22 Mai 2024

BASF einig im Millionenvergleich mit US-Wasserversorgern

Im Streit um die Ewigkeits-Chemikalien im Trinkwasser hat der weltgrößte Chemiekonzern BASF seinen Streit mit den US-Wasserversorgern beigelegt. In einem Vergleich einigt sich BASF einstimmigen Medienberichten zufolge auf eine Zahlung in Höhe von 316,5 Millionen US-Dollar.
Juni
16
Juni
13
Juni
10
Juni
05
Oktober
31
Oktober
30
Oktober
27
Oktober
27
Oktober
26
Oktober
25
25.10.2023 | 16:40
Boeing im Parabelflug
Oktober
24
Oktober
22
Oktober
20
Oktober
20
20.10.2023 | 12:00
Erzeugerpreise sinken weiterhin

Der Ludwigshafener BASF-Konzern legt den Rechtsstreit mit einer Gruppe öffentlicher Wasserversorgungsunternehmen in den USA nieder. Hintergrund ist eine Sammelklage aufgrund von Verunreinigungen durch Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Trinkwasserquellen. Zur Beilegung der Ansprüche aufgrund der langlebigen PFAS-Chemikalien zahlt BASF nach übereinstimmenden Presseberichten in einem Vergleich 316,5 Millionen US-Dollar. Im Jahr 2009 übernahm BASF diese Last bei der Übernahme des Schweizer Unternehmens Ciba Specialty Chemicals. Nach einigen Angaben verfügt BASF über einen starken Rückhalt durch mehrere Versicherer. Diese will BASF nutzen, um die Vergleichszahlungen zurückzuerhalten.

Produkte auf
BASF

 

Das Werkzeug für Aktien- und Indexanleger

Mit dem Trendkompass von HSBC unterstützen wir Sie bei der Analyse vergangener Kursentwicklungen bzw. aktueller Kurstrends. Im Diagramm werden die relative Stärke nach Levy und das Momentum von DAX®, DAX®-Aktien, deutschen Nebenwerten und ausgewählten ausländischen Aktien übersichtlich dargestellt. Der Trendkompass wird an jedem Mittwoch aktualisiert und ist über folgenden Link abrufbar:

Zu unserem Trendkompass

Hinweise

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument wurde von der HSBC Continental Europe S.A., Germany ("HSBC Deutschland") erstellt. Es dient ausschließlich der Information und darf ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von HSBC Deutschland nicht an Dritte weitergegeben werden.

Das Dokument ist ein Marketinginstrument. Die gesetzlichen Anforderungen zur Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen sind nicht eingehalten. Ein Verbot des Handels der besprochenen Finanzprodukte vor der Veröffentlichung dieser Darstellung ("Frontrunning") besteht nicht. Auch ersetzt das Dokument keine an den individuellen Anforderungen ausgerichtete fachkundige Anlageberatung. Ein Zeichnungsangebot ist hiermit ebenfalls noch nicht verbunden.

Das Dokument richtet sich nur an Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz/Sitz in Deutschland oder Österreich haben. Es ist nicht für Empfänger in anderen Jurisdiktionen und insbesondere nicht für US-Staatsbürger bestimmt.

Eventuell gemachte Angaben zur historischen Wertentwicklung (einschließlich Simulationen) sowie Prognosen über eine künftige Wertentwicklung der dargestellten Finanzprodukte/Finanzindizes sind kein zuverlässiger Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Soweit die besprochenen Finanzprodukte in einer anderen Währung als EUR notieren, kann die Rendite aufgrund von Währungsschwankungen steigen oder fallen.

Die steuerliche Behandlung eines Investments hängt von den persönlichen Verhältnissen des Investors ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, jedoch keiner neutralen Prüfung unterzogen haben. Wir übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen.

Werbehinweise

Die Basisprospekte sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier. Durch Eingabe der jeweiligen WKN in das Suchfeld oder über den Reiter „Produkte“ gelangen Sie zu der Einzelproduktansicht. Dort können unter „Downloads“ die entsprechenden Endgültigen Bedingungen zu den einzelnen Produkten, die die für das jeweilige Wertpapier allein geltenden Angebotsbedingungen inklusive der maßgeblichen Emissionsbedingungen enthalten, sowie die relevanten Basisinformationsblätter, abgerufen werden. Die Basisinformationsblätter erhalten Sie ebenfalls vom Emittenten über www.hsbc-zertifikate.de/emittent.

Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. 

Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.