Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin ist für alle Bereiche zuständig, die früher die Aufsichtsämter für das Kreditwesen (BaKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) überwacht haben.
An den Terminmärkten die Bezeichnung für eine Situation, in der der Futures-Preis niedriger liegt als der Kassapreis des Basiswertes, wobei damit gerechnet wird, dass der Futures-Preis während seiner Laufzeit im Vergleich zum Kassapreis steigen wird.
Aus dem Französischen übernommene Bezeichnung für eine über längere Zeit anhaltende Phase starker Kursverluste an der Börse. Seltener werden auch entsprechende Tagestendenzen als Baisse bezeichnet.
Verbreitete Methode zur Darstellung von Kursverläufen in der Technischen Wertpapieranalyse. Das Kursspektrum des betrachteten Zeitraums (Tag, Woche, Monat) wird durch einen senkrechten Balken repräsentiert. Zudem werden durch Markierungen auf dem Balken der jeweilige Eröffnungs- und der Schlusskurs vermerkt. Die Lage dieser beiden Kurse innerhalb des Kursspektrums und die Breite dieses Spektrums gelten als wichtige Kriterien für die Prognose der zukünftigen Kursentwicklung.
Bei vielen Optionsscheinen ist nicht das Recht zum tatsächlichen (physischen) Kauf oder Verkauf des Basiswertes in den Emissionsbedingungen vorgesehen, sondern der so genannte Barausgleich. So können z. B. Aktien-Call-Optionsscheine zur Auszahlung der in Euro ausgedrückten Differenz berechtigen, um die der Kurs der betreffenden Aktie am Ausübungstag an einer bestimmten Börse über dem Basiskurs liegt (unter Berücksichtigung der Bezugsmenge). Bei Put-Optionsscheinen gilt Entsprechendes mit umgekehrten Vorzeichen. Bei Index-Optionsscheinen, bei denen ein physischer Bezug oder Verkauf ohnehin nicht möglich ist – niemand kann einen Index „liefern“, – ist der Barausgleich seit jeher üblich.
Bei Optionsscheinen derjenige Preis, zu dem das zugrunde liegende Finanzinstrument (Basiswert, Underlying) bei Ausübung gekauft bzw. verkauft werden kann.
Der Basiswert ist das dem Wertpapier zugrunde liegende Bezugsobjekt (u.a. Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe, Futures-Kontrakte aber auch zu Körben zusammengefasste Instrumente), das i.d.R. für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages sowie für den Preis des Wertpapiers maßgeblich ist.
Zertifikat, mit dem der Anleger an der Wertentwicklung eines Korbes von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rohstoffen) partizipieren kann, der von dem Emittenten des Zertifikats nach bestimmten Kriterien zusammengesetzt wurde und in vielen Fällen auch einer regelmäßigen Revision und Veränderung während der Laufzeit unterliegen kann.
Messlatte oder Bewertungsmaßstab zur vergleichenden Evaluierung der Wertentwicklung z. B. eines Investmentfonds oder des Portfolios eines Privatanlegers. Benchmark für einen in amerikanische Aktien anlegenden Fonds ist z. B. häufig der S&P®500, für einen auf deutsche Standardwerte spezialisierten Fonds z. B. der DAX®, für einen weltweit investierenden Fonds z. B. der MSCI World. Als wichtigstes Erfolgskriterium für das Fondsmanagement wird meist nicht die absolute Performance gesehen, sondern das Abschneiden im Vergleich zur Entwicklung der gewählten Benchmark.
Aktien, die bei einer Kapitalerhöhung an die bisherigen Aktionäre ausgegeben werden. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene oder stille Rücklagen z. B. einer AG in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt. Die Aktionäre erhalten dabei zusätzliche Aktien entsprechend ihrer vorherigen Beteiligung. Da das gesamte Eigenkapital der AG auf diese Weise nicht erhöht ist, ist die häufig benutzte Bezeichnung „Gratisaktien“ irreführend: Zwar braucht der Aktionär nichts für seine zusätzlichen Aktien zu bezahlen, doch er erhält auch nichts geschenkt. Er besitzt nach der Kapitalerhöhung mehr Aktien als zuvor, der Wert der einzelnen Aktie vermindert sich jedoch entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung.
Bei Wertpapieren, z. B. Zertifikaten, derjenige Tag am Ende ihrer Laufzeit, an dem z. B. auf Basis des Schlusskurses des Basiswertes, der Rückzahlungsbetrag berechnet wird.
Zeitraum von mindestens zwei Wochen zur Ausübung eines Bezugsrechts. Während der Bezugsfrist kann sich ein Aktionär entscheiden, ob er an der Kapitalerhöhung teilnehmen oder seine Bezugsrechte veräußern möchte.
Der bei einer Kapitalerhöhung festgelegte Ausgabepreis der jungen bzw. neuen Aktien.
Nach § 186 Aktiengesetz hat der Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue bzw. junge Aktien zu erwerben. Bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 4:1 kann er daher für je vier bisher gehaltene Aktien eine neue zum festgelegten Bezugspreis erwerben. Er muss aber nicht: In der Regel kann er während des Bezugsrechtshandels seine Rechte veräußern und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen. Nach § 186 Abs. 3, 4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluss des Bezugsrechts beschließen.
Am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird der betreffende Aktienkurs „ex Bezugsrecht“ gehandelt. Der Kurswert des Wertpapiers verringert sich um den Wert des Bezugsrechts.
Derjenige Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier oder eine Ware zu kaufen.
Aufstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens zur Darstellung seiner Vermögens-, Kapital- und Finanzstruktur. Die Erstellung der Bilanz unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die die Anordnung der einzelnen Bilanzpositionen, die Bewertung von Vermögensgegenständen u. a. betreffen. Die so genannten Bilanzkennzahlen gehören zu den meistbeachteten Kriterien der Fundamentalanalyse.
Untersuchung der Bilanz eines Unternehmens nach fundamentalen Gesichtspunkten mit dem Ziel, die relative Attraktivität der Wertpapiere des Unternehmens für Investmentzwecke festzustellen. Daneben gibt es auch noch die interne Bilanzanalyse als Teil des innerbetrieblichen Controllings mit dem Zweck, der Geschäftsleitung Informationen über die Entwicklung wichtiger Kennzahlen zukommen zu lassen.
Modell zur Bewertung von Optionspreisen, das, anders als die paritätsbezogenen Kennzahlen, auch das wirtschaftliche Umfeld mit einbezieht. Es beruht auf dem Gesetz der Preisgleichheit (Law of one price), das besagt, dass zwei Anlageinstrumente, die für jeden möglichen Marktzustand identische Zahlungsströme garantieren, den gleichen Preis haben müssen. Der faire Preis eines Optionsrechts nach Black und Scholes ist derjenige Preis, bei dem sich die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit exakt die Waage halten. Da dem Berechnungsmodell Prämissen zugrunde liegen, die real nicht gegeben sind (z. B. ein gleicher und über die Zeit konstanter Zinssatz für Soll- und Guthabenzinsen sowie die Vernachlässigung von Transaktionskosten), ist es vielfach kritisiert und modifiziert worden.
Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für Standardaktien mit hohem internationalem Ansehen. Häufig zahlen Blue-Chip-Unternhmen auch attraktive Dividenden.
Bezeichnung für den Ort einer Wertpapierbörse. Die sieben deutschen Börsenplätze sind Frankfurt, Düsseldorf, München, Hamburg, Stuttgart, Berlin/Bremen und Hannover.
Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Die Zulassung ist je nach Handelsart von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Manchmal meint die Bezeichnung auch die Berechtigung bestimmter Personen zur Teilnahme am Börsenhandel.
International übliche Bezeichnung für fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen/Schuldverschreibung).
Maßstab für die Kreditwürdigkeit von Anleiheschuldnern, insbesondere für die Fähigkeit, die laufende Verzinsung und die Rückzahlung bei Fälligkeit der Anleihe zu gewährleisten. Je schlechter die Bonität eingeschätzt wird, desto höhere Zinsen wird ein Emittent bezahlen müssen, um seine Schuldverschreibungen am Markt zu platzieren. Es gibt international angesehene Rating-Agenturen, die die Bonität von Schuldnern prüfen und „benoten“. Die bekanntesten Rating-Systeme sind die von Moody’s® und Standard & Poor’s®. Die Skala reicht dabei von AAA bzw. Aaa (höchste Bonitätsstufe, faktisch mündelsicher) bis D (Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, Rückzahlung bereits notleidend).
Bezeichnung für das Risiko, dass sich die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners während der Laufzeit einer von ihm emittierten Schuldverschreibung verschlechtern könnte. Eine Verschlechterung der Bonität führt meist zu einem deutlichen Kursabschlag der betreffenden Schuldverschreibung. Im schlimmsten Fall kann der Schuldner zahlungsunfähig werden und Zins- und/oder Tilgungsleistungen nicht termingerecht erbringen. Das Bonitätsrisiko spielt eine umso größere Rolle, je länger die Laufzeit der betreffenden Schuldverschreibungen währt.
Bonus-Zertifikate bieten dem Anleger einen Risikopuffer gegen Kursverluste bis zu einer bestimmten Kursschwelle, kombiniert mit überproportionalen Gewinnchancen in seitwärts tendierenden Märkten und unbegrenzten Gewinnchancen in steigenden Märkten. Bonus-Zertifikate besitzen im Allgemeinen eine mehrjährige Laufzeit und richten sich daher hauptsächlich an Anleger mit einem mehrjährigen Anlagehorizont. Die besonderen Eigenschaften von Bonus-Zertifikaten werden u. a. dadurch ermöglicht, dass der Zertifikatsinhaber – anders als bei einem Erwerb der Aktie – keinen Anspruch auf eine Dividendenzahlung hat.
Bonus-Zertifikate eignen sich daher nicht für Anleger, die eine laufende Dividendenzahlung aus der Aktie wünschen. Während der Laufzeit wird der Preis eines Bonus-Zertifikates hauptsächlich durch den Kursverlauf der Aktie und durch deren Volatilität beeinflusst. Sinkt der Kurs der Aktie, so kann sich der Preis des Bonus-Zertifikates reduzieren. Die Sensitivität auf fallende Aktienkurse erhöht sich, je näher die Aktie am Schwellenkurs notiert. Die Dividendenrendite der Aktie, also die Dividende bezogen auf den Aktienkurs, beeinflusst den Preis des Bonus-Zertifikats, weil der Investor an einer Erhöhung nicht partizipiert. Eine Erhöhung der Dividendenrendite beeinflusst den Preis des Bonus-Zertifikates also negativ.
Verfahren zur Festlegung des Ausgabepreises von neu emittierten Wertpapieren. Beim Bookbuilding-Verfahren wird kein fester Preis vorgegeben, sondern Interessenten können innerhalb eines vorgegebenen Preisspektrums Zeichnungsangebote abgeben. Bei hoher Nachfrage wird sich der Emissionspreis am oberen Ende des Spektrums bewegen und Interessenten mit zu niedrigen Geboten kommen nicht zum Zug. Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass bei geringer Nachfrage schließlich ein niedrigerer als der ursprünglich angestrebte Emissionserlös erzielt wird.
Vom Emittenten eines zum Börsengang anstehenden Wertpapiers festgelegte Preisspanne, innerhalb deren Interessenten ihre Zeichnungsangebote abgeben können. Der finale Emissionspreis wird durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Index, der die Aktien einzelner Branchen umfasst. Die bekanntesten sind neben den internationalen MSCI-Indizes die Branchenindizes des C-DAX® (Composite-DAX®), der Dow Jones Utilities Index und der Dow Jones Transportation Index.
Abwechselnde Bevorzugung der Aktien bestimmter Branchen an der Börse. Wenn die Aktien einer Branche bereits stark gestiegen sind, rücken oft die einer anderen in den Mittelpunkt des Anlegerinteresses, weil man diesen noch zusätzliches Kurspotenzial zutraut. Auch politische Entwicklungen und Veränderungen des Zinsniveaus können eine Branchenrotation auslösen.
Verteilung des Aktienvermögens auf Papiere von in verschiedenen Branchen tätigen Unternehmen. Sinn der Branchenstreuung ist eine Risikominimierung, da die Erfahrung zeigt, dass in Zeiten fallender Kurse am Aktienmarkt nicht alle Branchen gleich stark betroffen sind.
Bezeichnung für eine Gewinnschwelle, ab der z. B. ein Investment oder ein Unternehmen einen Überschuss oder Gewinn erzielt. Im Börsensprachgebrauch oft im Sinn von schwarze Null gebraucht.
Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein bestimmtes Volumen eines Wertpapiers zu verkaufen.
Angelsächsische Bezeichnung für Makler. Broker sind z. B. Wertpapier-, Waren- und Devisenhändler, die im Kundenauftrag Börsengeschäfte durchführen.
Börsentäglich gehandelter Terminkontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe, die einen Nominalzins von sechs Prozent und eine Laufzeit von zehn Jahren aufweist.
Von der Bundesrepublik Deutschland emittierte festverzinsliche Wertpapiere verschiedener Laufzeit. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Prospekt zum amtlichen Handel zugelassen.
Schuldverschreibungen des Bundes mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Bundesobligationen können nach der Börsenzulassung von jedermann erworben werden.
Kaufen und behalten. Bezeichnung für die Vorgehensweise von Investoren mit sehr langer Zeitperspektive. Nicht die Erzielung von Kursgewinnen durch Verkauf zu einem über dem Einstandskurs liegenden Preis wird angestrebt, sondern eine Vermögenssteigerung durch langfristigen Wertzuwachs der gekauften Papiere. Der Buy-and-Hold-Investor stellt den extremen Gegenpol zum Trader dar.