussagekraft: Steigt der Kurs des Basiswerts um 1 %, so steigt der Kurs des Turbo-Optionsscheins mit einem Hebel in Höhe von 20,29 um den Faktor 20,29. Steigt der Kurs des Basiswerts um 3 %, resultiert daraus theoretisch eine überproportionale Kursbewegung des Turbo-Optionsscheins um den Faktor 20,29 x 3 %, also um + 60,87 % (ohne Berücksichtigung des Aufgeldes). Der Hebel wirkt natürlich auch in die andere Richtung. Fällt der Kurs des Basiswerts um 1%, so fällt der Kurs des Produkts um ca. 20,29%.
Knock-out-Produkte auf Rohstoffe beziehen sich in der Regel auf aufeinanderfolgende an einer Terminbörse gehandelten Future-Kontrakte (Termingeschäfte). Dem Produkt liegt jeweils ein einzelner Future-Kontrakt zugrunde. Da diese Knock-out-Produkte keine feste Laufzeit aufweisen, wird der aktuelle Future-Kontrakt rechtzeitig vor seinem Laufzeitende durch einen nachfolgenden Future-Kontrakt ersetzt. Dieser Vorgang wird als „Rollieren“ bezeichnet und findet an jedem Future-Anpassungszeitpunkt statt. Auf den Preis der Knock-out-Produkte von HSBC hat dieses Vorgehen keinen Einfluss. Anleger, die über die Fälligkeit eines Futures ein Produkt mit unbestimmter Laufzeit weiterhin halten möchten, müssen demnach nichts unternehmen.
Die meisten Knock-out-Produkte, deren Basiswert ein Währungswechselkurs, wie z.B. der EUR/USD, EUR/JPY oder der EUR/GBP ist, sind mit einem Bezugsverhältnis von 100 ausgestattet. Das Bezugsverhältnis gibt an, auf wie viele Einheiten der erst genannten Währung (hier Euro) sich der Optionsschein bezieht. Ein Bezugsverhältnis von 100 sagt bei einem Call-Optionsschein aus, dass dessen Inhaber zum Kauf von 100 € berechtigt ist. Beträgt der Basispreis beispielsweise 1,05 USD, so können 100 € zum Preis von je 1,05 USD erworben werden. In der Praxis würde ein Anleger die positive Differenz zwischen dem Referenzpreis (EUR/USD Kurs bei Ausübung) und dem Basispreis erhalten – multipliziert mit dem Bezugsverhältnis von 100.
Liegt der EUR/USD-Kurs beispielsweise bei 1,10, so beträgt die Differenz zum Basispreis 0,05 USD. Dieser Wert wird mit 100 multipliziert und dann nochmals in die Emissionswährung EUR umgerechnet. Der finale Einlösungsbetrag beläuft sich in diesem Fall dann auf 4,54 €. Dies entspricht dem Wert von 5,00 USD dividiert durch den Kurs von 1,10.
Bei einem Put kann die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Menge des Basiswerts (die erstgenannte Währung) verkauft bzw. die positive Differenz zwischen dem Basispreis und dem Referenzpreis (EUR/USD Kurs bei Ausübung) - multipliziert mit dem Bezugsverhältnis von 100 - verlangt werden.
Die Rendite (Ertrag der Kapitalanlage), die Anleger mit einem nicht währungsgesicherten Hebelprodukt auf einen ausländischen Index, wie hier den Dow Jones, erzielen, ist immer auch abhängig von der Entwicklung des entsprechenden Währungswechselkurses. In diesem Fall ist der EUR/USD-Kurs von Bedeutung. Daher sollten Anleger sich vor dem Kauf auf jeden Fall auch eine Marktmeinung über die künftige Entwicklung des EUR/USD-Kurses bilden. Sinkt der Kurs des EUR/USD von 1,10 auf 1,07, hat der Euro gegenüber dem US-Dollar zunächst an Wert verloren. Der Gegenwert, den Anleger für einen Euro erhalten, beträgt nicht mehr 1,10 USD, sondern nur noch 1,07 USD. Anders ausgedrückt: Der USD ist gegenüber dem Euro stärker geworden. Geht man davon aus, dass sich der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts, des Dow Jones, nicht verändert hat, führt der auf 1,07 gesunkene Währungswechselkurs des EUR/USD zu einem steigenden Wert des Knock-out-Produkts. Der Anleger würde in diesem Fall einen Gewinn realisieren, ohne dass der Basiswert dazu beigetragen hat. Im Fall, dass der EUR/USD-Kurs allerdings ansteigt, ist bei einer Seitwärtsbewegung des Dow Jones ein Kursverlust beim Knock-out-Produkt zu befürchten.
Der Anstieg eines Währungswechselkurses, z.B. der Anstieg des EUR/USD-Kurses von 1,05 auf 1,10 bedeutet zunächst nur, dass für 1 € nicht mehr 1,05 USD, sondern nun 1,10 USD zu erhalten sind. Hinter dem Anstieg verbergen sich also auch ein stärkerer Euro bzw. eine Abwertung des USD. Ein steigendes Verhältnis von EUR/ausländischer Währung ist also immer als eine Aufwertung des Euro bzw. eine Abwertung der ausländischen Währung zu interpretieren. Für den Inhaber eines Knock-out-Produkts auf einen in ausländischer Währung notierenden Basiswert geht daraus unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren tendenziell ein sinkender Preis des Knock-out-Produkts hervor. Die Kausalkette lautet demnach wie folgt: Steigt der Euro gegenüber dem USD, steigt der Währungswechselkurs des EUR/USD und es resultiert unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren eine Preisminderung des Knock-out-Produkts auf den in USD notierenden Basiswert. Umgekehrt führt ein sinkender Kurs des EUR/USD unter der Annahme konstanter Einflussfaktoren zu einem steigenden Preis des Knock-out-Produkts. Der geringere EUR/USD-Kurs ist dann auch als Abwertung des Euro bzw. Aufwertung des USD zu interpretieren.
Anleger können mit teilweise sehr hohen Hebeln an der Kursbewegung eines Basiswerts teilhaben. Die Hebelwirkung können Anleger sowohl in Erwartung steigender als auch fallender Kurse eines Basiswerts für sich nutzen. Knock-out-Produkte werden mit unterschiedlichen Niveaus der Basispreise und Knock-out-Barrieren emittiert, so dass Anleger selbst über die Höhe des Hebels und des zu übernehmenden Risikos entscheiden können. Anleger sollten beachten, dass die gewünschte Hebelwirkung selbstverständlich auch immer in die entgegengesetzte Kursrichtung wirkt. Aufgrund des starken Hebeleffektes sind die mit dem Erwerb von Knock-out-Produkten verbundenen Verlustrisiken überproportional und können bis zur Wertlosigkeit der Wertpapiere und damit zum Totalverlust des Aufgewendeten Kapitals führen. Grundsätzlich bieten Knock-out-Produkte eine sehr leicht verständliche Preisbildung, die nahezu frei von Volatilitätseinflüssen ist.
Bei Knock-out-Produkten besteht grundsätzlich das Risiko, das eingesetzte Kapital zu verlieren, denn im ungünstigsten Szenario (Knock-out-Ereignis ist eingetreten) kommt es zur Einlösung in Höhe von 0,001 € je Wertpapier, was wirtschaftlich einem Totalverlust entspricht. Aufgrund seiner Hebelwirkung kann das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts reagieren, was zu Gewinnen und Verlusten in unvorhersehbaren Zeitperioden führt. Aufgrund dieses Hebeleffekts können die mit dem Erwerb von Knock-out-Produkten verbundenen Verlustrisiken bis zur Wertlosigkeit des Wertpapiers und damit zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Zusätzlich ist das Emittenten-/Garantenrisiko zu beachten. Ein Totalverlust ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent der Knock-out-Produkte und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
Die regelmäßigen Handelszeiten können für jedes Produkt unterschiedlich sein. Daher empfiehlt sich ein Blick bei uns auf die Homepage. In der Produkteinzelansicht finden sich stets Angaben zur Handelszeit. Grds. aber können die meisten Produkte von HSBC börsentäglich in der Regel von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr gehandelt werden.
Bitte beachten: Die Handelszeit des Knock-out-Produkts entspricht nicht zwangsläufig der Handelszeit des zugrundeliegenden Basiswerts und damit dem Knock-out-Zeitraum.
Neben unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen stehen an den Wertpapierbörsen (z.B. in Stuttgart, Frankfurt oder der gettex in München) die Order-Zusätze Stop-buy, Stop-Loss, Kauf- und Verkaufslimit zur Verfügung. Ob die genannten Limitzusätze auch im außerbörslichen Handel vorhanden sind, sollten Anleger bei ihrem Broker oder ihrer Hausbank erfragen. Teilweise werden diese durch hauseigene Systeme angeboten, andere wiederum bieten gar keine Limitfunktionen an. Neben den genannten Order-Zusätzen können Anleger im außerbörslichen Direktgeschäft auch von erweiterten Limitfunktionen „Trailing-Stop-Loss“ und „One-Cancel-the-Other“ profitieren. Auch hier gilt wieder: Fragen Sie Ihren Broker, ob diese angeboten werden!
Order-Zusatz „Limit“:
Verkaufsaufträge, die zu einem bestimmten Kurs bzw. einem darüber liegenden Kurs ausgeführt werden sollen, werden mit dem Zusatz „Limit“ versehen. Die Ausführung der Order erfolgt in diesem Fall, sobald der Kurs des Wertpapiers das Limit erreicht bzw. überschreitet.
Order-Zusatz „Stop-Loss“:
Soll ein Verkaufsauftrag ab Erreichen bzw. Unterschreiten eines eingegebenen Kurses „bestens“ ausgeführt werden, wählen Anleger den Zusatz „Stop-Loss“. Sobald der Kurs eines Wertpapiers das eingegebene Limit erreicht, wird die Order zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt. Der Order-Zusatz Stop-Loss kommt in der Praxis sehr häufig zum Einsatz. Mit Hilfe des Stop-Loss-Limits können Anleger mögliche Verluste aus unerwünschten Kursrückgängen begrenzen.
Trailing-Stop-Loss (absolut/prozentual)
Hinter dem Zusatz „Trailing Stop-Loss“ verbirgt sich eine Stop-Loss-Order, bei der zusätzlich auch ein Differenzwert in Form eines Prozent- oder Absolutwerts angegeben wird. Bei steigenden Kursen eines Wertpapiers wird der Stop-Loss entsprechend dem angegebenen Differenzwert automatisch nachgezogen. Bei fallenden Kursen hingegen verharrt das Limit auf seinem letzten angepassten Niveau./p>
Beispiel 1: Trailing Stop-Loss (absolut):
Aktueller Kurs: 40 Euro
Trailing-Stop-Loss: 30 Euro
Differenzwert absolut: 10 Euro
Steigt der aktuelle Geldkurs eines Wertpapiers beispielsweise auf 50 €, erfolgt eine automatisierte Anpassung des Limits auf 40 €. Sobald der aktuelle Geldkurs das angepasste Limit erreicht bzw. darunter sinkt, wird die Order bestens, d.h. zum nächstmöglichen Kurs, ausgeführt.
Beispiel 2: Trailing Stop-Loss (prozentual):
Aktueller Kurs: 40 Euro
Trailing-Stop-Loss: 36 Euro
Differenzwert prozentual: 10 %
Ein Anstieg des aktuellen Geldkurses eines Wertpapiers, z.B. auf 45 €, veranlasst eine automatische Anpassung des Stop-Loss-Limits auf 40,50 €. Sobald der aktuelle Geldkurs das neue Limit erreicht oder unterschreitet, erfolgt die Ausführung der Order zum nächsten festgestellten Kurs. Wichtig bei einem prozentualen Differenzwert ist, dass die Berechnung des angepassten Stop-Loss Limits immer auf Basis des aktuellen Geldkurses eines Wertpapiers berechnet wird und somit unabhängig vom bestehenden Stop-Loss-Limit ist.
One-Cancel-the-Other (OCO)
Mit dem Zusatz „One-Cancel-the-Other“ haben Anleger die Möglichkeit, ein klassisches Verkaufslimit mit einem „Stop-Loss-Limit“ zu kombinieren. Das Verkaufslimit liegt dabei üblicherweise über dem aktuellen Marktniveau und ermöglicht eine Gewinnmitnahme im Falle steigender Kurse eines Wertpapiers. Zusätzlich schützt das „Stop-Loss-Limit“ Anleger vor unerwünschten Kursbewegungen und veranlasst die Ausführung einer Order, sobald ein bestimmter Kurs unterschritten wird.
Beispiel :
Aktueller Kurs: 40 Euro
OCO: Verkaufslimit: 60 Euro
Stop-Loss-Limit: 30 Euro
Erreicht oder unterschreitet der aktuelle Geldkurs 30 €, wird das Stop-Loss-Limit ausgelöst und die Order zum nächsten Kurs ausgeführt. Sollte der Geldkurs auf oder über 60 € steigen, so erfolgt der Verkauf zu mindestens 60 €.
Als Berechnungsgrundlage für den Preis eines Turbo-Optionsscheins dient der Basispreis. Sowohl bei Turbo-Call-Optionsscheinen als auch bei Turbo-Put-Optionsscheinen errechnet sich der Preis aus dem inneren Wert zuzüglich eines Aufgeldes (Call) bzw. eines Abgeldes (Put). Bei Turbo-Optionsscheinen, denen ein in ausländischer Währung notierender Basiswert zugrunde liegt oder deren Basiswert ein Währungswechselkurs ist, muss bei der Preisberechnung auch der entsprechende Währungswechselkurs berücksichtigt werden. Der innere Wert eines Turbo-Call-Optionsscheins ergibt sich aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Umgekehrt errechnet sich der innere Wert des Turbo-Puts als Differenz aus Basispreis und Kurs des Basiswerts unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Das Auf- bzw. Abgeld, welches dem inneren Wert beider Optionsschein-Varianten hinzugerechnet wird, bleibt während der Laufzeit nicht immer konstant. Sowohl Auf- als auch Abgeld enthalten einen Risikokostenanteil, der zur Finanzierung des so genannten Gap-Risikos dient (vgl. hierzu Frage 28). Bei einem Turbo-Call-Optionsschein besteht das Aufgeld neben den Risikokosten auch aus den Finanzierungskosten, die dem Risikoanteil hinzugerechnet werden (Risikokosten + Finanzierungskosten). Bei Turbo-Put-Optionsscheinen werden die Finanzierungserträge von den Risikokosten abgezogen (Risikokosten – Finanzierungserträge).
Sofern die Finanzierungserträge die Risikokosten übersteigen, ergibt sich hieraus, dem Namen Rechnung tragend, ein Abgeld vom Preis des Turbo-Puts. Übersteigt der Anteil der Risikokosten die Finanzierungserträge, resultiert hieraus ein Aufgeld. Der Risikoanteil am Auf- bzw. Abgeld kann je nach Marktsituation Veränderungen unterliegen und so zu Schwankungen des gesamten Auf- bzw. Abgeldes führen.
Anleger, die ihre Turbo-Optionsscheine nicht am letzten Börsenhandelstag verkaufen möchten, können diese bis zur Fälligkeit im Depot halten und auf die Zahlung des Einlösungsbetrags warten. Sofern kein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, verfallen diese bei Fälligkeit nicht wertlos. Anleger erhalten automatisch innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ausübungstag des Optionsscheins eine Gutschrift auf ihrem Referenzkonto. So können Anleger ihren Bestand, wenn sie diesen vor dem Laufzeitende nicht verkaufen möchten, im Depot halten und auf die Abrechnung warten.
Anleger sollten abwägen, ob die Veräußerungskosten, die für einen Verkauf anfallen können, in einem vernünftigen Verhältnis zum Erlös aus dem Verkauf des Turbo-Optionsscheins stehen. Je nachdem, wie hoch die Veräußerungskosten ausfallen, kann sich ein vorzeitiger Verkauf durchaus lohnen, zumal der Preis eines Turbo-Optionsscheins vor dessen Endfälligkeit (sofern kein Knock-out-Ereignis eingetreten ist) noch einen Teil der Finanzierungskosten (Call) bzw. -erträge (Put) sowie ein Risikoaufgeld enthält. Diese Komponenten werden bei der Ermittlung des so genannten Einlösungsbetrags (siehe zweiter Absatz zu dieser Frage) am Laufzeitende nicht berücksichtigt. Anleger sollten also situationsabhängig entscheiden, welche Vorgehensweise sich am ehesten lohnt, und sich über die Höhe der Veräußerungskosten bei ihrer Hausbank bzw. ihrem Broker informieren.
Der Einlösungsbetrag errechnet sich bei Call-Optionsscheinen aus der Differenz des maßgeblichen Kurses des Basiswerts am Ausübungstag und dem Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Der Einlösungsbetrag bei Put-Optionsscheinen errechnet sich aus der Differenz des Basispreises und dem maßgeblichen Kurs des Basiswerts am Ausübungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.
Der Wert eines Turbo-Call-Optionsscheins setzt sich im Grunde nur aus drei Komponenten zusammen: 1. aus dem inneren Wert, 2. aus den Finanzierungskosten und 3. aus dem Risikoaufgeld. Die Finanzierungskosten für den Call und das Risikoaufgeld werden anschließend zum so genannten Aufgeld zusammengefasst und dem inneren Wert hinzugerechnet.
Der Erwerb eines Turbo-Call-Optionsscheins entspricht quasi einer kreditfinanzierten Direktanlage. Anleger zahlen nur die Höhe des inneren Werts, der Rest in Höhe des Basispreises wird ihnen sozusagen als Kredit bereitgestellt, auf den Kreditzinsen zu zahlen sind (vgl. hierzu Frage 6). Zu den Risikokosten vgl. Frage 28.
Bei Turbo-Call-Optionsscheinen wird sich der Anteil der Finanzierungskosten im Aufgeld unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren bis zur Fälligkeit des Turbo-Call-Optionsscheins tendenziell abbauen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Aufgeld bei Fälligkeit null beträgt, da der Anteil der Risikokosten während der Laufzeit unter gleichen Annahmen relativ konstant bleiben wird. Bei Turbo-Put-Optionsscheinen wird sich der Anteil der Finanzierungserträge im Aufgeld unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren bis zur Fälligkeit des Optionsscheins tendenziell reduzieren. Aus diesem Grund sind Turbo-Put-Optionsscheine mit einer sehr kurzen Restlaufzeit in der Regel teurer als Turbo-Put-Optionsscheine mit längerer Restlaufzeit bei ansonsten identischer Ausstattung. Eine Formel zur Berechnung des exakten Aufgeldes existiert allerdings nicht, da zu viele Parameter für die Höhe des Aufgeldes verantwortlich sind. Das Aufgeld wird grundsätzlich prozentual zum Basispreis berechnet.
Im Aufgeld eines Turbo-Call-Optionsscheins ergibt sich der Risikokostenanteil unter anderem aus der Tatsache, dass es an den Finanzmärkten zu einem so genannten „Gap-Risiko“ kommen kann. Vereinfacht ausgedrückt verbirgt sich hinter diesem das Risiko für den Emittenten, seine Sicherungsgeschäfte im Falle des Knock-out-Ereignisses nicht an der Knock-out-Barriere auflösen zu können. Besonders in Zeiten hoher Volatilitäten an den Märkten steigt das Gap-Risiko des Emittenten. Löst dieser seine Sicherungsgeschäfte nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses nicht in der Nähe der Knock-out-Barriere auf, so kann für ihn daraus ein theoretisch unbegrenzter Verlust resultieren.
Aber nicht nur während des Handelstages besteht ein Gap-Risiko; nicht zu vernachlässigen ist auch das so genannte „Overnight-Gap“. Eröffnet der Basiswert eines Turbo-Calls zu Handelsbeginn unterhalb der Knock-out-Barriere, besteht auch in diesem Szenario für den Emittenten keine Möglichkeit mehr, seine Position direkt an der Knock-out-Barriere aufzulösen. Hier kann es zu einer regelrechten Kurslücke zwischen dem Schlusskurs am vorhergehenden Handelstag und dem Eröffnungskurs des Basiswerts kommen. Das Gap-Risiko ist somit in Form eines Risikoanteils im Aufgeldenthalten.
Die Antwort ergibt sich aus der Handhabung der im Aufgeld enthaltenen Finanzierungskosten. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Restlaufzeit bei einem Turbo-Call-Optionsschein, umso geringer ist tendenziell der Anteil der Finanzierungskosten am Aufgeld und desto geringer ist grundsätzlich auch der Preis des Turbo-Call-Optionsscheins (bei konstantem Zinssatz), d. h. also, dass sich die Finanzierungskosten bis zum Laufzeitende in der Regel abbauen und der Preis eines Turbo-Call-Optionsscheins bei sonst konstanten Einflussfaktoren sinkt. Umgekehrtes gilt bei Put-Optionsscheinen. Zu beachten ist allerdings, dass während der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Knock-out-Ereignisses besteht. Notiert der Kurs des Basiswerts unter sonst konstanten Einflussparametern sehr nahe an der Knock-out-Barriere, steigt tendenziell die Gefahr, dass es zur vorzeitigen Fälligkeit kommt. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Turbo-Call-Optionsschein den Tag der Fälligkeit nicht mehr erlebt, desto geringer wird auch der Anteil der Finanzierungskosten am Aufgeld veranschlagt. So kann es dazu kommen, dass kurz vor der Knock-out-Barriere der Preis des Turbo-Call-Optionsscheins sich um einen Teil der Finanzierungskosten reduziert und daher sogar „scheinbar überproportional“ an Wert verliert.
Grundsätzlich wird der Preis von Turbo-Optionsscheinen, in deren Laufzeit eine Dividende auf die zugrundeliegende Aktie gezahlt wird, auch durch die gezahlten Dividenden beeinflusst. Bei Turbo-Optionsscheinen von HSBC findet allerdings keine Anpassung der relevanten Ausstattungsmerkmale statt, denn die erwarteten Dividendenzahlungen (so genannte implizite Dividenden aus dem Optionsmarkt) werden bereits im Vorfeld, bei Emission, im Preis eines Turbo-Optionsscheins berücksichtigt. Sofern es zu keiner Abweichung kommt und die Höhe der Dividende am Tag der Bekanntmachung durch das ausschüttende Unternehmen den Erwartungen des Optionsmarkts entspricht, wurde die Dividende von Beginn an korrekt berücksichtigt und es bedarf keiner weiteren Anpassung. Der Kurs des betreffenden Turbo-Optionsscheins sollte sich in diesem Fall aufgrund der Bekanntgabe über die Höhe der Dividendenausschüttung nicht verändern. Zeitlich betrachtet kommt es auf den Tag an, an dem die Höhe der Ausschüttung bekannt gegeben wird, und nicht auf den Tag der Dividendenausschüttung selbst.
Fällt die Dividende am Tag der Bekanntgabe allerdings höher aus als erwartet, wird die Aktie zum Zeitpunkt der Ausschüttung um einen Betrag an Wert verlieren, der in dieser Höhe zum Emissionszeitpunkt nicht einkalkuliert wurde. Entsprechend wird der Turbo-Call-Optionsschein schon am Tag der Dividendenbekanntmachung der veränderten Dividende an Wert verlieren, vorausgesetzt alle weiteren Einflussparameter bleiben konstant. Ein Turbo-Put-Optionsschein wird in diesem Szenario grundsätzlich an Wert gewinnen.
Genau umgekehrt verhalten sich Turbo-Optionsscheine, wenn das ausschüttende Unternehmen eine entgegen den vorab im Preis berücksichtigten Erwartungen geringere Dividende zahlt. Während sich ein Turbo-Call-Optionsschein verteuert, kommt es bei einem Turbo-Put-Optionsschein zu einer Wertminderung, denn der Abschlag vom Aktienkurs am Tag der Ausschüttung wird in diesem Fall geringer ausfallen als erwartet. Auch hier reagiert der Turbo-Optionsschein bereits am Tag der Dividendenbekanntgabe mit zunehmendem bzw. abnehmendem Wert.
Dieser Effekt wird sich umso stärker auswirken, je weiter der Kurs des Basiswerts von der Knock-out-Barriere entfernt notiert. In der Nähe der Knock-out-Barriere wird die diskontierte Dividende in der Regel einen geringeren absoluten Betrag ausmachen als in weiter von der Barriere entfernten Kursregionen. Notiert der Kurs des Basiswerts sehr nah an der Knock-out-Barriere, sinkt unter sonst konstanten Einflussfaktoren die Wahrscheinlichkeit, dass der Turbo-Optionsschein den Tag, an dem die Aktie mit Dividendenabschlag („ex-Div“) notiert, noch erreicht. Der Dividendeneffekt würde dann relativ gesehen an Bedeutung verlieren, da die Gefahr des Knock-outs überwiegt. In jedem Fall sollten Anleger beachten, dass allein durch den Kursabschlag der Aktie am „ex-Div-Tag“ ein Knock-out-Ereignis eintreten kann.
Bei Turbo-Optionsscheinen mit europäischem Ausübungsrecht kann eine Ausübung grundsätzlich nur bei Fälligkeit, d.h. am Ausübungstag, erfolgen. Dieses Ausübungsrecht wird, vorbehaltlich eines Eintritts des Knock-out-Ereignisses, automatisch durch den Emittenten am Ausübungstag ausgeübt. Die Einlösung von Knock-out-Produkten erfolgt– vorbehaltlich des Eintritts des Knock-out-Ereignisses – in Form eines Geldbetrages ("Cash Settlement"), wobei der entsprechende Einlösungsbetrag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ausübungstag automatisch über die Hinterlegungsstelle (in der Regel Clearstream Banking AG in Deutschland) auf dem Referenzkonto des Anlegers gutgeschrieben wird. Gebühren werden bei der Ausübung durch HSBC in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Bei Turbo-Optionsscheinen mit europäischem Ausübungsrecht kann eine Ausübung grundsätzlich nur bei Fälligkeit, d.h. am Ausübungstag, erfolgen. Dieses Ausübungsrecht wird, vorbehaltlich eines Eintritts des Knock-out-Ereignisses, automatisch durch den Emittenten am Ausübungstag ausgeübt. Die Einlösung von Knock-out-Produkten erfolgt– vorbehaltlich des Eintritts des Knock-out-Ereignisses – in Form eines Geldbetrages ("Cash Settlement"), wobei der entsprechende Einlösungsbetrag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ausübungstag automatisch über die Hinterlegungsstelle (in der Regel Clearstream Banking AG in Deutschland) auf dem Referenzkonto des Anlegers gutgeschrieben wird. Gebühren werden bei der Ausübung durch HSBC in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Anleger können Turbo-Optionsscheine mit europäischem Ausübungsrecht nicht während der Laufzeit ausüben. Sollte es allerdings zum Knock-out-Ereignis kommen, erfolgt eine vorzeitige Ausübung. In diesem Fall wird der Knock-out-Betrag in Höhe von 0,001 € je Turbo-Optionsschein gezahlt, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht. Die grundsätzliche Möglichkeit, Turbo-Optionsscheine vor Fälligkeit zu verkaufen, bleibt selbstverständlich von der europäischen Ausübungsmöglichkeit unberührt.
Anleger, die einen Turbo-Call auf das Wechselkursverhältnis des EUR/USD kaufen, erwarten einen steigenden EUR/USD-Kurs und demnach einen stärker werdenden Euro. Anders ausgedrückt setzen Anleger mit dem Turbo-Call-Optionsschein auch auf einen schwächer werdenden US-Dollar gegenüber dem Euro.
In Erwartung eines schwächer werdenden Euro müssten Anleger einen Turbo-Put-Optionsschein auf den EUR/USD einsetzen.
Grundsätzlich gilt, dass die Handelszeiten und damit die Knock-out-Zeiten von Währungswechselkursen nicht identisch sind mit den Handelszeiten des Emittenten. Alle Turbo-Optionsscheine von HSBC, die sich auf einen Währungswechselkurs beziehen, können während der weltweit üblichen Devisenhandelszeiten ausknocken. Da die Wechselkurse auch an den asiatischen oder amerikanischen Märkten gehandelt werden, kann es durchaus sein, dass solche Turbo-Optionsscheine sozusagen über Nacht ihre Knock-out-Barriere erreichen und dadurch wirtschaftlich wertlos verfallen. Notiert der EUR/USD-Kurs zur Handelseröffnung des Emittenten wieder über der Knock-out-Barriere des Turbo-Call-Optionsscheins auf den EUR/USD, ist dies nicht mehr von Bedeutung. Hat der Wechselkurs zu irgendeinem Zeitpunkt an einer der geöffneten Weltbörsen die maßgebliche Knock-out-Barriere erreicht oder durchbrochen, verfällt ein Turbo-Optionsschein auf einen Währungswechselkurs praktisch wertlos. Die weltweit üblichen Handelszeiten der internationalen Devisenmärkte schließen das Wochenende mit ein und unterscheiden sich daher von der Handelszeit für den Turbo-Optionsschein. Dieser kann am Wochenende grds. nicht gehandelt werden.
Da Turbo-Optionsscheine keine vorgelagerte „Stop-Loss-Schwelle“ besitzen, erleiden Anleger bei Eintritt des Knock-out-Ereignisses einen wirtschaftlichen Totalverlust. Um dies zu umgehen, kann es sinnvoll sein, einen näherungsweisen Stop-Loss-Kurs zu errechnen, also einen ungefähren Geldkurs des Turbo-Optionsscheins, bei dem ein Verkauf ausgelöst werden soll. Auf einen Cent genaue Geldkurse lassen sich auf diese Weise allerdings nicht berechnen. Die Formel lautet:
Der innere Wert eines Turbo-Optionsscheins lässt sich sehr leicht ermitteln. Einzige Schwierigkeit zur Errechnung eines Stop-Loss-Kurses ist die Einberechnung des Aufgeldes eines Turbo-Optionsscheins. Eine exakte Berechnungsweise des Aufgeldes lässt sich bei Turbo-Optionsscheinen nicht darstellen, da zu viele Parameter für die Ermittlung des Aufgeldes herangezogen werden müssten. Näherungsweise lässt sich das Aufgeld als Differenz zwischen dem aktuellen Preis eines Turbo-Call-Optionsscheins und dem inneren Wert darstellen. Bei einem DAX®-Stand in Höhe von 16.100 Punkten notiert ein Turbo-Call-Optionsschein mit einem Basispreis von 15.800 Punkten und einem Bezugsverhältnis von 0,01 bei 3,26 €. Nun soll ein Stop-Loss platziert werden, wenn der DAX® die Marke von 15.910 Punkten berührt. Wo können Anleger ungefähr die Stop-Loss-Marke ansetzen?
Leicht errechnet sich ein näherungsweiser Stop-Loss-Kurs in Höhe von 1,36 Euro:
Anleger, die aufgrund der Ungenauigkeit beim Aufgeld auf Nummer sicher gehen wollen, können zusätzlich auch noch einen geringen "Sicherheitspuffer" einrechnen.
HSBC verfährt in diesem Fall grundsätzlich wie folgt: Bis einschließlich zum letzten Börsenhandelstag können alle börsennotierten Produkte von HSBC elektronisch gehandelt werden. Anschließend haben Anleger keine Möglichkeit mehr, bestehende Positionen elektronisch oder telefonischen zu handeln.
Open End-Turbo-Optionsscheine und Turbo-Optionsscheine zeichnen sich durch eine wesentliche Kursmarke aus, den Basispreis. Dieser dient beiden Knock-out-Varianten (anders als bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten) während der Laufzeit als Knock-out-Barriere. Er ist maßgeblich für die Feststellung des Eintritts eines Knock-out-Ereignisses. Es besteht also eine Identität von Basispreis und Knock-out-Barriere. Zum Knock-out-Ereignis kommt es, wenn der Kurs des Basiswerts die Knock-out-Barriere des Open End-Turbos oder Turbo-Optionsscheins berührt oder durchbricht. In diesem Fall wird die Laufzeit vorzeitig beendet und der Anleger erhält einen so genannten „Knock-out-Betrag“ in Höhe von 0,001 € je Wertpapier. In diesem Fall erleidet der Wertpapierinhaber einen wirtschaftlichen Totalverlust.
Anders als beim Turbo-Optionsschein wird der Basispreis eines Open End-Turbos jedoch jeden Tag um einen Betrag angehoben, der den Finanzierungskosten für diesen einen Tag entspricht. Diese tägliche Anpassung erfolgt bei Turbo-Optionsscheinen nicht, da die Finanzierungskosten bzw. Finanzierungserträge bereits im Preis berücksichtigt werden. Aufgrund der theoretisch unbestimmten Laufzeit kann eine Berücksichtigung bei Emission für einen Open End-Turbo nicht erfolgen. Darüber hinaus bietet die tägliche Basispreisanpassung für Anleger auch Vorteile, denn Anleger tragen bei einem Call-Optionsschein lediglich die Finanzierungskosten, die sie tatsächlich während der Haltedauer in Anspruch nehmen, und erhalten gleichermaßen bei einem Put-Optionsschein nur die Finanzierungsgutschriften, die ihnen für die Haltedauer zustehen. Ein weiterer Unterschied besteht in der Zusammensetzung des Aufgeldes. Bei Open End-Turbo-Optionsscheinen besteht das Aufgeld ausschließlich aus den Kosten zur Absicherung des Gap-Risikos des Emittenten, während bei Turbo-Optionsscheinen neben diesem auch die Finanzierungskosten bzw. -erträge im Auf- bzw. Abgeld enthalten sind. Der Preis des Open End-Turbo-Optionsscheins ist daher tendenziell niedriger. Aus diesem Grund bieten Open End-Turbo-Optionsscheine tendenziell eine höhere Hebelwirkung als Turbo-Optionsscheine.
Sollte es während der Laufzeit zu einem Knock-out-Ereignis kommen, erhalten Anleger automatisch innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dessen Eintritt die Gutschrift des Knock-out-Betrages in Höhe von 0,001 € je Open End-Turbo auf ihrem Referenzkonto gutgeschrieben. In diesem Fall erleidet der Wertpapierinhaber einen wirtschaftlichen Totalverlust.
Der Preis eines Open End-Turbo-Optionsscheins orientiert sich hauptsächlich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Die implizite Volatilität hat auf den Kurs eines Open End-Turbos kaum Einfluss (vgl. Frage 8). Allerdings können andere Faktoren Einfluss auf den Kurs des Open End-Turbos nehmen. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sowie – bei –Aktien als Basiswert - die Dividendenausschüttungen des Basiswerts. Selbst wenn der Basiswertkurs unverändert bleibt, kann der Kurs eines Open End-Turbos aufgrund sich ändernder Einflussfaktoren schwanken, ggf. trotz steigenden Basiswertkurses sogar fallen und umgekehrt.
Täglich anfallende Finanzierungskosten bei Open End-Turbos werden durch eine tägliche Anpassung des Basispreises berücksichtigt. Da der Preis eines Open End-Turbos aus der Differenz zwischen dem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (Umgekehrtes gilt bei Open End-Turbo-Puts) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und des Aufgeldes ermittelt wird, haben sich ändernde Kapitalmarktzinsen einen Einfluss auf den Preis eines Open End-Turbos. Geht man davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, haben steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Open End-Turbo-Calls zur Folge. Die höheren Finanzierungskosten werden in diesem Szenario dem Basispreis hinzugerechnet und vermindern die Differenz aus dem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (innerer Wert). Umgekehrt wird der Kurs eines Open End-Turbo-Puts aufgrund einer Zinserhöhung steigen, wenn alle anderen Faktoren unverändert bleiben.
Sinken die Zinsen am Kapitalmarkt, so sinken auch die täglichen Finanzierungskosten für Open End-Turbo-Calls. Hier fällt die Anpassung des Basispreises geringer aus, sofern alle anderen Faktoren unverändert bleiben. Entsprechend fallen bei Open End-Turbo-Puts die Finanzierungserträge, die dem Basispreis täglich hinzugerechnet werden, geringer aus. Allerdings steigt der Preis eines Puts im Fall sinkender Zinsen langsamer als im Fall steigender Zinsen. Dieses Prozedere gilt nur so lange, wie der Zinssatz über der Marge des Emittenten liegt.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften meist am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Um Optionsscheininhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als vor der Kapitalmaßnahme. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Hierzu wird am ex-Tag der Basispreis eines Open End-Turbo-Calls um 75 %¹ und bei einem Open End-Turbo-Put um 100 % der Bruttodividende reduziert. Das Bezugsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Der Kurs eines Open End-Turbo-Puts wird durch die reine Ausschüttung einer Dividende unter sonst konstanten Einflussfaktoren nicht beeinflusst. Der Inhaber eines Open End-Turbo-Puts hat demnach durch eine Dividendenzahlung weder Vor- noch Nachteile. Bei Open End-Turbo-Calls wird der Kurs durch eine Dividendenausschüttung unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell um 25 %¹ der Bruttodividende, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, sinken. Der Dividendennachteil des Open End-Turbo-Calls errechnet sich wie folgt:
Angenommen, der Kurs einer bestimmten Aktie notiert vor der Hauptversammlung der AG bei 44,00 €. Der Open End-Turbo-Call auf die AG ist ausgestattet mit einem Basispreis / einer Knock-out-Barriere in Höhe von 35,00 € und einem Bezugsverhältnis von 0,1. Der Geldkurs (ohne Berücksichtigung eines Aufgelds) des Open End-Turbo-Calls liegt vor der Hauptversammlung der AG bei 0,90 €. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 3,00 € je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag eröffnet der Kurs der Aktie zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs in Höhe von 41,00 €. Nach der daraufhin vorgenommenen Anpassung des Open End-Turbo-Calls ergibt sich ein neuer Basispreis / eine neue Knock-out-Barriere in Höhe von 32,75 € (35,00 € – (3,00 € x 0,75¹)). Der daraus resultierende neue Geldkurs des Open End-Turbos liegt bei 0,825 €. Ohne die Anpassung des Basispreises würde der Kurs des Open End-Turbos auf 0,60 € sinken und der Inhaber des Optionsscheins gegenüber dem Aktionär benachteiligt werden.
¹ Der Wert von 75 % bezieht sich in der Regel auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften, für US-amerikanische Basiswerte beträgt der Dividendenprozentsatz in der Regel 70 %. Es kann aber auch zu Abweichungen von diesen Werten kommen, insbesondere bei Aktien von Unternehmen aus anderen Ländern. Der maßgebliche Dividendenprozentsatz ist den Endgültigen Bedingungen der Produkte zu entnehmen.
Auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de finden Interessenten ein umfassendes Newsletter-Angebot, aktuelle Kurse und Kennzahlen zu den emittierten Produkten sowie die Möglichkeit, das monatlich erscheinende Kundenmagazin „Marktbeobachtung“ kostenfrei zu abonnieren. Bei Fragen zum Produktangebot stehen ihnen die Produktspezialisten von HSBC unter der E-Mail-Adresse zertifikate@hsbc.de sowie telefonisch unter 0800-4000 9100 zur Verfügung.
Mini Future Zertifikate und Smart-Mini Future Zertifikate bieten Anlegern eine unbestimmte Laufzeit, sofern diese nicht durch Kündigung des Emittenten oder das Knock-out-Ereignis beendet wird. Außerdem sind sie mit zwei wesentlichen Kursmarken, dem Basispreis und der Knock-out-Barriere, ausgestattet und werden jeweils als Long- und Short-Variante emittiert. Der Basispreis und die Knock-out-Barriere sind, anders als bei Open End-Turbo- und Turbo-Optionsscheinen, nicht identisch. Vielmehr wird die Knock-out-Barriere bei Long-Zertifikaten bei Emission oberhalb des Basispreises und bei Short-Zertifikaten unterhalb des Basispreises fixiert, so dass diese sozusagen als „vorgelagerte Stop-Loss-Schwelle“ wirkt (vgl. hierzu Frage 45).
Die Knock-out-Barriere bei Mini Future Zertifikaten dient als Stop-Loss. Diese befindet sich zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs des Basiswerts. Wird die Knock-out-Barriere vom Kurs des Basiswerts berührt oder durchbrochen, tritt das Knock-out-Ereignis ein. Die Laufzeit des Zertifikats endet in diesem Fall. Der Emittent ermittelt dann innerhalb kürzester Zeit einen Restbetrag, den so genannten Knock-out-Betrag. Dies entspricht theoretisch der Ausführung einer Stop-Loss-Order an der Börse. Der Emittent löst bei Erreichen des „Stop-Loss-Kurses“ (Knock-out-Barriere) seine Sicherungsgeschäfte „bestens“ (Long-Zertifikate) bzw. „billigst“ (Short-Zertifikate) auf. Der Mittelkurs, der aus den aus der Auflösung der Sicherungsgeschäfte erzielten Abrechnungskursen ermittelt wird, (Auflösungskurs), entscheidet über die Höhe des Restbetrages. Dieser entspricht bei Long-Zertifikaten der Differenz aus dem Auflösungskurs und dem Basispreis, bei Short-Zertifikaten der umgekehrten Differenz, jeweils unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und ggf. eines Währungswechselkurses. Der genannte Auflösungskurs hängt von der weiteren Entwicklung des Kurses des Basiswerts unmittelbar nach dem Erreichen der Knock-out-Barriere ab. Bei Zertifikaten von HSBC erfolgt in diesem Fall die Auflösung der Sicherungsgeschäfte innerhalb der Auflösungsfrist von maximal 60 Minuten. Der Restbetrag, den Anleger anschließend erhalten, kann größer, kleiner oder gleich dem letzten Geldkurs des Zertifikats vor Eintritt des Knock-out-Ereignisses sein. Im Falle sehr schneller Kursbewegungen des Basiswerts kann der Fall eintreten, dass der Restbetrag nur 0,001 € je Wertpapier beträgt, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht. Dies geschieht tendenziell dann, wenn die Sicherungsgeschäfte bei einem Long-Zertifikat nur auf oder unterhalb des Basispreises bzw. bei einem Short-Zertifikat auf oder oberhalb des Basispreises aufgelöst werden können. Ein Grund hierfür kann beispielsweise auch sein, dass der Kurs des Basiswerts an einem Handelstag bereits unterhalb des Basispreises eröffnet hat.
Die Smart-Mini Future Zertifikate sind eine Abwandlung der Mini Future Zertifikate. Auch sie besitzen eine dem Basispreis vorgelagerte Knock-out-Barriere. Der zentrale Unterschied ist allerdings, dass diese Barriere nur auf Schlusskursbasis aktiv ist. Ein Knock-out-Ereignis kann daher nur eintreten, wenn der Kurs des Basiswerts auf Schlusskursbasis die Knock-out-Barriere berührt oder aber wenn der Kurs des Basiswerts untertägig den Basispreis berührt. Für den erstgenannten Fall entspricht der Restbetrag eines Smart-Mini Futures (Long) dann der Differenz zwischen dem Schlusskurs und dem Basispreis – unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Das bedeutet, dass die Ermittlung des Restbetrags nicht wie bei normalen Mini Future Zertifikaten geregelt ist (siehe oben).
Wenn der Kurs des Basiswerts hingegen untertägig die Knock-out-Barriere berührt, den Basispreis aber nicht, und dann auf Schlusskursbasis die Knock-out-Barriere nicht berührt, kommt es hingegen nicht zum Knock-out-Ereignis. Weitere Ausführungen lesen Sie bei der Frage 47.
Die Preisbildung beider Produktarten ist sehr transparent und daher für Anleger leicht nachvollziehbar, denn Mini Futures und Smart-Minis notieren in der Regel zum inneren Wert und vollziehen die Kursbewegung ihres Basiswerts nahezu eins zu eins nach. Als Berechnungsgrundlage für den Preis von Minis und Smart-Minis dient in erster Linie der Basispreis. Dieser befindet sich bei einem Long-Zertifikat unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswerts, bei einem Short-Zertifikat entsprechend oberhalb des aktuellen Kurses. Der Preis eines Long-Zertifikats errechnet sich aus der Differenz des aktuellen Kurses des Basiswerts und dem Basispreis. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Bezugsverhältnis multipliziert. Bei Basiswerten, die nicht in der Emissionswährung (z.B. Euro) notieren, muss dieses Ergebnis zusätzlich noch durch den entsprechenden Währungswechselkurs dividiert werden.
Smart-Minis sind eine Weiterentwicklung der Minis und besitzen grundsätzlich die gleichen Ausstattungsmerkmale. Smart-Minis unterscheiden sich von Minis ausschließlich hinsichtlich der Knock-out-Möglichkeiten. Für das Knock-out-Ereignis zur Knock-out-Barriere wird bei einem Smart-Mini Future Zertifikat nur ein bestimmter Kurs des Basiswerts, z.B. der Tagesschlusskurs, herangezogen. Hieraus resultiert für den Anleger eine tendenziell geringere Knock-out-Wahrscheinlichkeit des Smart-Mini Future Zertifikats.
Auf der anderen Seite ist das Risiko des Anlegers häufig höher, einen geringeren Knock-out-Betrag zu bekommen als bei einem Mini Future Zertifikat. Sollte nämlich der Kurs des Basiswerts während des Handelsverlaufs den Basispreis des Smart-Minis berühren oder durchbrechen, kommt es zum sofortigen Knock-out-Ereignis. In diesem Szenario wird kein Restbetrag mehr ermittelt. Der Knock-out-Betrag beläuft sich dann auf 0,001 € je Zertifikat, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht. Kommt es bei Mini Future Zertifikaten während der Handelszeit des Basiswerts aufgrund einer Berührung der vorgelagerten Stop-Loss-Schwelle zum Knock-out, fällt die Auflösung der Sicherungsgeschäfte für den Anleger häufig günstiger aus, da diese vom Emittenten meist sehr nahe an der Barriere aufgelöst werden können und sich so ein höherer Rückzahlungsbetrag für den Anleger ergibt.
Grundsätzlich bieten Smart-Mini Future Zertifikate gegenüber Mini Future Zertifikaten den Vorteil, dass es während der Handelszeit des Basiswerts auch bei einem Berühren oder sogar Unterscheiten (Long-Zertifikate) bzw. Überschreiten (Short-Zertifikate) der Barriere nicht zu einem Knock-out-Ereignis kommt, solange der Basispreis unberührt bleibt. Der Kurs des Basiswerts kann sich in diesem Fall wieder erholen und bis zum Handelsschluss in die gewünschte Kursrichtung tendieren und schließlich über der Knock-out-Barriere (Long-Zertifikate) bzw. unter der Knock-out-Barriere (Short-Zertifikate) notieren.
Smart-Minis bieten grundsätzlich eine geringere Knock-out-Wahrscheinlichkeit als Minis, da sie – bezogen auf die Knock-out-Barriere – nur zu einem bestimmten Kurs, z.B. zum Tagesschlusskurs, ausknocken können, es sei denn, der Basispreis wurde während der Handelszeit des Basiswerts berührt oder durchbrochen, was ebenfalls zum Knock-out-Ereignis führt. Allerdings bringt diese Ausstattung auch mit sich, dass ein sehr tief unter der Knock-out-Barriere liegender Tagesschlusskurs des Basiswerts bei einem Smart-Mini Future Zertifikat (Long) möglicherweise zu einem geringen Restbetrag führt. Bei einem Smart-Mini Future Zertifikat (Long) ergibt sich der Knock-out-Betrag bei einem Knock-out-Ereignis auf Schlusskursbasis genau aus der Differenz zwischen dem Schlusskurs und dem Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).
Bei einem Mini Future Zertifikat (Long) wäre das Knock-out-Ereignis schon zu einem früheren Zeitpunkt, sofort nach Berühren der Knock-out-Barriere, eingetreten. Dementsprechend fällt auch der durch die Auflösung der Sicherungsgeschäfte ermittelte Knock-out-Betrag in der Regel höher aus, als der Knock-out-Betrag bei einem Smart-Mini Future. Hinzu kommt bei einem Smart-Mini die größere Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Totalverlusts, wenn der Basiswert untertägig bereits den Basispreis des Smart-Minis erreicht. Wie beschrieben beträgt der Knock-out-Betrag in einem solchen Fall nur 0,001 € je Wertpapier, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht. Natürlich kann eine sehr heftige Marktbewegung auch bei einem Mini Future Zertifikat dazu führen, dass der Auflösungskurs unterhalb (Long-Zertifikat) bzw. oberhalb (Short-Zertifikat) des Basispreises liegt. Auch in diesem Szenario entspricht der Knock-out-Betrag 0,001 € je Wertpapier, was einem wirtschaftlichen Totalverlust entspricht.
Mini Futures und Smart-Minis sind im Gegensatz zu Turbo-Optionsscheinen mit einer unbestimmten Laufzeit ausgestattet. Aus diesem Grund werden die täglich anfallenden Finanzierungskosten über eine Anpassung des Basispreises berücksichtigt und finden sich nicht wie bei Turbo-Optionsscheinen in einem Aufgeld wieder. Die Preisbildung von Mini Futures und Smart-Minis ist also transparenter, denn sie notieren fast immer zum inneren Wert. Da eine Anpassung des Basispreises in Höhe der Finanzierungskosten bereits morgens vor Handelsbeginn erfolgt, haben Daytrader (Anleger, die untertägig kaufen und wieder verkaufen) den Vorteil, gar keine Finanzierungskosten zahlen zu müssen.
Mini Futures und Smart-Minis sind außerdem mit einer vorgelagerten Stop-Loss-Schwelle ausgestattet (Knock-out-Barriere, vgl. hierzu Frage 48). Anstelle des sofortigen wirtschaftlichen Totalverlusts im Falle des Knock-out-Ereignisses, besteht hier die Möglichkeit auf einen Restbetrag, welcher den Wert von 0,001 € übersteigt. Bei Smart-Minis ist diese Möglichkeit jedoch etwas unwahrscheinlicher als bei Mini Futures, da die vorgelagerte Knock-out-Barriere nur auf Schlusskursbasis aktiv ist (siehe hierzu Frage 47). Allerdings muss erwähnt werden, dass der Restbetrag jedoch im ungünstigsten Fall nur 0,001 € je Wertpapier entspricht. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts bei Mini Futures und Smart-Minis somit geringer als bei Turbo-Optionsscheinen. Dennoch ist das Verlustrisiko (bis hin zum Totalverlust) bei Minis und Smart-Minis durch das Knock-out-Element nicht zu vernachlässigen.
Im Gegenzug verzichten Anleger allerdings aufgrund der Konstruktion von Mini Futures und Smart-Minis auf die höhere Hebelwirkung, die Turbo-Optionsscheine durch die Identität von Basispreis und Knock-out-Barriere bieten. Anleger sollten also abwägen, welche Produktart die persönlichen Bedürfnisse am besten deckt.
Eines der wichtigsten Unterschiede zu den zeitlich befristeten Turbo-Optionsscheinen ist die Handhabung der Finanzierungskosten. Die tägliche Anpassung des Basispreises bei Mini Futures, Smart-Mini Futures und Open End-Turbos ist notwendig, da bei einer unbestimmten Laufzeit die Finanzierungskosten nicht wie bei Turbo-Optionsscheinen über ein Auf- oder Abgeld darstellbar sind, welches sich bis zur Fälligkeit kontinuierlich um den Anteil der Finanzierungskosten reduziert. Stattdessen werden die Finanzierungskosten täglich über die Anpassung des Basispreises in Rechnung gestellt. Während sich die tägliche Erhöhung des Basispreises bei Long/Call-Produkten für Anleger stets negativ auswirkt, ist der Einfluss auf den Kurs eines Short/Put-Produkts in der Regel positiv für den Wertpapierinhaber.
Sofern der Basiswert eines Mini Futures oder Smart-Mini Futures eine Dividendenausschüttung vornimmt, werden diese analog zu den Open End-Turbos behandelt (vgl. hierzu Frage 42).
Der Preis eines Mini Futures bzw. Smart-Mini Futures orientiert sich hauptsächlich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts. Die implizite (erwartete) Volatilität hat auf den Kurs des Produkts grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings können andere Faktoren Einfluss auf den Kurs des Mini Futures bzw. Smart-Mini Futures nehmen. Neben den Dividendenausschüttungen des Basiswerts ist insbesondere die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen von Bedeutung. Selbst wenn der Aktienkurs unverändert bleibt, kann der Kurs eines Mini Futures bzw. Smart-Mini Futures aufgrund sich ändernder Einflussfaktoren schwanken, ggf. trotz steigenden Basiswertkurses sogar fallen und umgekehrt. Änderungen der Kapitalmarktzinsen führen bei Mini Futures und Smart-Mini Futures zu denselben Effekten wie auch bei Open End-Turbo-Optionsscheinen. Vergleichen Sie hierzu bitte Frage 41 im Kapitel Open End-Turbo-Optionsscheine.
Genau wie Sonderdividendenzahlungen sind auch Aktiensplits als nicht selten vorkommende Kapitalmaßnahme anzusehen. Inhaber von Hebelprodukten auf Aktien sollen in diesen Fällen grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden als Inhaber der entsprechenden Aktie. Es werden demnach entsprechende Anpassungsmaßnahmen durch den Emittenten vorgenommen. Dies soll am Beispiel eines Aktiensplits im Verhältnis 1:3 verdeutlicht werden. Angenommen, der Kurs einer Aktie liegt vor dem Aktiensplit bei 30 €. Der Basispreis des Mini Futures liegt bei 24 € und die Knock-out-Barriere bei 110 % des Basispreises, demnach bei 26,40 €. Das Zertifikat kostet zu diesem Zeitpunkt 6 €. Durch den Aktiensplit verringert sich theoretisch der Preis der Aktie auf 10 €. Der Aktionär erhält allerdings für jede alte Aktie zwei zusätzliche Aktien. Zusammen ergeben diese drei Aktien wieder den alten Gegenwert in Höhe von 30 €. Der Aktionär hat somit durch die Kapitalmaßnahme keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Mini Future Zertifikat (Long) wäre allein durch den Kursrückgang der Aktien eigentlich ausgeknockt, wenn keine Anpassung der Ausstattungsmerkmale vorgenommen werden würde. Durch die Anpassung wird aber der Basispreis des Mini Futures entsprechend dem Aktiensplit auf 24 € ÷ 3 Aktien = 8 € herabgesetzt. Die Knock-out-Barriere wird ebenfalls angepasst (in diesem Fall auf 8,80 €). Auch nach der Kapitalmaßnahme liegt die Knock-out-Barriere bei 110 % des Basispreises (8 € x 1,1 = 8,80 €). Das Bezugsverhältnis des Zertifikats wird auf 3 erhöht. Der Geldkurs eines Mini Future Zertifikats beträgt also weiterhin (10 € neuer Aktienkurs – 8 € neuer Basispreis) x 3 = 6 €. Ein Aktiensplit hat auf den Kurs des Zertifikats folglich keinen Einfluss. Eine Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses würde bei Turbo-Optionsscheinen und Open End-Turbos analog stattfinden.
Die Ausübung eines Zertifikats ist immer getrennt von dessen Handelbarkeit zu sehen. Mini Futures, genauso auch Smart-Mini Futures, sind in der Regel börsentäglich an- und verkaufbar. Die Valuta der Gutschrift erfolgt in der Regel zwei Bankarbeitstage nach Geschäftsabschluss, was aber auch von der jeweiligen Hausbank des Anlegers abhängt.
Ausüben im Sinne der Emissionsbedingungen von HSBC können Anleger ihr Mini Future Zertifikat an den dafür vorgesehenen Ausübungsterminen/Ausübungstagen. Dies kann z.B. jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats der Fall sein. Die Ausübung erfolgt, indem der Zertifikateinhaber rechtzeitig zu einem Ausübungstag seine depotführende Bank anweist, eine Erklärung gegenüber dem Emittenten abzugeben, sowie die betreffenden Zertifikate auf das Depot des Emittenten bei der Hinterlegungsstelle (in der Regel Clearstream Banking AG in Deutschland) zu liefern. Die Ausübungserklärung muss die in den Emissionsbedingungen des Wertpapiers definierten Angaben enthalten. Andernfalls gelten die Wertpapiere nicht als ausgeübt.
HSBC sieht im Falle einer Ausübung nicht die Lieferung der effektiven Stücke, z.B. Aktien, vor, sondern wird – vorbehaltlich des Eintritts des Knock-out-Ereignisses – am Ausübungstag einen auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Einlösungsbetrag ermitteln und diesen durch Gutschrift auf das Konto des Anlegers zahlen.
Anleger sollten zunächst beachten, dass es sich beim DAX® bzw. bei Zinsterminkontrakten wie dem Euro-BUND-Future um zwei verschiedene Basiswerte handelt. Im Vergleich zum Kurs des DAX® sind im Kurs von Zinsterminkontrakten bereits Finanzierungskosten enthalten. Aus diesem Grund entfällt die Notwendigkeit, bei Mini Futures auf den Euro-BUND-Future zusätzliche Finanzierungskosten zu berücksichtigen und den Basispreis um diese anzupassen (Gleiches gilt für Smart-Minis). Trotzdem erfolgt eine Anpassung des Basispreises, und zwar aufgrund der vom Emittenten festgelegten Marge. Diese wird Anlegern in Rechnung gestellt und führt zu einer Anpassung des Basispreises nach unten, woraus eine Reduzierung des inneren Werts resultiert.
Bei einem Rollvorgang werden bei einem Mini Future Zertifikat die Knock-out-Barriere und der Basispreis – zusätzlich zur täglichen Anpassung - so angepasst, dass der innere Wert, den das Zertifikat vor der Anpassung hatte, auch anschließend erhalten bleibt. Der genaue Hintergrund für die Notwendigkeit eines Rollvorgangs/Rollierens wird in Frage 13 beschrieben.
Der innere Wert eines Long Mini Future Zertifikats errechnet sich dabei aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises des Zertifikats unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei einem Short Mini Future Zertifikat errechnet sich der innere Wert aus der umgekehrten Differenz (Basispreis abzüglich Kurs des Basiswerts), multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
Durch das Rollen in einen neuen Kontrakt allein entsteht dem Inhaber des Zertifikats somit weder ein wirtschaftlicher Vorteil, noch ein wirtschaftlicher Nachteil.
Bei Knock-out-Produkten mit unbestimmter ist der Emittent berechtigt, diese Wertpapiere insgesamt, aber nicht teilweise, unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Kündigungstag ordentlich zu kündigen. Jedoch möchten wir klarstellen, dass HSBC nicht bestrebt ist, eine bestehende Anlage durch eine Kündigung zu beenden. Wenn Sie ein Produkt von HSBC erwerben, schließt HSBC sogenannte Sicherungsgeschäfte ab, um die aus der Position resultierenden Risiken abzusichern. HSBC ist bestrebt, sich marktneutral zu stellen. Durch die angestrebte Marktneutralität gibt es daher aus wirtschaftlicher bzw. finanzieller Perspektive keinen Grund für eine Kündigung. Nichtsdestotrotz gibt es Situationen, in denen Produkte gekündigt werden. Grundsätzlich muss der Emittent bei Kündigungen die in den Emissionsbedingungen festgelegten Regeln befolgen. Die Endgültigen Bedingungen sind dazu stets bei uns auf der Homepage abrufbar. In diesem Dokument ist klar geregelt, welche Rechte und Pflichten der Wertpapierinhaber und welche (Kündigungs-)Rechte und Pflichten der Emittent hat.
Als Basispreis wird derjenige Preis bezeichnet, zu dem der zugrunde liegende Basiswert bei einer Ausübung des Optionsscheins gekauft (Call-Optionsschein) bzw. verkauft (Put-Optionsschein) werden kann. In der Regel sehen die Emissionsbedingungen für Optionsscheine allerdings keine Lieferung eines Basiswerts vor, sondern die Zahlung eines Einlösungsbetrags.
In diesem Fall dient der Basispreis als Grundlage zur Ermittlung des Einlösungsbetrags, sofern sich ein solcher errechnet.
Optionen und Optionsscheine werden von Anlegern nicht selten verwechselt. Ein Grund hierfür ist sicherlich die identische Funktionsweise beider Instrumente. Der Preis beider errechnet sich aus dem inneren Wert und dem Zeitwert. Doch es gibt auch prägnante Unterschiede: Optionen werden von einer Terminbörse aufgelegt, wie beispielsweise der Eurex. Die an einer Terminbörse gehandelten Optionen werden stets nach klar definierten Regeln begeben. Dabei wird genau festgelegt, wie groß die Kontraktgröße sein soll, in welchen Abständen zueinander die Basispreise der Optionen existieren dürfen und für welche Laufzeiten diese verfügbar sein sollen. In der Regel sind die Verfallstermine von Optionen monatlich und fallen jeweils auf den dritten Freitag eines Monats. Der Verkäufer einer Option muss eine Sicherheitsleistung (Margin) erbringen, damit die eingegangene Verpflichtung seinerseits erfüllt werden kann.
Optionsscheine hingegen sind verbriefte Wertpapiere, die von so genannten Emittenten (Herausgeber der Wertpapiere), häufig Banken, mit beliebig langen Laufzeiten ausgegeben (emittiert) werden. Damit an den Wertpapierbörsen der Handel dieser Instrumente möglich wird, existiert ein Market-Maker, z.B. der Emittent selbst, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeit eines Wertpapiers regelmäßig handelbare Kurse für die betreffenden Optionsscheine stellt. Werden die Optionsscheine in Deutschland angeboten, werden diese in der Regel an den Wertpapierbörsen in Stuttgart (EUWAX),Frankfurt (Börse Frankfurt Zertifikate Premium) oder München (gettex), aber auch außerbörslich, direkt mit dem Market-Maker , gehandelt werden. Des Weiteren ist für den Handel mit Optionsscheinen keine Sicherheitsleistung notwendig. Bei der Konstruktion von strukturierten Produkten finden Optionsscheine im Gegensatz zu Optionen keine Anwendung.
Zunächst ist hierbei zwischen Call-, also Kaufoptionsscheinen, und Put-, also Verkaufsoptionsscheinen, zu unterscheiden. Der innere Wert eines Call-Optionsscheins errechnet sich aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises des Optionsscheins unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei einem Put-Optionsschein errechnet sich der innere Wert aus der umgekehrten Differenz, d.h. Basispreis abzüglich Kurs des Basiswerts, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Folglich entspricht der innere Wert dem Betrag, den Anleger bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins erhalten würden. Der Zeitwert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Geldkurs (Ankaufspreis) des Optionsscheins und dessen innerem Wert. Der Zeitwert sinkt mit abnehmender Restlaufzeit und beträgt am Ende der Laufzeit null. Der Kurs des Basiswerts und der innere Wert des Optionsscheins nähern sich folglich immer mehr aneinander an. Der Verlust, den ein Optionsschein-Preis aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit hinnehmen muss, wird als Zeitwertverlust bezeichnet. Das Ausmaß des Einflusses des Zeitwertverlusts auf den Optionsscheinpreis ist grundsätzlich nicht gleichmäßig und ist daher für jeden Optionsschein individuell zu betrachten.
Der Zeitwert eines Optionsscheins baut sich während der Laufzeit ab und erreicht bei Laufzeitende des Optionsscheins den Wert null. Die Reduzierung des Zeitwerts folgt dabei nichtlinearen Verläufen. Je nachdem, ob sich der Optionsschein „im Geld“, „am Geld“ oder „aus dem Geld“ befindet, ist der Einfluss des Zeitwertverlusts auf den Preis eines Optionsscheins höher oder geringer. Bei Optionsscheinen, die am Geld notieren, ist der Anteil des Zeitwerts am Optionsscheinpreis in der Regel am größten. In diesem Fall ist am Ende der Laufzeit auch der Zeitwertverlust am höchsten, da Anleger bei Laufzeitende (Ausübungstag) ausschließlich den Einlösungsbetrag (innerer Wert) gezahlt bekommen. Je tiefer der Optionsschein im Geld notiert, desto geringer ist tendenziell der Zeitwertverlust. Entsprechendes gilt für aus dem Geld notierende Optionsscheine.
Optionsscheine, die „im Geld“ notieren, besitzen einen inneren Wert. Im Geld sind Call-Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Basispreis notiert. Put-Optionsscheine sind im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegt. Oft wird anstatt "im Geld" auch die englische Bezeichnung „in the money“ verwendet.
Bei Optionsscheinen, die „am Geld“ sind, notiert der aktuelle Kurs des Basiswerts auf Höhe des Basispreises. Der innere Wert ist in diesem Fall gleich oder nahezu null. Synonym wird für "am Geld" liegende Optionsscheine auch auf die englische Bezeichnung „at the money“ zurückgegriffen.
„Aus dem Geld“ sind Optionsscheine, wenn der Kurs des Basiswerts unterhalb des Basispreises notiert (Call-Optionsschein) bzw. umgekehrt bei Put-Optionsscheinen. In diesem Fall hat der Optionsschein keinen inneren Wert (entsprechende englische Bezeichnung "out of the money").
Mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattete Optionsscheine verbriefen das Recht zur jederzeitigen Ausübung während der Laufzeit. Allerdings sollten Anleger beachten, dass eine Ausübung nur unter den in den Emissionsbedingungen aufgeführten Ausübungsmodalitäten erfolgen kann. Beispielsweise muss der Optionsscheininhaber innerhalb bestimmter Fristen (sog. Ausübungsfrist) seine depotführende Bank anweisen eine Erklärung gegenüber dem Emittenten abzugeben (Optionserklärung). Die europäische Ausübungsart sieht eine Ausübung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt vor, der in der Regel auf das Laufzeitende fällt. Neben der Ausübung besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Verkaufs der Optionsscheine. Ein Verkauf ist in der Regel wirtschaftlich lohnenswerter und meist mit geringeren Kosten durch die depotführende Bank verbunden.
Standard-Optionsscheine von HSBC sind in der Regel mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattet, d.h. sie können während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden. Am letzten Tag der Ausübungsfrist wird der Einlösungsbetrag ermittelt. Sofern noch ein innerer Wert vorhanden ist, d.h. sofern sich ein Einlösungsbetrag errechnet, wird dieser innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem letzten Tag der Ausübungsfrist dem Referenzkonto des Optionsscheininhabers gutgeschrieben. Dies erfolgt automatisch und es ist keine separate Ausübung durch den Optionsscheininhaber notwendig. Der letzte Börsenhandelstag beschreibt dagegen den Tag, an dem der Börsenhandel des Optionsscheins letztmalig möglich ist. Dies ist in der Regel der Bankarbeitstag vor dem letzten Tag der Ausübungsfrist.
In der Regel kommt es bei der Ausübung von Optionsscheinen nicht zu einer effektiven Lieferung bzw. Abnahme des zugrundeliegenden Basiswerts. Stattdessen werden die Ansprüche des Optionsscheininhabers durch die Zahlung eines Einlösungsbetrags abgegolten. Diese Zahlung kann man auch als „Cash Settlement“ bezeichnen. Eine Nachschusspflicht aufgrund eines negativen Einlösungsbetrags sehen die Maßgeblichen Emissionsbedingungen ebenso wenig vor wie die Pflicht eines Put-Optionsscheininhabers, den Basiswert im Fall einer Ausübung zu liefern.
Die Emittenten begeben Optionsscheine, um den Anlegern eine möglichst große Auswahl an Anlagemöglichkeiten anbieten zu können. Die Markterwartung des Emittenten bezüglich der zukünftigen Kursentwicklung der Basiswerte, auf die Derivate begeben werden, spielt bei der Emission sämtlicher Derivate daher keine Rolle.
Die Berechnung von Optionsscheinpreisen ist eine mathematisch anspruchsvolle Aufgabe, die in der Regel automatisiert abläuft, zusätzlich aber von den zuständigen Optionsscheinhändlern überwacht wird. Fischer Black und Myron Scholes haben 1973 gemeinsam die so genannte Black-Scholes-Formel zur Berechnung von Optionsscheinpreisen europäischen Typs entwickelt, wofür sie im Jahr 1997 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielten. Das Konzept der Black-Scholes-Formel findet nach jahrelangen Weiterentwicklungen in seiner Grundform noch heute Anwendung bei der Ermittlung von Optionsscheinpreisen. An dieser Stelle sollte klar sein, dass der Nobelpreis sicherlich nicht für eine einfache Addition von innerem Wert und Zeitwert verliehen wurde. Denn Berücksichtigung finden neben der Kursentwicklung des Basiswerts, wie z.B. des Aktienkurses, auf den sich ein Optionsschein bezieht, andere Faktoren, deren Einfluss auf den Preis nicht immer einfach zu ermitteln ist. Neben der Kursbewegung des Basiswerts spielen u.a. auch die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts (vgl. hierzu "Allgemeines" Frage 7), die erwarteten Dividenden, das Zinsniveau und die Restlaufzeit des Optionsscheins eine Rolle. Das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Parameter auf den Optionsscheinpreis kann nur mit Hilfe mathematischer Modelle wie der Black-Scholes-Formel ermittelt werden. Für den Privatanleger ist die Preisberechnung aufgrund ihrer Komplexität schwer nachzuvollziehen. Näherungsweise Einschätzungen der Auswirkungen der genannten Parameter auf den Optionsscheinpreis sind aber durchaus möglich. Eine große Hilfe liefern hier die so genannten „Griechen“. Hierbei handelt es sich um die Sensitivitätskennzahlen Gamma, Delta, Omega, Rho, Vega und Theta. Weiterführende Informationen zu sämtlichen Sensitivitätskennzahlen erhalten Anleger in unserem kostenlosen E-Book „Zertifikate und Optionsscheine“.
Steigt die implizite (erwartete) Volatilität (Kennzahl für die Häufigkeit und Intensität von Kursschwankungen), steigt für den Anleger auch die Chance, dass sich der Basiswert in die gewünschte Kursrichtung bewegt. Damit führen steigende implizite Volatilitäten zu einem steigenden Optionsscheinpreis sowohl bei Call- als auch bei Put-Optionsscheinen. Sinkende implizite Volatilitäten wirken genau entgegengesetzt. Diese haben einen sinkenden Optionsscheinpreis zur Folge. In Zeiten niedriger impliziter Volatilitäten am Markt kann demnach der Erwerb eines Optionsscheins besonders günstig sein. Phasen, die von hoher impliziter Volatilität gekennzeichnet sind, können sich möglicherweise aufgrund hoher Optionsscheinpreise für Optionsscheininhaber als günstiger Verkaufszeitpunkt erweisen.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit eines Optionsscheins ist, desto höher ist auch dessen Preis. Entsprechend wird der Preis eines Optionsscheins mit abnehmender Restlaufzeit tendenziell sinken, da der erwartete Einlösungsbetrag des Optionsscheins unter sonst konstanten Einflussfaktoren abnimmt. Vgl. hierzu Frage 4.
Anders als bei der Preisbildung von z.B. Aktien wird der Preis eines Optionsscheins nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Nachfrage einen Einfluss auf den Preis des Optionsscheins haben kann. Je nach Höhe des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins und nach Marktsituation und Liquidität des Basiswerts kann es vorkommen, dass die für das georderte Volumen notwendigen Sicherungsgeschäfte des Derivatehändlers den Kurs des Basiswerts beeinflussen. Bei einer sehr geringen Liquidität des zugrundeliegenden Basiswerts kann es demnach sein, dass eine erhöhte Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts positiv beeinflusst und somit zu einem steigenden Optionsscheinpreis führt. Umgekehrt kann es sein, dass eine geringe Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts negativ beeinflusst und somit zu einem fallenden Optionsscheinpreis führt.
Während der Laufzeit eines Optionsscheins gezahlte Dividenden einer Aktiengesellschaft haben auf den Wert des Optionsscheins grundsätzlich einen Einfluss. Wenn die Höhe der bei Emission bereits angekündigten oder geschätzten Ausschüttung mit der Höhe der tatsächlichen Ausschüttung übereinstimmt, wird sich der Wert eines Optionsscheins während der Laufzeit aufgrund der Ausschüttung nicht verändern. Fällt die Ausschüttung jedoch höher oder niedriger aus als erwartet, hat dies eine Wertänderung des Optionsscheins zur Folge. Auf den Wert eines Call-Optionsscheins wirken sich höher als erwartet ausfallende Dividendenzahlungen wertmindernd aus. Umgekehrt führen niedriger als angekündigt ausfallende Dividenden unter sonst konstanten Einflussfaktoren zu einem tendenziell steigenden Wert des Calls. Für den Wert eines Put-Optionsscheins gilt grundsätzlich die gegenteilige Wirkung. Der Wert des Puts wird folglich bei höher als erwartet ausfallenden Dividenden steigen, während geringere Dividenden während der Laufzeit tendenziell zu einem sinkenden Wert des Puts führen.
Angenommen, der Basispreis des Call-Optionsscheins liegt bei 55 Euro und das Bezugsverhältnis bei 0,04. Das aktuelle Delta (vgl. hierzu auch Frage 20) des Optionsscheins beträgt 0,5.
Wie stark der Einfluss von Kursveränderungen des Basiswerts auf den Preis eines Optionsscheins ist, muss grundsätzlich im Verhältnis zum jeweiligen Delta und dem entsprechenden Bezugsverhältnis gesehen werden. Liegt der Kurs der Aktie z.B. bei 51,90 Euro, so muss deren Kurs, allein um den Spread von 2 Cent des Optionsscheins auszugleichen, unter den obigen Bedingungen (Delta 0,5 und Bezugsverhältnis 0,04) um ca. einen Euro ansteigen (1,00 Euro x 0,5 x 0,04). Bei dieser Ausstattung hätte ein Kursanstieg der Aktie um beispielsweise 0,7 %, d.h. 0,36 Euro, zu einer Preiserhöhung des Optionsscheins um 0,36 x 0,5 x 0,04 = 0,007 Euro geführt.
Ist dies nicht gegeben und sinkt der Preis des Optionsscheins stattdessen, haben zusätzlich andere Faktoren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen. Die implizite(erwartete) Volatilität hat in der Regel den größten Einfluss. Dies gilt insbesondere für aus dem Geld notierende Optionsscheine. In dem genannten Beispiel könnte eine Verringerung der impliziten Volatilität einen höheren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen haben. Der positive Kurseffekt in Höhe von 0,007 Euro würde dann durch die sinkende implizite Volatilität überkompensiert und zu einem insgesamt niedrigeren Preis führen.
Weit verbreitet ist der Glaube, Optionsscheine müssten am Laufzeitende ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Optionsscheininhaber haben vor Fälligkeit des Optionsscheins grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten: 1. Sie können ihren Optionsschein vor dem Laufzeitende zum aktuellen Geldkurs verkaufen. 2. Der Optionsschein kann unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen ausgeübt werden, z.B. während einer bestimmten Frist, der Ausübungsfrist, oder zu einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag. Bei einer Ausübung sollten Anleger mögliche Kosten der depotführenden Bank berücksichtigen. 3. Der Optionsschein kann bis zum Laufzeitende gehalten werden. Sofern sich am Ausübungstag bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist ein Einlösungsbetrag errechnet, wird dieser dem Optionsscheininhaber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem letzten Tag der Ausübungsfrist (bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart) bzw. nach dem Ausübungstag (bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart) automatisch gutgeschrieben. Welcher Kurs für die Ermittlung des Einlösungsbetrags herangezogen wird, d.h. ob z.B. der Kurs des Basiswerts in der Mittags-Auktion oder der Schlusskurs relevant ist, wird bei Emission des jeweiligen Optionsscheins festgelegt und ist in den Emissionsbedingungen nachzulesen.
Die Ausübung eines Optionsscheins erscheint grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn dieser einen inneren Wert aufweist. Denn dieser wird bei Ausübung vom Emittenten ermittelt und dem Konto des Anlegers gutgeschrieben. In der Regel ist die Ausübung allerdings mit Gebühren verbunden, die nicht durch den Emittenten, aber seitens der depotführenden Bank erhoben werden können. Anleger sollten sich also vorab informieren, wie hoch die anfallenden Kosten für eine Ausübung sind und ob diese eventuell die Transaktionskosten für einen einfachen Verkauf des Optionsscheins übersteigen. Der Verkauf zum Geldkurs bietet Anlegern den Vorteil, dass neben dem inneren Wert auch der Zeitwert, als Komponente des Geldkurses, verbucht wird. Darüber hinaus dauert es bei einer Ausübung in der Regel fünf Bankarbeitstage, bis der Gegenwert auf dem Referenzkonto des Inhabers gutgeschrieben wird. Ein Verkauf dagegen führt meist deutlich schneller zur Gutschrift.
Um einen Optionsschein auszuüben, ist es zwingend notwendig, die in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen angegebenen Bedingungen zur Ausübung zu beachten. Eine Ausübung muss innerhalb der Ausübungsfrist erfolgen, indem der Optionsscheininhaber seine depotführende Bank anweist eine Erklärung gegenüber dem Emittenten abzugeben (Optionserklärung). Darüber hinaus muss die depotführende Bank des Optionsscheininhabers die betreffenden Optionsscheine auf das Depot des Emittenten bei der maßgeblichen Hinterlegungsstelle, z.B. Clearstream Banking AG, übertragen. Soll eine taggleiche Ausübung erfolgen, müssen der Eingang der Ausübungserklärung sowie die Einbuchung der Optionsscheine in der Regel bis spätestens um 10.00 Uhr am Ausübungstag erfolgt sein. Der Emittent wird dem Optionsscheininhaber innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ausübungstag den auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Einlösungsbetrag durch Gutschrift auf das genannte Referenzkonto zahlen.
Der Hebel eines Optionsscheins kommt grundsätzlich durch den im Vergleich zur Direktanlage in den Basiswert geringeren Kapitaleinsatz zustande, der anzulegen ist, um durch den Einsatz des Optionsscheins an der Kursbewegung des Basiswerts teilzuhaben. Dieser so genannte „einfache“ Hebel ergibt sich aus der Formel:
Er ist immer nur eine Zeitpunktbetrachtung (Momentaufnahme) und ändert sich mit wechselndem Kurs des Basiswerts. Der einfache Hebel ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem „theoretischen“ Hebel, dem so genannten Omega. Der theoretische Hebel gibt an, um wie viel Prozent sich der Kurs des Optionsscheins bei einer Kursbewegung des Basiswerts um ein Prozent verändern sollte. Zur Einschätzung des Optionsscheinpreises ist der theoretische Hebel weit besser geeignet, da dieser im Gegensatz zum einfachen Hebel auch berücksichtigt, ob sich der Optionsschein im Geld, am Geld oder aus dem Geld befindet. Der theoretische Hebel errechnet sich wie folgt:
Das Delta (vgl. hierzu auch Frage 20), welches hierbei berücksichtigt wird, drückt aus, um wie viel Euro der Optionsscheinpreis steigt (fällt), wenn der Kurs des Basiswerts um 1 Euro steigt (fällt).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt den beispielhaften Call-Optionsschein auf den DAX® zu einem Briefkurs in Höhe von 11,10 Euro bei einem DAX®-Stand in Höhe von 15.728,50 Punkten. Der Optionsschein ist mit einem Bezugsverhältnis in Höhe von 0,01 ausgestattet. Das Delta beträgt zum Zeitpunkt des Erwerbs 0,57.
Beispiel:
Standard-Optionsschein auf DAX®
Basiswert | DAX® |
Währung Basiswert | EUR |
Basispreis | 16.000,00 Pkt. |
Optionsscheintyp | Call |
Ausübungsart | Europäisch |
Bezugsverhältnis | 0,01 |
Letzter Tag der Ausübungsfrist | 19.06.2024 |
Briefkurs (Verkaufspreis) | 11,10 EUR |
Kurs des Basiswerts | 15.728,50 Pkt. |
Delta | 0,57 |
Omega | 8,08 |
Der theoretische Hebel für den beispielhaften Optionsschein auf den DAX® errechnet sich wie folgt:
Theoretischer Hebel = (15.728,50 x 0,01 x 0,57) / 11,10) = 8,08
Der beispielhafte Optionsschein auf den DAX® sollte folglich bei einer Veränderung des DAX® um 1 % mit einer Preisänderung um ca. 8,08 % reagieren. Steigt der DAX® also, ausgehend von 15.728,50 Punkten um 157,29 Punkte, sollte der Optionsschein einen Preisanstieg um ca. 90 Cent vollziehen.
Das Delta gibt die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber Kursschwankungen des zugrundeliegenden Basiswerts an. Es zeigt die (theoretische) Veränderung des Optionsscheinpreises für den Fall an, dass sich der Kurs des Basiswerts um eine Rechnungseinheit (z.B. um einen Euro) nach oben oder unten bewegt. Ein Delta von nahe null bedeutet, dass der Optionsschein weit aus dem Geld notiert und kaum auf Veränderungen des Basiswerts reagiert.
Optionsscheine sind mit einer bestimmten Laufzeit ausgestattet. Der letzte Börsenhandelstag für den elektronischen Handel liegt bei Optionsscheinen in der Regel ein Bankarbeitstag vor dem letzten Tag der Ausübungsfrist bzw. vor dem Ausübungstag. Der letzte Börsenhandelstag wird bei HSBC auf www.hsbc-zertifikate.de ausgewiesen.
Der letzte Tag der Ausübungsfrist bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart bzw. der Ausübungstag bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart wird grundsätzlich in den Endgültigen Bedingungen angegeben.
Die Endgültigen Bedingungen können Anleger entweder telefonisch (kostenlos unter 0800/4000 910) anfordern oder im Internet auf der Homepage www.hsbc-zertifikate.de einsehen. Hierzu muss nur die gewünschte Wertpapierkennnummer in der Suchfunktion am oberen rechten Bildschirmrand eingegeben werden.
Neben den Endgültigen Bedingungen als Informationsquelle, finden Anleger den letzten Börsenhandelstag sowie weitere Stammdaten, Kennzahlen und aktuelle Kurse zu einem Produkt ebenfalls auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de nach Eingabe der WKN.
Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist 1 Optionsschein. Volumenbeschränkungen gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings ist die handelbare Menge von Optionsscheinen immer auch von der Liquidität des zugrundeliegenden Basiswerts abhängig, da die Derivatehändler ständig bemüht sind, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Bei Aktien, die wenig liquide sind (z.B. Aktien aus dem MDAX® oder SDAX®), ist die handelbare Menge von Optionsscheinen daher in der Regel deutlich geringer als jene von Bluechips, wie z.B. der Allianz- oder der Siemens-Aktie.
Optionsscheine von HSBC können in der Regel börsentäglich von 08.00 – 22.00 Uhr gehandelt werden. Abweichungen davon werden in der Regel auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de oder in der Produkteinzelansicht aufgeführt.
Bei jedem Geschäft, bei dem ein Anleger einen Optionsschein kauft oder verkauft, wird der Market-Maker versuchen, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Der Market-Maker spekuliert demnach nicht gegen den Anleger, sondern sichert seine eigenen Geschäfte ab. Kauft ein Anleger z.B. Call-Optionsscheine, erwirbt der Derivatehändler im Gegenzug die entsprechenden Aktien unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins. So steht der Market-Maker bei Kursgewinnen und Kursverlusten risikoneutral zum Anleger. Verkauft der Anleger seinen Optionsscheinbestand wieder, wird auch der Derivatehändler seine Absicherungsposition wieder auflösen. Die Auflösung der Absicherungsposition spiegelt somit die Entwicklung der Position des Anlegers wider.
Ein Hedge (Absicherungsgeschäft) bezeichnet eine Risikobegrenzung von Handelsgeschäften durch ein weiteres Geschäft. Erwirbt ein Anleger einen Call-Optionsschein z.B. auf den DAX®, ist dieses Geschäft aus Sicht des Market-Makers zunächst als Verkauf des Optionsscheins an den Anleger zu interpretieren. In einem nächsten Schritt bzw. zeitgleich wird der Market-Maker dieselbe Position wie der Anleger eingehen, allerdings am Terminmarkt, indem er eine Position auf steigende Kurse (Long-Position), z.B. im DAX®-Future, eingeht. Verkauft der Anleger seine Optionsscheine, wird der Market-Maker seine Sicherungsposition wieder auflösen und dem Anleger den Ankaufspreis des Optionsscheins gutschreiben. Ohne diese Absicherungsposition würde der Emittent ein theoretisch unbegrenztes Risiko tragen.
Eine Möglichkeit, ein Hedging eines Put-Optionsscheins auf eine Aktie aufzubauen, besteht zunächst im so genannten Leerverkauf der Aktie. In diesem Fall leiht sich der Market-Maker die entsprechende Anzahl Aktien und verkauft diese sofort am Kapitalmarkt. Durch dieses Vorgehen sichert er sich gegen Kursveränderungen der Aktie ab. Diese Position wird er in der Regel nach und nach „glattstellen“ und in einem nächsten Schritt die gleiche Options-Position einnehmen wie der Anleger, um eine risikoneutrale Position zu erzielen. Die verkauften Aktien werden also zurückgekauft und gleichzeitig die entsprechende Put-Option am Terminmarkt aufgebaut. D. h., erwirbt der Anleger einen Put-Optionsschein auf eine bestimmte Aktie, erwirbt der Market-Maker letztlich die äquivalente Put-Option an der Terminbörse, z.B. der Eurex. Bei Put-Optionsscheinen auf einen Index stellt sich die Vorgehensweise anders dar. Hier besteht grundsätzlich nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, einen Index „zu verkaufen“. In diesem Fall wird der Market-Maker in der Regel zunächst an der relevanten Terminbörse die entsprechende Position in einem Future einnehmen und im Anschluss die äquivalente Option erwerben, damit sein Absicherungsgeschäft risikoneutral ist. Erst die Einnahme der Options-Position ermöglicht dem Market-Maker, sich auch gegen Veränderungen weiterer kursbeeinflussender Parameter des Optionsscheins zu schützen.
Bei allen Anpassungsereignissen richtet sich HSBC grundsätzlich nach dem Vorgehen der relevanten Terminbörse, meist die Eurex oder die Euronext Amsterdam. Welche Terminbörse für ein Wertpapier relevant ist, erfahren Anleger in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen. Anpassungsereignisse können z.B. Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft, Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen sein. Passt die relevante Terminbörse im Falle eines Anpassungsereignisses den Basispreis und/oder die Bezugsverhältnisse von Optionskontrakten auf die betreffende Aktiengesellschaft an, so werden die genannten Ausstattungsmerkmale auch bei den Optionsscheinen auf diese Aktiengesellschaft entsprechend angepasst. Diese Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass die Optionsscheininhaber wirtschaftlich so gestellt werden, wie sie unmittelbar vor dem Anpassungsereignis standen. Dies nennt man auch „Verwässerungsschutz“. Auf den Preis eines Optionsscheins sollte eine Anpassung in der Regel keinen Einfluss haben.
Beispiel: Die Düsseldorf AG schüttet neben einer regulären Dividende (die reine Ausschüttung hat tendenziell keinen Einfluss auf den Preis eines Optionsscheins) auch eine Sonderdividende aus. Im Hinblick auf die Sonderdividende erfolgt die notwendige Anpassung der Optionsscheine dabei entsprechend der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse. Im Fall einer Sonderdividendenausschüttung sieht eine Anpassung der relevanten Terminbörse in der Regel eine Senkung des Basispreises bei gleichzeitiger Erhöhung des Bezugsverhältnisses vor. Am Tag nach der Ausschüttung eröffnet die Aktie der Düsseldorf AG vermindert um die reguläre Dividende und die Sonderdividende. Ohne die Anpassung der genannten Ausstattungsmerkmale wäre der Inhaber eines Put-Optionsscheins durch den verminderten Kurs der Aktie unberechtigterweise begünstigt worden. Der Inhaber eines Call-Optionsscheins hätte dagegen einen Verlust erlitten. Die Ausschüttung der Sonderdividende wurde aber durch eine entsprechende Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses der Optionsscheine ausgeglichen. (Zur Behandlung der regulären Dividende vgl. Frage 14).
Hierbei kommt es vor allem darauf an, welches Anlageziel Anleger verfolgen und welche Risiken sie mit ihrer Anlage bereit sind zu tragen. Natürlich gehen beide Produktarten mit dem Risiko einher, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren. Vergleicht man einen Optionsschein und ein Knock-out-Produkt, ist das Verlustrisiko für ein Knock-out-Produkt allerdings umso höher, desto näher der Kurs des Basiswerts an der Knock-out-Barriere notiert (ausgehend von einem Turbo-Optionsschein und einem Standard-Optionsschein mit identischen Basispreisen und gleicher Laufzeit). Der Optionsschein dagegen kann während der Laufzeit durchaus weit aus dem Geld notieren – was bei einem Knock-out-Produkt bereits zur vorzeitigen Fälligkeit und zum wirtschaftlichen Totalverlust geführt hätte –, sich aber bis zum Laufzeitende wieder erholen und sogar tief im Geld notieren.
Anleger, die jedoch nicht von der Entwicklung der impliziten (erwarteten) Volatilität abhängig sein wollen, sind mit Knock-out-Produkten wiederum besser bedient. Denn die implizite Volatilität spielt bei der Preisbildung von Knock-out-Produkten kaum eine Rolle. Aus diesem Grund ist die Preisbildung von Knock-out-Produkten häufig leichter nachvollziehbar als die Entwicklung von Optionsscheinpreisen. Anleger müssen sich also darüber im Klaren sein, welche Aspekte im Vordergrund stehen, also ob sie Veränderungen der impliziten Volatilität eher als Chance sehen oder ob sie lieber unabhängig davon sein wollen und eine transparente Preisbildung bevorzugen. Wenn diese im Vordergrund steht, muss allerdings auch das Risiko eines möglichen Knock-out-Ereignisses in Betracht gezogen werden. Im Vergleich zu Optionsscheinen endet die Laufzeit vieler Knock-out-Produkte vorzeitig, wenn die Knock-out-Barriere während der Laufzeit berührt wird. Der Optionsschein kann dagegen wieder einen inneren Wert generieren und läuft ganz normal weiter.
Optionsscheine bieten vor allem gegenüber Knock-out-Produkten einen deutlichen Vorteil. Sie sind nicht mit einer Knock-out-Barriere ausgestattet, bei deren Berührung ein wirtschaftlicher Totalverlust eintreten kann. Ein Optionsschein, der während der Laufzeit keinen inneren Wert mehr aufweist, kann bis zum Laufzeitende wieder einen Wert generieren, wenn der Kurs des Basiswerts über den Basispreis steigt (bei Call-Optionsscheinen) bzw. unter den Basispreis sinkt (bei Put-Optionsscheinen). Ferner bieten Optionsscheine die Möglichkeit, auch auf andere Parameter, wie Veränderungen der impliziten (erwarteten) Volatilität, zu setzen. Da Optionsscheine in der Regel mit einer relativ langen Laufzeit ausgestattet sind, können sie sich im Vergleich zu beispielsweise Turbo-Optionsscheinen besser zur Absicherung bestehender Wertpapierpositionen eignen.
Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals tritt ein, wenn der Optionsschein bei Fälligkeit keinen inneren Wert besitzt und sich somit kein Einlösungsbetrag errechnet. Ebenfalls sollte das Emittenten-/Garantenrisiko beachtet werden. Ein Totalverlust ist möglich, wenn der Emittent der Optionsscheine und, sofern relevant, die Garantin zahlungsunfähig werden.
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