HSBC Zertifikate Glossar

Omega

Das Omega wird auch als der tatsächliche Hebel eines Optionsscheins bezeichnet. Es zeigt an, um wie viel Prozent der Preis eines Calls theoretisch steigen bzw. fallen sollte, wenn der Kurs des Basiswertes um ein Prozent steigt bzw. fällt.

Open End-Zertifikat

Zertifikat ohne festgelegtes Fälligkeitsdatum, das eine theoretisch unbegrenzte Laufzeit aufweist. In der Regel besitzt der Emittent eines Open-Zertifikats allerdings das Recht, die Laufzeit des Zertifikats zu bestimmten Terminen unter Einhaltung festgelegter Fristen zu kündigenZertifikat ohne festgelegtes Fälligkeitsdatum, das eine theoretisch unbegrenzte Laufzeit aufweist. In der Regel besitzt der Emittent eines Open-Zertifikats allerdings das Recht, die Laufzeit des Zertifikats zu bestimmten Terminen unter Einhaltung festgelegter Fristen zu kündigen.

Option

Zeitlich begrenztes Recht, ein vom Vertragspartner festgelegtes Kauf- oder Verkaufsangebot wahrzunehmen oder abzulehnen. Kaufoptionen werden international als Call, Verkaufsoptionen als Put bezeichnet. Für Teilnehmer am Optionshandel ist es wichtig, zu wissen, dass Optionen lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung umfassen. Daher stellt der Kaufpreis für die Option im Gegensatz etwa zum Leerverkauf (short selling) das maximale Verlustrisiko für den Optionsinhaber dar.

Optionsanleihe

Anleihe, die den Inhaber dazu berechtigt, während einer festgelegten Frist zu einem bestimmten Preis Aktien der emittierenden Gesellschaft zu erwerben. Die Optionsanleihe ist mit einem festen Zinssatz ausgestattet, der in der Regel deutlich unter dem Zinssatz von Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegt. Als Ausgleich für die niedrige Verzinsung sind der Anleihe ein oder mehrere Optionsscheine (Warrants) beigefügt. Mit Beginn der Optionsfrist können die Warrants von der Anleihe getrennt und separat gehandelt werden. Es entstehen somit drei verschiedene Wertpapiere: die Anleihe mit Optionsschein (cum Warrant), die Anleihe ohne Optionsschein (ex Warrant) und der separat gehandelte Optionsschein. Die Optionsanleihe bringt für die emittierende AG zwei Vorteile: zum einen verschafft sie ihr niedrig verzinstes Fremdkapital, zum anderen fließt ihr zusätzliches Eigenkapital zu, wenn der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausübt. Die Vorteile des Inhabers der Optionsanleihe liegen in einer festgelegten Verzinsung und Tilgung sowie in der Chance auf Kurssteigerungen der Aktie und somit des der Anleihe beigefügten Optionsscheins.

Optionsrecht

In den Emissionsbedingungen festgelegtes Recht des Inhabers eines Optionsscheines zum Kauf oder Verkauf eines Basiswertes bzw. von dem Emittenten bei Ausübung einen Differenzbetrag zu verlangen. Bei Optionsscheinen ist zwischen europäischem und amerikanischem Optionsrecht zu unterscheiden.

Optionsschein

Eigenständig beurkundetes Wertpapier, das dem Inhaber das Recht verbrieft

  • einen bestimmten Basiswert (z. B. eine Aktie oder einen Index)
  • während einer bestimmten Frist (Ausübungsfrist) oder zu einem bestimmten Termin (Ausübungstag)
  • in einem bestimmten Verhältnis (Bezugsverhältnis/ Bezugsmenge)
  • zu einem bestimmten Preis (Basiskurs/Basispreis)
  • zu kaufen (bei Kaufoptionsscheinen/Calls) bzw.
  • zu verkaufen (bei Verkaufsoptionsscheinen/Puts).

Optionsscheine sehen meist keine Lieferung des Basiswertes vor, vielmehr berechtigen sie den Optionsscheininhaber, am Ausübungstag von der Emittentin einen Differenzbetrag zu verlangen, der sich - unter Berücksichtigung der Bezugsmenge - aus der positiven Differenz zwischen dem Kurs des Basiswertes und dem Basiskurs ergibt.

Mittels der Hebelwirkung bieten Optionsscheine die Chance, von Kursbewegungen des Basiswertes - z. B. einer Aktie, eines Index oder einer Anleihe - überproportional zu profitieren. Verkaufsoptionsscheine bieten neben der Spekulation auf fallende Kurse auch die Möglichkeit, ein Wertpapierdepot gegen starke Verluste abzusichern (Hedging). Allen Optionsscheinen gemein ist die in den Emissionsbedingungen fixierte Laufzeit: Im Gegensatz zu Aktien ist die Lebensdauer von Optionsscheinen beschränkt, nach Ende der Laufzeit verfallen sie wertlos, sofern sich kein Differenzbetrag errechnet. Da der Optionsschein nur Rechte, nicht aber Pflichten verbrieft, kann der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausüben, muss aber nicht. Das maximale Verlustrisiko beschränkt sich auf den Kaufpreis für die Optionsscheine. Die Ausübung ist nicht die einzige Möglichkeit zur Realisierung von Optionsscheingewinnen: Da Optionsscheine eigenständig verbriefte Rechte sind, können sie während der Laufzeit jederzeit z. B. über die Börse veräußert werden.

Outperformance

Bezeichnung für die Tatsache, dass ein Wertpapier, ein Fonds oder ein Depot in einem bestimmten Zeitraum eine höhere Rendite erzielt hat als ein Vergleichswert (Benchmark).

Over the counter (OTC)

In den USA die Bezeichnung für Wertpapiere, die nicht im offiziellen Börsenhandel notiert, sondern sozusagen „über den Tresen“ gereicht werden. Im Derivatehandel bezeichnet der Begriff Handelsaufträge, die nicht über die Börsen platziert werden, also den so genannten „außerbörslichen Handel“. Manche Broker nennen diese Form des außerbörslichen Handels z. B. „Direct Trade“ oder „Live Trading“ oder „Direkthandel".