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Der Begriff "Derivat" stammt von der lateinischen Bezeichnung "derivare" bzw. "derivatum" ab und bedeutet "ableiten" bzw. "abgeleitet". Derivate sind demnach Finanzinstrumente bzw. Finanzprodukte, deren Kursentwicklung sich von der Wertentwicklung eines Basiswertes ableitet.
Der Derivatemarkt umfasst Anlagezertifikate und Hebelprodukte. Zu den Anlagezertifikaten gehören z.B. Partizipations-, Bonus-, Outperformance-, Discount-, Kapitalschutz- und Express-Zertifikate sowie Aktienanleihen. Zu den Hebelprodukten zählen neben Optionsscheinen auch Knock-out-Produkte und exotische Optionen.
Das größte Unterscheidungskriterium von Anlagezertifikaten und Hebelprodukten ist die den Wertpapieren zugrunde liegende Handelsstrategie. Während Anlagezertifikate einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont bieten, wobei in der Regel der Gedanke eines Vermögensaufbaus im Vordergrund steht, werden Hebelprodukte aufgrund ihres Chance-Risiko-Verhältnisses mehrheitlich zur kurzfristigen Spekulation eingesetzt. Dem erheblich höheren (Verlust-)Risiko von Hebelprodukten, im Vergleich zu Anlagezertifikaten, steht allerdings auch eine deutlich größere Ertragschance gegenüber. Das Risikoprofil der im Segment Anlagezertifikate zusammengefassten Produkte entspricht meist dem einer Aktie oder eines Investmentfonds.
Der Basiswert bzw. das Underlying ist das einem Derivat zugrunde liegende Finanzinstrument. Typische Basiswerte sind Aktien, Indizes, Währungen (Währungswechselkurse, z.B. EUR/USD), Rohstoffe (z.B. Edelmetalle oder Öl), Baskets/Körbe (z.B. Aktien-Baskets) und Zinsen.
HSBC tritt im Rahmen der jeweiligen Regelungen an den Derivatebörsen als Market Maker auf. D.h., selbst wenn Anleger keinen Börsenumsatz erkennen können, ist ein Handel des entsprechenden Wertpapiers in der Regel unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeiten möglich.
Als Emissionstag oder Verkaufsbeginn wird in der Regel der Tag bezeichnet, an dem die Wertpapiere erstmals öffentlich zum Kauf angeboten werden. Der erste Börsenhandelstag bezeichnet den Tag, ab dem die Wertpapiere erstmals an einer Wertpapierbörse (z.B. an der EUWAX) gehandelt werden. Als Erster Valutierungstag bezeichnet man den Tag, an dem die Gutschrift/Belastung erstmals erfolgt, in der Regel zwei Bankarbeitstage nach dem Emissionstag. Der Bewertungstag ist für die Bestimmung des Einlösungsbetrags bzw. des Rückzahlungsbetrags von Bedeutung. An diesem Tag wird der für die entsprechenden Berechnungen maßgebliche Kurs des Basiswerts festgestellt. Am Einlösungstermin bzw. Rückzahlungstermin erhält der Wertpapierinhaber die Gutschrift in Höhe des am Bewertungstag ermittelten Einlösungsbetrags bzw. Rückzahlungsbetrags auf sein Verrechnungskonto.
Die Volatilität ist ein statistisches Maß für die Häufigkeit und die Stärke der Kursschwankungen eines Basiswerts. Exakt zu berechnen ist die Volatilität nur in der Rückschau als so genannte historische Volatilität. Diese sollte Anlegern nur einen Anhaltspunkt bei der Analyse von Derivaten, wie z.B. Anlagezertifikaten, liefern. Sie trifft zwar eine Aussage über die Schwankungen eines Basiswerts in der Vergangenheit, entscheidend sind aber die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der Häufigkeit und Stärke von Kursschwankungen des Basiswerts. Diese lässt sich nicht direkt ermitteln, sondern wird durch den Preis entsprechender Optionen an den Terminmärkten ermittelt. Die implizite (erwartete) Volatilität kann höher oder niedriger sein als die Volatilität in der Vergangenheit, je nachdem, ob die Marktteilnehmer stärkere oder schwächere Kursausschläge erwarten.
Unter der Bezeichnung Put-Call-Parität ist eine elementare Gleichgewichtsbedingung zu verstehen, welche einen preislichen Zusammenhang zwischen europäischen Call- und Put-Optionen mit identischen Basispreisen und gleicher Laufzeit herstellt.
Die Put-Call-Parität findet beispielsweise Anwendung bei der Bewertung europäischer Optionen. Da sie eine wertmäßige Verbindung zwischen europäischen Calls und Puts herstellt, kann der theoretisch gerechtfertigte Preis eines Puts (oder Calls) auf Basis eines richtig bewerteten Calls (oder Puts) berechnet werden. Darüber hinaus dient sie als Ausgangspunkt für die Strukturierung von Produkten, wie Bonus- und Discount-Zertifikaten. Für den Beweis eines Gleichgewichtes zwischen europäischen Call- und Put-Optionen mit identischen Basispreisen und Laufzeiten werden zwei Portfolios gebildet.
Portfolio A besteht aus einer gekauften europäischen Kaufoption und einer verzinslichen Geldanlage in Höhe des um die Restlaufzeit unter Berücksichtigung des risikofreien Zinssatzes diskontierten Basispreises der Optionen.
Portfolio B wird aus dem Kauf einer Aktie und einer gekauften europäischen Verkaufsoption gebildet. Sowohl für die Call-Option in Portfolio A als auch für die Put-Option in Portfolio B dient die gekaufte Aktie als Basiswert.
Der zukünftige Wert beider Portfolios ist dann, unabhängig vom realisierten Aktienkurs, bei Fälligkeit identisch. Aufgrund dieser Gesetzmäßigkeit müssen beide Portfolios auch zu jedem Zeitpunkt vor Fälligkeit denselben Wert besitzen, da eine vorzeitige Ausübung der Optionen aufgrund der europäischen Optionsart ausgeschlossen ist. Jedes in der Grundform der Gleichung vorkommende Instrument kann so durch die Kombination der anderen drei Instrumente synthetisch nachgebildet werden.
Unter Geld-/Briefspanne (Spread) versteht man die in der Emissionswährung (z.B. Euro) ausgedrückte Differenz zwischen dem vom Emittenten gestellten Ankaufs- und Verkaufspreis eines Derivats. Je höher die Geld-/Briefspanne ausfällt, desto geringer ist der Kursgewinn beim Handel mit Derivaten. Daher wird die Geld-/Briefspanne oft auch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahl von Derivaten herangezogen.
Unter absolutem Spread (Geld-/Briefspanne) versteht man die ausgedrückte Differenz zwischen dem vom Emittenten gestellten Ankaufs- und Verkaufspreis eines Derivats. Je höher der Spread ausfällt, desto geringer ist der Kursgewinn beim Handel mit Derivaten. Daher wird die Geld-/Briefspanne oft auch als zusätzliches Kriterium bei der Auswahl von Derivaten herangezogen. Der relative Spread hingegen gibt an, um wie viel Prozent der Preis eines Derivats mindestens steigen muss, damit der Anleger dieses ohne Verlust an den Emittenten zurückgeben (verkaufen) kann. Im Vergleich zum absoluten Spread berücksichtigt der relative Spread, dass bei einem niedrigeren Preis eines Derivats bereits ein geringer absoluter Spread beachtliche negative Auswirkungen auf die zu erwartende Rendite aus der Investition haben kann.
Der homogenisierte Spread gibt an, wie hoch der Spread bezogen auf eine Einheit des zugrunde liegenden Basiswerts ist. Der homogenisierte Spread errechnet sich, indem der absolute Spread durch das Bezugsverhältnis dividiert bzw. mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird. Er eignet sich insbesondere für den Vergleich von Produkten, die sich auf denselben Basiswert beziehen, aber mit unterschiedlichen Bezugsverhältnissen ausgestattet sind. Anders als beim homogenisierten Spread wird beim absoluten und relativen Spread das Bezugsverhältnis eines Produkts nicht berücksichtigt.
Der Emittent nimmt gegenüber Anlegern stets eine so genannte "marktneutrale" Position ein, um kein eigenes Spekulationsrisiko in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb sichern sich Derivatehändler von HSBC über den Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts selbst oder über den Terminmarkt ab. HSBC richtet die Spreads der eigenen Optionsscheine und Zertifikate grundsätzlich an den unterschiedlichen An- und Verkaufskursen der Basiswerte aus, auf die sich die Derivate beziehen. Von Bedeutung sind ebenfalls die Spreads am Optionsmarkt, an dem Optionen auf die relevanten Basiswerte gehandelt werden. Ein hoher Spread im Basiswert, z.B. hervorgerufen durch eine mangelnde Liquidität, führt somit auch zu höheren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs für den Optionsschein bzw. für das Zertifikat. Da sich die Liquidität im Basiswert ändern kann, führt dies möglicherweise auch zu Schwankungen des Spreads.
Da es zudem viele verschiedene Basiswerte (z.B. Aktien, Indizes) mit jeweils unterschiedlichen Spreads gibt, unterscheiden sich entsprechend die Spreads der Derivate.
Durch den Wettbewerb unter den Emittenten und die gute Vergleichbarkeit der Produkte versuchen die Emittenten, den Spread so gering wie möglich zu halten, um ihre Optionsscheine am Markt so attraktiv wie möglich anzubieten.
Durch den Erwerb eines Derivats entstehen einem Anleger neben den für die Transaktion anfallenden Kosten (Erwerbspreis plus Orderentgelte, fremde Spesen und laufende Kosten wie z.B. Depotgebühren) keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Bei außerbörslichen Handelsgeschäften zahlen Anleger keine Handelsplatzentgelte, was bei börslichen Geschäften allerdings der Fall ist. Häufig ist es daher kostengünstiger, außerbörslich zu handeln. Die genauen Transaktionsentgelte in Abhängigkeit vom Handelsplatz sollten Sie bei Ihrem Online-Broker, Ihrer Bank oder Sparkasse erfragen.
Strukturierte Wertpapiere von HSBC können grundsätzlich an den in den Endgültigen Bedingungen genannten Wertpapierbörsen gehandelt werden. Bei in Deutschland angebotenen Wertpapieren sind dies in der Regel die Wertpapierbörsen in Frankfurt (Börse Frankfurt Zertifikate) bzw. Stuttgart (EUWAX) und München (gettex). Anleger können Produkte von HSBC in der Regel auch außerbörslich über diverse Online-Broker wie z.B. Consorsbank, comdirect, ING DiBa, flatex, S Broker oder andere handeln.
Anleger haben die Möglichkeit, ein Wertpapier von HSBC außerbörslich zu kaufen und börslich zu verkaufen. Umgekehrt kann ein Wertpapier an der Börse gekauft und dann außerbörslich wieder verkauft werden. Es gibt bezüglich der Wahl des Börsenplatzes keinerlei Einschränkung für den Anleger, der Anleger hat nur zu beachten, an welcher Börse die Wertpapiere gehandelt werden.
In der Regel sind alle Derivate ab der Stückzahl „eins“ handelbar. So genannte Mindestordervolumen werden nicht vom Emittenten festgelegt, sondern von einem Online-Broker oder einer Hausbank. Anleger sollten sich auf jeden Fall vor dem Kauf eines Produkts bei ihrem Online-Broker oder der jeweiligen Hausbank erkundigen, ob von diesem oder dieser ein Mindestordervolumen verlangt wird. So kann es vorkommen, dass der Kauf eines bestimmten Produkts bei einem Online-Broker erst ab einer Mindestordergröße von 1.000 Stück möglich ist, bei einem anderen Broker dasselbe Produkt aber bereits ab einer Menge von 1 Stück handelbar gewesen wäre.
Die von HSBC gestellten Preise gelten stets für bestimmte Mengen (Volumen). Wenn größere Stückzahlen außerbörslich gehandelt werden, kann es bei sehr illiquiden Werten unter Umständen zu Liquiditätsproblemen im unterliegenden Hedge-Markt kommen. Emittenten nähmen dann ein größeres Risiko in ihre Handelsbücher auf. Handelt es sich z.B. um einen Hedge mit einem ausländischen Basiswert, geht eine Absicherung zudem mit höheren Kosten einher. Diese so genannten „Risikokosten“ können sich im Kurs eines Derivats widerspiegeln und dazu führen, dass bei einem größeren Nachfragevolumen andere Preise gestellt werden. Für eine wertneutrale Positionierung des Emittenten ist diese Form der Preisstellung notwendig.
Um ein von HSBC emittiertes Wertpapier außerbörslich zu handeln, erfragt der Kunde zunächst einen Kurs eines Wertpapiers. Diese an das Handelssystem gestellte Kursanfrage wird als „Quote-Request“ bezeichnet. Als Antwort sendet die Bank einen Preis. Dieser von HSBC außerbörslich quotierte indikative Preis (der so genannte Quote) stellt lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers abzugeben („invitatio ad offerendum“). Gibt der Kunde auf Basis dieses indikativen Quotes ein solches Angebot ab, welches „Trade-Request“ genannt wird, kann der Emittent dieses entweder annehmen – dann kommt es zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages, dem Trade – oder ablehnen. Im Falle unveränderter Marktbedingungen wird HSBC das Angebot in der Regel jedoch annehmen.
Es kann allerdings vorkommen, dass ein Trade-Request vom Handelssystem automatisch abgelehnt wird. Dies ist tendenziell dann der Fall, wenn es zwischen dem für den Trade-Request maßgeblichen Quote und dem entsprechenden Trade-Request zu einer Kursänderung in dem Wertpapier kommt, die ihre Ursache wiederum in der Kursänderung des entsprechenden Basiswerts hat. Grundsätzlich dienen derartige Ablehnungen dem Schutz des Anlegers und dem Schutz der Bank, da solche Kursbewegungen zu einem Nachteil für den Kunden oder die Bank führen könnten. Das System macht hierbei keine Unterschiede hinsichtlich der Partei.
Da HSBC keinen Einblick in das Orderbuch der Börsen hat und börsliche Orders grundsätzlich unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen der Börse von den dortigen Börsenmaklern ausgeführt werden, sollten sich Anleger im Falle einer Nichtausführung umgehend an die zuständige Börse wenden. In der Regel bieten diese eine kostenlose Hotline an, deren Nummer der Anleger auf der jeweiligen Website findet. Der Grund für die Nichtausführung kann nur durch die Börse selbst aufgeklärt werden.
Börslicher Handel
Grundsätzlich sind alle von HSBC emittierten Derivate bei jeder Bank oder Sparkasse und jedem Online-Broker handelbar. Anleger können also selbst entscheiden, mit welcher Bank oder welchem Broker sie handeln möchten. Die Möglichkeit des Live-Tradings wird allerdings in der Regel nur von Online-Brokern angeboten.
Um eine jederzeitige Handelbarkeit aller von ihr emittierten Wertpapiere zu gewährleisten, tritt die HSBC selbst als Market Maker auf. HSBC stellt also als Market Maker unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeiten eines Wertpapiers regelmäßig Kauf- und Verkaufskurse mit dem Ziel, die Liquidität in dem jeweiligen Wertpapier zu erhöhen. D.h., selbst wenn Anleger keinen Börsenumsatz erkennen können, ist ein Handel des entsprechenden Wertpapiers in der Regel unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeiten möglich. Anleger müssen dabei jedoch beachten, dass in Einzelfällen oder bestimmten Marktsituationen eine Veräußerung des betreffenden Wertpapiers nicht möglich ist.
Anlagezertifikate und Hebelprodukte sind Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten. Das bedeutet, dass Anleger, die derartige Produkte erworben haben, das so genannte Emittentenrisiko tragen. Dahinter verbirgt sich das Risiko, dass der Emittent während der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers zahlungsunfähig wird und seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus den emittierten Wertpapieren gegenüber den Inhabern (Anlegern) nicht erfüllen kann. Investoren sollten vor dem Kauf dieser Produkte auf jeden Fall die Bonität eines Emittenten berücksichtigen. Dies wird durch die Bonitätseinstufung (=Rating) des jeweiligen Emittenten erleichtert. Mit Hilfe eines „Bonitäts“-Ratings wird von spezialisierten Ratingagenturen die Wahrscheinlichkeit bewertet, ob ein Schuldner (in diesem Fall der Emittent) seine Zahlungsverpflichtung, z. B. aus der Emission eines Zertifikats, rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen wird. Die Frage nach der Kreditsicherheit eines Unternehmens und dem sich daraus ergebenden Rating ist über viele Branchen hinweg bereits seit Jahren etabliert. Die spezialisierten Ratingagenturen (z. B. Fitch Ratings, Moody’s und Standard & Poor’s) bewerten Unternehmen dabei nach vorab festgelegten Kriterien. Ein wesentlicher Baustein für das Rating ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Gesellschaft. Das aktuelle Rating der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH kann jederzeit unter www.hsbc-zertifikate.de eingesehen werden.
Aktuelle Informationen zu neu emittierten Produkten können Anleger täglich bequem per E-Mail erhalten. HSBC bietet ein umfangreiches und kostenloses Newsletter-Angebot an, mit dem sich Anleger über Neuemissionen von Anlegezertifikaten und Hebelprodukten informieren können. Die Anmeldung erfolgt über das Internetportal www.hsbc-zertifikate.de, derzeit über „Analysen / Newsletter-Abonnement“.
Anleger müssen kein Depot bei HSBC haben, um die Produkte handeln zu können. Notwendig ist lediglich ein Depot bei einer Hausbank oder einem Online-Broker. Darüber hinaus bietet HSBC in Deutschland nicht die Möglichkeit einer klassischen Depotführung für Privatkunden. Diese ist ausschließlich im Rahmen der Vermögensverwaltung möglich.
HSBC bietet Anlegern keinen direkten Zugriff auf historische Kurse. Diesen Service bietet allerdings das Kursarchiv der Börse Stuttgart. Dieses finden Anleger auf der Internetseite www.euwax.de unter der Rubrik Tools und Services/ Handelstransparenz/ Euwax Archiv. Durch Eingabe der WKN und des gesuchten Zeitraums erhalten Anleger eine Auflistung der vom Emittenten gestellten Geld- und Briefkurse eines Wertpapiers. HSBC übernimmt allerdings keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Das Archiv stellt ausschließlich einen Service der Börse Stuttgart dar.
HSBC stellt als Market Maker während der Handelszeiten fortlaufend handelbare Geld- und Briefkurse. Sollten Anleger beim Versuch, ein von HSBC emittiertes Wertpapier zu handeln, keinen Kurs bekommen, ist es empfehlenswert, sich umgehend mit dem Emittenten in Verbindung zu setzen. In der Regel verfügen die Emittenten über eine Info-Hotline, die im Falle einer Handelsstörung darüber Auskunft geben kann.
Die Emittenten sind grundsätzlich nicht verpflichtet, während der Laufzeit eines Produkts An- und Verkaufspreise zu stellen. Die Verpflichtungen, die sich aus dem Wertpapierprospekt ergeben, beziehen sich auf den Fälligkeitstag eines Produkts. Die Börse Frankfurt mit ihrem Marktsegment ZertifikateBörse und die Börse Stuttgart mit dem Marktsegment EUWAX verpflichten die Emittenten allerdings, für bestimmte Mindestvolumen An- und Verkaufspreise zu stellen. Die jeweils aktuellen Volumen finden Anleger auf den Internetseiten der entsprechenden Börse.
HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH als Emittent übt nicht die Funktion einer Depotbank aus. Demnach hat sie auch keinen Zugang zu den persönlichen Daten eines Anlegers. Alle im Rahmen von Informationsanforderungen eingehenden Daten werden stets vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Kapitalerträge, gleichgültig ob es sich dabei um Zinseinnahmen oder Kursgewinne handelt, werden pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Einführung der Steuer hatte zur Folge, dass alle Einkunftsarten nicht mehr mit dem gleichen Steuersatz besteuert, sondern Erwerbs- und Kapitaleinkommen mit in der Regel unterschiedlichen Steuersätzen behandelt werden. Die vor dem 1. Januar 2009 gültige 12-Monats-Regelung („Spekulationsfrist“) ist entfallen. Unabhängig von der steuerlichen Gesetzgebung bleibt folgender Grundsatz von Bedeutung: Das wichtigste Entscheidungskriterium für eine Investition sollte die Ausgewogenheit der Chancen und Risiken der entsprechenden Derivate oder sonstigen Finanzinstrumente sein. Die steuerlichen Folgen sollten nicht ausschlaggebendes Kriterium einer Anlageentscheidung sein. Anleger sollten sich bei Fragen von einem mit den persönlichen Vermögens- und Steuerverhältnissen vertrauten Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen.
Unter der Bezeichnung Anlagezertifikat versteht man ein in der Regel börsennotiertes, derivatives Finanzprodukt, das dem Inhaber die Partizipation an der Kursentwicklung des dem Anlagezertifikat zugrunde liegenden Wertpapiers oder Finanzinstruments als Basiswert verbrieft. Dies kann z.B. eine Aktie, ein Index, ein Aktienkorb, eine bestimmte Menge eines Rohstoffs, ein Zins-Future oder auch ein Währungswechselkurs sein. Anlagezertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, die von Emittenten begeben werden und mit begrenzter oder unbestimmter Laufzeit ausgestattet sein können. Wirtschaftlich betrachtet sind Anlagezertifikate grundsätzlich eine Kombination von mindestens zwei Finanzanlagen. Genau genommen handelt es sich hierbei um die Kombination eines Kassamarktinstruments und eines oder mehrerer derivativer Terminmarktinstrumente zu einer festen rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit.
Meist liegt es daran, dass Zertifikate spezielle Strukturen aufweisen, die es vorsehen, die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenausschüttungen als Baustein in die Ausstattung des Zertifikats einfließen zu lassen. Denkt man hier beispielsweise an die bekannten Bonus-Zertifikate, die bei Fälligkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonusbetrag zahlen, wird deutlich, dass dieser Betrag irgendwo herkommen muss. Auch der Abschlag eines Discountzertifikats muss durch bestimmte Bausteine kreiert werden. In der Regel wird die Ausstattung eines Zertifikats für den Anleger umso attraktiver ausfallen, je höher die während der Laufzeit erwarteten Dividendenschätzungen einer Aktie ausfallen. Anleger müssen folglich nicht auf Dividenden einer Aktie verzichten. Vielmehr erhalten sie diese über Umwege, z. B. in Form eines Bonusbetrags oder Discounts. Anders verhält es sich bei Zertifikaten auf so genannte Performanceindizes.
Diese unterstellen eine Reinvestition von Bezugsrechten und Dividenden in diejenigen Aktien, aus denen ebendiese Erträge resultieren, woraus ein höherer Kurs des Index folgt. Performanceindizes dienen häufig als Basiswerte von Partizipationszertifikaten und bieten Anlegern so die Chance, an Dividendenausschüttungen und anderen Rechten in Form eines höheren Indexkurses zu partizipieren. Es gibt allerdings auch Zertifikate, bei denen die Dividende nicht der Strukturierung dient, sondern die eine Weitergabe an den Kunden vorsehen. Diese Weitergabe erfolgt grundsätzlich in Form einer Bezugsverhältnisanpassung.
Obwohl die Spanne zwischen An- und Verkaufskursen (Spread) bei HSBC nahezu immer konstant gehalten wird, gibt es Marktsituationen, in denen die Ausweitung des Spreads für die Erhaltung der risikoneutralen Position des Emittenten notwendig sein kann. In der Praxis kommt es allerdings bei HSBC in nur sehr seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Ausweitung des Spreads, die häufig dann auch nur für eine bestimmte Stückzahl Gültigkeit besitzt, z.B. wenn im Späthandel nach Börsenschluss mehrere hunderttausend Derivate auf eine illiquide Aktie gehandelt werden sollen. Bei sehr liquiden Basiswerten, wie z.B. bei vielen deutschen Standardwerten, ist der Spread von vornherein eher gering. Bei Werten mit einer sehr geringen Liquidität, wie z.B. bei kleineren deutschen Nebenwerten, ist der Spread in der Regel größer.
Eine einheitliche Beantwortung dieser Frage ist aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung von Anlagezertifikaten nicht möglich. Was die Abgeltungsteuer bedeutet und worin die wesentlichen Veränderungen in der Besteuerung liegen, beantwortet Frage 30 in "Allgemeines".
Von besonderer Bedeutung für den Erfolg der Investition in ein Anlagezertifikat ist die Entwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts. Ist dies beispielsweise eine Aktie, ist es sinnvoll, sich zuvor mit der Aktie und dem Aktienmarkt vertraut zu machen. Je nach Ausstattung des Zertifikats kann dieses zwar einen Puffer bieten, also ein erlaubtes Rückschlagspotenzial des Basiswerts ohne negative Konsequenzen für den Zertifikatsinhaber, jedoch muss der Puffer nicht unbedingt ausreichen, um die Kursverluste des Basiswerts abzufedern. Anleger sollten sich daher für einen Basiswert entscheiden, dem sie zumindest für die Laufzeit ihres Zertifikats eine stabile Wertentwicklung zutrauen. Auch die Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen kann ein Entscheidungskriterium darstellen und die Erwartung eines Anlegers über die Entwicklung einer Aktie oder eines Markts beeinflussen.
Ist die Wahl auf eine bestimmte Aktiengesellschaft gefallen, kann es während der Laufzeit z.B. eines Discountzertifikats von Bedeutung sein, aktuelle Informationen eines Unternehmens zeitnah zu erhalten, um so auf möglicherweise resultierende Kursänderungen des Zertifikats reagieren zu können oder ggf. sogar frühzeitig ein Stop-Loss zu platzieren.
Die mögliche Gewinnchance des Anlagezertifikats sollte in angemessenem Verhältnis zur Erwartung eines Anlegers stehen. Selbst wenn ein großes Angebot an Anlagezertifikaten mit sehr hohen jährlichen Renditen zur Verfügung steht und die Verlockung groß ist, ist es nicht zwangsläufig sinnvoll, ein solches Zertifikat zu wählen. Nur dann, wenn Anleger dem Basiswert tatsächlich die Kursentwicklung zutrauen, die für die Erzielung der angegebenen Renditen des Zertifikats vonnöten ist, sollte eine Investition in Frage kommen.
Wer eher mit leicht sinkenden oder seitwärts tendierenden Kursen rechnet, und eben nicht mit Zertifikaten vom Kursrückgang eines Basiswerts partizipieren will, (z.B. mit BEAR-Zertifikaten) ist ggf. mit einem angemessenen Puffer besser bedient.
Die Angebotsbedingungen der von verschiedenen Emittenten angebotenen Zertifikate weichen in der Praxis trotz gleichen Namens des Zertifikats häufig voneinander ab. Der Blick auf die wesentlichen Ausstattungsmerkmale kann daher genauso entscheidend sein für den Anlageerfolg wie die Wahl eines geeigneten Basiswerts. Auch diesen Aspekt sollten Anleger bei der Auswahl eines Anlageprodukts berücksichtigen.
Viele Bankberater sind mit dem großen Angebot an Zertifikaten häufig überfordert. Um die Funktionsweise eines Produkts, besonders wenn es dabei um komplexere Strukturen geht, vollständig zu durchblicken, sind Anleger meist auf sich allein gestellt. In vielen Fällen erfolgt der Handel von Anlagezertifikaten ohnehin nicht mehr über die Hausbank eines Anlegers, sondern direkt online via Internet über angebundene Handelspartner der Emittenten, so genannte Online-Broker. Wer von vornherein weiß, in welche Produktkategorie die Investition erfolgen soll, wird meist über Finanzportale im Internet die Produkte verschiedener Emittenten miteinander vergleichen und sich für dasjenige mit den attraktivsten Ausstattungsmerkmalen entscheiden. Zu vergleichen sind dabei auch mögliche Kosten, wie der Spread der Produkte oder möglicherweise anfallende Ausgabeaufschläge oder Managementkosten, die bei Erwerb oder auch während der Laufzeit erhoben werden. Oft werden diese auf den verschiedenen Online-Finanzportalen nicht vollständig ausgewiesen, so dass die für ein Produkt anfallenden Kosten erst nach Einsicht in den Wertpapierprospekt oder nach Anruf beim Emittenten deutlich werden.
Auch für den Fall, dass Anleger noch keine konkrete Vorstellung davon haben, welche Produktkategorie sie zur Umsetzung ihrer Einschätzung über die Entwicklung eines Basiswerts einsetzen wollen, und sich allgemein über die Funktionsweise verschiedener Produkte informieren möchten, kommt es auf den Service des Emittenten an. Anleger sollten darauf achten, dass dieser die gewünschten Informationen, wie verständliche Wertpapierprospekte, Produktbeschreibungen und weiterführende Aufklärungsmaterialien, zeitnah zur Verfügung stellt. In der Regel wird von den Emittenten eine kostenlose Info-Hotline angeboten (Kostenlose Infoline von HSBC: 00800- 4000 9100). Auch aktuelle Kurse und Kennzahlen auf den Internetseiten der Emittenten können für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein.
Besonders in Zeiten sich mehrender Bankenkrisen ist auch die Bonität eines Zertifikateemittenten nicht mehr zu vernachlässigen (vgl. hierzu "Allgemeines" Frage 23).
Fehler entstehen meist infolge von Unwissenheit. Oft genug lassen sich Anleger von hohen Gewinnchancen und jährlichen Renditen blenden und gehen Positionen ein, ohne das nötige Verständnis und Kenntnisse der Risiken mitzubringen. Anleger sollten vor der Investition in Zertifikate sicherstellen, dass die mit dem Produkt verbundenen Risiken auch mit der persönlichen Risikoneigung übereinstimmen. Dazu kann es sinnvoll sein, die eigene Risikoneigung zu ermitteln, indem sich Anleger die Frage stellen, wie hoch das maximal zu übernehmende Risiko sein darf. Ist diese Frage geklärt, können vertiefende Seminare genutzt werden, die von HSBC in ganz Deutschland angeboten werden, um das bestehende Zertifikate-Wissen zu erweitern. Oft werden hierbei alltagstaugliche Praxistipps vermittelt und Antworten auf spezielle Fragen gegeben. Auch der Blick in die Broschüren der Emittenten kann sich auszahlen. Viele Emittenten bieten darin sogar Wissenstests an, mit denen sich das eigene Know-how einfach überprüfen lässt. Wichtig ist, vor der Investition keine Frage ungeklärt zu lassen. Sollte nicht alles auf Anhieb in den Unterlagen der Emittenten geklärt werden, besteht die Möglichkeit, offene Fragen in einem telefonischen Gespräch zu klären.
Eine konkrete Betrachtung der Wirkungsweise von Einflussparametern, wie Veränderungen der impliziten Volatilität des Basiswerts oder Änderungen der Dividendenschätzungen, erfolgt im Fragenkatalog für das jeweilige Anlagezertifikat, da eine einheitliche Beantwortung für alle unterschiedlichen Produktarten nicht möglich ist. Die Betrachtung des Ausmaßes einer Kursänderung für ein Zertifikat aufgrund veränderter Einflussparameter kann allerdings ausschließlich unter sonst konstanten Einflussfaktoren stattfinden. In den meisten Fällen lässt sich außerdem nur eine tendenzielle Kursrichtung des Zertifikats ableiten. Für eine exaktere Bestimmung möglicher Kursausschläge müsste eine situationsabhängige Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren unter Berücksichtigung der konkreten Ausstattung eines Anlagezertifikats erfolgen.
Sofern dem Anlagezertifikat als Basiswert eine Aktie zugrunde liegt und es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalmaßnahmen der Aktiengesellschaft kommt, wie z.B. Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen, werden wesentliche Ausstattungsmerkmale des jeweiligen Zertifikats angepasst. Häufig hat eine Anpassung eine Veränderung des Bezugsverhältnisses, des Basispreises oder bestimmter Kursschwellen zur Folge. Ziel einer Anpassungsmaßnahme durch den Emittenten ist in allen Fällen, den Inhaber eines Anlagezertifikats unmittelbar nach Durchführung einer Kapitalmaßnahme wirtschaftlich betrachtet nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“).
Im Falle von Sonderdividendenausschüttungen eines Basiswerts wird HSBC grundsätzlich analog der Vorgehensweise der relevanten Terminbörse verfahren, beispielsweise der Eurex oder der Euronext. Die für den betreffenden Basiswert relevante Terminbörse ist in den maßgeblichen Emissionsbedingungen genannt. Auf den Kurs eines Anlagezertifikats sollte die Ausschüttung tendenziell keinen Einfluss haben. Bei Bonus-Zertifikaten würde dementsprechend das Bezugsverhältnis steigen und der Basispreis sinken. Die Barriere würde ebenfalls sinken, wobei der Bonusbetrag unverändert bliebe.
Die Möglichkeit eines Ausverkaufs besteht durchaus. Genau wie im Supermarkt kann es auch bei einem Zertifikateemittenten vorkommen, dass das gesamte Angebot erschöpft ist. In diesem Fall wird vom Emittenten kein Briefkurs mehr angezeigt. Der Verkauf des Zertifikats ist allerdings nach wie vor jederzeit möglich. Denn unabhängig vom Ausverkauf werden in der Regel laufend handelbare Geldkurse ermittelt. Darüber hinaus kann es allerdings vorkommen, dass ein Erwerb über die Börsen möglich ist. Anleger, die ausverkaufte Zertifikate erwerben wollen, können dies also auf jeden Fall über die Börsen versuchen.
Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten. Sie stehen im Insolvenzfall des Emittenten grundsätzlich mit allen anderen Verbindlichkeiten eines Emittenten auf einer Stufe (vgl. hierzu Frage 23 unter "Allgemeines"). Der Einlagensicherungsfonds, wie für die Investition in Investmentfonds von Bedeutung, spielt für den Inhaber eines Zertifikats keine Rolle und dient demnach auch nicht zur Besicherung im Insolvenzfall. Somit tragen Wertpapierinhaber das Emittentenausfallrisiko der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH. Aus diesem Grund sollten Anleger bei längerfristigen Anlagen in Anlagezertifikate und Hebelprodukte auf jeden Fall das Bonitätsrisiko eines Emittenten berücksichtigen. Mit Hilfe eines „Bonitäts“-Ratings wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass ein Schuldner (in diesem Fall der Emittent) seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen wird. Die Ermittlung des Ratings umfasst in der Regel die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes, der jeweiligen Branche sowie die individuelle wirtschaftliche Situation des Emittenten. Das langfristige Rating der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH ist aktuell mit A+ durch die Rating-Agentur Fitch Ratings Ltd. bewertet (Stand: 10.12.2019). Das aktuelle Rating der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH kann jederzeit unter www.hsbc-zertifikate.de eingesehen werden.
Managementgebühren fallen grundsätzlich nur für spezielle Strukturen an. So wird z.B. für Strukturen, denen eine bestimmte Strategie zugrunde liegt, eine regelmäßige Beobachtung und ggf. eine Anpassung der Basketzusammensetzung notwendig, um die vorgegebene Strategie erfolgreich zu verfolgen. Die regelmäßige Überwachung und der Austausch von Basketkomponenten sind für den Emittenten mit Aufwand und unter Umständen mit Transaktionskosten verbunden. Die Managementgebühr stellt folglich eine Vergütung des Emittenten dar und wird Anlegern in der Regel über eine Anpassung des Bezugsverhältnisses des jeweiligen Zertifikats in Rechnung gestellt.
Die Zeichnungsfrist ist ein vom Emittenten festgelegter Zeitraum, in welchem das zu emittierende Zertifikat bzw. Wertpapier zu einem festgelegten Preis gezeichnet werden kann.
Die Zeichnung neuer Zertifikate wird nicht von allen Hausbanken und Online-Brokern angeboten. Meist sind es sogar nur ausgewählte Vertriebspartner des Emittenten, die eine Zeichnung überhaupt ermöglichen. Bei in Deutschland angebotenen Wertpapieren kann eine Zeichnung in der Regel immer auch über die Börsen Stuttgart oder Frankfurt erfolgen. Die Zeichnung erfolgt in diesem Fall ähnlich wie ein normaler Wertpapierkauf unter Angabe der Wertpapierkennnummer und der Anzahl der zu zeichnenden Zertifikate. Der Unterschied zum klassischen Erwerb eines Produkts, welches nicht zur Zeichnung angeboten wird, liegt insbesondere im festgelegten Preis. Der Zeichnungspreis bleibt über die gesamte Zeichnungsfrist hinweg konstant. Anleger sollten allerdings berücksichtigen, dass während der Zeichnungsfrist zusätzlich zum Zeichnungspreis ein Ausgabeaufschlag erhoben werden kann.
Erst nach der Zeichnungsfrist werden laufend Geld- und Briefkurse für das neue Zertifikat gestellt. Es kann also sein, dass der Kurs des Zertifikats am ersten Tag nach der Zeichnungsfrist weit über oder weit unter dem Zeichnungspreis liegt, je nachdem, wie die Konstellation der aktuellen Marktparameter ist. Für diejenigen Anleger, die nach der Zeichnungsfrist mit einem steigenden Preis rechnen, kann sich die Zeichnung lohnen. Anleger sollten beachten, dass es bereits während der Zeichnungsfrist zu einem Ausverkauf des Zertifikats kommen kann. In diesem Fall gehen Anleger, die nicht rechtzeitig gezeichnet haben, zunächst leer aus.
Im Rahmen eines Angebots mit Zeichnungsfrist behält sich der Emittent ausdrücklich das Recht vor, die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden und / oder vorgenommene Zeichnungen zu kürzen bzw. nur teilweise zuzuteilen. Der Emittent behält sich ferner das Recht vor, die Wertpapiere - insbesondere bei zu geringer Nachfrage während der Zeichnungsfrist - nicht zu emittieren. Darüber hinaus behält sich der Emittent das Recht vor, die Zeichnungsfrist zu verlängern.
Bonus-Zertifikate entfalten vor allem in stagnierenden sowie leicht fallenden Märkten ihre volle Attraktivität. Während eine Direktinvestition nur bei steigenden Kursen einer Aktie zu Gewinnen führt, bieten Bonus-Zertifikate auch in Seitwärtsmärkten und sogar bei moderaten Kursrückgängen Gewinnchancen.
Abgesehen von möglichen Dividendenzahlungen entspricht die Rendite eines Bonus-Zertifikats bei Fälligkeit immer mindestens derjenigen der Aktie. Eine höhere Rendite wird mit dem Bonus-Zertifikat immer dann erzielt, wenn während der Laufzeit die Barriere nicht berührt oder unterschritten wurde und der Aktienkurs am Bewertungstag des Zertifikats unter dem Bonuslevel schließt. Der wirtschaftliche Gegenwert der Aktie liegt folglich unter dem Bonusbetrag, den Anleger in diesem Szenario bei Fälligkeit erhalten. Besonders in Zeiten seitwärts tendierender Kurse einer Aktie lässt sich mit einem Bonus-Zertifikat häufig eine höhere Rendite erzielen, solange die Barriere unberührt bleibt. Darüber hinaus partizipieren Investoren an Kursanstiegen des Basiswerts, die über den Bonusbetrag hinausgehen, unbegrenzt – unabhängig davon, ob die Barriere durchbrochen worden ist oder nicht. So besteht sogar nach dem Eintritt des Schwellenereignisses noch die Chance, eine über dem Bonusbetrag liegende Rückzahlung zu erhalten. Insgesamt entspricht die Rendite von Bonus-Zertifikaten immer mindestens der Rendite der zugrunde liegenden Aktie, jedoch kommen Zertifikateinhaber nicht in den Genuss von Dividendenausschüttungen. Es liegt also nahe, Bonus-Zertifikate als „die besseren Aktien“ zu bezeichnen. Beachten Sie hierzu auch Frage 34.
Die Vorteile, die Bonus-Zertifikate gegenüber der Aktieninvestition mit sich bringen, wie z.B. die Erzielung einer Seitwärtsrendite, können unter anderem nur durch den Verzicht auf mögliche Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft, auf die sich das Bonus-Zertifikat bezieht, an den Anleger weitergereicht werden. In keinem Fall wird die Dividende hierbei vom Emittenten vereinnahmt; vielmehr gilt: Je höher die erwartete Dividende der Aktie ausfällt, desto attraktiver kann das Bonus-Zertifikat vom Emittenten ausgestattet werden, d.h. umso größer können der erzielbare Bonusbetrag und/oder der Puffer sein. Die Dividende wird also in Form des Bonus-Mechanismus an den Anleger weitergereicht.
Wie Bonus-Zertifikate funktionieren (Am Beispiel einer Aktie als Basiswert):
Sofern der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere des Bonus-Zertifikats nicht berührt oder unterschritten hat, erhalten Anleger bei Fälligkeit einen Rückzahlungsbetrag mindestens in Höhe des Bonusbetrages (Grafik 1). Notiert der Aktienkurs am Bewertungstag über dem Basispreis /Bonusbetrag, erhalten Anleger bei Fälligkeit den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 2). Tritt die gewünschte Kursbewegung nicht ein und berührt oder unterschreitet die Aktie während der Laufzeit die Barriere, tritt das so genannte Schwellenereignis ein. In diesem Szenario wird der Bonus-Mechanismus außer Kraft gesetzt und der Anleger erhält den am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des Basiswerts ausgezahlt unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (Grafik 3). Demnach partizipieren Anleger auch hier unbegrenzt an der Kursentwicklung der Aktie, denn der Aktienkurs kann z.B. nach Unterschreiten der Barriere wieder ansteigen und am Bewertungstag über dem Basispreis notieren.
Szenarien für ein Bonus-Zertifikat
Bonus-Zertifikate besitzen im Allgemeinen eine mehrjährige Laufzeit und richten sich daher hauptsächlich an Anleger mit einem mehrjährigen Anlagehorizont. Die besonderen Eigenschaften von Bonus-Zertifikaten werden u.a. dadurch ermöglicht, dass der Zertifikatsinhaber keinen Anspruch auf eine Dividendenzahlung hat. Bonus-Zertifikate eignen sich daher nicht für Anleger, die auf eine laufende Dividendenzahlung einer Aktie Wert legen.
Es gibt Situationen, in denen ein vorzeitiger Verkauf des Bonus-Zertifikats vorteilhaft sein kann. Zum einen kann das Zertifikat bereits vor dessen Fälligkeit ein persönliches Renditeziel eines Anlegers erreicht haben. Dieses kann beispielsweise unterhalb des Bonusbetrages liegen und bei sinkenden Kursen der Aktie mögliche Verluste durch einen vorzeitigen Verkauf begrenzen; es kann auch oberhalb des Bonusbetrages liegen, so dass es sich für einen Anleger lohnen kann, vorzeitig Gewinne zu realisieren, denn in diesem Kursbereich kann das Bonus-Zertifikat keinen deutlichen Mehrwert gegenüber der Direktanlage mehr erzielen. Starke Kursverluste und das damit verbundene Durchbrechen der Barriere können zum anderen die Attraktivität eines Bonus-Zertifikats gegenüber der Direktanlage in Aktien verringern.
Über den am Bewertungstag ermittelten Rückzahlungsbetrag eines Bonus-Zertifikats erhalten Anleger am Fälligkeitstag automatisch eine Gutschrift auf ihrem Referenzkonto. Ein zusätzlicher Auftrag des Zertifikatsinhabers ist nicht notwendig. Natürlich können Anleger das Bonus-Zertifikat bis zum letzten Börsenhandelstag börsentäglich verkaufen und auch wieder kaufen.
Bonus-Zertifikate sind bekanntlich mit einer Barriere ausgestattet, die während der Laufzeit des Zertifikats nicht berührt werden sollte. Bei Emission des Zertifikats wird die Barriere grundsätzlich unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts festgelegt, da sonst bereits zu Beginn der Laufzeit das so genannte Schwellenereignis eingetreten wäre.
Zwischen dem Kurs des Basiswerts und der Barriere ist also ein „Puffer“ vorhanden. Erst, wenn dieser Puffer aufgebraucht ist, d.h. der Kurs des Basiswerts bis auf die Barriere gesunken ist, kommt es zum Schwellenereignis und der Bonus-Mechanismus wird deaktiviert. Ab diesem Moment verhält sich ein Bonus-Zertifikat wie ein klassisches Partizipationszertifikat.
Da Bonus-Zertifikate die Kursbewegung des Basiswerts in Höhe des jeweiligen Puffers sozusagen abfedern, spricht man bei Bonus-Zertifikaten auch von Teilschutzprodukten. Der Puffer eines Teilschutzprodukts sollte nicht mit der Barriere verwechselt werden. Beträgt die Barriere eines Bonus-Zertifikats bei dessen Emission z.B. 45 % (bezogen auf das Startniveau), bedeutet dies, dass die Barriere bei einem angenommenen Startniveau von 100 Euro bei 45 Euro liegt. Die Differenz aus Aktienkurs und Barriere ergibt den Puffer. Erst wenn der Aktienkurs, ausgehend von 100 Euro um 55 Euro gefallen ist, tritt das Schwellenereignis ein. Der Puffer beträgt in diesem konkreten Beispiel 55 %. Sinkt der Aktienkurs um 54 Euro, ohne die Barriere zuvor berührt zu haben, hat dieser Kursverlust keine Konsequenzen für den Zertifikateinhaber; er wird dank des Puffers abgefedert.
Anleger sollten darauf achten, beim Kauf eines Bonus-Zertifikats den Abstand (Puffer) zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie und der Barriere nicht zu gering zu wählen. Ein geringer Abstand bedeutet zwar häufig eine höhere Bonus-Chance, gleichzeitig steigt aber das Risiko, dass der Aktienkurs während der Laufzeit die Barriere unterschreitet. Der Bonus-Mechanismus würde damit außer Kraft gesetzt. Bei einer positiven Kurserwartung könnte die Wahl eines geringen Abstands zwischen dem aktuellen Aktienkurs und der Barriere die richtige Anlagestrategie sein, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Demgegenüber können sehr sicherheitsorientierte Anleger, deren Anlagestrategie einen möglichst hohen Puffer beinhalten soll, einen größeren Abstand zwischen der Barriere und dem aktuellen Aktienkurs wählen.
Bonus-Zertifikate orientieren sich zwar während ihrer Laufzeit hauptsächlich am Kurs ihres Basiswerts, trotzdem können auch andere Faktoren für die Kursentwicklung des Zertifikats von Bedeutung sein. Hierzu zählen u.a. die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schwellenereignisses bzw. das bereits eingetretene Schwellenereignis, die Restlaufzeit des Zertifikats, die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts, die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sowie die Dividendenschätzungen des Basiswerts.
Selbst wenn der Kurs des Basiswerts sich nicht ändert, kann der Kurs eines Bonus-Zertifikats während der Laufzeit aus unterschiedlichen Gründen schwanken und ggf. trotz steigenden Kurses des Basiswerts sogar fallen (vgl. hierzu Fragen 23 bis 29).
Ist das Schwellenereignis bisher nicht eingetreten und der Kurs des Basiswerts notiert während der Laufzeit in der Nähe der Barriere, so steigt unter sonst konstanten Bedingungen das Risiko, dass es zum Schwellenereignis kommt. Dieses höhere Risiko führt tendenziell zu einem sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats.
Ist das Schwellenereignis eingetreten, partizipieren Anleger vollständig und unbegrenzt an der Kursentwicklung der Aktie – dies sowohl an steigenden wie auch an fallenden Kursen. Aufgrund der Tatsache, dass Bonus-Zertifikatsinhaber nicht dividendenberechtigt sind, notieren Bonus-Zertifikate auf Aktien im Vergleich zum Basiswert auf einem verminderten Niveau. Die Differenz zum Kurs des Basiswerts kommt zustande, da der Kurs des Bonus-Zertifikats um den Barwert der erwarteten Dividendenausschüttungen der jeweiligen Aktiengesellschaft während der Laufzeit des Zertifikats reduziert wird. Mit abnehmender Restlaufzeit nähert sich der Kurs der Zertifikate jedoch immer stärker dem Aktienkurs an (bei sonst konstanten Einflussfaktoren), bis schließlich am Laufzeitende keine Dividendenausschüttungen mehr ausstehen, alle Dividendentermine der Aktiengesellschaft verstrichen und somit beide Kurse identisch sind.
Betrachtet man ausschließlich den Einfluss der abnehmenden Restlaufzeit unter sonst konstanten Bedingungen, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats tendenziell steigen, wenn kein Schwellenereignis eingetreten ist. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonusbetrag und der Barriere, ohne diesen jemals berührt oder unterschritten zu haben, wird sich der Kurs des Bonus-Zertifikats kurz vor dem Laufzeitende vom Kurs des Basiswerts lösen und dem Bonusbetrag nähern. Bei Kursen des Basiswerts in der Nähe des Bonusbetrages trifft diese Aussage jedoch nicht immer zu.
Oberhalb des Bonusbetrages kann der Kurs des Bonus-Zertifikats mit abnehmender Restlaufzeit sogar sinken und sich dem Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag annähern. Sofern während der Laufzeit bereits das Schwellenereignis eingetreten ist, hat eine abnehmende Restlaufzeit keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Bonus-Zertifikats. Dieses vollzieht dann die Kursbewegung des Basiswerts wie ein Partizipationszertifikat nahezu exakt nach.
Den Einfluss sich ändernder impliziter (erwarteter) Volatilitäten auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats sollten Anleger nicht vernachlässigen. Je nachdem, ob sich der Kurs des Basiswerts in der Nähe des Bonusbetrages oder der Barriere befindet, kann die Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats verschieden stark ausfallen.
Steigt die implizite Volatilität eines Basiswerts, ohne dass es bisher zum Schwellenereignis gekommen ist, und bleiben darüber hinaus alle anderen Faktoren konstant, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats, dessen Basiswert erheblich nahe an der Barriere notiert, tendenziell sinken. Das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses steigt in diesem Fall. Notiert der Kurs des Basiswerts hingegen näher am Bonusbetrag oder sogar darüber, wird das Bonus-Zertifikat unter sonst konstanten Einflussfaktoren bei steigender Volatilität des Basiswerts in der Regel an Wert gewinnen. Das Ausmaß des Einflusses ist jedoch abhängig von der Reaktion der in einem Bonus-Zertifikat enthaltenen Optionskomponenten.
Auch sinkende implizite Volatilitäten haben Einfluss auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats. Geht man wieder von einer unberührten Barriere aus, wird eine sinkende Volatilität des Basiswerts in den geschilderten Fällen tendenziell eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs des Bonus-Zertifikats haben. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonusbetrag und der Barriere, jedoch erheblich näher an der Barriere, führt eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts unter sonst konstanten Bedingungen häufig zu einem steigenden Kurs des Bonus-Zertifikats, da das Risiko des Eintritts des Schwellenereignisses in diesem Fall sinkt. Notiert der Kurs des Basiswerts aber näher am Bonusbetrag oder darüber, kann eine sinkende Volatilität des Basiswerts einen sinkenden Kurs des Bonus-Zertifikats zur Folge haben.
Nach Unterschreiten der Barriere wird der Bonus-Mechanismus eines Bonus-Zertifikats deaktiviert. Da Bonus-Zertifikate sich ab diesem Zeitpunkt wie klassische Partizipationszertifikate verhalten und die Kursbewegung des Basiswerts üblicherweise exakt nachvollziehen, spielen Veränderungen der erwarteten Volatilität für die Preisbildung eines Bonus-Zertifikats keine Rolle mehr.
Die Erwartung sich ändernder Kapitalmarktzinsen findet bereits bei Emission eines Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte Zinsänderung beispielsweise wird folglich keinen erheblichen Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben. Fallen Zinsänderungen jedoch stärker oder schwächer aus als erwartet, so können sich diese auf den Wert eines Bonus-Zertifikats auswirken. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben und der Bonus-Mechanismus nicht außer Kraft gesetzt wird, haben stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Bonus-Zertifikats zur Folge. Notiert der Kurs des Basiswerts zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Barriere, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats meist kaum an Wert verlieren. Allgemein wird der Einfluss steigender Zinsen umso bedeutender, je stärker sich der Kurs des Basiswerts von der Barriere entfernt und sich dem Bonusbetrag annähert bzw. darüber hinaus ansteigt. Für stärker als erwartet ausfallende Zinssenkungen gilt in dem oben geschilderten Fall häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Bonus-Zertifikats.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Aktien-Bonus-Zertifikats Berücksichtigung in dessen Preis. Da Aktien-Bonus-Zertifikatsinhaber nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursveränderungen des Aktien-Bonus-Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen ergeben sich jedoch nicht durch Berechnungen von Analysten. Sie lassen sich aus den an den Terminmärkten gehandelten Optionen ableiten. Insofern sprechen Derivatehändler von „handelbaren Dividenden“. Sie unterscheiden sich von den Schätzungen der Analysten durch den wesentlichen Umstand, dass sie in den (Kauf-)Preis von Optionen einfließen.
Tendenziell haben steigende Dividendenerwartungen einen sinkenden Kurs eines Aktien-Bonus-Zertifikats zur Folge, da Inhabern des Bonus-Zertifikats diese nicht zugerechnet werden. Umgekehrt wirken sich sinkende Dividendenerwartungen aus. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss auf das Zertifikat jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Sofern der Basiswert eines Bonus-Zertifikats eine Aktiengesellschaft ist, kann es während der Laufzeit des Zertifikats zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Kapitalmaßnahmen der jeweiligen Aktiengesellschaft der betreffenden Aktie kommen. Die Ausgabe neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung durch die Aktiengesellschaft hat unter sonst konstanten Einflussfaktoren einen verminderten Aktienkurs zur Folge.
Um Aktien-Bonus-Zertifikatsinhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Aktien-Bonus-Zertifikate mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Zertifikats wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Dazu erfolgen grundsätzlich Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale eines Aktien-Bonus-Zertifikats, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind. Gemäß den Emissionsbedingungen werden meist die Barriere, das Bezugsverhältnis und der Basispreis eines Aktien-Bonus-Zertifikats angepasst. Der bei Emission festgelegte Basispreis eines Aktien-Bonus-Zertifikats entspricht bei einem Bezugsverhältnis von 1 grundsätzlich dem Bonusbetrag. Erst durch eine Anpassung des Bezugsverhältnisses z.B. aufgrund möglicher Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft wird der Basispreis auf ein Niveau unterhalb des Bonusbetrages gesenkt, denn die Multiplikation aus angepasstem Bezugsverhältnis und dem angepassten Basispreis muss anschließend wieder dem Bonusbetrag entsprechen. Der Bonusbetrag bleibt von der Anpassung grundsätzlich unberührt. Eine Anpassung erfolgt in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex oder Euronext, Amsterdam).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt ein Aktien-Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG mit einem Bonusbetrag bzw. einem Basispreis in Höhe von z.B. 64,00 Euro und einer Barriere von z.B. 48,00 Euro. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,0. Die Düsseldorf AG beschließt, eine Kapitalerhöhung im Bezugsverhältnis 7:2 durchzuführen. Daher werden mit Wirkung zum Stichtag (d.h. zum Tag des Wirksamwerdens der Kapitalmaßnahme) folgende Anpassungen für das entsprechende Aktien-Bonus-Zertifikat vorgenommen: Der von der Terminbörse ermittelte Faktor für die Anpassung des Aktien-Bonus-Zertifikats (der so genannte „R-Faktor“) liegt bei 0,9550. Der Basispreis, der bisher auf der Höhe des Bonusbetrages lag, wird unter Berücksichtigung des R-Faktors von 64,00 Euro auf 61,12 Euro (64 x 0,9550) gesenkt. Auch die Barriere wird unter Berücksichtigung des R-Faktors nach der Kapitalerhöhung der AG von 48,00 Euro auf 45,84 Euro (48,00 x 0,9550) angepasst. Im Gegenzug wird das Bezugsverhältnis von 1,0 auf 1,0471 (1:0,9550) erhöht. Der Bonusbetrag bleibt bei 64,00 Euro unverändert. Die Multiplikation von Basispreis und Bezugsverhältnis ergibt sowohl vor der Kapitalerhöhung als auch nachher den Bonusbetrag.
Ähnlich dem Vorgehen bei Kapitalerhöhungen wird auch bei anderen Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft verfahren. Hierzu zählen beispielsweise Sonderdividendenzahlungen oder Aktiensplits.
Auch nach einer Kapitalmaßnahme erhalten Anleger bei Fälligkeit eines Aktien-Bonus-Zertifikats mindestens den Bonusbetrag ausgezahlt, sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde. Notiert der Kurs der Aktie am Bewertungstag über dem angepassten Basispreis des Aktien-Bonus-Zertifikats oder ist es während der Laufzeit des Aktien-Bonus-Zertifikats zum Schwellenereignis gekommen, erhalten Anleger bei Fälligkeit den wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses).
Beispiel:
Angenommen – ausgehend vom vorherigen Beispiel – der Kurs der Düsseldorf AG notiert am Bewertungstag des Aktien-Bonus-Zertifikats z.B. bei 63,00 Euro und demnach über dem angepassten Basispreis. Sofern die Barriere während der Laufzeit nicht berührt wurde, erhält der Inhaber des Aktien-Bonus-Zertifikats eine Rückzahlung in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwerts der Aktie – unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses von 1,0471, mindestens aber den Bonusbetrag. Der Rückzahlungsbetrag liegt in diesem beispielhaften Szenario bei 63,00 Euro x 1,0471 = 65,97 Euro.
Sofern das Schwellenereignis bereits eingetreten ist, erhalten Inhaber eines Aktien-Bonus-Zertifikats als Rückzahlungsbetrag den wirtschaftlichen Gegenwert der Aktie unter Berücksichtigung des angepassten Bezugsverhältnisses.
Beispiel:
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hat der Kurs der Düsseldorf AG die angepasste Barriere von 45,84 Euro unterschritten und notiert am Bewertungstag bei 45,00 Euro. Der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 47,11 Euro, den Zertifikatsinhaber bei Fälligkeit erhalten, errechnet sich nach der Kapitalerhöhung der Düsseldorf AG aus festgestelltem Kurs der Aktie in Höhe von 45,00 Euro, multipliziert mit dem angepassten Bezugsverhältnis von 1,0471.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Aktien-Bonus-Zertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Durch den meist niedrigeren Aktienkurs nach einer Dividendenausschüttung kann es allerdings zu einem Berühren oder Unterschreiten der Barriere kommen.
Beispiel:
Der Kurs der Düsseldorf AG notiert vor der Hauptversammlung bei 75,00 Euro. Das Aktien-Bonus-Zertifikat auf die Düsseldorf AG besitzt einen Bonusbetrag von 115,00 Euro und eine Barriere bei 70,00 Euro. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 6,00 Euro je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag, dem Tag nach der Hauptversammlung, eröffnet der Kurs der Düsseldorf AG zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs (bei sonst konstanten Einflussfaktoren) in Höhe von 69,00 Euro. Die bei 70,00 Euro liegende Barriere des Aktien-Bonus-Zertifikats wurde unterschritten und der Bonus-Mechanismus somit deaktiviert.
Außer den Anpassungen eines Aktien-Bonus-Zertifikats bei Sonderdividendenzahlungen verzichten Inhaber eines Aktien-Bonus-Zertifikats im Unterschied zum jeweiligen Aktionär auf den Bezug von Dividenden.
Mit der Investition in ein Bonus-Zertifikat ist grundsätzlich das Risiko des Schwellenereignisses verbunden. Da der Bonus-Mechanismus nach Eintritt des Schwellenereignisses verfällt, tragen Anleger in diesem Fall das Kursrisiko des Basiswerts. Mit einem Verlust des eingesetzten Kapitals müssen Anleger immer dann rechnen, wenn das für den Erwerb des Bonus-Zertifikats aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten) höher ist als der Betrag der Rückzahlung bei Fälligkeit.
Ganz generell sollten Anleger immer eine Marktmeinung zu einem bestimmten Basiswert haben oder entwickeln, bevor sie sich für eine Investition in ein Derivat entscheiden. Diese kann bei Discountzertifikaten sowohl die Erwartung eines leicht steigenden, stagnierenden oder sogar moderat fallenden Kurses des betreffenden Basiswerts sein. Besonders attraktiv können Discountzertifikate sein, die in Zeiten verhältnismäßig hoher impliziter (erwarteter) Volatilitäten emittiert werden, denn diese führen, wenn man davon ausgeht, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, zu einem günstigeren Einstiegspreis für ein Discountzertifikat, da der Wert der Optionskomponenten, die ein Discountzertifikat enthält, in diesem Fall tendenziell steigen wird. Der Mehrwert wird von den Emittenten bei Emission in Form eines höheren Discounts (Abschlag) an den Anleger weitergegeben. Demnach kann es sinnvoll sein, die tendenziell höheren Abschläge zu nutzen und in Zeiten hoher impliziter Volatilitäten in Discountzertifikate einzusteigen.
Grundsätzlich sind bei Fälligkeit zwei Szenarien für die Rückzahlung eines Discountzertifikats denkbar:
Szenario 1: Das Zertifikat wird zum Höchstbetrag zurückgezahlt. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Cap notiert bzw. diesem entspricht. So erzielen Anleger die maximale Rendite mit ihrem Discountzertifikat.
Szenario 2: Das Zertifikat wird durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl des Basiswerts, z.B. Aktien bzw. Partizipationszertifikate, getilgt. Der Basiswert wird am Fälligkeitstag in das Depot des Zertifikateinhabers übertragen. Dieses Rückzahlungsszenario kommt dann zum Tragen, wenn der am Bewertungstag festgestellte maßgebliche Kurs des Basiswerts unter dem Cap notiert. Sofern die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts Bruchteile ausweist, werden diese Bruchteile des zu liefernden Basiswerts jedoch nicht geliefert, sondern durch einen Spitzenbetrag ausgezahlt. Konkret bedeutet dies: Wenn die durch das Bezugsverhältnis ausgedrückte Anzahl des zu liefernden Basiswerts z.B. 1,53 beträgt, wird dem Zertifikateinhaber eine Aktie übertragen und der Spitzenbetrag gutgeschrieben. Die Ermittlung des Spitzenbetrags erfolgt für jedes Zertifikat durch Multiplikation des Basiswertbruchteils, hier 0,53, mit dem am Bewertungstag festgestellten Aktienkurs des zu liefernden Basiswerts. Hält ein Wertpapierinhaber mehrere Discountzertifikate, erfolgt keine Zusammenlegung des Spitzenbetrags in der Art und Weise, dass dafür beispielsweise eine höhere Anzahl von Aktien geliefert wird.
Die Emissionsbedingungen können anstatt einer Aktienlieferung oder einer Lieferung von Partizipationszertifikaten die Rückzahlung durch einen Barausgleich vorsehen. Dies ist in der Regel der Fall bei Discountzertifikaten auf Indizes. Der Auszahlungsbetrag, den Anleger in diesem Fall bei Fälligkeit erhalten, entspricht dem wirtschaftlichen Gegenwert des Basiswerts (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).
Der Höchstbetrag bezeichnet den maximalen Auszahlungsbetrag eines Discountzertifikats. Der Cap eines Discountzertifikats ist maßgeblich für die Art der Rückzahlung des Discountzertifikats bei Fälligkeit. Bei einem Bezugsverhältnis von 1 entspricht der Cap dem Höchstbetrag. Bei dieser Ausstattung können Anleger den am Bewertungstag ermittelten Kurs des Basiswerts mit dem Höchstbetrag bzw. Cap vergleichen, um die Höhe bzw. Art der Rückzahlung zu ermitteln. Beträgt das Bezugsverhältnis allerdings nicht 1, beispielsweise durch Anpassungsmaßnahmen des Discountzertifikats oder in der Regel bei Discountzertifikaten auf Indizes (vgl. hierzu Frage 175), ist für die Rückzahlung des Zertifikats der Cap maßgeblich. In diesem Fall wird am Bewertungstag der Kurs des Basiswerts mit dem Cap verglichen.
Discountzertifikate werden grundsätzlich mit unterschiedlichen Höchstbeträgen angeboten. Sehr niedrige Caps, die folglich weit unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts liegen, können sich z.B. für Anleger eignen, die bis zum Laufzeitende eher mit einer defensiven Kursentwicklung des Basiswerts rechnen.
Um zu ermitteln, wann sich eine Investition in ein Discountzertifikat an Stelle der Direktinvestition lohnt, berechnet man den so genannten Outperformance-Punkt. Dieser bezeichnet die Kursmarke eines Basiswerts, ab dem eine Direktinvestition in der Rückschau zu höheren Erträgen geführt hätte. Denn das Zertifikat ist mit einem Cap versehen, so dass Kurssteigerungen des Basiswerts bei einem Discountzertifikat ab einem bestimmten Punkt (dem Outperformance-Punkt) gegenüber der Direktinvestition zu keinem Mehrwert mehr führen. Solange also der Basiswert am Bewertungstag unter dem Outperformance-Punkt notiert, ist die Investition in das Discountzertifikat lohnenswerter gewesen. Bei der Berechnung des Outperformance-Punkts ist jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem immer nur um eine Momentaufnahme handelt, denn Kursänderungen des Basiswerts und des Zertifikats führen ebenfalls zu Änderungen des Outperformance-Punkts.
Beispiel:
Ein Discountzertifikat auf die Düsseldorf AG könnte einen Höchstbetrag von 26,00 Euro haben, ein Bezugsverhältnis von 1 und zum Zeitpunkt der Betrachtung 21,36 Euro kosten. Die Düsseldorf-Aktie notiert zeitgleich zu einem Kurs in Höhe von 23,35 Euro.
Der Outperformance-Punkt läge demnach bei:
Erst wenn die Düsseldorf-Aktie am Bewertungstag über 28,42 Euro notiert, hätte eine Investition in die Aktie zu einer höheren Rendite geführt.
Der Abschlag bzw. Discount gibt an, um wie viel günstiger – prozentual gesehen – der Erwerb des Basiswerts über das Discountzertifikat ist (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) als die Direktinvestition in den Basiswert selbst. Der Abschlag dient während der Laufzeit des Zertifikats als Puffer zum Cap und sollte demnach nicht zu gering gewählt werden.
Beispiel:
Notiert der Basiswert bei 95,59 Euro und kostet das Zertifikat 70,27 Euro, ergibt sich folgender Discount:
Der Erwerb des Discountzertifikats ist in diesem Szenario um 26,49 % günstiger als eine Direktinvestition in den Basiswert.
Die Angabe pro Jahr bietet sich grundsätzlich an, um verschiedene Anlagen miteinander vergleichen zu können. Denn bei fast allen Anlageprodukten wird die Rendite pro Jahr angegeben. Die Berechnung ist aufgrund der Annualisierung der Rendite jedoch etwas komplizierter als die Berechnung der maximalen Rendite für die Gesamtlaufzeit. Die maximale Rendite für die Gesamtlaufzeit beträgt:
Bezogen auf ein Jahr muss die Rendite für die Gesamtlaufzeit des Zertifikats annualisiert werden. Die Formel zur Annualisierung der Rendite lautet:
Beispiel:
Beträgt die maximale Rendite eines Discountzertifikats 70 % und die Restlaufzeit noch 1,5 Jahre, so lässt sich entsprechend die Rendite berechnen, die pro Jahr erzielt werden kann:
Ja. Zwar orientieren sich Discountzertifikate während der Laufzeit vornehmlich an der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts, doch können auch andere Faktoren, wie beispielsweise die Restlaufzeit des Zertifikats, Veränderungen der impliziten Volatilität und die Dividendenschätzungen des Basiswerts sowie die Entwicklung des Kapitalmarktzinsniveaus Einfluss auf den Kurs des Zertifikats nehmen.
Ein Discountzertifikat besteht aus einer abgezinsten Anleihe (Zerobond) und einer verkauften Put-Option. Die Prämie aus dem Verkauf der Option wird in Form des Discounts an den Anleger weitergereicht. Demnach errechnet sich der Wert des Discountzertifikats aus dem Wert der abgezinsten Anleihe abzüglich der Optionsprämie.
Es gibt neben dem Kurs des Basiswerts Einflussfaktoren, die sich auf die einzelnen Komponenten auswirken und insgesamt kursbeeinflussend auf das Discountzertifikat wirken können. Sehr häufig bewirkt eine Veränderung der impliziten Volatilität des Basiswerts eine Änderung des Optionspreises bei der genannten Put-Option. Steigende implizite Volatilitäten führen tendenziell zu einer steigenden Prämie der Put-Option, wodurch wiederum der Wert des Discountzertifikats sich entsprechend verringern würde. In diesem Fall z.B. notiert ein Discountzertifikat im „Minus“, während der Basiswert gestiegen sein kann. Welche Parameter Einfluss auf den Kurs des Zertifikats haben, lesen Sie in Frage 47, und wie diese wirken, ab Frage 51.
Discountzertifikate nehmen an der Kursentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps nicht mehr teil, da die Auszahlung eines Discountzertifikats auf die Höhe des Höchstbetrags begrenzt ist. Die Wertentwicklung des Basiswerts oberhalb des Caps spielt demnach für die Preisbildung des Zertifikats kaum noch eine Rolle.
Dieses Phänomen lässt sich durch die abnehmende Restlaufzeit erklären. Notiert der Basiswert unverändert über dem Cap, wird sich der Kurs des Discountzertifikats – unter sonst konstanten Einflussfaktoren – mit abnehmender Restlaufzeit immer stärker dem Cap annähern und diesem schließlich am Bewertungstag entsprechen. Übersteigen wird er diesen allerdings nie, denn die Höhe der maximalen Auszahlung des Zertifikats ist auf den Höchstbetrag begrenzt.
Die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswerts kann während der Laufzeit eines Discountzertifikats sowohl steigen als auch fallen. Eine steigende implizite Volatilität des Basiswerts (unter sonst konstanten Einflussfaktoren) bewirkt tendenziell einen sinkenden Wert des Zertifikats. Da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall an Wert gewinnt, wird dieser in Form des Abschlags an den Anleger weitergereicht. Für den Erwerber eines Discountzertifikats ergibt sich folglich ein günstigerer Einstiegspreis. Inhaber des Zertifikats müssen dagegen einen niedrigeren Wert ihres Zertifikats hinnehmen. Eine sinkende implizite Volatilität des Basiswerts hat eine tendenziell gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discountzertifikats. Somit ergibt sich unter sonst konstanten Einflussfaktoren häufig ein höherer Kurs des Discountzertifikats. Für den Erwerber eines Discountzertifikats folgt daraus ein höherer Einstiegspreis, wohingegen Zertifikatsinhaber von steigenden Kursen des Zertifikats eher profitieren können.
Bevor es zur Emission eines Discountzertifikats kommt, wird bereits die Erwartung sich möglicherweise ändernder Kapitalmarktzinsen während der Laufzeit des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt. Kommt es also während der Laufzeit zu einer Zinsänderung am Kapitalmarkt, die bereits vor Emission des Discountzertifikats von der Europäischen Zentralbank angekündigt wurde, wird dies keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Zertifikats haben. Erst dann, wenn Zinsänderungen unerwartet vorgenommen werden oder aber geplante Zinsänderungen stärker oder schwächer als erwartet ausfallen, können sich diese auf den Kurs eines Discountzertifikats auswirken. Besonders bei lang laufenden Discountzertifikaten kann dieser Einfluss von Bedeutung sein. Geht man darüber hinaus davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, haben unerwartete Zinserhöhungen sowie stärker als angenommen steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Discountzertifikats zur Folge. Dies wird deutlich, wenn man sich die Zusammensetzung eines Discountzertifikats in Erinnerung ruft: Konstruiert man ein Discountzertifikat aus einer gekauften Nullkuponanleihe und einer verkauften Put-Option, dann sinken durch den steigenden Zins die Kosten für die Anleihe. Eine Put-Option wird durch den gestiegenen Zins günstiger. Die preiswertere Nullkuponanleihe führt zu einem sinkenden Preis des Zertifikats, während die geringeren Erträge aus dem Verkauf der Put-Option einen Anstieg des Preises zur Folge haben. Insgesamt ergibt sich ein sinkender Kurs des Zertifikats, da der Einfluss der Zinsentwicklung auf die Nullkuponanleihe wertmäßig stärker ausfällt. Durch die entgegengesetzte Wirkung steigender Zinsen auf die verschiedenen Komponenten des Discountzertifikats wirkt sich die Zinsänderung im Allgemeinen umso schwächer aus, je weiter der Kurs des Basiswerts unter dem Cap notiert, da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall stärker ins Gewicht fällt. Notiert der Kurs des Basiswerts dagegen oberhalb des Caps, resultiert daraus ein vergleichsweise stärker sinkender Kurs des Discountzertifikats. Für stärker als bei Emission berücksichtigt ausfallende Zinssenkungen gilt häufig eine gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discountzertifikats. Sofern der Kurs des Basiswerts über dem Cap notiert, führt eine stärker als erwartet ausfallende Zinssenkung zu einem sichtlich steigenden Kurs des Discountzertifikats. Notiert der Kurs des Basiswerts unter dem Cap, fällt dieser Einfluss tendenziell schwächer aus und hat häufig einen geringfügig steigenden Kurs des Zertifikats zur Folge. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert der Einfluss des Kapitalmarktzinsniveaus jedoch an Bedeutung.
Die Höhe der erwarteten (impliziten) Dividenden, die während der Laufzeit des Zertifikats von einer Aktiengesellschaft auf die Aktien ausgeschüttet werden, findet bereits bei Emission eines Aktien-Discountzertifikats Berücksichtigung in dessen Kurs. Da Discountzertifikateinhaber nicht dividendenberechtigt sind, führen Änderungen dieser Erwartungen unter der Annahme, dass weitere Einflussfaktoren konstant bleiben, zu Kursänderungen des Zertifikats. Änderungen der Dividendenerwartungen fließen in die Preisberechnung von am Optionsmarkt gehandelten Optionen ein. Daher haben Änderungen der Dividendenerwartungen einen Einfluss auf den Preis der in einem Aktien-Discountzertifikat enthaltenen Optionskomponenten. Steigende Dividendenerwartungen haben tendenziell einen sinkenden Kurs eines Aktien-Discountzertifikats zur Folge, da diese sich in Form eines höheren Optionswerts und damit steigenden Abschlags auf den Preis des Zertifikats auswirken. Sinkende Dividendenerwartungen führen hingegen zu steigenden Kursen eines Aktien-Discountzertifikats, weil die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente an Wert verliert und der Abschlag somit geringer wird. Mit abnehmender Restlaufzeit verliert dieser Einfluss jedoch an Bedeutung. Das Ausmaß der jeweiligen Kursänderung kann nur situationsabhängig nach Betrachtung sämtlicher Einflussfaktoren bestimmt werden.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften in der Regel am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Auf den Kurs eines Aktien-Discountzertifikats hat dieses Vorgehen grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit erwarteten Dividendenzahlungen bereits bei Emission des Zertifikats in dessen Kurs berücksichtigt werden. Sofern der Aktienkurs jedoch am Bewertungstag aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Cap notiert, kommt es anstelle der Rückzahlung in Höhe des Höchstbetrags zu einer Rückzahlung durch Lieferung der entsprechenden Aktien (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).
Während der Laufzeit eines Aktien-Discountzertifikats kann es zu Kapitalerhöhungen oder vergleichbaren Maßnahmen der betreffenden Aktiengesellschaft kommen. Eine solche Kapitalmaßnahme kann beispielsweise die Ausgabe von Berichtigungsaktien bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch die betreffende Aktiengesellschaft sein. Um Aktien-Discountzertifikateinhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Anpassungen der relevanten Ausstattungsmerkmale, die im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen notwendig sind, erfolgen gemäß den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, in der Regel analog den Anpassungsregeln der betreffenden Terminbörse (z.B. Eurex). Dazu werden bei Aktien-Discountzertifikaten die Anzahl der Aktien (= Bezugsverhältnis) sowie der Cap des Zertifikats entsprechend angepasst werden. Der Höchstbetrag bleibt hiervon unberührt.
Beispiel:
Ein Discountzertifikat auf die X-AG ist mit einem Höchstbetrag und einem Cap in Höhe von jeweils 20,00 Euro ausgestattet. Der Aktienkurs der X-AG notiert zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei 20,00 Euro. Das Bezugsverhältnis des Zertifikats beträgt 1,00.
Während der Laufzeit des Zertifikats beschließt die X-AG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:2 durchzuführen. Aus diesem Grund wird bei dem beispielhaften Aktien-Discountzertifikat eine Anpassung des Bezugsverhältnisses und des Caps vorgenommen. Das Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalerhöhung nicht mehr 1,00, sondern wird auf 2,00 erhöht. Der ursprüngliche Höchstbetrag von 20,00 Euro bleibt von der Kapitalmaßnahme unberührt. Der Cap, welcher bisher auf der Höhe des Höchstbetrags lag, wird auf 10,00 Euro halbiert. Die Multiplikation des neuen Caps und des angepassten Bezugsverhältnisses entspricht dem Höchstbetrag.
Weitere Ereignisse, die zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale eines Aktien-Discountzertifikats führen können, sind z.B. Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen einer Aktiengesellschaft.
Pauschal lässt sich eine Antwort auf diese Frage nicht finden. Hier gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Der Emittent wird in einem solchen Fall wesentliche Bestandteile der Aktien-Discountzertifikate mit dem Ziel anpassen, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Sollte die betreffende Aktiengesellschaft, deren Aktien dem Discountzertifikat zugrunde liegen, z.B. durch einen Aktientausch übernommen werden, könnte ein Discountzertifikat z.B. auf die Aktien der neuen Aktiengesellschaft im entsprechenden Verhältnis umgestellt werden. Der Emittent verfährt bei einer solchen Anpassung entsprechend den Bestimmungen in den jeweiligen Emissionsbedingungen, welche sich in der Regel an der Vorgehensweise der jeweiligen Terminbörse (beispielsweise die Eurex oder die Euronext Amsterdam), an welcher Termin- und Optionskontrakte auf die betreffende Aktie gehandelt werden, orientieren.
Da Discountzertifikate bei Emission grundsätzlich mit einem Abschlag gegenüber dem Basiswert ausgegeben werden, bieten sie einen günstigeren Einstiegspreis gegenüber dem Direktinvestment. Dieser Abschlag wirkt bei moderaten Kursrückgängen des Basiswerts als Puffer zum Cap. So können Anleger auch in seitwärts tendierenden oder sogar leicht fallenden Märkten Gewinne erzielen.
Der Zertifikateinhaber erleidet dann einen Verlust, wenn der Auszahlungsbetrag des Discountzertifikats geringer ist als der Wert des bei Erwerb eingesetzten Kapitals. Bei einer Investition in ein Discountzertifikat müssen Anleger dann mit einem Verlust des eingesetzten Kapitals rechnen, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag unter dem persönlichen Einstiegspreis (Erwerbspreis je Zertifikat dividiert durch das Bezugsverhältnis) für das Zertifikat notiert. Der Anleger eines Discountzertifikats mit physischer Aktienlieferung erleidet dann einen Verlust bis hin zum Totalverlust, sofern er die Aktien nach dem Fälligkeitstag unterhalb des persönlichen Einstiegspreises verkauft. Bei einem Discountzertifikat auf eine Aktie z.B. müsste diese bis auf null sinken, um einen Totalverlust herbeizuführen.
Steigt der Kurs des Basiswerts bis zum Bewertungstag über den Cap hinaus, nehmen Anleger an dieser Kurssteigerung nicht teil. Ab einem bestimmten Punkt, dem Outperformance-Punkt (siehe hierzu Frage 44), entgehen dem Anleger Gewinne, die er mit einer Direktinvestition hätte erzielen können.
Wird ein Discountzertifikat durch Aktienlieferung oder durch Lieferung von Partizipationszertifikaten zurückgezahlt, haben Anleger bis zur Übertragung am Fälligkeitstag keine Ansprüche aus dem zu liefernden Basiswert. Darüber hinaus sollten Anleger beachten, dass sich der Kurs des zu liefernden Basiswerts in der Zeit zwischen dem Bewertungstag und dem Fälligkeitstag verändern und ggf. bei Fälligkeit noch weiter unter dem Cap notieren kann. Der Anleger erleidet dann einen Verlust bis hin zum Totalverlust, sofern er die Aktien nach dem Fälligkeitstag unterhalb des persönlichen Einstiegspreises verkauft. Daraus resultiert, dass der Verlust aus dem Erwerb des Discountzertifikats erst nach dem Verkauf des gelieferten Basiswerts bzw. des vertretenden Wertpapiers festgestellt werden kann.
Im Falle der Lieferung von Partizipationszertifikaten sollten Anleger berücksichtigen, dass die Wertentwicklung der zu liefernden Zertifikate zum Zeitpunkt der Übertragung nicht feststeht. In der Regel erfolgen bei diesen Zertifikaten keine Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen (z.B. Dividenden), so dass die einzige Ertragschance der Zertifikate in einem Wertzuwachs des den Zertifikaten zugrunde liegenden Basiswerts, z.B. des Index, und somit des Werts der Zertifikate besteht.
Seitens HSBC werden Anlegern sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Discountzertifikaten in der Regel keine Transaktionskosten in Rechnung gestellt. Allerdings kann die Hausbank bzw. der Discountbroker des Anlegers für die Transaktion Gebühren erheben. Kommt es bei Fälligkeit des Zertifikats zu einer physischen Übertragung von Aktien oder Partizipationszertifikaten in das Depot des Anlegers, wird auch in diesem Fall seitens HSBC grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Anleger sollten daher auch mit ihrer Hausbank oder ihrem Discountbroker in Kontakt treten, um sich rechtzeitig über deren Gebührenstrukturen zu informieren, denn auch diese sollten in der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Als Basiswerte von Partizipationszertifikaten eignen sich nahezu alle denkbaren Finanzinstrumente. Je nach Art des zugrunde liegenden Basiswerts unterscheidet man z.B. zwischen Index- und Basket-Zertifikaten. Partizipationszertifikate können sich aber auch auf Aktien, Devisen, Rohstoffe, Edelmetalle oder Zins-Futures beziehen. Partizipationszertifikate sind mit einer festen Laufzeit oder mit einer unbestimmten Laufzeit ausgestattet.
Unter einer Eins-zu-Eins-Partizipation versteht man die parallele Kursbewegung des Zertifikats zu seinem Basiswert. Ein Anstieg des dem Index-Zertifikat zugrunde liegenden Index um 1 Punkt (beispielsweise ein Anstieg des DAX® von 7.200 auf 7.201, wobei 1 Indexpunkt 1 Euro entspricht) hätte bei einem Bezugsverhältnis von 0,01 folglich einen Anstieg des Zertifikats um 1 Cent zur Folge (der Geldkurs würde in diesem Fall von 72,00 Euro auf 72,01 Euro steigen). Zu beachten ist also nur das Bezugsverhältnis, welches angibt, in welchem Verhältnis der Inhaber des Zertifikats an der Kursbewegung des Basiswerts partizipiert. Beeinflusst wird die parallele Kursbewegung des Zertifikats durch das Bezugsverhältnis allerdings nicht. Ein Bezugsverhältnis von 0,1 allerdings würde im genannten Beispiel zu einem Anstieg des Geldkurses von 720,00 Euro auf 720,10 Euro, also um 10 Cent führen.
Hier gilt es zunächst herauszufinden, ob es sich um ein Zertifikat handelt, dessen Emissionsbedingungen tatsächlich eine Berücksichtigung von Dividenden vorsehen oder ob Anleger auf diese ggf. sogar gänzlich verzichten müssen. In der Regel werden Dividendenausschüttungen der einzelnen Basket-Aktien bei Basket-Zertifikaten von HSBC nicht vollständig vereinnahmt, sondern ein Großteil in einem festgelegten Verhältnis an den Anleger weitergereicht. Dies geschieht in Form einer Bezugsverhältniserhöhung der jeweiligen Basket-Aktie. In welcher Höhe die Dividende durch den Emittenten eingepreist wird, entnehmen Anleger den Emissionsbedingungen des jeweiligen Zertifikats.
Bei Wertpapieren, die mit einer Währungsabsicherung (so genannte Quanto-Struktur) ausgestattet sind, müssen Wechselkursverhältnisse während der Laufzeit der Wertpapiere sowie etwaige Umrechnungsverhältnisse am Bewertungstag/Ausübungstag nicht beachtet werden. Quanto bezeichnet eine spezielle Art der Währungssicherung, bei der eine Fremdwährung in einem festgelegten Verhältnis (meist 1:1) in die Emissionswährung (z.B. EUR) umgerechnet wird, d.h. bei Emission erfolgt die Fixierung des Umrechnungskurses.
Für den Wertpapierinhaber bestehen insofern im Hinblick auf die Währung des Basiswerts weder eine Währungschance noch ein Währungsrisiko. Bei Partizipationszertifikaten ohne Währungsabsicherung sollten sich Anleger im Klaren darüber sein, dass auch bei seitwärts notierenden Kursen eines ausländischen Index oder eines anderen in Fremdwährung notierenden Basiswerts der Kurs des Partizipationszertifikats allein aufgrund der Währungskursänderungen steigen oder fallen kann. Steigt das Verhältnis von Emissionswährung / Fremdwährung, bedeutet dies eine stärker werdende Emissionswährung sowie eine schwächere Fremdwährung. Für ein in der Emissionswährung notierendes Partizipationszertifikat ergibt sich folglich ein Kursverlust. Sollten Anleger mit diesen Währungsrisiken einverstanden sein, vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass sie auf Währungschancen nicht verzichten möchten, kann auf eine Währungsabsicherung verzichtet werden. Wertpapiere mit Währungsabsicherung sind im Übrigen auch am Zusatz „Quanto“ zu erkennen.
Bei einem Partizipationszertifikat mit Währungsabsicherung, z.B. einem Quanto-Gold-Partizipationszertifikat, ist die Ermittlung des Auszahlungsbetrags durch die Fixierung des Umrechnungskurses unabhängig von der EUR/USD-Kursentwicklung. Insofern besteht für Zertifikateinhaber weder ein Währungsrisiko noch eine Währungschance. Die Währungsabsicherung ist bei Zertifikaten allerdings mit Kosten verbunden. Diese ergeben sich aus den Korrelationen (Grad der Abhängigkeit der Entwicklung) zwischen der jeweiligen Währung und dem Basiswert (Aktien, Indizes oder Rohstoffe), aus Erträgen aus dem Basiswert (z.B. Dividenden), den impliziten Volatilitäten des Basiswerts und der jeweiligen Währung sowie der Zinsdifferenz zur Basiswährung (z.B. Euro). Je nachdem, wie sich die genannten Parameter entwickeln, können die Kosten der Absicherung negativ oder positiv ausfallen. Wenn die Kosten der Absicherung negativ sind, stellt dies für den Anleger einen Ertrag dar, der über einen steigenden Kurs des Zertifikats an den Inhaber weitergereicht wird. Andernfalls werden die Absicherungskosten über den Kurs des Zertifikats in Rechnung gestellt. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je positiver die Korrelationen ausfallen, desto günstiger ist tendenziell die Absicherung.
Der Unterschied zwischen so genannten Kurs- und Performanceindizes liegt in der Methode der Preisberechnung der Indizes. Bei einem Performanceindex (bspw. DAX®-Performanceindex) wird der Indexstand anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Zusätzlich werden bei der Berechnung des Index Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen für die im Index enthaltenen Aktien berücksichtigt. Die Höhe eines Kursindex (bspw. EURO STOXX 50®-Kursindex) wird hingegen ausschließlich anhand der Kurse von den im Index enthaltenen Aktien ermittelt. Dividendenzahlungen für die im Index enthaltenen Aktien werden bei der Berechnung des Index nicht berücksichtigt.
Bei den meisten Investmentfonds handelt es sich um aktiv gemanagte Aktienfonds, die von einem professionellen Fondsmanagement verwaltet werden. Die Wertentwicklung des Fonds wird in hohem Maße durch Anlageentscheidungen des Fondsmanagers beeinflusst.
Für die Überwachung, die Analyse der Märkte und den Austausch von Wertpapieren zahlen Anleger allerdings jährliche Verwaltungsgebühren, die häufig zwischen 1 % und 2 % des Ausgabepreises betragen. Darüber hinaus fallen bei fast allen Investmentfonds so genannte Ausgabeaufschläge an, die bis zu ca. 6 % des Ausgabepreises ausmachen können. Bei Zertifikaten stellt sich die Situation anders dar. Index-Zertifikate werden grundsätzlich nicht aktiv verwaltet. Sie bilden lediglich eine Benchmark (Bezugswert / Basiswert) nach ohne die Absicht, die Performance dieser zu übertreffen. Eine jährliche Verwaltungsgebühr müssen Anleger daher nicht zahlen. Auch der Erwerb der Zertifikate erfolgt fast immer ausgabeaufschlagsfrei. (Der Blick in den Wertpapierprospekt des Emittenten schafft hier Klarheit.) Vorteilhaft ist auch die laufende Kursstellung des Emittenten. Während Zertifikate regelmäßig über den gesamten Handelstag ge- und verkauft werden können, wird für den Kauf oder Verkauf eines Investmentfonds in der Regel nur einmal pro Tag ein handelbarer Kurs ermittelt (ausgenommen so genannte Exchange Traded Funds mit fortlaufender Notierung).
Bei Strategie- und Basket-Zertifikaten kann durch die regelmäßige Überwachung und ggf. den Austausch einzelner Basiswerte ebenfalls eine jährliche Gebühr erhoben werden. Diese liegt bei Zertifikaten von HSBC in der Regel bei knapp 1 % p.a. Investmentfonds sehen in der Regel entweder die Ausschüttung oder eine Wiederanlage anfallender Erträge vor. Bei Basket- und Strategie-Zertifikaten wird häufig ein Teil der Dividende über eine Erhöhung des Bezugsverhältnisses an den Anleger weitergereicht. Insgesamt ist also die Investition in Index-, Basket- oder Strategie-Zertifikate meist günstiger als die Investition in aktiv gemanagte Fonds. Anleger sollten allerdings auch beachten, dass die Renditeaussichten aktiv gemanagter Produkte unter Umständen höher ausfallen können.
Die Bezeichnungen „Aktienanleihe“ und „Indexanleihe“ werden von HSBC als Eigennamen verwendet. Sie bezeichnen eine in der Derivatebranche klar definierte Produktkategorie mit Produkteigenschaften, die diesem Produkttyp entsprechen. Die Bezeichnungen „Aktienanleihe“ und „Indexanleihe“ lassen daher keine Rückschlüsse auf einen bestimmten Basiswert zu. Demzufolge können sich Aktienanleihen auf sämtliche im Basisprospekt des Emittenten genannten Basiswerte beziehen. So ist eine Bezeichnung wie „Aktienanleihe bezogen auf Gold“ durchaus marktüblich. Ein Unterschied zwischen den von HSBC emittierten Aktienanleihen und Indexanleihen besteht in der Art der Rückzahlung. Den von HSBC emittierten Aktienanleihen liegt in der Regel eine Aktie als Basiswert zugrunde, während die unter dem Eigennamen „Indexanleihe“ emittierten Wertpapiere sich meist auf bekannte Indizes beziehen. Sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, wird die Rückzahlung einer Aktienanleihe in der Regel durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien je Teilschuldverschreibung vollzogen. Praktisch erfolgt eine physische Übertragung des Basiswerts am Fälligkeitstag durch die Einbuchung der entsprechenden Anzahl an Aktien in das Depot des Anlegers. Bei Indexanleihen, denen ein Index oder ein Future beispielsweise zugrunde liegt, gilt in der Regel, sofern keine Rückzahlung zum Nennbetrag erfolgt, je Teilschuldverschreibung die Zahlung eines Auszahlungsbetrags in Abhängigkeit vom maßgeblichen Kurs des Index bzw. Futures am Bewertungstag. Auch hier gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einer physischen Übertragung. Je nach Emittenten kann bei Fälligkeit z.B. anstelle der Zahlung eines Auszahlungsbetrags auch die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Indexpartizipationszertifikaten je Teilschuldverschreibung vorgesehen sein. Die Rückzahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Emissionsbedingungen festgelegt.
Die Funktionsweise von Aktien- und Indexanleihen
Aktienanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, deren Verzinsung unabhängig von der Kursentwicklung des unterliegenden Basiswerts gezahlt wird. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt am Fälligkeitstag durch Zahlung des Nennbetrags oder durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien des Basiswerts je Teilschuldverschreibung. Sofern der Basiswert am Bewertungstag auf oder oberhalb des Basispreises notiert, erhalten Anleger bei Fälligkeit eine Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags. Die Summe aus Nennbetrag und Zinszahlung bzw. Zinszahlungen ist der maximal mögliche Betrag, den Anleger bei Fälligkeit der Anleihe erhalten können. Die Rückzahlung erfolgt durch Lieferung der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien, wenn der Kurs des Basiswerts den Basispreis am Bewertungstag unterschreitet. Bei Indexanleihen hingegen erfolgt die Rückzahlung in diesem Szenario durch Zahlung eines Auszahlungsbetrags in Abhängigkeit vom Stand des Index am Bewertungstag.
Beide Produktarten sind mit einem so genannten Cap versehen, der Anlegern die Chance auf eine Partizipation an Kursanstiegen oberhalb einer bestimmten Kursmarke nimmt. Die maximale Rückzahlung eines Discountzertifikats ist auf den Höchstbetrag und die maximale Rückzahlung einer Aktien- bzw. Indexanleihe auf den Nennbetrag begrenzt. Notiert der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag auf oder über dem Basispreis, erzielen Anleger die maximal mögliche Rendite, andernfalls erfolgt bei beiden Produktarten die Rückzahlung durch Lieferung einer durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl an Aktien (bei Indexanleihen durch Zahlung eines Auszahlungsbetrags).
Sowohl Aktienanleihen als auch Discountzertifikate eignen sich besonders für den Einsatz in seitwärts tendierenden, moderat fallenden oder leicht steigenden Märkten. Der markante Unterschied besteht einerseits in der Zinszahlung der Anleihe und andererseits im Abschlag bzw. Puffer zum Cap des Discountzertifikats. Genau diese Ausstattungen geben den Produkten ihren Charakter. Während der Puffer zum Cap in Form des günstigeren Einstiegspreises bei einem Discountzertifikat im Vergleich zur Direktanlage Kursverluste des Basiswerts abfedert, erhalten Inhaber der Aktienanleihe eine oder ggfs. mehrere Zinszahlungen, die unabhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts erfolgen.
Diese Frage kann mit einem deutlichen Nein beantwortet werden. Aktienanleihen gehören aufgrund ihrer Struktur zu den derivativen Finanzinstrumenten. Unternehmensanleihen sind dagegen reine festverzinsliche Wertpapiere, die von den jeweiligen Unternehmen selbst aus Gründen der Fremdkapitalbeschaffung ausgegeben werden. In der Regel ist die Verzinsung einer Unternehmensanleihe umso höher, je größer das mit der Anleihe verbundene Bonitätsrisiko (und demnach die Ausfallwahrscheinlichkeit) des Unternehmens ist. Die Höhe der Verzinsung einer Aktienanleihe hängt dagegen nicht von der Bonität des Emittenten ab. Bei Aktienanleihen bestimmen Faktoren, wie z.B. die Dividendenrendite einer Aktie, die Höhe der Verzinsung.
Aufgrund des Anleihecharakters werden Geld- und Briefkurs einer Aktienanleihe in Prozent des Nennbetrags angegeben, d.h. für eine mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 Euro ausgestattete Aktienanleihe, die zu einem Briefkurs („Clean“-Notierung) in Höhe von 98,90 % notiert, zahlen Anleger bei Erwerb 989 Euro (zzgl. etwaiger Erwerbsnebenkosten) zuzüglich der seit dem letzten Zinstermin und bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen Stückzinsen. Anhand der Prozentnotierung ist zunächst sofort erkennbar, ob eine Anleihe unter oder über pari, also unter oder über 100 % ihres Nennbetrags oder sogar pari (zum Nennbetrag), d.h. zu 100 %, notiert. Bei Kursen der Anleihe unter pari ist die erzielbare Rendite für den Anleger tendenziell höher als bei Kursen auf oder sogar über pari. Notiert der Kurs des Basiswerts oberhalb des Basispreises der Anleihe, so wird der Kurs der Aktienanleihe unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell nahe 100 % (pari) oder sogar leicht darüber notieren. Denn in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anleihe bei Fälligkeit zum Nennbetrag getilgt wird, insbesondere kurz vor dem Laufzeitende, besonders hoch. Die Angabe der Kurse erfolgt darüber hinaus meist als so genannter „Clean Price“, d.h. ohne Berücksichtigung der bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese müssen Anleger beim Erwerb einer Aktienanleihe zusätzlich zahlen. Wird der Kurs der Anleihe hingegen als „Dirty Price“ ausgedrückt, enthält dieser die bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Diese Art der Notierung wird auch als Flat-Notierung bezeichnet.
Die Zinszahlung erfolgt am jeweiligen Zinstermin. Der Zinstermin entspricht in der Regel dem Fälligkeitstag und umfasst die Zeit zwischen dem Ersten Valutierungstag (=Beginn des Zinslaufs) und dem Fälligkeitstag (=Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe). Die Höhe der Zinszahlung für eine Aktien- oder Indexanleihe wird entweder als Zinssatz pro Jahr (p.a.) angegeben oder als Zinssatz für die Gesamtlaufzeit der Anleihe (Zinssatz absolut). Ist diese z.B. mit einem Zinssatz in Höhe von 15,25 % p.a. und mit einem Nennbetrag in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, bedeutet dies nur für den Fall, dass die Anleihe eine (Rest-) Laufzeit von exakt einem Jahr hat, dass Anleger eine Zinszahlung in Höhe von (15,25 x 1.000)÷100, also 152,50 Euro erhalten. Sollte die Laufzeit und damit die Zinsperiode über ein Jahr hinaus gehen oder möglicherweise kürzer ausfallen, wird die Zinszahlung bei Fälligkeit die 152,50 Euro übersteigen, bei einer kürzeren Laufzeit wird die Zahlung darunter liegen. In der Regel erfolgt eine tagegenaue Berechnung der dem Anleger zustehenden Zinsen. Berücksichtigt wird folglich auch, ob es sich um ein Schaltjahr handelt (366 Tage) oder nicht (365 Tage), sowie die tatsächliche Anzahl der Tage in der Zinsperiode. Diese Methode wird auch als „actual/actual-Methode“ bezeichnet. Darüber hinaus existieren weitere Zinsberechnungsmethoden, wie z.B. die so genannte deutsche Zinsmethode „30/360“ (jeder Monat wird mit 30 Tagen berücksichtigt, das Jahr standardmäßig mit 360 Tagen) oder die so genannte europäische Zinsmethode „actual/360“ (tagegenaue Berechnung bezogen auf 360 Tage eines Jahres). Für Aktien- oder Indexanleihen mit einer p.a.-Verzinsung von HSBC wird in der Regel die actual/actual-Methode angewandt. Eine Aktienanleihe auf die A-AG beispielsweise ist mit einer Laufzeit bis zum 22.06.2012 und einem Beginn des Zinslaufes ab dem 20.02.2011 ausgestattet. Der Nennbetrag der Anleihe beträgt 1.000 Euro. Der jährliche Zinssatz liegt bei 15,25 %.An erster Stelle für die Berechnung der Zinszahlung steht die Ermittlung der Zinstage. Nach der Methode actual/actual ergeben sich 488 Zinstage:
Für 2011: 314 Tage; für 2012 = 174 Tage
Die Zinszahlung errechnet sich wie folgt:
Bezogen auf das Beispiel ergibt sich daraus:
Die Zinszahlung in Höhe von 203,89 Euro für die beispielhafte Aktienanleihe erhalten Anleger für den Fall, dass sie diese von Beginn des Zinslaufes an bis zur Fälligkeit gehalten haben. Andernfalls fällt die Zinszahlung entsprechend geringer aus.
Zusätzlich zum Verkaufspreis der Anleihe muss der Anleger so genannte Stückzinsen für den Zeitraum seit dem letzten Zinstermin entrichten, in dem er noch kein Anleiheinhaber war. Sollte noch keine Zinszahlung erfolgt sein, so ist der Zeitraum ab Beginn des Zinslaufs maßgeblich. Die nächste Zinszahlung der Aktienanleihe erfolgt am folgenden Zinstermin durch den Emittenten an den Anleiheinhaber und beinhaltet die bereits gezahlten Stückzinsen. Erwirbt ein Anleger beispielsweise eine Aktienanleihe mit einjährigem Zinslauf (365/366 Tage) etwa ein Dreivierteljahr vor dessen Ende, so erhält dieser Anleger bei Fälligkeit die Zinszahlung für den gesamten Zinslauf ausgezahlt. Der Zinsanteil für das erste Vierteljahr, in dem er die Anleihe nicht gehalten hat und ihm daher auch keine Zinsen für diese Zeit zustehen, werden ermittelt und der Anleger muss diese bei Erwerb der Anleihe zuzüglich zum Briefkurs zahlen. Diese Zinsen werden Stückzinsen genannt. Die Stückzinsen einer Aktienanleihe berechnen sich nach der folgenden Formel:
Die Anzahl der bei Fälligkeit je Teilschuldverschreibung zu liefernden Aktien wird bei Emission einer Aktienanleihe festgelegt. Es gibt allerdings Situationen, die zu Veränderungen der durch das Bezugsverhältnis ausgedrückten Anzahl von Aktien führen können. Dies kann z.B. infolge von Kapitalerhöhung oder anderen Kapitalmaßnahmen im Basiswert notwendig sein, um den Inhaber der entsprechenden Anleihe wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Vgl. hierzu Frage 81.
Der Kurs einer Aktienanleihe richtet sich in erster Linie nach der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts. Ein steigender Kurs des Basiswerts wirkt sich unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren positiv auf den Kurs der Anleihe aus. Da die Grundkonstruktion einer Aktienanleihe der Konstruktion eines Discountzertifikats ähnelt, ist die Wirkungsweise der Einflussparameter nahezu identisch. An dieser Stelle sollten Anleger sich die detaillierten Betrachtungen bei einem Discountzertifikat ansehen. Vgl. Frage 47 und 51–54. Der Cap des Discountzertifikats entspricht in der Betrachtung dem Basispreis der Aktienanleihe. Grundsätzlich gilt für Aktien- und Indexanleihen, dass deren Kurs bei Kursen des Basiswerts unterhalb des Basispreises (und einem Kurs der Anleihe unter pari) stärker von der Entwicklung des Basiswerts als von der Entwicklung weiterer Einflussfaktoren beeinflusst wird. Notiert der Kurs des Basiswerts weit über dem Basispreis und die Anleihe in diesem Fall in der Regel pari bzw. leicht darüber, so wird unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell die Zinsentwicklung einen relativ gesehen größeren Einfluss auf das Kursverhalten haben. Die Bedeutung der enthaltenen Optionskomponente ist in diesem Fall häufig nur sehr gering.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften am ex-Tag, dieser entspricht in der Regel dem Tag nach der Hauptversammlung. Zeitgleich mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt ein Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. In der Regel ist dadurch der Aktienkurs unmittelbar nach der Dividendenzahlung geringer als unmittelbar davor. Auf den Kurs einer Aktienanleihe hat die Ausschüttung einer Dividende grundsätzlich keinen Einfluss, da die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenzahlungen bereits bei Emission der Aktienanleihe in deren Verkaufskurs eingerechnet sind. Sofern der Aktienkurs durch den Dividendenabschlag am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert, wird der Emittent die entsprechende Anzahl an Aktien liefern. Das Risiko, dass der Kurs der Aktie aufgrund des Dividendenabschlags unter dem Basispreis notiert, sollten Anleger berücksichtigen.
Beispiel:
Angenommen, der Kurs der A-Aktie notiert vor der Hauptversammlung der A-AG bei 115 Euro. Die Aktienanleihe auf die A-Aktie hat eine Restlaufzeit von wenigen Tagen und ist ausgestattet mit einem Basispreis in Höhe von 110 Euro. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 8 Euro je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag eröffnet der Kurs der Aktie der A-Aktie zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs in Höhe von 107 Euro (ceteris paribus). Sofern der Aktienkurs bis zum Laufzeitende nicht wieder über den Basispreis von 110 Euro steigt, erfolgt die Rückzahlung der Aktienanleihe nicht zum Nennbetrag, sondern durch Lieferung der entsprechenden Anzahl an Aktien.
Um Inhaber der Aktienanleihe vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Hierzu werden der Basispreis der Anleihe sowie die Anzahl der zu liefernden Aktien (Bezugsverhältnis) angepasst. Der Nennbetrag bleibt hiervon allerdings unberührt.
Beispiel:
Ein Anleger hat eine Aktienanleihe auf die XY AG mit einem Basispreis in Höhe von 697,8693 Euro erworben. Das Bezugsverhältnis und damit die Anzahl der zu liefernden Aktien der Anleihe beträgt 1,4330 Stück. Während der Laufzeit der Aktienanleihe beschließt die XY AG, eine Sonderdividende in Höhe von 15 Euro je Aktie auszuschütten. Um den Inhaber der Anleihe unmittelbar nach der Sonderdividendenausschüttung nicht schlechter zu stellen als vor dieser Kapitalmaßnahme, wird der Basispreis der Aktienanleihe von 697,8693 Euro auf 689,1196 Euro gesenkt. Das neue angepasste Bezugsverhältnis beträgt nach der Kapitalmaßnahme 1,4512 Aktien. Würde es nicht zu einer Anpassung der Ausstattungsmerkmale kommen, so wären Inhaber der Anleihe aufgrund der Sonderdividendenausschüttung schlechter gestellt als die Aktionäre. Der meist geringere Aktienkurs nach Ausschüttung der Dividende hätte eine geringere Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass der Aktienkurs am Bewertungstag über dem Basispreis notiert und die Anleihe zum Nennbetrag getilgt wird. Bei einer Tilgung durch Lieferung einer unveränderten Anzahl an Aktien würde der Inhaber dagegen aufgrund der Sonderdividendenausschüttung einen geringeren wirtschaftlichen Gegenwert erzielen als vor der Kapitalmaßnahme.
Es kommt eindeutig auf die Zielsetzung des Anlegers an. Die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Produkts hängt davon ab, ob die Präferenz eines Anlegers eher eine festgelegte Zinszahlung (Aktien- oder Indexanleihe) oder aber ein günstigerer Einstiegspreis und Puffer zum Cap (Discountzertifikat) ist. Auch die Frage nach der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung kann für Anleger relevant sein.
Diese Frage kann grundsätzlich mit Nein beantwortet werden. Zu einer Aktienlieferung kommt es zwar nur dann, wenn am Bewertungstag der Aktienkurs unter dem Basispreis der Anleihe notiert. Allerdings hängen mögliche Verluste in erster Linie vom individuellen Einstiegspreis des Anlegers ab. Grundsätzlich ist die Tilgung der Anleihe durch Lieferung der Aktien ungünstiger für den Anleger, da in diesem Fall die Rückzahlungshöhe niedriger ist als der Nennbetrag und somit das Risiko eines Kapitalverlusts bis hin zum Totalverlust am größten ist. Der Anleiheinhaber erleidet ohne Berücksichtigung der Zinszahlung(en) einen Totalverlust, wenn er die gelieferten Aktien nach Fälligkeitstag zu einem Kurs von 0,00 EUR verkauft. Der Inhaber der Aktienanleihe muss immer dann einen Verlust hinnehmen, wenn die Summe aus erhaltenen Zinszahlungen und der Erlös aus dem Verkauf der gelieferten Aktien geringer ist als das für den Erwerb der Aktienanleihe aufgewendete Kapital (Kaufpreis zuzüglich möglicherweise zu zahlender Stückzinsen und sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten). Die individuelle „Verlustschwelle“ können Anleger ermitteln, indem sie vom gezahlten Briefkurs für die Anleihe die ihnen ab Erwerb zustehende Zinszahlung abziehen (sofern die Anleihe bis zur Fälligkeit gehalten wird) und diese Differenz ins Verhältnis zur Anzahl der zu liefernden Aktien setzen:
Eine Anleihe hat beispielsweise folgende Ausstattung: Der Briefkurs notiert beim Erwerb bei 85,43 %, der Nennbetrag beträgt 1.000 Euro. Darüber hinaus bietet die Anleihe einen Zinssatz in Höhe von 9,9 % p.a. (bei 365 Tagen) und hat ab dem Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von 322 Tagen.
Ab welchem Kurs des Basiswerts für den Anleger nun ein Verlust eintreten kann, errechnet sich über die Verlustschwelle. Zum Erwerbszeitpunkt notiert die Aktie bei 15,32 Euro. Der Basispreis der Anleihe liegt bei 17,25 Euro. Wäre die Anleihe sofort fällig, würde der Inhaber eine Aktienlieferung über insgesamt 57,9710 Aktien erhalten.
Die Verlustschwelle der beispielhaften Aktienanleihe liegt bei einem Kurs des Basiswerts in Höhe von 13,23 Euro. Erst ab diesem und darunter liegenden Kursen der Aktie tritt für den Anleger bei Fälligkeit ein Verlust ein. Wichtig ist, dass die Verlustschwelle sich immer auf den persönlichen Einstiegspreis und die zu erhaltende Zinszahlung bezieht. Die Verlustschwellen, die für jede Aktien- und Indexanleihe auf der Internetseite von HSBC veröffentlicht werden, gelten daher nur bezogen auf den angezeigten Briefkurs und die an diesem Tag gültige Restlaufzeit.
Der Outperformance-Punkt gibt Anlegern grundsätzlich Auskunft darüber, ab welchem Kurs des Basiswerts am Bewertungstag eine Direktinvestition zu einer höheren Rendite geführt hätte. Bei allen Aktien- und Indexanleihen von HSBC können Anleger den Outperformance-Punkt im Internet unter www.hsbc-zertifikate.de einsehen.
Folgende Ausstattung sei gegeben:
Kupon p.a.: 14,50 %
Basiskurs: 60,50 €
Feststellungsbetrag: 18.10.2010
Nennbetrag: 1000 €
Beginn Zinslauf: 02.03.2009
Briefkurs: 96,26 %
Anzahl Aktien: 16,5289
Kurs des Basiswertes: 56,03 €
Bezogen auf das Beispiel ist die Investition in die Aktien- bzw. Indexanleihe so lange mit einer höheren Rendite verbunden, wie der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag unterhalb von 72,76 Euro notiert. Bei darüberliegenden Kursen des Basiswerts wäre eine Direktinvestition lohnenswerter gewesen.
Um die Rendite verschiedener Anlageformen oder unterschiedlicher Aktien- und Indexanleihen miteinander vergleichen zu können, besonders wenn diesen jeweils unterschiedlich lange Laufzeiten zugrunde liegen, kann die so genannte maximale Rendite p.a. verwendet werden. Der Einfachheit halber kann man zunächst die insgesamt erzielbare maximale Rendite errechnen und diese in einem nächsten Rechenschritt in die jährlich maximal mögliche Rendite umrechnen. Geht man von der Ausstattung der dargestellten Aktienanleihe aus, errechnet sich die angegebene maximale Rendite p.a. wie folgt:
Kupon p.a: 12;75 %
Basiskurs: 60,75 €
Anzahl Aktien: 16,4609
Nennbetrag: 1.000 €
Briefkurs: 95,53 %
Restlaufzeit: 405 Tage
Schritt 1: Berechnung der maximalen Rendite über die Gesamtlaufzeit:
Schritt 2: Berechnung der maximalen Rendite pro Jahr:
Die maximal erzielbare Rendite der beispielhaften Aktienanleihe beträgt bezogen auf die gesamte Restlaufzeit 19,49 %. Auf ein Jahr gesehen lässt sich mit der Anleihe eine Rendite von max. 17,57 % erzielen.
Die kleinste handel- und übertragbare Einheit einer Aktienanleihe ist in der Regel eine Teilschuldverschreibung in Höhe des entsprechenden Nennbetrags, z.B. 1.000 Euro. Denn Anleihen sind in einer bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen unterteilt, die – multipliziert mit ihrem Nennbetrag – das Gesamtvolumen der Anleihe darstellen. Das Mindestanlagevolumen entspricht grundsätzlich dem Wert einer Teilschuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen. Beispielsweise würde eine Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von 1.000 Euro und einem aktuellen Briefkurs in Höhe von 95 % – rein rechnerisch – 950 Euro zuzüglich Stückzinsen kosten (zur Stückzinsberechnung vgl. Frage 76 und 77). Das Mindestanlagevolumen für eine Aktien oder Indexanleihe hängt folglich vom Nennbetrag, vom Kurs der Anleihe sowie der Höhe der Stückzinsen für eine Teilschuldverschreibung ab. Darüber hinaus können Mindestanlagevolumen auch von Hausbanken und Online-Brokern vorgesehen sein (vgl. hierzu Frage 16).
Der bedeutendste Unterschied zwischen den beiden Produktgruppen ist bereits an der Namensgebung erkennbar. Knock-out-Produkte besitzen eine „Knock-out-Barriere“, ab deren Berühren oder Durchbrechen es zum so genannten „Knock-out-Ereignis“ kommt. In diesem Fall endet die Laufzeit eines Knock-out-Produkts mit Eintritt des Knock-out-Ereignisses vorzeitig. Je nach Produktart führt dieses Ereignis zum Verlust des eingesetzten Kapitals – einem so genannten Totalverlust.
Optionsscheine sind dagegen nicht mit einer solchen Knock-out-Barriere ausgestattet. Aufgrund der tendenziell längeren Laufzeiten und daher hohen Zeitwerte erfordert eine kurzfristige Spekulation mit Optionsscheinen in der Regel einen höheren Kapitaleinsatz, als es bei Knock-out-Produkten auf denselben Basiswert der Fall wäre. Der oft günstigere Preis eines Knock-out-Produkts ist der Grund für die höhere Hebelwirkung von Knock-out-Produkten im Vergleich zu Standard-Optionsscheinen.
Zudem ist die Preisbildung von Knock-out-Produkten nahezu unabhängig von der impliziten Volatilität des zugrunde liegenden Basiswerts, während Veränderungen der impliziten Volatilität bei Standard-Optionsscheinen neben anderen Faktoren eine preisbildende Wirkung haben.
Die so genannten „Knock-outs“ existieren bereits seit einigen Jahren. Im Jahre 2001 konnten sie sich erstmals als eigene Produktkategorie im Markt durchsetzen. Zu den zunächst nur mit begrenzter Laufzeit ausgestatteten Produkten kam im Jahre 2004 schließlich die inzwischen weit verbreitete Produktvariante mit „Rolling-Struktur“, d.h. mit unbestimmter Laufzeit, hinzu. Diese Produkte werden von HSBC unter den Namen Mini Future Zertifikate und Smart-Mini Future Zertifikate angeboten. Die ebenfalls mit einer rollierenden Struktur ausgestatteten Open End-Turbo-Optionsscheine werden erst seit 2007 angeboten.
Knock-out-Produkte gehören zur Gruppe der Hebelprodukte. Grundsätzlich bieten sie entweder für steigende (Call/Long) oder für fallende (Put/Short) Kurse eines Basiswerts eine Partizipationsmöglichkeit. Je nach Emittenten fällt die Namensgebung der Produkte allerdings sehr verschieden aus. Es ist daher sinnvoll, einen Vergleich von Knock-out-Produkten nicht auf Basis ihrer Namen, sondern anhand ihrer Ausstattungsmerkmale vorzunehmen. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei Knock-out-Produkten ist deren begrenzte oder unbestimmte Laufzeit. Anders als Produkte mit begrenzter Laufzeit erfordern Produkte mit unbestimmter Laufzeit eine Verrechnung der Finanzierungskosten (siehe Frage Nr. 6) innerhalb ihrer Struktur. Die Finanzierungskosten (Call/Long) sowie die Finanzierungserträge (Put/ Short) werden in der Regel täglich durch eine Erhöhung des Basispreises eingepreist, während bei Produkten mit begrenzter Laufzeit die Finanzierungskosten bzw. -erträge bereits zu Beginn der Laufzeit in Form eines Aufgeldes (Call/ Long) bzw. eines Abgeldes (Put/Short) eingerechnet sind. Ein weiteres wichtiges Differenzierungsmerkmal ist das Niveau der Knock-out-Barriere und des Basispreises. Die Knock-out-Barriere kann z.B. dem Basispreis entsprechen – bei HSBC ist dies bei Turbo-Optionsscheinen und Open End-Turbo-Optionsscheinen regelmäßig der Fall – und so dem Anleger den höchstmöglichen Hebel bieten. Bei diesen Produkten beträgt der Knock-out-Betrag im Falle des Knock-out-Ereignisses standardmäßig 0,001 Euro je Wertpapier. Die Knock-out-Barriere kann aber auch über (Call/Long) oder unter (Put/Short) dem Basispreis liegen. Bei HSBC sind diese Produkte als Mini Future Zertifikate oder Smart-Mini Future Zertifikate bekannt. Der Vorteil, den die Ausstattung der „Minis“ bietet, liegt in der – beim Eintritt des Knock-out-Ereignisses – durchzuführenden Restwertermittlung durch den Emittenten, d.h., nach Erreichen oder Durchbrechen der Knock-out-Barriere löst der Emittent seine Absicherungsposition auf und ermittelt einen Knock-out-Betrag, der im schlechtesten Fall 0,001 Euro je Wertpapier beträgt.
Fiko = Finanzierungskosten
FiErtr = Finanzierungserträge
Die Knock-out-Barriere darf während der gesamten Laufzeit eines Knock-out-Produkts nicht berührt oder durchbrochen werden, da es ansonsten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses kommt. Mit Eintritt des Knock-out-Ereignisses endet die Laufzeit des Produkts vorzeitig. HSBC zahlt für jeden ausgeknockten Turbo-Optionsschein und Open End-Turbo-Optionsschein einen Restwert in Höhe von 0,001 Euro. Bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten dagegen fungiert die Knock-out-Barriere als eine „vorgelagerte Stop-Loss-Schwelle“ (siehe Frage 48 "Knock-out-Produkte"), bei dessen Berühren oder Durchbrechen ein Knock-out-Betrag ermittelt wird. Dieser entspricht der Differenz aus dem Auflösungskurs und dem Basispreis (umgekehrt bei Short-Produkten) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, wobei der Knock-out-Betrag im schlechtesten Fall 0,001 Euro je Wertpapier beträgt.
EONIA steht für Euro Overnight Index Average. Übersetzt verbirgt sich hinter dem EONIA der effektive umsatzgewichtete Tagesgeldzinssatz für den Euro im Interbankengeschäft, der im Euro-Währungsgebiet auf dem Interbankenmarkt für unbesicherte Übernachtkontrakte verlangt wird. Der EONIA wird seit April 1999 von der Europäischen Zentralbank nach der Zinsrechenmethode aktuell / 360 berechnet und dient vielen Emittenten als Berechnungsbestandteil bei der Ermittlung der Finanzierungskosten bzw. Finanzierungserträge.
Um an der Kursbewegung eines Basiswerts, z.B. der Kursbewegung des DAX®, partizipieren zu können, zahlen Anleger im Vergleich zur Direktinvestition in den Basiswert nur den Briefkurs des jeweiligen Produkts. Bei Call- bzw. Long-Produkten setzt sich dieser – ohne Berücksichtigung des Aufgeldes – aus dem aktuellen Kurs des Basiswerts abzüglich des Basispreises, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, zusammen. Der Betrag bis zur Höhe des Basispreises wird vom Emittenten für den Anleger über einen Kredit finanziert. Im Gegenzug werden dem Anleger hierfür Kreditzinsen in Rechnung gestellt, die je nach Produktart entweder in Form einer täglichen Anpassung des Basispreises oder über ein Aufgeld verrechnet werden.
Ein Mini Future Zertifikat auf den DAX® kostet beispielsweise 3,00 Euro (bei einem Bezugsverhältnis von 0,01). Der Basispreis des Zertifikats liegt in diesem Fall bei 7.500 Punkten, der aktuelle Stand des DAX® beträgt 7.800 Punkte. Ohne eine Finanzierung des Emittenten in Höhe des Basispreises würde der Briefkurs des Zertifikats 78 Euro (7.800 x 0,01) betragen.
Tatsächlich zahlen Anleger aber nur 3,00 Euro und nehmen im Gegenzug Finanzierungskosten in Kauf. Die Höhe der Finanzierungskosten bei einem DAX®-Long-Mini richtet sich nach dem aktuellen Stand des EONIA zuzüglich einer Finanzierungs-Marge. Speziell bei Mini Future Zertifikaten, Smart-Mini Future Zertifikaten und Open End-Turbo-Optionsscheinen erfolgt die Verrechnung der Finanzierungskosten durch eine tägliche Erhöhung des Basispreises. Bei Produkten mit fester Laufzeit hingegen, den Turbo-Optionsscheinen, werden die Finanzierungskosten in der Regel als Preiskomponente im Preis des Produkts als so genanntes Aufgeld berücksichtigt. Setzen Anleger auf fallende Kurse eines Basiswerts, fallen während der Laufzeit eines Knock-out-Produkts Finanzierungserträge an. Durch das Absicherungsgeschäft des Emittenten beim Verkauf von Put- bzw. Short-Produkten an den Anleger entstehen Zinserträge, welche der Emittent an den Anleger weiterreicht. Dieses Procedere ist für Anleger häufig nicht leicht nachvollziehbar.
Vereinfacht ausgedrückt verkauft der Emittent, um sich risikoneutral zu positionieren, z.B. Aktien (Basiswert des Knock-out-Produkts) an der Börse und vereinnahmt so einen Geldbetrag. Dieser Verkaufserlös wird wiederum am Geldmarkt verzinslich angelegt und führt zu Zinseinnahmen für den Emittenten. Bei Mini Future Zertifikaten, Smart-Mini Future Zertifikaten und Open End-Turbo-Optionsscheinen erfolgt die Verrechnung dieser Zinseinnahmen bzw. Finanzierungserträge in der Regel durch eine tägliche Erhöhung des Basispreises. Bei Turbo-Optionsscheinen, die mit einer festen Laufzeit ausgestattet sind, werden die Finanzierungserträge in der Regel als Preiskomponente in Form eines Abgeldes berücksichtigt.
Bei dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob von der Handelszeit eines Knock-out-Produkts selbst oder von der Handelszeit des Basiswerts die Rede ist. Knock-out-Produkte von HSBC können grundsätzlich während der gesamten Handelszeit des Basiswerts ausknocken. Anleger können Knock-out-Produkte zwar außerbörslich von 08.00 Uhr bzw. 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr handeln, zum Knock-out-Ereignis kann es aber besonders bei Devisen nahezu rund um die Uhr kommen, also auch außerhalb der Handelszeiten von HSBC. Für Produkte auf deutsche Aktien ist dies relativ unproblematisch, da der Xetra®-Handel bereits gegen 17.30 –17.40 Uhr endet, je nach Dauer der Schlussauktion. Anschließend können die Produkte zwar noch gehandelt werden, allerdings kann das Knock-out-Ereignis nicht mehr eintreten. Eine Ausnahme bilden die neu emittierten X-Turbos auf den DAX® (mehr Informationen unter www.hsbc-zertifikate.de).
Für Knock-out-Produkte auf deutsche Indizes sind die in Xetra® von der Deutsche Börse AG festgestellten Indexkurse relevant. Bei Knock-out-Produkten auf Devisen (z.B. EUR/USD) ist zu beachten, dass diese weltweit an unterschiedlichen Börsen fast pausenlos gehandelt werden. So kann es auch außerhalb der Handelszeiten des Emittenten zum Knock-out kommen, d.h. selbst dann, wenn Anleger nicht mehr reagieren können, weil der Direkthandel mit dem Emittenten zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Anleger sollten auf jeden Fall vor dem Erwerb eines Produkts in den Emissionsbedingungen nachlesen, welcher Basiswert dem Produkt zugrunde liegt und welche Zeiten demnach für den Eintritt des Knock-out-Ereignisses zu beachten sind. Die jeweiligen Emissionsbedingungen können Anleger bei HSBC telefonisch anfordern oder auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de herunterladen.
Die implizite Volatilität hat auf die Preisbildung von Knock-out-Produkten kaum Einfluss. Insbesondere bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten ist die Preisbildung nahezu frei von Volatilitätseinflüssen und daher für Anleger leicht nachvollziehbar. Der Preis dieser Produkte enthält im Gegensatz zur Preisbildung bei Turbo-Optionsscheinen oder Open End-Turbo-Optionsscheinen kein Auf- bzw. Abgeld. Dieses kann bei sich ändernder Volatilität des Basiswerts schwanken und so zu einer Preisänderung des Open End-Turbos bzw. Turbo-Optionsscheins führen.
Die Preisbildung von Knock-out-Produkten auf den DAX® richtet sich nicht nur nach der Xetra®-DAX®-Entwicklung, sondern insbesondere auch nach der Kursbewegung des DAX®-Futures, da dieser als primäres HedgingInstrument der Emittenten dient. In der Praxis kann dieses Vorgehen im Vergleich mit einer Preisermittlung auf Basis einer reinen Xetra®-DAX®- Betrachtung zu einem leicht abweichenden Preis für ein Knock-out-Produkt führen. Es handelt sich hierbei um ein am Markt übliches Vorgehen der Emittenten. Grundsätzlich vollziehen Knock-out-Produkte die Kursbewegung des DAX® eins zu eins nach. Kurzzeitig kann es aber durchaus zu Unterschieden bei den Kursbewegungen kommen, da sich der DAX®-Future nicht immer parallel zum Xetra®-DAX® entwickelt. Für den Eintritt eines Knock-out-Ereignisses spielt allerdings nur die Xetra®-DAX®-Entwicklung eine Rolle.
In den Maßgeblichen Emissionsbedingungen für Knock-out-Produkte von HSBC finden Anleger ausschließlich Angaben zur Berechnung der Rückzahlung des jeweiligen Knock-out-Produkts bei Fälligkeit. Grundsätzlich vollziehen Knock-out-Produkte die Kursbewegung des DAX® eins zu eins nach. Kurzzeitig kann es aber durchaus zu Unterschieden bei den Kursbewegungen kommen, da sich der DAX®-Future nicht immer parallel zum Xetra®-DAX® entwickelt.
Um an der Bewegung des Basiswerts partizipieren zu können, wäre es auch denkbar, beispielsweise direkt in die entsprechende Aktie oder in ein Partizipationszertifikat bezogen auf den entsprechenden Index zu investieren. Der Unterschied bei der Investition in ein Knock-out-Produkt ist allerdings, dass gegenüber den zuvor genannten Alternativen nur ein Bruchteil des Kapitals eingesetzt werden muss. So entsteht bei Knock-out-Produkten eine Hebelwirkung. Je niedriger dabei der Kapitaleinsatz ist, desto höher wird die resultierende Hebelwirkung ausfallen. Diese bewirkt eine stärkere Kursreaktion des Knock-out-Produkts im Vergleich zur Kursbewegung des Basiswerts. Der Hebel ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung von Knock-out-Produkten. Er zeigt, um wie viel Prozent sich der Geldkurs eines Knock-out-Produkts ändert, wenn der Kurs des Basiswerts, z.B. der Kurs des DAX®, um 1 % steigt oder fällt.
Bei Turbo-Optionsscheinen, denen ein Währungswechselkurs zugrunde liegt, muss bei der Berechnung des Hebels auch der entsprechende Währungswechselkurs berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei in ausländischer Währung notierenden Basiswerten.
Angenommen, ein Turbo-Optionsschein auf den EUR/USD kostet zum Zeitpunkt des Erwerbs 1,72 Euro und ist mit einem Bezugsverhältnis von 100 ausgestattet. Der EUR/USD notiert in diesem Szenario bei 1,469. Der Hebel, den dieser Turbo-Optionsschein zum Zeitpunkt des Erwerbs aufweist, errechnet sich wie folgt:
Der Hebel beträgt in diesem Moment folglich 58,14.
Ein entsprechend der in Frage 11 genannten Formel ermittelter Hebel von 58,14 hat folgende Aussagekraft: Steigt der Währungswechselkurs des EUR/USD um 1 %, so steigt der Kurs des Turbo-Optionsscheins mit einem Hebel in Höhe von 58,14 um den Faktor 58,14. Steigt der Währungswechselkurs des EUR/USD beispielsweise um 3 %, resultiert daraus theoretisch eine überproportionale Kursbewegung des Turbo-Optionsscheins um den Faktor 58,14 x 3 %, also um + 174,42 % (ohne Berücksichtigung des Aufgeldes).
Zertifikate auf Rohstoffe beziehen sich in der Regel auf den Future des jeweiligen Rohstoffes. Eine physische Lieferung ist in der Regel nicht vorgesehen. Daher wird die Future-Position vor Fälligkeit verkauft und in den nächstfälligen Kontrakt investiert („Rollen“). Auf den Preis der Knock-out-Produkte von HSBC hat dieses Vorgehen keinen Einfluss. Anleger, die über die Fälligkeit eines Futures in einem Produkt mit unbestimmter Laufzeit investiert bleiben möchten, müssen demnach nichts unternehmen.
Die meisten Knock-out-Produkte, deren Basiswert ein Währungswechselkurs, wie z.B. der EUR/USD, EUR/JPY oder der EUR/GBP ist, sind mit einem Bezugsverhältnis von 100 ausgestattet. Das Bezugsverhältnis sagt aus, dass ein Call-Optionsschein, unabhängig von der Währung, dessen Inhaber zum Kauf von 100 Euro berechtigt. Selbstverständlich entrichtet dieser im Gegenzug eine Zahlung in Höhe des Basispreises. Ein Put-Optionsschein dagegen berechtigt dessen Inhaber zum Verkauf von 100 Euro, wofür er bei Ausübung den Basispreis vereinnahmen würde.
Die Rendite, die Anleger mit einem nicht währungsgesicherten Hebelprodukt auf einen ausländischen Index, wie hier den Nikkei, erzielen, ist immer auch abhängig von der Entwicklung des entsprechenden Währungswechselkurses. In diesem Fall ist der EUR/JPY von Bedeutung. Daher sollten Anleger sich vor dem Kauf auf jeden Fall auch eine Marktmeinung über die künftige Entwicklung des EUR/JPY-Kurses bilden. Sinkt der Kurs des EUR/JPY von 168 auf 160, hat der Euro gegenüber dem Yen zunächst an Wert verloren. Der Gegenwert, den Anleger für einen Euro erhalten, beträgt nicht mehr 168 Yen, sondern nur noch 160 Yen. Anders ausgedrückt: Der Yen ist gegenüber dem Euro stärker geworden. Geht man davon aus, dass sich der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts, der Nikkei, nicht verändert hat, führt der auf 160 gesunkene Währungswechselkurs des EUR/JPY zu einem steigenden Wert des Knock-out- Produkts. Der Anleger würde in diesem Fall einen Gewinn realisieren, ohne dass der Basiswert dazu beigetragen hat.
Der Anstieg eines Währungswechselkurses, z.B. der Anstieg des EUR/ HKD-Kurses (Hongkong-Dollar) von 11,4421 auf 11,5421 bedeutet zunächst nur, dass für 1 Euro nicht mehr 11,4421 HKD, sondern nun 11,5421 HKD zu erhalten sind. Hinter dem Anstieg verbergen sich also auch ein stärkerer Euro bzw. eine Abwertung des HKD. Ein steigendes Verhältnis von EUR/ausländischer Währung ist also immer als eine Aufwertung des Euro bzw. eine Abwertung der ausländischen Währung zu interpretieren. Für den Inhaber eines Knock-out-Produkts auf einen in ausländischer Währung notierenden Basiswert geht daraus unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren tendenziell ein sinkender Preis des Knock-out-Produkts hervor. Die Kausalkette lautet demnach wie folgt: Steigt der Euro gegenüber dem HKD, steigt der Währungswechselkurs des EUR/HKD und es resultiert unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren eine Preisminderung des Knock-out-Produkts auf den in HKD notierenden Basiswert. Umgekehrt führt ein sinkender Kurs des EUR/HKD unter der Annahme konstanter Einflussfaktoren zu einem steigenden Preis des Knock-out-Produkts. Der geringere EUR/HKD-Kurs ist dann auch als Abwertung des Euro bzw. Aufwertung des HKD zu interpretieren.
Anleger können mit theoretisch unbegrenzt hohen Hebeln an der Kursbewegung eines Basiswerts partizipieren. Die Hebelwirkung können Anleger sowohl in Erwartung steigender als auch fallender Kurse eines Basiswerts für sich nutzen. Knock-out-Produkte werden mit unterschiedlichen Niveaus der Basispreise und Knock-out-Barrieren emittiert, so dass Anleger selbst über die Höhe des Hebels und des zu übernehmenden Risikos entscheiden können. Anleger sollten beachten, dass die gewünschte Hebelwirkung selbstverständlich auch immer in die entgegengesetzte Kursrichtung wirkt. Grundsätzlich bieten Knock-out-Produkte eine sehr leicht verständliche Preisbildung, die nahezu frei von Volatilitätseinflüssen ist.
Bei Knock-out-Produkten besteht grundsätzlich das Risiko, das eingesetzte Kapital zu verlieren, denn im ungünstigsten Szenario kommt es zur Rückzahlung in Höhe von 0,001 Euro je Wertpapier, was wirtschaftlich einem Totalverlust entspricht. Anleger sollten beachten, dass die gewünschte Hebelwirkung selbstverständlich auch immer in die entgegengesetzte Kursrichtung wirkt. Aufgrund dieses Hebeleffekts können die mit dem Erwerb von Knock-out-Produkten verbundenen Verlustrisiken bis zur Wertlosigkeit des Wertpapiers führen.
Knock-out-Produkte von HSBC können in der Regel börsentäglich von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr gehandelt werden.
Neben unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen stehen an den Wertpapierbörsen (z.B. in Stuttgart oder Frankfurt) die Order-Zusätze Stop-buy, Stop-Loss, Kauf- und Verkaufslimit zur Verfügung. Ob die genannten Limitzusätze auch im außerbörslichen Handel vorhanden sind, sollten Anleger bei ihrem Broker oder ihrer Hausbank erfragen. Teilweise werden diese durch hauseigene Systeme angeboten, andere wiederum bieten gar keine Limitfunktionen an. Neben den genannten Order-Zusätzen können Anleger im außerbörslichen Direktgeschäft auch von erweiterten Limitfunktionen „Trailing-Stop-Loss“ und „One-Cancel-the-Other“ profitieren. Auch hier gilt wieder: Fragen Sie Ihren Broker, ob diese angeboten werden!
Order-Zusatz „Limit“:
Verkaufsaufträge, die zu einem bestimmten Kurs bzw. einem darüberliegenden Kurs ausgeführt werden sollen, werden mit dem Zusatz „Limit“ versehen. Die Ausführung der Order erfolgt in diesem Fall, sobald der Kurs des Wertpapiers das Limit erreicht bzw. überschreitet.
Order-Zusatz „Stop-Loss“:
Soll ein Verkaufsauftrag ab Erreichen bzw. Unterschreiten eines eingegebenen Kurses „bestens“ ausgeführt werden, wählen Anleger den Zusatz „Stop-Loss“. Sobald der Kurs eines Wertpapiers das eingegebene Limit erreicht, wird die Order zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt. Der Order-Zusatz Stop-Loss kommt in der Praxis sehr häufig zum Einsatz. Mit Hilfe des Stop-Loss-Limits können Anleger mögliche Verluste aus unerwünschten Kursrückgängen begrenzen.
Order-Zusatz „Limit“:
Verkaufsaufträge, die zu einem bestimmten Kurs bzw. einem darüberliegenden Kurs ausgeführt werden sollen, werden mit dem Zusatz „Limit“ versehen. Die Ausführung der Order erfolgt in diesem Fall, sobald der Kurs des Wertpapiers das Limit erreicht bzw. überschreitet.
Order-Zusatz „Stop-Loss“:
Soll ein Verkaufsauftrag ab Erreichen bzw. Unterschreiten eines eingegebenen Kurses „bestens“ ausgeführt werden, wählen Anleger den Zusatz „Stop-Loss“. Sobald der Kurs eines Wertpapiers das eingegebene Limit erreicht, wird die Order zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt. Der Order-Zusatz Stop-Loss kommt in der Praxis sehr häufig zum Einsatz. Mit Hilfe des Stop-Loss-Limits können Anleger mögliche Verluste aus unerwünschten Kursrückgängen begrenzen.
Trailing-Stop-Loss (absolut/prozentual)
Hinter dem Zusatz „Trailing-Stop-Loss“ verbirgt sich eine Stop-Loss-Order, bei der zusätzlich auch ein Differenzwert in Form eines Prozent- oder Absolutwerts angegeben wird. Bei steigenden Kursen eines Wertpapiers wird der Stop-Loss entsprechend dem angegebenen Differenzwert automatisch nachgezogen. Bei fallenden Kursen hingegen verharrt das Limit auf seinem letzten angepassten Niveau.
Beispiel 1: Trailing Stop-Loss (absolut):
Aktueller Kurs: 40 Euro
Trailing-Stop-Loss: 30 Euro
Differenzwert absolut: 10 Euro
Steigt der aktuelle Geldkurs eines Wertpapiers beispielsweise auf 50 Euro, erfolgt eine automatisierte Anpassung des Limits auf 40 Euro. Sobald der aktuelle Geldkurs das angepasste Limit erreicht bzw. darunter sinkt, wird die Order bestens, d.h. zum nächstmöglichen Kurs, ausgeführt.
Beispiel 2: Trailing Stop-Loss (prozentual):
Aktueller Kurs: 40 Euro
Trailing-Stop-Loss: 36 Euro
Differenzwert prozentual: 10 %
Ein Kursanstieg des aktuellen Geldkurses eines Wertpapiers, z.B. auf 45 Euro, veranlasst eine automatische Anpassung des Stop-Loss-Limits auf 40,50 Euro. Sobald der aktuelle Geldkurs das neue Limit erreicht oder unterschreitet, erfolgt die Ausführung der Order zum nächsten festgestellten Kurs. Wichtig bei einem prozentualen Differenzwert ist, dass die Berechnung des angepassten Stop-Loss Limits immer auf Basis des aktuellen Geldkurses eines Wertpapiers berechnet wird und somit unabhängig vom bestehenden Stop-Loss-Limit ist.
One-Cancel-the-Other (OCO)
Mit dem Zusatz „One-Cancel-the-Other“ haben Anleger die Möglichkeit, ein klassisches Verkaufslimit mit einem „Stop-Loss-Limit“ zu kombinieren. Das Verkaufslimit liegt dabei üblicherweise über dem aktuellen Marktniveau und ermöglicht eine Gewinnmitnahme im Falle steigender Kurse eines Wertpapiers. Zusätzlich schützt das „Stop-Loss-Limit“ Anleger vor unerwünschten Kursbewegungen und veranlasst die Ausführung einer Order, sobald ein bestimmter Kurs unterschritten wird.
Beispiel :
Aktueller Kurs: 40 Euro
OCO: Verkaufslimit: 60 Euro
Stop-Loss-Limit: 30 Euro
Erreicht oder unterschreitet der aktuelle Geldkurs 30 Euro, wird das Stop- Loss-Limit ausgelöst und die Order zum nächsten Kurs ausgeführt. Sollte der Geldkurs auf oder über 60 Euro steigen, so erfolgt der Verkauf zu mindestens 60 Euro.
Als Berechnungsgrundlage für den Preis eines Turbo-Optionsscheins dient der Basispreis. Sowohl bei Turbo-Call-Optionsscheinen als auch bei Turbo-Put-Optionsscheinen errechnet sich der Preis aus dem inneren Wert zuzüglich eines Aufgeldes (Call) bzw. eines Abgeldes (Put). Bei Turbo-Optionsscheinen, denen ein in ausländischer Währung notierender Basiswert zugrunde liegt oder deren Basiswert ein Währungswechselkurs ist, muss bei der Preisberechnung auch der entsprechende Währungswechselkurs berücksichtigt werden. Der innere Wert eines Turbo-Call-Optionsscheins ergibt sich aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Umgekehrt errechnet sich der innere Wert des Open End-Turbo-Puts als Differenz aus Basispreis und Kurs des Basiswerts unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Das Auf- bzw. Abgeld, welches dem inneren Wert beider Optionsschein-Varianten hinzugerechnet wird, bleibt während der Laufzeit nicht immer konstant. Sowohl Auf- als auch Abgeld enthalten einen Risikokostenanteil, der zur Finanzierung des so genannten Gap-Risikos dient (vgl. hierzu Frage 29). Bei einem Turbo-Call-Optionsschein besteht das Aufgeld neben den Risikokosten auch aus den Finanzierungskosten, die dem Risikoanteil hinzugerechnet werden (Risikokosten + Finanzierungskosten). Bei Turbo-Put-Optionsscheinen werden die Finanzierungserträge von den Risikokosten abgezogen (Risikokosten – Finanzierungserträge).
Sofern die Finanzierungserträge die Risikokosten übersteigen, ergibt sich hieraus, dem Namen Rechnung tragend, ein Abgeld vom Preis des Turbo-Puts. Übersteigt der Anteil der Risikokosten die Finanzierungserträge, resultiert hieraus ein Aufgeld. Der Risikoanteil am Auf- bzw. Abgeld kann je nach Marktsituation Veränderungen unterliegen und so zu Schwankungen des gesamten Auf- bzw. Abgeldes führen.
Anleger, die ihre Turbo-Optionsscheine nicht am letzten Börsenhandelstag verkaufen möchten, können diese bis zur Fälligkeit im Depot halten und auf die Rückzahlung des Emittenten warten. Sofern kein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, verfallen diese bei Fälligkeit nicht wertlos. Anleger erhalten automatisch am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag des Optionsscheins eine Gutschrift auf ihrem Referenzkonto. So können Anleger ihren Bestand, wenn sie diesen vor dem Laufzeitende nicht verkaufen möchten, im Depot halten und auf die Abrechnung warten.
Anleger sollten abwägen, ob die Transaktionskosten, die für einen Verkauf anfallen können, in einem vernünftigen Verhältnis zum Erlös aus dem Verkauf des Turbo-Optionsscheins stehen. Je nachdem, wie hoch die Transaktionskosten ausfallen, kann sich ein vorzeitiger Verkauf durchaus lohnen, zumal der Preis eines Turbo-Optionsscheins vor dessen Endfälligkeit (sofern kein Knock-out-Ereignis eingetreten ist) noch einen Teil der Finanzierungskosten (Call) bzw. -erträge (Put) sowie ein Risikoaufgeld enthält. Diese Komponenten werden bei der Ermittlung des so genannten Auszahlungsbetrags (siehe zweiter Absatz zu dieser Frage) am Laufzeitende nicht berücksichtigt. Anleger sollten also situationsabhängig entscheiden, welche Vorgehensweise sich am ehesten lohnt, und sich über die Höhe der Transaktionskosten bei ihrer Hausbank bzw. ihrem Broker informieren.
Der Auszahlungsbetrag errechnet sich bei Call-Optionsscheinen aus der Differenz des maßgeblichen Kurses des Basiswerts am Ausübungstag und dem Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Der Auszahlungsbetrag bei Put-Optionsscheinen errechnet sich aus der Differenz des Basispreises und dem maßgeblichen Kurs des Basiswerts am Ausübungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.
Der Wert eines Turbo-Call-Optionsscheins setzt sich im Grunde nur aus drei Komponenten zusammen: 1. aus dem inneren Wert, 2. aus den Finanzierungskosten und 3. aus dem Risikoaufgeld. Die Finanzierungskosten für den Call und das Risikoaufgeld werden anschließend zum so genannten Aufgeld zusammengefasst und dem inneren Wert hinzugerechnet.
Der Erwerb eines Turbo-Call-Optinonsscheins entspricht quasi einem kreditfinanzierten Investment. Anleger investieren nur in Höhe des inneren Werts, der Rest in Höhe des Basispreises wird ihnen sozusagen als Kredit bereitgestellt, auf den Kreditzinsen zu zahlen sind (vgl. hierzu Frage 6). Zu den Risikokosten vgl. Frage 29.
Bei Turbo-Call-Optionsscheinen wird sich der Anteil der Finanzierungskosten im Aufgeld unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren bis zur Fälligkeit des Turbo-Call-Optionsscheins tendenziell abbauen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Aufgeld bei Fälligkeit null beträgt, da der Anteil der Risikokosten während der Laufzeit unter gleichen Annahmen nahezu konstant bleiben wird. Bei Turbo-Put-Optionsscheinen wird sich der Anteil der Finanzierungserträge im Aufgeld unter der Annahme sonst konstanter Einflussfaktoren bis zur Fälligkeit des Optionsscheins tendenziell erhöhen. Aus diesem Grund sind Turbo-Put-Optionsscheine mit einer sehr kurzen Restlaufzeit in der Regel teurer als Turbo-Put-Optionsscheine mit längerer Restlaufzeit bei ansonsten identischer Ausstattung. Eine Formel zur Berechnung des exakten Aufgeldes existiert allerdings nicht, da zu viele Parameter für die Höhe des Aufgeldes verantwortlich sind. Das Aufgeld wird grundsätzlich prozentual zum Basispreis berechnet.
Im Aufgeld eines Turbo-Call-Optionsscheins ergibt sich der Risikokostenanteil unter anderem aus der Tatsache, dass es an den Finanzmärkten zu einem so genannten „Gap-Risiko“ kommen kann. Vereinfacht ausgedrückt verbirgt sich hinter diesem das Risiko für den Emittenten, ihre Sicherungsgeschäfte im Falle des Knock-out-Ereignisses nicht an der Knock-out-Barriere auflösen zu können. Besonders in Zeiten hoher Volatilitäten an den Märkten steigt das Gap-Risiko des Emittenten. Löst diese ihre Sicherungsgeschäfte nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses nicht in der Nähe der Knock-out-Barriere auf, so kann für sie daraus ein theoretisch unbegrenzter Verlust resultieren.
Aber nicht nur während des Handelstages besteht ein Gap-Risiko; nicht zu vernachlässigen ist auch das so genannte „Overnight-Gap“. Eröffnet der Basiswert eines Turbo-Calls zu Handelsbeginn unterhalb der Knock-out-Barriere, besteht auch in diesem Szenario für den Emittenten keine Möglichkeit mehr, ihre Position direkt an der Knock-out-Barriere aufzulösen. Hier kann es zu einer regelrechten Kurslücke zwischen dem Schlusskurs am vorhergehenden Handelstag und dem Eröffnungskurs des Basiswerts kommen. Das Gap-Risiko ist somit in Form eines Risikoanteils im Aufgeld, aber auch im Abgeld des Turbo-Puts enthalten.
Die Antwort ergibt sich aus der Handhabung der im Aufgeld enthaltenen Finanzierungskosten. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Restlaufzeit bei einem Turbo-Call-Optionsschein, umso geringer ist tendenziell der Anteil der Finanzierungskosten am Aufgeld und desto geringer ist grundsätzlich auch der Preis des Turbo-Call-Optionsscheins (bei konstantem Zinssatz), d. h. also, dass sich die Finanzierungskosten bis zum Laufzeitende in der Regel abbauen und der Preis eines Turbo-Call-Optionsscheins bei sonst konstanten Einflussfaktoren sinkt. Umgekehrtes gilt bei Put-Optionsscheinen. Zu beachten ist allerdings, dass während der Laufzeit auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Knock-out-Ereignisses besteht. Notiert der Kurs des Basiswerts unter sonst konstanten Einflussparametern sehr nahe an der Knock-out-Barriere, steigt tendenziell die Gefahr, dass es zur vorzeitigen Fälligkeit kommt. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Turbo-Call-Optionsschein den Tag der Fälligkeit nicht mehr erlebt, desto geringer wird auch der Anteil der Finanzierungskosten am Aufgeld veranschlagt. So kann es dazu kommen, dass kurz vor der Knock-out-Barriere der Preis des Turbo-Call-Optionsscheins sich um einen Teil der Finanzierungskosten reduziert und daher sogar „scheinbar überproportional“ an Wert verliert.
Grundsätzlich wird der Preis von Turbo-Optionsscheinen, in deren Laufzeit eine Dividende auf die zugrunde liegende Aktie gezahlt wird, auch durch die gezahlten Dividenden beeinflusst. Bei Turbo-Optionsscheinen von HSBC findet allerdings keine Anpassung der relevanten Ausstattungsmerkmale statt, denn die erwarteten Dividendenzahlungen (so genannte implizite Dividenden aus dem Optionsmarkt) werden bereits im Vorfeld, bei Emission, im Preis eines Turbo-Optionsscheins berücksichtigt. Sofern es zu keiner Abweichung kommt und die Höhe der Dividende am Tag der Bekanntmachung durch das ausschüttende Unternehmen den Erwartungen des Optionsmarkts entspricht, wurde die Dividende von Beginn an korrekt berücksichtigt und es bedarf keiner weiteren Anpassung. Der Kurs des betreffenden Turbo-Optionsscheins sollte sich in diesem Fall aufgrund der Bekanntgabe über die Höhe der Dividendenausschüttung nicht verändern. Zeitlich betrachtet kommt es auf den Tag an, an dem die Höhe der Ausschüttung bekannt gegeben wird, und nicht auf den Tag der Dividendenausschüttung selbst.
Fällt die Dividende am Tag der Bekanntgabe allerdings höher aus als erwartet, wird die Aktie zum Zeitpunkt der Ausschüttung um einen Betrag an Wert verlieren, der in dieser Höhe zum Emissionszeitpunkt nicht einkalkuliert wurde. Entsprechend wird der (Turbo-)Call-Optionsschein schon am Tag der Dividendenbekanntmachung der veränderten Dividende an Wert verlieren, vorausgesetzt alle weiteren Einflussparameter bleiben konstant. Ein (Turbo-)Put-Optionsschein wird in diesem Szenario grundsätzlich an Wert gewinnen.
Genau umgekehrt verhalten sich Turbo-Optionsscheine, wenn das ausschüttende Unternehmen eine entgegen den vorab im Preis berücksichtigten Erwartungen geringere Dividende auszahlt. Während sich ein (Turbo)-Call-Optionsschein verteuert, kommt es bei einem (Turbo)-Put-Optionsschein zu einer Wertminderung, denn der Abschlag vom Aktienkurs am Tag der Ausschüttung wird in diesem Fall geringer ausfallen als erwartet. Auch hier reagiert der Turbo-Optionsschein bereits am Tag der Dividendenbekanntgabe mit zunehmendem bzw. abnehmendem Wert.
Dieser Effekt wird sich umso stärker auswirken, je weiter der Kurs des Basiswerts von der Knock-out-Barriere entfernt notiert. In der Nähe der Knock-out-Barriere wird die diskontierte Dividende in der Regel einen geringeren absoluten Betrag ausmachen als in weiter von der Barriere entfernten Kursregionen. Notiert der Kurs des Basiswerts sehr nah an der Knock-out-Barriere, sinkt unter sonst konstanten Einflussfaktoren die Wahrscheinlichkeit, dass der Turbo-Optionsschein den Tag, an dem die Aktie mit Dividendenabschlag („ex-Div“) notiert, noch erreicht. Der Dividendeneffekt würde dann relativ gesehen an Bedeutung verlieren, da die Gefahr des Knock-outs überwiegt. In jedem Fall sollten Anleger beachten, dass allein durch den Kursabschlag der Aktie am „ex-Div-Tag“ ein Knock-out-Ereignis eintreten kann.
Sonderdividendenzahlungen sind grundsätzlich als Anpassungsereignis anzusehen. Passt die relevante Terminbörse im Falle eines solchen Ereignisses die gehandelten Optionskontrakte auf die entsprechenden Aktien an, wird analog dazu auch eine Anpassung seitens des Emittenten vollzogen. In der Regel werden in diesem Fall der Basispreis und das Bezugsverhältnis entsprechend angepasst und die neuen Ausstattungsmerkmale bekannt gegeben. Häufig wird das Bezugsverhältnis im Fall einer Sonderdividendenzahlung erhöht und der Basispreis (hier identisch mit der Knock-out-Barriere) gesenkt, so dass eine Multiplikation des neuen angepassten Bezugsverhältnisses mit dem neuen Basispreis wieder dem alten Basispreis entspricht.
Bei Turbo-Optionsscheinen mit europäischem Ausübungsrecht kann eine Ausübung grundsätzlich nur bei Fälligkeit erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine automatische Ausübung des Emittenten. Eine physische Lieferung des Basiswerts ist bei Knock-out-Produkten von HSBC grundsätzlich nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt die Rückzahlung – vorbehaltlich des Eintritts des Knock-out-Ereignisses – in Form eines Geldbetrages (Cash Settlement), wobei der entsprechende Auszahlungsbetrag am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag automatisch über die Hinterlegungsstelle (in der Regel Clearstream Banking AG in Deutschland bzw. SIX SIS AG in der Schweiz) auf dem Referenzkonto des Anlegers gutgeschrieben wird. Gebühren werden bei der automatischen Ausübung durch HSBC in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Anleger können Turbo-Optionsscheine mit europäischem Ausübungsrecht nicht während der Laufzeit ausüben. Sollte es allerdings zum Knock-out-Ereignis kommen, erfolgt eine vorzeitige, automatische Ausübung. In diesem Fall wird ein Betrag in Höhe von 0,001 Euro je Turbo-Optionsschein gezahlt. Die grundsätzliche Möglichkeit, Turbo-Optionsscheine vor Fälligkeit zu verkaufen, bleibt selbstverständlich von der europäischen Ausübung unberührt.
Anleger, die einen Call auf das Wechselkursverhältnis des EUR/USD kaufen, erwarten einen steigenden EUR/USD-Kurs und demnach einen stärker werdenden Euro. Anders ausgedrückt spekulieren Anleger mit dem Turbo-Call-Optionsschein auch auf einen schwächer werdenden US-Dollar gegenüber dem Euro.
In Erwartung eines schwächer werdenden Euro müssten Anleger einen Turbo-Put-Optionsschein auf den EUR/USD einsetzen. Der umgekehrte Währungswechselkurs wird in der Regel nicht als Basiswert genutzt.
Alle Turbo-Optionsscheine von HSBC, die sich auf einen Währungswechselkurs beziehen, können während der weltweit üblichen Devisenhandelszeiten ausknocken. Da die Wechselkurse auch an den asiatischen Märkten gehandelt werden, kann es durchaus sein, dass Devisen-Turbo-Optionsscheine sozusagen über Nacht ihre Knock-out-Barriere erreichen und dadurch wertlos verfallen. Notiert der EUR/USD-Kurs zur Handelseröffnung des Emittenten wieder über der Knock-out-Barriere des Turbo-Call-Optionsscheins auf den EUR/USD, ist dies nicht mehr von Bedeutung. Hat der Wechselkurs zu irgendeinem Zeitpunkt an einer der geöffneten Weltbörsen die maßgebliche Knock-out-Barriere erreicht oder durchbrochen, verfällt ein Turbo-Optionsschein auf einen Währungswechselkurs praktisch wertlos. Die weltweit üblichen Handelszeiten der internationalen Devisenmärkte unterscheiden sich zwar von der Handelszeit für den Turbo-Optionsschein; jedoch findet am Wochenende weder eine Berechnung der Devisenkurse statt, noch ist der Handel des Optionsscheins möglich. Der Eintritt eines Knock-out-Ereignisses ist demzufolge auch am Wochenende nicht möglich.
Da Turbo-Optionsscheine keine vorgelagerte „Stop-Loss-Schwelle“ besitzen, erleiden Anleger bei Eintritt des Knock-out-Ereignisses einen wirtschaftlichen Totalverlust. Um dies zu umgehen, kann es sinnvoll sein, einen näherungsweisen Stop-Loss-Kurs zu errechnen, also einen ungefähren Geldkurs des Turbo-Optionsscheins, bei dem ein Verkauf ausgelöst werden soll. Auf einen Cent genaue Geldkurse lassen sich auf diese Weise allerdings nicht berechnen. Die Formel lautet:
Der innere Wert eines Turbo-Optionsscheins lässt sich sehr leicht ermitteln. Einzige Schwierigkeit zur Errechnung eines Stop-Loss-Kurses ist die Einberechnung des Aufgeldes eines Turbo-Optionsscheins. Das Aufgeld drückt aus, um wie viel Prozent der Kauf des Basiswerts über den Optionsschein teurer ist als eine Direktinvestition in den Basiswert. Das Aufgeld kann nicht als statischer Parameter interpretiert werden, da sich der Kurs des Basiswerts ebenfalls kontinuierlich verändert. Eine exakte Berechnungsweise des Aufgeldes lässt sich bei Turbo-Optionsscheinen allerdings nicht darstellen, da zu viele Parameter für die Ermittlung des Aufgeldes herangezogen werden müssten. Näherungsweise lässt sich das Aufgeld als Differenz zwischen dem aktuellen Preis eines Turbo-Call-Optionsscheins und dem inneren Wert darstellen. Bei einem DAX®-Stand in Höhe von 8.100 Punkten notiert ein Turbo-Call-Optionsschein mit einem Basispreis von 7.800 Punkten und einem Bezugsverhältnis von 0,01 bei 3,26 Euro. Nun soll ein Stop-Loss platziert werden, wenn der DAX® die Marke von 7.910 Punkten berührt. Wo können Anleger ungefähr die Stop-Loss-Marke ansetzen?
Leicht errechnet sich ein näherungsweiser Stop-Loss-Kurs in Höhe von 1,36 Euro:
Anleger, die aufgrund der Ungenauigkeit beim Aufgeld auf Nummer sicher gehen wollen, können zusätzlich auch noch einen geringen Sicher- heitspuffer einrechnen.
Mit dem Erwerb eines nicht gesicherten Nikkei-Zertifikats nehmen Anleger zusätzlich zum Kursrisiko des Index auch das Währungsrisiko des EUR/JPY in Kauf. Um den Gegenwert in Höhe von 10.000 Euro gegen Währungsschwankungen abzusichern, müsste ein Anleger grundsätzlich einen Turbo-Call auf den EUR/JPY-Kurs erwerben. Dieser profitiert von einem schwächer werdenden Yen gegenüber dem Euro. Steigt der EUR/ JPY-Kurs bei gleich bleibendem Stand des Nikkei und sonst konstanten Einflussfaktoren, gewinnt der Euro gegenüber dem Yen an Wert. Anleger würden aus der Investition in das beispielhafte Nikkei-Zertifikat einen Verlust erleiden. Erwirbt dieser Anleger aber zur Absicherung gegen eine Abwertung des Yen einen Turbo-Call-Optionsschein auf den EUR/JPY, dessen Knock-out-Barriere während dieser Zeit unberührt bleibt, profitiert er vom Kursverfall des Yen und kann so Verluste aus dem Nikkei-Zertifikat kompensieren. Anleger sollten bei einer Absicherung mit Hilfe von Knock-out-Produkten immer ein mögliches Knock-out-Risiko beachten.
Ein Turbo-Call-Optionsschein auf den EUR/JPY, der mit einem Bezugsverhältnis von 100 ausgestattet ist, berechtigt dessen Inhaber zum Kauf von 100 Euro. Um einen Gegenwert in Höhe von 10.000 Euro abzusichern (Investitionssumme in das Nikkei-Zertifikat), müsste ein Anleger 100 Turbo-Call-Optionsscheine erwerben.
HSBC verfährt in diesem Fall grundsätzlich wie folgt: Bis einschließlich zum letzten Börsenhandelstag können alle börsennotierten Produkte von HSBC elektronisch und telefonisch (sowohl über Makler als auch Banken) gehandelt werden. Anschließend haben Anleger die Möglichkeit, bestehende Positionen im telefonischen Handel aufzulösen. Dies ist in der Regel bis am Fälligkeitstag vor 10.00 Uhr morgens möglich. Im Fall des genannten Turbo-Optionsscheins hätten Anleger erst am 13. Mai 2008 zwischen 10.00 und ca. 13.00 Uhr (Verfallszeitpunkt in der Mittagsauktion) keine Handelsmöglichkeit mehr. Allerdings sollten Anleger auch hier auf Besonderheiten achten. Turbo-Optionsscheine auf den Euro-BUND-Future beispielsweise verfallen bereits um 08.00 Uhr morgens. In diesem Fall wäre auch der Telefonhandel vor 10.00 Uhr nicht mehr möglich.
Open End-Turbo-Optionsscheine und Turbo-Optionsscheine zeichnen sich durch eine wesentliche Kursmarke aus, den Basispreis. Dieser dient beiden Knock-out-Varianten (anders als bei Mini Future Zertifikaten und Smart-Mini Future Zertifikaten) während der Laufzeit als Knock-out-Barriere. Er ist maßgeblich für den Eintritt eines Knock-out-Ereignisses. Es besteht also eine Identität von Basispreis und Knock-out-Barriere. Zum Knock-out-Ereignis kommt es, wenn der Kurs des Basiswerts die Knock-out-Barriere des Open End-Turbos oder Turbo-Optionsscheins berührt oder durchbricht. In diesem Fall wird die Laufzeit vorzeitig beendet und der Anleger erhält einen so genannten „Knock-out-Betrag“ in Höhe von 0,001 Euro je Wertpapier.
Anders als beim Turbo-Optionsschein wird der Basispreis eines Open End-Turbos jeden Tag um einen Betrag angehoben, der den Finanzierungskosten für diesen einen Tag entspricht. Diese tägliche Anpassung erfolgt bei Turbo-Optionsscheinen nicht, da die Finanzierungskosten bzw. Finanzierungserträge bereits im Preis berücksichtigt werden. Aufgrund der theoretisch unbestimmten Laufzeit kann eine Berücksichtigung bei Emission für einen Open End-Turbo nicht erfolgen. Darüber hinaus bietet die tägliche Berechnung für Anleger auch Vorteile, denn Investoren tragen bei einem Call-Optionsschein lediglich die Finanzierungskosten, die sie tatsächlich während der Haltedauer in Anspruch nehmen, und erhalten gleichermaßen bei einem Put-Optionsschein nur die Finanzierungsgutschriften, die ihnen für die Haltedauer zustehen.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Zusammensetzung des Aufgeldes. Bei Open End-Turbo-Optionsscheinen besteht das Aufgeld ausschließlich aus den Kosten zur Absicherung des Gap-Risikos des Emittenten, während bei Turbo-Optionsscheinen neben diesem auch die Finanzierungskosten bzw. -erträge im Auf- bzw. Abgeld enthalten sind. Der Preis des Open End-Turbo-Optionsscheins ist daher tendeziell niedriger. Aus diesem Grund bieten Open End-Turbo-Optionsscheine eine höhere Hebelwirkung als Turbo-Optionsscheine.
Sollte es während der Laufzeit zu einem Knock-out-Ereignis kommen, erhalten Anleger automatisch am fünften Bankarbeitstag nach dessen Eintritt die Gutschrift des Knock-out-Betrages in Höhe von 0,001 Euro je Open End-Turbo auf ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Der Preis eines Open End-Turbo-Optionsscheins orientiert sich hauptsächlich an der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts. Die implizite Volatilität hat auf den Kurs eines Open End-Turbos kaum Einfluss (vgl. Frage 8). Allerdings können andere Faktoren Einfluss auf den Kurs des Open End-Turbos nehmen. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen sowie die Dividendenausschüttungen des Basiswerts. Selbst wenn der Aktienkurs unverändert bleibt, kann der Kurs eines Open End-Turbos aufgrund sich ändernder Einflussfaktoren schwanken, ggf. trotz steigenden Aktienkurses sogar fallen und umgekehrt.
Wie bereits dargestellt wurde, werden täglich anfallende Finanzierungskosten bei Open End-Turbos durch eine tägliche Anpassung des Basispreises berücksichtigt. Da der Preis eines Open End-Turbos aus der Differenz zwischen dem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (Umgekehrtes gilt bei Open End-Turbo-Puts) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und des Aufgeldes ermittelt wird, haben sich ändernde Kapitalmarktzinsen einen Einfluss auf den Preis eines Open End-Turbos. Geht man davon aus, dass alle weiteren Einflussfaktoren konstant bleiben, haben steigende Zinsen tendenziell einen sinkenden Kurs eines Open End-Turbo-Calls zur Folge. Die höheren Finanzierungskosten werden in diesem Szenario dem Basispreis hinzugerechnet und vermindern die Differenz aus dem Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (innerer Wert). Umgekehrt wird der Kurs eines Open End-Turbo-Puts aufgrund einer Zinserhöhung steigen, wenn alle anderen Faktoren unverändert bleiben.
Sinken die Zinsen am Kapitalmarkt, so sinken auch die täglichen Finanzierungskosten für Open End-Turbo-Calls. Hier fällt die Anpassung des Basispreises geringer aus und hat einen höheren Kurs des Open End-Turbos zur Folge, sofern alle anderen Faktoren unverändert bleiben. Entsprechend fallen bei Open End-Turbo-Puts die Finanzierungserträge, die dem Basispreis täglich hinzugerechnet werden, geringer aus. Folglich wird der Preis eines Open End-Turbo-Puts aufgrund sinkender Zinsen tendenziell steigen, da der innere Wert des Zertifikats unter sonst konstanten Einflussfaktoren kontinuierlich zunimmt. Allerdings steigt der Preis eines Puts im Fall sinkender Zinsen langsamer als im Fall steigender Zinsen. Dieses Procedere gilt nur so lange, wie der Zinssatz über der Marge des Emittenten liegt.
Dividendenausschüttungen erfolgen bei deutschen Aktiengesellschaften meist am Tag nach der Hauptversammlung, dem so genannten „ex-Tag“. Mit der Ausschüttung der Dividende erfolgt auch der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs der entsprechenden Aktie. Um Optionsscheininhaber vor einer Kapitalverwässerung zu schützen, werden wesentliche Bestandteile der Wertpapiere mit dem Ziel angepasst, die Inhaber des entsprechenden Wertpapiers wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). Hierzu wird am ex-Tag der Basispreis eines Open End-Turbo-Calls um 75 %¹ und bei einem Open End-Turbo-Put um 100 % der Bruttodividende reduziert. Das Bezugsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Der Kurs eines Open End-Turbo-Puts wird durch die reine Ausschüttung einer Dividende unter sonst konstanten Einflussfaktoren nicht beeinflusst. Der Inhaber eines Open End-Turbo-Puts hat demnach durch eine Dividendenzahlung weder Vor- noch Nachteile. Bei Open End-Turbo-Calls wird der Kurs durch eine Dividendenausschüttung unter sonst konstanten Einflussfaktoren tendenziell um 25 %¹ der Bruttodividende, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, sinken. Der Dividendennachteil des Open End-Turbo-Calls errechnet sich wie folgt:
Angenommen, der Kurs einer bestimmten Aktie notiert vor der Hauptversammlung der AG bei 44,00 Euro. Der Open End-Turbo-Call auf die AG ist ausgestattet mit einem Basispreis / einer Knock-out-Barriere in Höhe von 35,00 Euro und einem Bezugsverhältnis von 0,1. Der Geldkurs des Open End-Turbo-Calls liegt vor der Hauptversammlung der AG bei 0,90 Euro. Auf der Hauptversammlung beschließen die Anteilseigner mehrheitlich, eine Bruttodividende in Höhe von 3,00 Euro je Aktie auszuschütten. Am ex-Tag eröffnet der Kurs der Aktie zu Handelsbeginn mit einem um die Dividende bereinigten Aktienkurs in Höhe von 41,00 Euro. Nach der daraufhin vorgenommenen Anpassung des Open End-Turbo-Calls ergibt sich ein neuer Basispreis / eine neue Knock-out-Barriere in Höhe von 32,75 Euro (35,00 Euro – (3,00 Euro x 0,75¹)). Der daraus resultierende neue Geldkurs des Open End-Turbos liegt bei 0,825 Euro. Ohne die Anpassung des Basispreises würde der Kurs des Open End-Turbos auf 0,60 Euro sinken und der Inhaber des Optionsscheins gegenüber dem Aktionär benachteiligt werden.
¹ Der Wert von 75 % bezieht sich auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften, für US-amerikanische Basiswerte beträgt der Dividendenanpassungssatz 70 %. Bei Aktien von Unternehmen aus allen weiteren Ländern kann es zu Abweichungen von diesen Werten kommen. Der maßgebliche Dividendenanpassungssatz ist den Endgültigen Bedingungen der Produkte zu entnehmen.
Auf der Internetseite www.hsbc-zertifikate.de finden Interessenten ein umfassendes Newsletter-Angebot, aktuelle Kurse und Kennzahlen zu den emittierten Produkten sowie die Möglichkeit, das monatlich erscheinende Kundenmagazin „Marktbeobachtung“ kostenfrei zu abonnieren. Bei Fragen zum Produktangebot stehen ihnen die Produktspezialisten von HSBC unter der E-Mail-Adresse zertifikate@hsbc.de sowie telefonisch unter 00800-4000 9100 zur Verfügung.
Mini Future und Smart-Mini Future Zertifikate bieten Anlegern eine theoretisch unbestimmte Laufzeit, sofern diese nicht durch Kündigung oder das Knock-out-Ereignis vorzeitig beendet wird. Außerdem sind sie mit zwei wesentlichen Kursmarken, dem Basispreis und der Knock-out-Barriere, ausgestattet und werden jeweils als Long- und Short-Variante emittiert. Der Basispreis und die Knock-out-Barriere sind, anders als bei Open End-Turbo- und Turbo-Optionsscheinen, nicht identisch. Vielmehr wird die Knock-out-Barriere bei Long-Zertifikaten bei Emission oberhalb des Basispreises und bei Short-Zertifikaten unterhalb des Basispreises fixiert, so dass diese sozusagen als „vorgelagerte Stop-Loss-Schwelle“ wirkt (vgl. hierzu Frage 48).
Die Knock-out-Barriere der Zertifikate dient als Stop-Loss. Diese befindet sich zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Kurs des Basiswerts. Wird die Knock-out-Barriere vom Kurs des Basiswerts berührt oder durchbrochen, tritt das Knock-out-Ereignis ein. Die Laufzeit des Zertifikats endet in diesem Fall. Der Emittent ermittelt dann innerhalb kürzester Zeit einen Restbetrag, den so genannten Knock-out-Betrag. Dies entspricht theoretisch der Ausführung einer Stop-Loss-Order an der Börse. Der Emittent löst bei Erreichen des „Stop-Loss-Kurses“ (Knock-out-Barriere) ihre Sicherungsgeschäfte „bestens“ (Long-Zertifikate) bzw. „billigst“ (Short-Zertifikate) auf. Der Mittelkurs, zu dem die Sicherungsgeschäfte aufgelöst werden können (Auflösungskurs), entscheidet über die Höhe des Restbetrages. Dieser entspricht bei Long-Zertifikaten der Differenz aus dem Auflösungskurs und dem Basispreis, bei Short-Zertifikaten der umgekehrten Differenz, jeweils unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und ggf. eines Währungswechselkurses. Der genannte Auflösungskurs hängt von der weiteren Entwicklung des Kurses des Basiswerts unmittelbar nach dem Erreichen der Knock-out-Barriere ab. Bei Zertifikaten von HSBC erfolgt in diesem Fall die Auflösung der Sicherungsgeschäfte innerhalb von maximal 60 Minuten. Der Restbetrag, den Anleger anschließend erhalten, kann größer, kleiner oder gleich dem letzten Geldkurs des Zertifikats vor Eintritt des Knock-out-Ereignisses sein.
Im Falle sehr schneller Kursbewegungen des Basiswerts kann der Fall eintreten, dass der Restbetrag nur 0,001 Euro je Wertpapier beträgt. Dies geschieht tendenziell dann, wenn die Sicherungsgeschäfte bei einem Long-Zertifikat nur auf oder unterhalb des Basispreises bzw. bei einem Short-Zertifikat auf oder oberhalb des Basispreises aufgelöst werden können. Ein Grund hierfür kann beispielsweise auch sein, dass der Kurs des Basiswerts an einem Handelstag bereits unterhalb des Basispreises eröffnet hat.
Die Preisbildung beider Produktarten ist extrem transparent und daher für Anleger leicht nachvollziehbar, denn Mini Futures und Smart-Minis notieren zum inneren Wert und vollziehen die Kursbewegung ihres Basiswerts nahezu eins zu eins nach. Als Berechnungsgrundlage für den Preis von Minis und Smart-Minis dient in erster Linie der Basispreis. Dieser befindet sich bei einem Long-Zertifikat unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswerts, bei einem Short-Zertifikat entsprechend oberhalb des aktuellen Kurses. Der Preis eines Long-Zertifikats errechnet sich aus der Differenz des aktuellen Kurses des Basiswerts und dem Basispreis. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Bezugsverhältnis multipliziert. Bei Basiswerten, die nicht in der Emissionswährung (z.B. Euro) notieren, muss dieses Ergebnis zusätzlich noch durch den entsprechenden Währungswechselkurs dividiert werden.
Smart-Minis sind eine Weiterentwicklung der Mini Futures und besitzen grundsätzlich die gleichen Ausstattungsmerkmale. Smart-Minis unterscheiden sich ausschließlich hinsichtlich der Knock-out-Möglichkeiten. Für das Knock- out-Ereignis zur Barriere wird bei einem Smart-Mini Future Zertifikat nur der Tagesschlusskurs des Basiswerts herangezogen. Bei Smart-Minis auf Währungen ist das so genannte Mittagsfixing des jeweiligen Devisenkurses gegen 13.00 Uhr für den Eintritt des Knock-out-Ereignisses maßgeblich. Hieraus resultiert für den Anleger eine tendenziell geringere Knock-out-Wahrscheinlichkeit des Smart-Mini Future Zertifikats.
Auf der anderen Seite ist das Risiko des Anlegers häufig höher, einen geringeren Knock-out-Betrag zu bekommen als bei einem Mini Future Zertifikat. Sollte der Kurs des Basiswerts während des Handelsverlaufs den Basispreis des Smart-Minis berühren oder durchbrechen, kommt es schon eher zum sofortigen Knock-out-Ereignis. In diesem Szenario kann auch nach Auflösung der Sicherungsgeschäfte kein Restbetrag mehr ermittelt werden, da der Kurs des Basiswerts bereits den Basispreis durchbrochen hat. Der Knock-out-Betrag beläuft sich dann auf 0,001 Euro je Zertifikat. Kommt es wie bei Mini Future Zertifikaten schon während der Handelszeit des Basiswerts aufgrund einer Berührung der vorgelagerten Stop-Loss-Schwelle zum Knock-out, fällt die Auflösung der Sicherungsgeschäfte für den Anleger häufig günstiger aus, da diese vom Emittenten meist sehr nahe an der Barriere aufgelöst werden können und sich so ein höherer Rückzahlungsbetrag für den Anleger ergibt. Eine Auflösung bei Handelsschluss des Basiswerts bei Smart-Minis kann dagegen zu einem geringeren Rückzahlungsbetrag führen, da der Kurs des Basiswerts sich bis zu dessen Handelsschluss noch weiter in die für den Anleger unerwünschte Kursrichtung bewegen kann.
Grundsätzlich bieten Smart-Mini Future Zertifikate gegenüber Mini Future Zertifikaten den Vorteil, dass es während der Handelszeit des Basiswerts auch bei einem Berühren oder sogar Unterscheiten (Long-Zertifikate) bzw. Überschreiten (Short-Zertifikate) der Barriere nicht zu einem Knock-out-Ereignis kommt, solange der Basispreis unberührt bleibt. Der Kurs des Basiswerts kann sich in diesem Fall wieder erholen und bis zum Handelsschluss in die gewünschte Kursrichtung tendieren und schließlich über der Barriere (Long-Zertifikate) bzw. unter der Barriere (Short-Zertifikate) notieren.
Smart-Minis bieten grundsätzlich eine geringere Knock-out-Wahrscheinlichkeit, da sie – bezogen auf die Knock-out-Barriere – nur zum Tagesschlusskurs ausknocken können, es sei denn, der Basispreis wurde während der Handelszeit des Basiswerts berührt oder durchbrochen. Allerdings bringt diese Ausstattung auch mit sich, dass ein sehr tief unter der Knock-out-Barriere liegender Tagesschlusskurs des Basiswerts möglicherweise zu einem geringen Restbetrag führt. Bei einem Mini Future wäre das Knock-out-Ereignis schon zu einem früheren Zeitpunkt, sofort nach Berühren der Knock-out-Barriere, eingetreten. Dementsprechend fällt auch der durch die Auflösung der Sicherungsgeschäfte ermittelte Knock-out-Betrag in der Regel höher aus. Hinzu kommt bei einem Smart-Mini die größere Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Totalverlusts, wenn der Basiswert den Basispreis des Smart-Minis erreicht. Wie beschrieben beträgt der Restbetrag in einem solchen Fall nur 0,001 Euro je Wertpapier. Natürlich kann eine sehr heftige Marktbewegung auch bei einem Mini Future Zertifikat dazu führen, dass der Auflösungskurs unter (Long-Zertifikat) bzw. oberhalb (Short-Zertifikat) des Basispreises liegt. Auch in diesem Szenario errechnet sich ein Rückzahlungsbetrag von 0,001 Euro je Wertpapier.
Mini Futures und Smart-Minis sind im Gegensatz zu Turbo-Optionsscheinen mit einer theoretisch unbestimmten Laufzeit ausgestattet. Aus diesem Grund werden die täglich anfallenden Finanzierungskosten über eine Anpassung des Basispreises berücksichtigt und finden sich nicht wie bei Turbo-Optionsscheinen in einem Aufgeld wieder. Die Preisbildung von Mini Futures und Smart-Minis ist also transparenter, denn sie notieren fast immer zum inneren Wert. Da eine Anpassung des Basispreises in Höhe der Finanzierungskosten bereits morgens vor Handelsbeginn erfolgt, haben Daytrader den Vorteil, gar keine Finanzierungskosten zahlen zu müssen.
Mini Futures und Smart-Minis sind außerdem mit einer vorgelagerten Stop-Loss-Schwelle ausgestattet (Knock-out-Barriere, vgl. hierzu "Optionsscheine" Frage 18). Anstelle des wirtschaftlichen Totalverlusts erhalten Anleger so meist nach Auflösung der Sicherungsgeschäfte noch einen Restbetrag. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts bei Mini Futures und Smart-Minis somit geringer als bei Turbo-Optionsscheinen.
Im Gegenzug verzichten Anleger allerdings aufgrund der Konstruktion von Mini Futures und Smart-Minis auf die höhere Hebelwirkung, die Turbo-Optionsscheine durch die Identität von Basispreis und Knock-out-Barriere bieten. Anleger sollten also abwägen, welche Produktart die persönlichen Bedürfnisse am besten deckt.
Einer der wichtigsten Unterschiede zu den zeitlich befristeten Turbo-Optionsscheinen ist die Handhabung der Finanzierungskosten. Die tägliche Anpassung des Basispreises bei Mini Futures, Smart-Minis und Open End-Turbos ist notwendig, da bei einer unbestimmten Laufzeit die Finanzierungskosten nicht wie bei Turbo-Optionsscheinen über ein Auf- oder Abgeld darstellbar sind, welches sich bis zur Fälligkeit kontinuierlich um den Anteil der Finanzierungskosten reduziert. Stattdessen werden die Finanzierungskosten täglich über die Anpassung des Basispreises in Rechnung gestellt. Während sich die tägliche Erhöhung des Basispreises bei Long/Call-Produkten für Anleger stets negativ auswirkt, ist der Einfluss auf den Kurs eines Short/Put-Produkts in der Regel positiv für den Zertifikatsinhaber.
Sofern der Basiswert eines Mini Futures oder Smart-Minis eine Dividendenausschüttung vornimmt, werden diese analog zu den Open End-Turbos behandelt (vgl. hierzu Frage 45).
Der Preis eines Mini Futures bzw. Smart-Minis orientiert sich hauptsächlich an der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts. Die implizite Volatilität hat auf deren Kurs grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings können andere Faktoren Einfluss auf den Kurs des Mini Futures bzw. Smart-Minis nehmen. Neben den Dividendenausschüttungen des Basiswerts ist insbesondere die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen von Bedeutung. Selbst wenn der Aktienkurs unverändert bleibt, kann der Kurs eines Mini Futures bzw. Smart-Minis aufgrund sich ändernder Einflussfaktoren schwanken, ggf. trotz steigenden Aktienkurses sogar fallen und umgekehrt. Änderungen der Kapitalmarktzinsen führen bei Mini Futures und Smart-Minis zu denselben Effekten wie auch bei Open End-Turbo-Optionsscheinen. Vergleichen Sie hierzu bitte Frage 14 im Kapitel Open End-Turbo-Optionsscheine.
Genau wie Sonderdividendenzahlungen sind auch Aktiensplits als nicht selten vorkommende Kapitalmaßnahme anzusehen. Inhaber von Hebelprodukten auf Aktien sollen in diesen Fällen grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden als Inhaber der entsprechenden Aktie. Es werden demnach entsprechende Anpassungsmaßnahmen durch den Emittenten vorgenommen. Dies soll am Beispiel eines Aktiensplits im Verhältnis 1:3 verdeutlicht werden. Angenommen, der Kurs einer Aktie liegt vor dem Aktiensplit bei 30 Euro. Der Basispreis des Mini Futures liegt bei 24 Euro und die Knock-out-Barriere bei 110 % des Basispreises, demnach bei 26,40 Euro. Das Zertifikat kostet zu diesem Zeitpunkt 6 Euro. Durch den Aktiensplit verringert sich theoretisch der Preis der Aktie auf 10 Euro. Der Aktionär erhält allerdings für jede alte Aktie zwei zusätzliche Aktien. Zusammen ergeben diese drei Aktien wieder den alten Gegenwert in Höhe von 30 Euro. Der Aktionär hat somit durch die Kapitalmaßnahme keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Mini Future Zertifikat wäre allein durch den Kursrückgang der Aktien eigentlich ausgeknockt, wenn keine Anpassung der Ausstattungsmerkmale vorgenommen würde. Durch die Anpassung wird aber der Basispreis des Mini Futures entsprechend dem Aktiensplit auf 24 Euro ÷ 3 Aktien = 8 Euro herabgesetzt. Die Knock-out-Barriere wird analog zum Kurs des Mini Futures auf 8,80 Euro angepasst. Auch nach der Kapitalmaßnahme liegt die Knock-out-Barriere bei 110 % des Basispreises (8 Euro x 1,1 = 8,80 Euro). Das Bezugsverhältnis des Zertifikats wird auf 3 erhöht. Der Geldkurs eines Mini Future Zertifikats beträgt also weiterhin (10 Euro neuer Aktienkurs – 8 Euro neuer Basispreis) x 3 = 6 Euro. Ein Aktiensplit hat auf den Kurs des Zertifikats folglich keinen Einfluss. Eine Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses würde bei Turbo-Optionsscheinen und Open End-Turbos analog stattfinden.
Die Ausübung ist immer getrennt von der Handelbarkeit eines Zertifikats zu sehen. Mini Futures, genauso auch Smart-Minis, sind in der Regel börsentäglich an- und verkaufbar. Die Valuta der Gutschrift erfolgt in der Regel zwei Bankarbeitstage nach dem Geschäft, was aber auch von der jeweiligen Hausbank des Anlegers abhängt.
Ausüben im Sinne der Emissionsbedingungen von HSBC können Anleger ihr Mini Future Zertifikat an den dafür vorgesehenen Ausübungsterminen. Dies kann z.B. jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats der Fall sein. Die Ausübung bedarf immer einer schriftlichen Erklärung gegenüber des Emittenten, die rechtzeitig eingehen muss, sowie der Übertragung der betreffenden Zertifikate auf das Depot des Emittenten bei der Hinterlegungsstelle (in der Regel Clearstream Banking AG in Deutschland bzw. SIX SIS AG in der Schweiz). Die schriftliche Erklärung muss die in den Emissionsbedingungen des Wertpapiers definierten Angaben enthalten. Andernfalls gelten die Wertpapiere nicht als ausgeübt.
HSBC sieht im Falle einer Ausübung nicht die Lieferung der effektiven Stücke, z.B. Aktien, vor, sondern wird – vorbehaltlich des Eintritts des Knock-out-Ereignisses – am Ausübungstag einen auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Auszahlungsbetrag ermitteln und diesen durch Gutschrift auf das Konto des Anlegers zahlen.
Anleger sollten zunächst beachten, dass es sich beim DAX® bzw. bei Zinsterminkontrakten wie dem Euro-BUND-Future um zwei verschiedene Basiswerte handelt. Im Vergleich zum DAX®-Kurs sind im Kurs von Zinsterminkontrakten bereits Finanzierungskosten enthalten. Aus diesem Grund entfällt die Notwendigkeit, bei Mini Futures auf den Euro-BUND-Future zusätzliche Finanzierungskosten zu berücksichtigen und den Basispreis um diese anzupassen (Gleiches gilt für Smart-Minis). Trotzdem erfolgt eine Anpassung des Basispreises, und zwar aufgrund der vom Emittenten berechneten Marge. Diese wird Anlegern in Rechnung gestellt und führt zu einer Anpassung des Basispreises nach unten, woraus eine Reduzierung des inneren Werts resultiert.
Bei einem Roll-over von einem auslaufenden Kontrakt werden bei einem Mini Future Zertifikat die Knock-out-Barriere und der Basispreis so angepasst, dass der innere Wert, den das Zertifikat vor dem Roll-over hatte, auch anschließend erhalten bleibt.
Der innere Wert eines Long Mini Future Zertifikats errechnet sich dabei aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises des Zertifikats unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei einem Short Mini Future Zertifikat errechnet sich der innere Wert aus der umgekehrten Differenz (Basispreis abzüglich Kurs des Basiswerts), multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
Durch das Rollen in einen neuen Kontrakt allein entsteht dem Inhaber des Zertifikats somit weder ein wirtschaftlicher Vorteil, noch ein wirtschaftlicher Nachteil.
Als Basispreis wird derjenige Preis bezeichnet, zu dem das zugrunde liegende Finanzinstrument (Basiswert) bei einer Ausübung des Optionsscheins gekauft (Call-Optionsschein) bzw. verkauft (Put-Optionsschein) werden kann. In der Regel sehen die Emissionsbedingungen für Optionsscheine allerdings keine physische Lieferung eines Basiswerts vor, sondern einen Barausgleich, d.h. die Zahlung eines Auszahlungsbetrags.
In diesem Fall dient der Basispreis als Grundlage zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags.
Optionen und Optionsscheine werden von Anlegern nicht selten verwechselt. Ein Grund hierfür ist sicherlich die identische Funktionsweise beider Instrumente. Der Preis beider errechnet sich aus dem inneren Wert und dem Zeitwert. Doch es gibt auch prägnante Unterschiede: Optionen werden von einer Terminbörse aufgelegt, wie beispielsweise der Eurex. Die an einer Terminbörse gelisteten Optionen werden stets nach klar definierten Regeln begeben. Dabei wird genau festgelegt, wie groß die Kontraktgröße sein soll, in welchen Abständen zueinander die Basispreise der Optionen existieren dürfen und für welche Laufzeiten diese verfügbar sein sollen. In der Regel sind die Verfallstermine von Optionen monatlich und fallen jeweils auf den dritten Freitag eines Monats. Der Verkäufer einer Option muss eine Sicherheitsleistung (Margin) erbringen, damit die eingegangene Verpflichtung seinerseits erfüllt werden kann. Optionsscheine hingegen sind verbriefte Wertpapiere, die meist von Banken als Optionsschein-Emittenten mit beliebig langen Laufzeiten ausgegeben werden. Damit an den Börsen der Handel dieser Instrumente möglich wird, existiert ein Market Maker, meist der Emittent selbst, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen während der üblichen Handelszeit eines Wertpapiers regelmäßig handelbare Kurse für die von ihm emittierten Optionsscheine stellt. Werden die Optionsscheine von HSBC in Deutschland angeboten, können diese in der Regel an den Börsen in Stuttgart (EUWAX) oder Frankfurt (ZertifikateBörse), aber auch außerbörslich, direkt mit dem Emittenten, gehandelt werden. Werden die Optionsscheine von HSBC in der Schweiz gelistet (kotiert), können diese in der Regel an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Des Weiteren ist für den Handel mit Optionsscheinen keine Sicherheitsleistung notwendig. Bei der Konstruktion von strukturierten Produkten finden Optionsscheine im Gegensatz zu Optionen keine Anwendung.
Zunächst ist hierbei zwischen Call-, also Kaufoptionscheinen, und Put-, also Verkaufsoptionsscheinen, zu unterscheiden. Der innere Wert eines Call-Optionsscheins errechnet sich aus der Differenz des Kurses des Basiswerts und des Basispreises des Optionsscheins unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei einem Put-Optionsschein errechnet sich der innere Wert aus der umgekehrten Differenz (Basispreis abzüglich Kurs des Basiswerts), multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Folglich entspricht der innere Wert dem Betrag, den Anleger bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins erhalten würden. Der Zeitwert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Geldkurs des Optionsscheins und dessen innerem Wert. Der Zeitwert wird mit abnehmender Restlaufzeit sinken und am Ende der Laufzeit null betragen. Der Kurs des Basiswerts und der innere Wert des Optionsscheins nähern sich folglich immer mehr aneinander an. Der Verlust, den ein Optionsschein-Preis aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit hinnehmen muss, wird als Zeitwertverlust bezeichnet. Das Ausmaß des Einflusses des Zeitwertverlusts auf den Optionsscheinpreis kann mit dem so genannten „Theta“ errechnet werden.
Der Zeitwert eines Optionsscheins baut sich während der Laufzeit ab und erreicht bei Fälligkeit des Optionsscheins den Wert null. Die Reduzierung des Zeitwerts folgt dabei nichtlinearen Verläufen. Je nachdem, ob sich der Optionsschein „im Geld“, „am Geld“ oder „aus dem Geld“ befindet, ist der Einfluss des Zeitwertverlusts auf den Preis eines Optionsscheins höher oder geringer. Bei Optionsscheinen, die am Geld notieren, ist der Anteil des Zeitwerts am Optionsscheinpreis in der Regel am größten. In diesem Fall ist am Ende der Laufzeit auch der Zeitwertverlust am höchsten, da Anleger bei Fälligkeit ausschließlich den Auszahlungsbetrag (innerer Wert) ausgezahlt bekommen. Je tiefer der Optionsschein im Geld notiert, desto geringer ist tendenziell der Zeitwertverlust. Entsprechendes gilt für aus dem Geld notierende Optionsscheine.
Optionsscheine, die „im Geld“ notieren, besitzen einen inneren Wert. Im Geld sind Call-Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Basispreis notiert. Put-Optionsscheine sind im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts unter dem Basispreis liegt. Oft wird anstatt im Geld auch die englische Bezeichnung „in the money“ verwendet.
Bei Optionsscheinen, die „am Geld“ sind, notiert der aktuelle Kurs des Basiswerts auf Höhe des Basispreises. Der innere Wert ist in diesem Fall gleich oder nahezu null. Synonym wird für am Geld liegende Optionsscheine auch auf die englische Bezeichnung „at the money“ zurückgegriffen.
„Aus dem Geld“ sind Optionsscheine, wenn der Kurs des Basiswerts unterhalb des Basispreises notiert (Call-Optionsschein) bzw. umgekehrt bei Put-Optionsscheinen. In diesem Fall hat der Optionsschein keinen inneren Wert.
Mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattete Optionsscheine verbriefen das Recht zur jederzeitigen Ausübung während der Laufzeit. Allerdings sollten Anleger beachten, dass eine Ausübung nur unter den in den Emissionsbedingungen aufgeführten Ausübungsmodalitäten ausgeübt werden kann. Beispielsweise muss innerhalb bestimmter Fristen eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Emittenten abgegeben werden. Die europäische Ausübungsart sieht eine Ausübung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt vor, der in der Regel auf das Laufzeitende fällt.
Standard-Optionsscheine von HSBC sind in der Regel mit einer amerikanischen Ausübungsart ausgestattet, d.h. sie können während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden. Am letzten Tag der Ausübungsfrist wird der Auszahlungsbetrag ermittelt. Sofern noch ein innerer Wert vorhanden ist, d.h. sofern sich ein Auszahlungsbetrag errechnet, wird dieser fünf Bankarbeitstage später dem Referenzkonto des Optionsscheininhabers gutgeschrieben. Der letzte Börsenhandelstag beschreibt dagegen den Tag, an dem der Börsenhandel des Optionsscheins letztmalig möglich ist. Bei vielen Optionsscheinen von HSBC ist ein telefonischer Verkauf zwei Bankarbeitstage nach dem letzten Börsenhandelstag bis spätestens 10.00 Uhr noch möglich.
In der Regel kommt es bei der Ausübung von Optionsscheinen nicht zu einer effektiven Lieferung bzw. Abnahme des zugrunde liegenden Basiswerts. Stattdessen werden die Ansprüche des Optionsscheininhabers durch einen Barausgleich abgegolten. Diesen Barausgleich kann man auch als „Cash Settlement“ bezeichnen. Eine Nachschusspflicht aufgrund eines negativen Auszahlungsbetrags sehen die Maßgeblichen Emissionsbedingungen ebenso wenig vor wie die Pflicht eines Put-Optionsscheininhabers, den Basiswert im Fall einer Ausübung zu liefern.
Die Emittenten begeben Optionsscheine, um den Anlegern eine möglichst große Auswahl an Spekulations- und Anlagemöglichkeiten anbieten zu können. Die Markterwartung des Emittenten bezüglich der zukünftigen Kursentwicklung der Basiswerte, auf die Derivate begeben werden, spielt bei der Emission sämtlicher Derivate daher keine Rolle.
Die Berechnung von Optionsscheinpreisen ist eine mathematisch anspruchsvolle Aufgabe, die in der Regel automatisiert abläuft, zusätzlich aber von zuständigen Optionsscheinhändlern überwacht wird. Fischer Black und Myron Scholes haben 1973 gemeinsam die so genannte Black-Scholes-Formel zur Berechnung von Optionsscheinpreisen europäischen Typs entwickelt, wofür sie im Jahr 1997 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielten. Das Konzept der Black-Scholes-Formel findet nach jahrelangen Weiterentwicklungen in seiner Grundform noch heute Anwendung bei der Ermittlung von Optionsscheinpreisen. An dieser Stelle sollte klar sein, dass der Nobelpreis sicherlich nicht für eine einfache Addition von innerem Wert und Zeitwert verliehen wurde. Denn Berücksichtigung finden neben der Kursentwicklung des Basiswerts, wie z.B. des Aktienkurses, auf den sich ein Optionsschein bezieht, andere Faktoren, deren Einfluss auf den Preis nicht immer einfach zu ermitteln ist. Neben der Kursbewegung des Basiswerts spielen u.a. auch die implizite Volatilität des Basiswerts (vgl. hierzu "Allgemeines" Frage 7), die erwarteten Dividenden, das Zinsniveau und die Restlaufzeit des Optionsscheins eine Rolle. Das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Parameter auf den Optionsscheinpreis kann nur mit Hilfe mathematischer Modelle wie der Black-Scholes-Formel ermittelt werden. Für den Privatanleger ist die Komplexität der Preisberechnung jedoch kaum nachvollziehbar. Näherungsweise Einschätzungen der Auswirkungen der genannten Parameter auf den Optionsscheinpreis sind aber durchaus möglich. Eine große Hilfe liefern hier die so genannten „Griechen“. Hierbei handelt es sich um die Sensitivitätskennzahlen Gamma, Delta, Omega, Rho, Vega und Theta. Weiterführende Informationen zu sämtlichen Sensitivitätskennzahlen erhalten Anleger in unserem kostenlosen E-Book „Zertifikate und Optionsscheine“.
Steigt die implizite (erwartete) Volatilität, steigt für den Anleger auch die Chance, dass sich der Basiswert in die gewünschte Kursrichtung bewegt. Damit führen steigende implizite Volatilitäten zu einem steigenden Optionsscheinpreis sowohl bei Call- als auch bei Put-Optionsscheinen. Sinkende implizite Volatilitäten wirken genau entgegengesetzt. Diese haben einen sinkenden Optionsscheinpreis zur Folge. In Zeiten niedriger impliziter Volatilitäten am Markt kann demnach der Erwerb eines Optionsscheins besonders günstig sein. Phasen, die von hoher impliziter Volatilität gekennzeichnet sind, können sich möglicherweise aufgrund hoher Optionsscheinpreise für Optionsscheininhaber als günstiger Verkaufszeitpunkt erweisen.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit eines Optionsscheins ist, desto höher ist auch dessen Preis. Entsprechend wird der Preis eines Optionsscheins mit abnehmender Restlaufzeit tendenziell sinken, da die erwartete Auszahlung des Optionsscheins unter sonst konstanten Einflussfaktoren abnimmt. Vgl. hierzu Frage 4.
Anders als bei der Preisbildung von z.B. Aktien wird der Preis eines Optionsscheins nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Nachfrage einen Einfluss auf den Preis des Optionsscheins haben kann. Je nach Höhe des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins und nach Marktsituation und Liquidität des Basiswerts kann es vorkommen, dass die für das georderte Volumen notwendigen Sicherungsgeschäfte des Derivatehändlers den Kurs des Basiswerts beeinflussen. Bei einer sehr geringen Liquidität des zugrunde liegenden Basiswerts kann es demnach sein, dass eine erhöhte Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts positiv beeinflusst und somit zu einem steigenden Optionsscheinpreis führt. Umgekehrt kann es sein, dass eine geringe Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts negativ beeinflusst und somit zu einem fallenden Optionsscheinpreis führt.
Während der Laufzeit eines Optionsscheins gezahlte Dividenden einer Aktiengesellschaft haben auf den Wert des Optionsscheins grundsätzlich einen Einfluss. Wenn die Höhe der bei Emission bereits angekündigten oder geschätzten Ausschüttung mit der Höhe der tatsächlichen Ausschüttung übereinstimmt, wird sich der Wert eines Optionsscheins während der Laufzeit aufgrund der Ausschüttung nicht verändern. Fällt die Ausschüttung jedoch höher oder niedriger aus als erwartet, hat dies eine Wertänderung des Optionsscheins zur Folge. Auf den Wert eines Call-Optionsscheins wirken sich höher als erwartet ausfallende Dividendenzahlungen wertmindernd aus. Umgekehrt führen niedriger als angekündigt ausfallende Dividenden unter sonst konstanten Einflussfaktoren zu einem tendenziell steigenden Wert des Calls. Für den Wert eines Put-Optionsscheins gilt grundsätzlich die gegenteilige Wirkung. Der Wert des Puts wird folglich bei höher als erwartet ausfallenden Dividenden steigen, während geringere Dividenden während der Laufzeit tendenziell zu einem sinkenden Wert des Puts führen.
Angenommen, der Basispreis des Call-Optionsscheins liegt bei 55 Euro und das Bezugsverhältnis bei 0,04. Das aktuelle Delta (vgl. hierzu auch Frage 20) des Optionsscheins beträgt 0,5.
Wie stark der Einfluss von Kursveränderungen des Basiswerts auf den Preis eines Optionsscheins ist, muss grundsätzlich im Verhältnis zum jeweiligen Delta und dem entsprechenden Bezugsverhältnis gesehen werden. Liegt der Kurs der Aktie z.B. bei 51,9 Euro, so muss deren Kurs, allein um den Spread von 2 Cent des Optionsscheins auszugleichen (siehe auch Frage 31), unter den obigen Bedingungen (Delta 0,5 und Bezugsverhältnis 0,04) um ca. 92 Cent ansteigen (0,92 Euro x 0,5 x 0,04). Bei dieser Ausstattung hätte ein Kursanstieg der Aktie um 0,7 %, d.h. 0,36 Euro, zu einer Preiserhöhung des Optionsscheins um 0,36 x 0,5 x 0,04 = 0,007 Euro geführt.
Ist dies nicht gegeben und sinkt der Preis des Optionsscheins stattdessen, haben zusätzlich andere Faktoren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen. Die implizite Volatilität hat in der Regel den größten Einfluss. Dies gilt insbesondere für aus dem Geld notierende Optionsscheine. In dem genannten Beispiel könnte eine Verringerung der impliziten Volatilität einen höheren Einfluss auf den Preis des Optionsscheins genommen haben. Der positive Kurseffekt in Höhe von 0,007 Euro würde dann durch die sinkende implizite Volatilität überkompensiert und zu einem insgesamt niedrigeren Preis führen.
Weit verbreitet ist der Glaube, Optionsscheine müssten am Laufzeitende ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Optionsscheininhaber haben vor Fälligkeit des Optionsscheins grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten: 1. Sie können ihren Optionsschein vor dem Laufzeitende zum tagesaktuellen Geldkurs verkaufen. 2. Der Optionsschein kann unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen ausgeübt werden, z.B. während einer bestimmten Frist, der Ausübungsfrist, oder zu einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag. 3. Der Optionsschein kann bis zur Fälligkeit gehalten werden. Sofern sich am Ausübungstag bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist ein Auszahlungsbetrag errechnet, wird dieser dem Inhaber am fünften Bankarbeitstag nach Fälligkeit des Optionsscheins, d.h. am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Ausübungsfrist bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart bzw. nach dem Ausübungstag bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart, automatisch gutgeschrieben. Welcher Kurs für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags herangezogen wird, d.h. ob z.B. der Kurs des Basiswerts in der Mittags-Auktion oder der Schlusskurs relevant ist, wird bei Emission des jeweiligen Optionsscheins festgelegt und ist in den Emissionsbedingungen nachzulesen.
Die Ausübung eines Optionsscheins erscheint grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn dieser einen inneren Wert aufweist. Denn dieser wird bei Ausübung vom Emittenten ermittelt und dem Konto des Anlegers gutgeschrieben. In der Regel ist die Ausübung allerdings mit Gebühren verbunden, die nicht durch den Emittenten, aber seitens der depotführenden Bank erhoben werden können. Anleger sollten sich also vorab informieren, wie hoch die anfallenden Kosten für eine Ausübung sind und ob diese eventuell die Transaktionskosten für einen einfachen Verkauf des Optionsscheins übersteigen. Der Verkauf zum Geldkurs bietet Anlegern den Vorteil, dass neben dem inneren Wert auch der Zeitwert, als Komponente des Geldkurses, verbucht wird. Darüber hinaus dauert es bei einer Ausübung in der Regel fünf Bankarbeitstage, bis der Gegenwert auf dem Referenzkonto des Inhabers gutgeschrieben wird. Ein Verkauf dagegen führt meist deutlich schneller zur Gutschrift.
Um einen Optionsschein auszuüben, ist es zwingend notwendig, die in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen angegebenen Bedingungen zur Ausübung zu beachten. Eine Ausübung muss innerhalb der Ausübungsfrist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Emittenten oder einem in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen genannten Empfänger erfolgen. Darüber hinaus muss die depotführende Bank des Optionsscheininhabers die betreffenden Optionsscheine auf das Depot des Emittenten bei der maßgeblichen Hinterlegungsstelle, z.B. Clearstream Banking AG, übertragen. Soll eine taggleiche Ausübung erfolgen, müssen der Eingang der Ausübungserklärung sowie die Einbuchung der Optionsscheine in der Regel bis spätestens um 10.00 Uhr am Ausübungstag erfolgt sein. Der Emittent wird dem Optionsscheininhaber am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag den auf die gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Auszahlungsbetrag durch Gutschrift auf das genannte Referenzkonto zahlen.
Der Hebel eines Optionsscheins kommt grundsätzlich durch den im Vergleich zur Direktinvestition in den Basiswert geringeren Kapitaleinsatz zustande, der zu investieren ist, um durch den Einsatz des Optionsscheins an der Kursbewegung des Basiswerts zu partizipieren. Dieser so genannte „einfache“ Hebel ergibt sich aus der Formel:
Er ist immer nur eine Zeitpunktbetrachtung (Momentaufnahme) und ändert sich mit wechselndem Kurs des Basiswerts. Der einfache Hebel ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem „theoretischen“ Hebel, dem so genannten Omega. Der theoretische Hebel gibt an, um wie viel Prozent sich der Kurs des Optionsscheins bei einer Kursbewegung des Basiswerts um ein Prozent verändern sollte. Zur Einschätzung des Optionsscheinpreises ist der theoretische Hebel weit besser geeignet, da dieser im Gegensatz zum einfachen Hebel auch berücksichtigt, ob sich der Optionsschein im Geld, am Geld oder aus dem Geld befindet. Der theoretische Hebel errechnet sich wie folgt:
Das Delta (vgl. hierzu auch Frage 20), welches hierbei berücksichtigt wird, drückt aus, um wie viel Euro der Optionsscheinpreis steigt (fällt), wenn der Kurs des Basiswerts um 1 Euro steigt (fällt).
Beispiel:
Ein Anleger erwirbt den beispielhaften Call-Optionsschein auf den DAX® zu einem Briefkurs in Höhe von 8,17 Euro bei einem DAX® -Stand in Höhe von 6.590,50 Punkten. Der Optionsschein ist mit einem Bezugsverhältnis in Höhe von 0,01 ausgestattet. Das Delta beträgt zum Zeitpunkt des Erwerbs 0,653.
Der theoretische Hebel für den beispielhaften Optionsschein auf den DAX® errechnet sich wie folgt:
Der beispielhafte Optionsschein auf den DAX® sollte folglich bei einer Veränderung des DAX® um 1 % mit einer Preisänderung um 5,27 % reagieren. Steigt der DAX® also, ausgehend von 6.590,50 Punkten um 65,91 Punkte, sollte der Optionsschein einen Preisanstieg um 43 Cent vollziehen.
Das Delta gibt die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber Kursschwankungen des zugrunde liegenden Basiswerts an. Es zeigt die (theoretische) Veränderung des Optionsscheinpreises für den Fall an, dass sich der Kurs des Basiswerts um eine Rechnungseinheit (z.B. um einen Euro) nach oben oder unten bewegt. Darüber hinaus gibt das Delta auch an, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich ein Optionsschein bei Fälligkeit im Geld befindet und deshalb ausgeübt werden kann. Ein Delta von null bedeutet, dass der Optionsschein weit aus dem Geld notiert und kaum auf Veränderungen des Basiswerts reagiert. Ein Delta von 0,3 z.B. bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Optionsschein bei Fälligkeit im Geld liegt, 30 % beträgt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Totalverlustwahrscheinlichkeit des Optionsscheins bei 70 % liegt.
Optionsscheine von HSBC sind mit einer bestimmten Laufzeit ausgestattet. Der letzte Börsenhandelstag für den elektronischen Handel liegt bei Optionsscheinen von HSBC in der Regel ein Bankarbeitstag vor dem letzten Tag der Ausübungsfrist bzw. vor dem Ausübungstag.
Der letzte Tag der Ausübungsfrist bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart bzw. der Ausübungstag bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart wird grundsätzlich in den Endgültigen Bedingungen angegeben.
Die Endgültigen Bedingungen können Anleger entweder telefonisch (kostenlos unter 0800/4000 910) anfordern oder im Internet auf der Homepage www.hsbc-zertifikate.de einsehen. Hierzu muss nur die gewünschte Wertpapierkennnummer in der Suchfunktion am oberen rechten Bildschirmrand eingegeben werden.
Neben den Endgültigen Bedingungen als Informationsquelle, finden Anleger den letzten Börsenhandelstag sowie weitere Stammdaten, Kennzahlen und aktuelle Kurse zu einem Produkt ebenfalls auf der Internetseite des Emittenten nach Eingabe der WKN.
Volumenbeschränkungen gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings ist die handelbare Menge von Optionsscheinen immer auch von der Liquidität des zugrunde liegenden Basiswerts abhängig, da die Derivatehändler ständig bemüht sind, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Bei Aktien, die wenig liquide sind (z.B. Aktien aus dem MDAX® oder SDAX®), ist die handelbare Menge von Optionsscheinen daher in der Regel deutlich geringer als jene von Bluechips, wie z.B. der Allianz- oder der Siemens-Aktie.
Optionsscheine von HSBC können in der Regel börsentäglich von 08.00 – 22.00 Uhr gehandelt werden.
Bei jedem Geschäft, bei dem ein Anleger einen Optionsschein kauft oder verkauft, wird der Emittent versuchen, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Der Emittent spekuliert demnach nicht gegen den Anleger, sondern sichert seine eigenen Geschäfte ab. Kauft ein Anleger z.B. Call-Optionsscheine, erwirbt der Derivatehändler im Gegenzug die entsprechenden Aktien unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins. So steht der Emittent bei Kursgewinnen und Kursverlusten risikoneutral zum Anleger. Verkauft der Anleger seinen Optionsscheinbestand wieder, wird auch der Derivatehändler seine Absicherungsposition wieder auflösen. Die Auflösung der Absicherungsposition spiegelt somit die Entwicklung der Position des Anlegers wider.
Ein Hedge (Absicherungsgeschäft) bezeichnet eine Risikobegrenzung von Handelsgeschäften durch ein weiteres Geschäft. Erwirbt ein Anleger einen Call-Optionsschein z.B. auf den DAX®, ist dieses Geschäft aus Sicht des Emittenten zunächst als Verkauf des Optionsscheins an den Anleger zu interpretieren. In einem nächsten Schritt bzw. zeitgleich wird der Emittent dieselbe Position wie der Anleger eingehen, allerdings am Terminmarkt, indem er eine Position auf steigende Kurse (Long-Position), z.B. im DAX®-Future, eingeht. Verkauft der Anleger seine Optionsscheine an den Emittenten, wird dieser seine Sicherungsposition wieder auflösen und dem Anleger den Geldkurs des Optionsscheins gutschreiben. Ohne diese Absicherungsposition würde der Emittent ein theoretisch unbegrenztes Risiko tragen.
Eine Möglichkeit, ein Hedging eines Put-Optionsscheins auf eine Aktie aufzubauen, besteht zunächst im so genannten Leerverkauf der Aktie. In diesem Fall leiht sich der Emittent die entsprechende Anzahl Aktien und verkauft diese sofort am Kapitalmarkt. Durch dieses Vorgehen sichert sich der Emittent gegen Kursveränderungen der Aktie ab. Diese Position wird er in der Regel nach und nach „glattstellen“ und in einem nächsten Schritt die gleiche Options-Position einnehmen wie der Anleger, um eine risikoneutrale Position zu erzielen. Die verkauften Aktien werden also zurückgekauft und gleichzeitig die entsprechende Put-Option am Terminmarkt aufgebaut. D. h., erwirbt der Anleger einen Put-Optionsschein auf eine bestimmte Aktie, erwirbt der Emittent letztlich die äquivalente Put-Option an der Terminbörsen, z.B. der Eurex. Bei Index-Put-Optionsscheinen stellt sich die Vorgehensweise anders dar. Hier besteht grundsätzlich nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, einen Index „zu verkaufen“. In diesem Fall wird der Emittent in der Regel zunächst an den relevanten Terminbörsen die entsprechende Position in einem Future einnehmen und im Anschluss die äquivalente Option erwerben, damit sein Absicherungsgeschäft risikoneutral ist. Erst die Einnahme der Options-Position ermöglicht dem Emittenten, sich auch gegen Veränderungen weiterer kursbeeinflussender Parameter des Optionsscheins zu schützen.
HSBC richtet sich bei allen Anpassungsereignissen grundsätzlich nach dem Vorgehen der relevanten Terminbörse, meist die Eurex oder die NYSE Euronext. Welche Terminbörse für ein Wertpapier relevant ist, erfahren Anleger in den Maßgeblichen Emissionsbedingungen. Anpassungsereignisse können z.B. Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft, Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen sein. Passt die relevante Terminbörse im Falle eines Anpassungsereignisses den Basispreis oder die Bezugsverhältnisse von Optionskontrakten auf die betreffende Aktiengesellschaft an, so werden die genannten Ausstattungsmerkmale auch bei den Optionsscheinen auf diese Aktiengesellschaft entsprechend angepasst. Diese Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass die Optionsscheininhaber wirtschaftlich so gestellt werden, wie sie unmittelbar vor dem Anpassungsereignis standen. Auf den Preis eines Optionsscheins sollte eine Anpassung in der Regel keinen Einfluss haben. Die Düsseldorf AG schüttet beispielsweise neben einer regulären Dividende (die reine Ausschüttung hat tendenziell keinen Einfluss auf den Preis eines Optionsscheins) auch eine Sonderdividende aus. Die notwendige Anpassung der Optionsscheine erfolgt dabei entsprechend der Vorgehensweise der jeweiligen relevanten Terminbörse. Im Fall einer Sonderdividendenausschüttung kann eine Anpassung der relevanten Terminbörse eine Senkung des Basispreises bei gleichzeitiger Erhöhung des Bezugsverhältnisses vorsehen. Am Tag nach der Ausschüttung eröffnet die Aktie der Düsseldorf AG vermindert um die reguläre Dividende und die Sonderdividende. Ohne die Anpassung der genannten Ausstattungsmerkmale wäre der Inhaber eines Put-Optionsscheins durch den verminderten Kurs der Aktie unberechtigterweise begünstigt worden. Der Inhaber eines Call-Optionsscheins hätte dagegen einen Verlust erlitten. Die Ausschüttung der Sonderdividende wurde aber durch eine entsprechende Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses der Optionsscheine ausgeglichen. (Zur Behandlung der regulären Dividende vgl. Frage 14).
Hierbei kommt es vor allem darauf an, welches Investmentziel Anleger verfolgen und welche Risiken sie mit ihrer Investition bereit sind zu tragen. Natürlich gehen beide Produktarten mit dem Risiko einher, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Vergleicht man einen Optionsschein und ein Knock-out-Produkt, ist diese Wahrscheinlichkeit für ein Knock-out- Produkt allerdings umso höher, desto näher der Kurs des Basiswerts an der Knock-out-Barriere notiert (ausgehend von einem Turbo-Optionsschein und einem Standard-Optionsschein mit identischen Basispreisen und gleicher Laufzeit). Der Optionsschein dagegen kann während der Laufzeit durchaus weit aus dem Geld notieren – was bei einem Knockout-Produkt bereits zur vorzeitigen Fälligkeit und zum wirtschaftlichen Totalverlust geführt hätte –, sich aber bis zum Laufzeitende wieder erholen und sogar tief im Geld notieren. Anleger, die des Weiteren nicht von der Entwicklung der impliziten Volatilität abhängig sein wollen, sind mit Knock-out-Produkten in diesem Fall besser bedient. Denn die implizite Volatilität spielt bei der Preisbildung von Knock-out-Produkten kaum eine Rolle. Aus diesem Grund ist die Preisbildung von Knock-out-Produkten häufig leichter nachvollziehbar als die Entwicklung von Optionsscheinpreisen. Anleger müssen sich also darüber im Klaren sein, welche Aspekte im Vordergrund stehen, also ob sie Veränderungen der Volatilität eher als Chance sehen oder ob sie lieber unabhängig davon sein wollen und eine transparente Preisbildung bevorzugen. Wenn diese im Vordergrund steht, muss allerdings auch das Risiko eines möglichen Knock-out-Ereignisses in Betracht gezogen werden. Im Vergleich zu Optionsscheinen endet die Laufzeit vieler Knock-out-Produkte vorzeitig, wenn der Basispreis während der Laufzeit berührt wird. Der Optionsschein kann dagegen wieder einen inneren Wert generieren und läuft ganz normal weiter.
Optionsscheine bieten vor allem gegenüber Knock-out-Produkten einen deutlichen Vorteil. Sie sind nicht mit einer Knock-out-Barriere ausgestattet, bei deren Berührung ein Totalverlust eintreten kann. Ein Optionsschein, der während der Laufzeit keinen inneren Wert mehr aufweist, kann bis zur Fälligkeit wieder einen Wert generieren, wenn der Kurs des Basiswerts über den Basispreis steigt (bei Call-Optionsscheinen) bzw. unter den Basispreis sinkt (bei Put-Optionsscheinen). Ferner bieten Optionsscheine die Möglichkeit, auch auf andere Parameter, wie Veränderungen der impliziten Volatilität, zu spekulieren. Da Optionsscheine in der Regel mit einer relativ langen Laufzeit ausgestattet sind, eignen sie sich im Vergleich zu beispielsweise Turbo-Optionsscheinen am besten zur Absicherung bestehender Wertpapierpositionen.
Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals tritt ein, wenn der Optionsschein bei Fälligkeit keinen inneren Wert besitzt und sich somit kein Auszahlungsbetrag errechnet.
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